Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXXI)

15. November 2009
Betr. Landeszeitung: Staatsanwalt schließt Akte wieder

„Kein öffentliches Interesse“, winkt Staatsanwalt Kaup aus Lüneburg ab und lässt meine Strafanzeigen gegen den Chefredakteur der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und gegen eine Kommentatorin, die sich „Petra Wirsing“ genannt hat, in der Akte verschwinden. Damit war zu rechnen.


Gleichwohl sind die Begründungen dieses Staatsanwaltes interessant. Was allerdings nicht heißt, dass ein anderer Staatsanwalt in einer anderen Stadt genauso entscheiden würde. Ich gebe also lediglich wieder, wie ein Staatsanwalt aus Lüneburg die juristischen Dinge sieht.

Und zwar so: Die Landeszeitung für die Lüneburger Heide hat auf ihren Internetseiten zweifellos einen Kommentar von „Petra Wirsing“ veröffentlicht, der herabsetzend war, aber nach meinem Protest sei dieser Beitrag „zeitnah“ wieder gelöscht worden.

Die Ablehnung meiner zweiten Strafanzeige leitet Staatsanwalt Kaup so ein: „Soweit sich Ihre Strafanzeige gegen Petra Wirsing richtet, ist festzustellen, dass deren Kommentar ein Thema betrifft, das auch Ihrer Meinung nach von öffentlichem Interesse ist. Aus dem aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz folgenden Grundrecht auf freie Meinungsäußerung folgt bei kritischen Meinungsäußerungen eine Vermutung des Vorrangs der Meinungsäußerungsfreiheit vor den Beleidigungstatbeständen.“ Anders sei das lediglich bei so genannter „Schmähkritik“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe jüngst „hohe Anforderungen an das Vorliegen von Schmähkritik aufgestellt“ (BVerfG NJW 2009, 3016).

Bedeutet nach Auffassung dieses Staatsanwaltes: „Die Beurteilung dieser Frage erfordert regelmäßig, den Anlass und den Kontext der Äußerung zu beachten (BVerfG 93, 266). Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung das sog. Recht zum Gegenschlag in dem Sinne anzuerkennen, dass auf ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik auch scharf und drastisch erwidert werden darf (BVerfG 12, 113, 132). Dieses Recht zum Gegenschlag setzt ebenfalls stets einen Sachbezug voraus, der hier aber vorliegt.“

Da es sich bei „Petra Wirsing“ offensichtlich um eine Betroffene handele, da es außerdem von mir viele kritische Kommentare und „sogar“ ein Buch über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gebe, dürfe man auch „scharf mit kritischen Äußerungen reagieren“.

Das gelte gleichfalls „für die Verwendung des Ausdrucks, Ihre Vergangenheit sei dubios, also zweifelhaft. Diese Äußerung ist zwar herabsetzende Kritik, aber noch nicht Schmähkritik im Sinne der Rechtsprechung, zumal damit wohl auf ein gegen Sie geführtes Strafverfahren angespielt wird, auch wenn dieses mit einem Freispruch endete.“ Einspruch: Dieses Verfahren endete mit der Feststellung, dass dieses Verfahren gegen mich niemals hätte eröffnet werden dürfen. Dem im Hildesheimer Gerichtssaal sitzenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover wurden die Leviten gelesen. Meine von mir deswegen und wegen der Dauer des Ermittlungsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtete Eingabe schmort dort seit zweieinhalb Jahren in einer Akte, die bislang noch niemand geöffnet hat.

Kommt mir bekannt vor: Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hat mich mehr als zwei Jahre schmoren lassen, bis man sich zur Klageerhebung bequemte, die sich als lächerlich erwies. Nicht lächerlich war: In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs wieder verloren.

Trotzdem darf also „Petra Wirsing“ strafrechtlich betrachtet diese Geschichte fast sechs Jahre später wieder aufwärmen? Könnte bedeuten: Hat man jemals gegen dich ermittelt, bleibst du ein Leben lang Freiwild - zumindest für „offensichtlich Betroffene“ aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wenn du die dort praktizierten Methoden eines Professor der Philosophie für mehr als zweifelhaft hältst.

Bleibt festzuhalten: Zwei Auffassungen teilt Staatsanwalt Kaup mit mir. Erstens: „Petra Wirsing“ ist entweder Patientin oder Mitarbeiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Zweitens: Wer sich diesen Namen gegeben hat, wird man wohl kaum ermitteln können. Würde man diesen Versuch starten und den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch befragen, wäre dessen Antwort mit allergrößter Sicherheit: „Ich weiß von nichts.“ Denn: Nichtwissen hält er laut Vortrag vom 21. Februar 2009 für eine Chance…

1 Kommentar:

  1. Da haben wir das wieder:juristische Paragraphen-Reiterei gegen menschenverachtende Machenschaften,bedeutet:bist du Jurist,kannst du allem widersprechen?bist du Mensch,hast du die Arschkarte?
    Wird so ein Eklat bewußt herunter gespielt?
    Nein,intern ganz sicher nicht.Auch wenn es scheint,das hier ein wenig Ruhe eingekehrt ist.
    Kommentare werden weniger,der Aufklärungsbedarf allerdings nicht....Im Gegenteil.
    Rehabilitation von den Unterstellungen des Professors gegenüber seines Klientels ist weiterhin das Ziel,denn die zukunftsorientierte Familien-Zerstörung des Professors wird immer deutlicher,anhand der jetzt gemachten aktuellen Erfahrungen.
    Eines sei noch gesagt:,,Wir können damit um''

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