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Montag, 9. September 2019

Der vorläufige Geschäftsführer

Wilhelmshavener Zeitung, 1. 11. 2012
Wie lange ist Lange wo?

Was macht eigentlich Matthias Lange, der im Mai 2009 als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (2012 verschenkt an die Step gGmbH Hannover) mit einer Klageandrohung meinen blog über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ins Leben gerufen hat? Damals sagte er dem "Hamburger Abendblatt", dass er Klagen gelassen entgegen sehe. So erweckte er den Eindruck, ich hätte ihm mit Klage gedroht und nicht er mir...

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Montag, 19. Mai 2014

Betr. Matthias Lange

Hallo Herr Tjaden,

hier ist wieder die Mutter, die Ihnen damals von den Vorkommnissen in der Wiki erzählt hatte.
Meine Tochter ist mittlerweile in der Schule, die Erzieherin wurde weiter gemobbt und mit Beginn des letzten Jahres in eine andere Einrichtung der Wiki versetzt. Sie hat wohl jetzt langsam wieder Ruhe, ich hoffe dass das so bleibt (also nennen Sie bitte wieder keine Namen!) DANKE

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass sich der Aufsichtsrat der Wiki vor ungefähr 2 Wochen von einem Tag auf den anderen von Matthias Lange getrennt hat.

Auf der Web-Seite der Wiki ist lediglich ein kurzer Satz, dass Lange nicht mehr Geschäftsführer sei...
Da scheint wohl noch mehr passiert zu sein!

Als hätten wir sie nicht warnen wollen damals! Unsere gesamten Anfragen wurden damals abgewiesen. Wir Eltern wollten mehrmals mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates sprechen- KEINER wollte uns anhören. Ein Skandal- immerhin sitzen in diesem Aufsichtsrat eigentlich rechtschaffene Menschen.
Aber vielleicht sind sie ja tatsächlich aufgewacht!

13. November 2013: Offene mail an die SPD-Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer

Donnerstag, 30. Januar 2014

Fertig machen

Zum Abschließen der gesamten Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg

10. Januar 2014. Das nimmt sonst nie ein Ende. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg muss abgeschlossen, alle Verantwortlichen müssen mit Berufsverbot belegt werden, damit endlich Schluss ist mit Verleumdungen, falschen Beschuldigungen und Intrigen. Nun soll ich wieder einmal ins Schussfeld dieser Lügner und Intriganten geraten.

Gestern habe ich eine "Vorladung als Beschuldigter" bekommen, die Vorgangsnummer lautet 2013 00 962 44. Der Tatvorwurf  lautet "Prozesskostenhilfebetrug". Wer diesen Vorwurf erhoben hat, wurde in diesem Schreiben nicht verraten. Doch ich tippte richtig. Meine Vermutung wurde heute in einem Telefongespräch mit der Wilhelmshavener Polizei bestätigt.

Der Hauptkommissar berichtete mir, dass ich nicht nur Prozesskostenhilfe erschlichen haben soll, sondern von der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, finanzielle Zuwendungen. Auch mein Anwalt soll mir Geld gezahlt haben. Mit dem Hauptkommissar vereinbarte ich eine schriftliche Stellungnahme.

Die Behauptung, Gisela van der Heijden habe mir unberechtigterweise Geld zugesteckt, ist nicht neu. Sie wurde am 24. August 2012 auch anonym gegenüber einer Behörde aufgestellt. Ich bat damals van der Heijden um Unterstützung, bekam aber keine Antwort. Außerdem rief ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an. Zur Buchhaltung durchgestellt wurde ich gar nicht, meine Gesprächspartnerin legte auf. Der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Serdar Saris, schaltete Automaten ein, die mich mit automatisch erstellten Abwesenheitsmeldungen abwimmelten. Ein Einschreiben per Rückschein ließ Serdar Saris unbeantwortet an mich zurückgehen.

Also klärte ich die Sache im Alleingang mit der Behörde. Ich widerlegte den Vorwurf. Die Behörde erklärte den Vorgang für erledigt. Das galt auch für die Behauptung, mein Anwalt habe mich bezahlt. Dieser Vorwurf war an Lächerlichkeit auch nicht mehr zu überbieten.

Gegenstrafantrag wegen falscher Beschuldigung werde ich aber nicht nur stellen, weil diese haltlosen Behauptungen nun wiederholt werden, sondern auch wegen des angeblichen Prozesskostenhilfebetruges. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit dem damaligen Geschäftsführer Matthias Lange an der Spitze (heute Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe) ließen ab Ende 2009 geradezu eine Verfahrenslawine zu Tal gehen.

Bei dem ersten Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um einen Beschluss dieses Gerichtes, der gegen eine Ex-Klientin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ergangen war. Diesen Beschluss hatte ich im Internet wortwörtlich veröffentlicht. Ich meldete damals Zweifel an dieser Entscheidung an. Die weitere Verbreitung dieser Zweifel wurde mir verboten, also nahm ich sie aus dem Netz. Prozesskostenhilfe hatte ich gar nicht bekommen. Ich traf eine Ratenzahlungsvereinbarung, die bis heute gültig ist. Ich zahle monatlich 25 Euro an die Justizkasse.

Für das zweite Verfahren bekam ich Prozesskostenhilfe. Dieses Verfahren verlor Ruthard Stachowske mit Pauken und Trompeten. Er musste also auch alle Kosten begleichen. Diese Kosten wälzte Stachowske nach Angaben des Vereinsvorstands auf die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ab. Das galt auch für ein drittes Verfahren, als die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Klage zurückgezogen hatte. Anschließend gewann ich weitere Verfahren gegen Stachowske, Strafanträge, die er gegen mich stellte, führten nicht einmal zu Ermittlungsverfahren, weil seine Behauptungen an den Haaren herbeigezogen waren. Er belog die Staatsanwaltschaft von Lüneburg, dass sich die Balken bogen.

Inzwischen hat sich Stachowske auf Lügen im Internet spezialisiert. Die verbreitet er auf seinen eigenen Seiten. Auch diese Lügen werde ich nun in meinem Gegenstrafantrag würdigen. Schließt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ab!

Hier anklicken: Im Netz veröffentlichte Beschlüsse

Gisela van der Heijden reagiert nicht

Serdar Saris schaltet Automaten ein

Ankündigung wahr gemacht - 30. Januar 2014


Aktuell ist bekannt, dass sich die Arge Wilhelmshaven nun für die Geldzahlungen von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an Herrn Tjaden interessiert, da unklar ist, ob alle Angaben zu diesen Zahlungen auch ordnungsgemäß angegeben wurden. In wie weit der Straftatbestand der Korruption durch diese Zahlungen erfüllt ist, wird in naher Zukunft zu klären sein.

Diese Ankündigung steht seit dem 27. Februar 2013 in einem anonymen blog über die ehemalige Sucht- und Jugendhilfe-Geschäftsführerin Gisela van der Heijden. 




Sonntag, 5. Januar 2014

Kind weint

Die Mutter wird isoliert

“Wir sind bereit.” Diese Drohung ist vor über zwei Jahren an Kritiker der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gerichtet worden. Eingerichtet wurde dafür im Internet ein anonymes blog. Ich berichtete darüber im Netz. Nach der Entlassung von Matthias Lange (heute Wilhelmshavener Kinderhilfe) als Geschäftsführer übernahm Gisela van der Heijden die Geschäfte, sie ist heute Geschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding. Vor einigen Wochen schaltete sie eine Organisation ein, die von mir eine Löschung meines Beitrags über diese Drohung verlangte. Warum sie das tat, verriet sie mir auch nach einer schriftlichen Anfrage nicht. Ich habe den Beitrag nicht gelöscht. Er wird weiter gelesen und mit Kommentaren versehen.
Jetzt hat sich eine Ex-Klientin gemeldet, die 2005 in Lüneburg war. Auch sie berichtet, dass sie von ihrem Kind getrennt worden sei, das deshalb weinte. Darum habe sie die Einrichtung wieder verlassen wollen. Sie sei freiwillig dort gewesen. Dann ist ihren Schilderungen zufolge geschehen, was vielen Müttern geschah: Sie wurde unter Druck gesetzt und von den anderen isoliert.

Freitag, 8. November 2013

Verfahren gegen Stachowske

Der Vereinsvorstand und Matthias Lange als Geschäftsführer
sind Stachowske immer zu Diensten gewesen.






Darf dieser Sozialpädagoge Geld von mir fordern?

Eine hohe fünfstellige Summe hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nach eigenen Angaben, die auch in der Lüneburger Lokalzeitung veröffentlicht worden sind, für gerichtliche Auseinandersetzungen mit mir ausgegeben, die abwechselnd von der Einrichtung und von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geführt worden sind. Diese Taktik dachten sich der damalige Geschäftsführer Matthias Lange (heute Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe), der Sozialpädagoge und der Anwalt der Einrichtung aus. So sollten vermutlich die Erfolgschancen erhöht werden. Doch die juristische Sache ging meistens in die Hose, denn Stachowske konnte dem Hamburger Landgericht nicht einmal erklären, wie sich seine Therapiemethoden von dubiosen Methoden unterscheiden. Das war das für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg teuerste Verfahren.

Einmal allerdings war Stachowske fast zu 100 Prozent erfolgreich. Das Hamburger Landgericht untersagte mir die Veröffentlichung eines Beschlusses, der gegen eine Ex-Klientin des Sozialpädagogen ergangen war, weil ich diese Veröffentlichung mit der Anmerkung versehen hatte, dass die Angaben der Ex-Klientin erst noch geprüft werden müssten, bevor man sie endgültig für falsch erklären könne. Das Verbot kostete mich über 5 000 Euro. Inzwischen allerdings war Matthias Lange als Geschäftsführer entlassen worden, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an, die in einer Abschlusserklärung alle Auseinandersetzungen für beendet erklärte und mir versprach: "Sie werden keine Kosten tragen müssen."

Als aber van der Heijden zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding gewechselt war, forderte Stachowske von mir die Begleichung der Kosten für besagtes Verfahren. Dagegen wehrte ich mich vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven im Frühjahr diesen Jahres mit einer Klage. Als Zeugen benannte ich auch Gisela van der Heijden und Matthias Lange.

Heute habe ich eine Kostenrechnung vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen. Ich soll einen Vorschuss in Höhe von 136 Euro zahlen, damit das Verfahren nicht eingestellt wird. Da mir aber ein Wiedersehen von Ruthard Stachowske mit Matthias Lange und Gisela van der Heijden wichtig erscheint, werde ich das Geld überweisen. Da Lange inzwischen in Wilhelmshaven arbeitet, ist das sicherlich auch für die Lokalzeitung interessant. Aktuell werden dann auch wieder Themen, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur peinlich sein können.

Az. 6 C 170/13 Zivilsache

Die Abschlusserklärung von Gisela van der Heijden

Verfahren gegen Ruthard Stachowske (II)

Samstag, 5. Oktober 2013

Begegnungen

Wilhelmshavener Zeitung, 5. 10. 2013


















Gute Nacht, Freunde...

...wenn ich am Frühstückstisch die Zeitung aufschlage und solche Notizen zur Kenntnis nehmen muss, ist es Zeit für mich zu gehen. Sonst würde mir wieder einfallen, wie Matthias Lange als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 12. Juni 2009 das "Hamburger Abendblatt" belogen hat. Juristischen Auseinandersetzungen sehe er mit Gelassenheit entgegen, sagte er. Außerdem behauptete er, ich hätte zwei Kommentare aus dem Netz entfernen müssen, weil er mir mit Klage gedroht hatte. Was ich dazu noch zu sagen hätte, dauert keine Zigarette.

Mittwoch, 20. März 2013

Bonnie und Kleid

Stachowske-Monopoly endet wieder nicht in der Schlossallee

Zu Bonnie fehlt dem nicht einmal ein Kleid: Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske lädt - und sein Anwalt lädt vor. Der Obergerichtsvollzieher von Wilhelmshaven hat mir heute zum wiederholten Male einen Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegeben. Dieses Mal soll ich am 3. April 2013 um 10 Uhr bei ihm im Wilhelmshavener Amtsgericht erscheinen und meine Vermögensverhältnisse offenlegen. Sonst wollen mich Bonnie und Kleid verhaften lassen.

Auch beim Stachowske-Monopoly gibt es offenbar die Ereigniskarte "Gehe ins Gefängnis." So kommt man nie zur Schlossallee. Aber zur Marktstraße in Wilhelmshaven, wo sich das Amtsgericht befindet.

Erst einmal möchte ich den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske ein wenig einschläfern: Ich bin auch ohne diesen Termin am 3. April 2013 beim Wilhelmshavener Amtsgericht. Denn um 9 Uhr will mich die Oldenburger Staatsanwaltschaft dort anklagen, weil ich die Forderung "Der Islam muss raus aus Deutschland" für faschistoid halte. Eine meiner potenziellen Zeuginnen wird bereits im Internet bedroht. Deswegen habe ich den Antrag gestellt, dass diese Verhandlung unter Polizeischutz stattfindet.

Außerdem habe ich beim Wilhelmshavener Amtsgericht eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht. Zurzeit geht es um den Streitwert, der nach meiner Auffassung nicht höher sein kann als 100 Euro. Die Forderung, die Bonnie und Kleid geltend machen, gibt es nämlich wahrscheinlich gar nicht. Dazu müssten aber die ehemalige Chefin von Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden, und wahrscheinlich sogar ihr Vorgänger Matthias Lange gerichtlich angehört werden. Lange ist inzwischen Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi). Der hätte es also nicht weit bis zum Amtsgericht...Als Chef von Stachowske hat der alles gedeckt, was sein Angestellter tat.

Das weiß der Obergerichtsvollzieher von Wilhelmshaven noch nicht. Ich werde es ihm gleich berichten.

Hier berichte ich über den Islam-Prozess am 3. April 2013, 9 Uhr, vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht

Freitag, 1. Februar 2013

Die Lügner

Wollen, dass ich beim Amtsgericht in Wilhelmshaven klage?

Ruthard Stachowske als ehemaliger Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und sein damaliger Anwalt haben das Hamburger Landgericht belogen, bis sich die Balken bogen. Zu jener Zeit war noch Matthias Lange Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Nach seiner Entlassung wurde er Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi). Lange bezeugte vor Gericht alles, was Stachowske behauptete.

Die tolldreisteste Geschichte: Bei mir klingelte am frühen Abend ein Gerichtsvollzieher. Da telefonierte ich gerade mit einem Betroffenen der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ich habe also einen Ohrenzeugen. Der Gerichtsvollzieher stellte mir eine Abmahnung zu, Stachowske und sein Anwalt forderten von mir die Löschung eines Beitrages auf diesen Seiten. Das tat ich sofort. Dennoch behaupteten Stachowske und sein Anwalt gegenüber dem Landgericht Hamburg, sie hätten diesen Beitrag am nächsten Nachmittag noch entdecken lassen können. Das hat sich angeblich so abgespielt: Stachowskes Anwalt forderte in seiner Kanzlei eine Gehilfin auf, meinen blog über die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anzuklicken. Danach sei von ihr festgestellt worden: "Der Beitrag ist von Tjaden nicht gelöscht worden." Dafür sollte ich vom Landgericht Hamburg bestraft werden. Einen Beweis für ihre Behauptung legten Stachowske und sein Anwalt dem Gericht allerdings nicht vor. Sie scheiterten mit ihrer Klage auf geradezu jämmerliche Weise.

Dann belog Stachowske auch noch die Öffentlichkeit, und zwar auf den offiziellen Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Er schwafelte von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die er allesamt gewonnen habe. Können Sie hier nachlesen. Zu jener Zeit war Matthias Lange nicht mehr Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden hatte am 1. Januar 2011 seine Nachfolge angetreten. Sie ließ diesen zusammen gelogenen Beitrag wieder löschen und entzog Stachowske nach ihren Angaben jeden Zugang zu den Internet-Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Damals soll mich Stachowske sogar als pädophil verleumdet haben, schrieb van der Heijden in einer eidesstattlichen Versicherung.

Im Januar 2012 klingelte der Gerichtsvollzieher wieder bei mir. Stachowske verlangte von mir die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wegen angeblicher Forderungen.  Sofort schaltete ich Gisela van der Heijden ein, die mir eine Überprüfung versprach. Dafür wollte sie angeblich sogar die Polizei einschalten. Auch den Gerichtsvollzieher rief sie mehrfach an. Der bat mich am 1. April 2012 ins Gericht, sagte mir, dass er die Nase voll habe und die Akte schließen werde. Eine eidesstattliche Versicherung müsse ich nicht abgeben, da die Forderung sehr zweifelhaft sei.

Im Juni 2012 war Gisela van der Heijden wieder verschwunden, sie verschickte noch eine mail, in der sie Dritte aufforderte, mich doch endlich zu stoppen,  und log der Polizei von Lüneburg belästigende mails vor, die ich verfasst haben soll. Auf meine Frage, wie es sich denn nun mit der Forderung verhielte, reagierte sie nicht mehr. Das tat auch ihr Nachfolger Serdar Saris nicht. Als ich die Buchhaltung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrief, wurde gleich wieder aufgelegt.

Der Gerichtsvollzieher verlegte den Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf den 8. Oktober 2012, weil Stachowske und sein nächster Anwalt wieder auf der Matte gestanden hatten. Heute hat mich das Amtsgericht von Wilhelmshaven um eine Stellungnahme gebeten. Innerhalb von drei Wochen soll ich mitteilen, ob ich eine Vollstreckungsgegenklage einreichen wolle. Erst dann könnten Gisela van der Heijden und der Gerichtsvollzieher befragt werden.

Wird erledigt. Warum die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden und Serdar Saris es so weit kommen lassen, ist mir ein Rätsel...Sie verhalten sich wie Lemminge!

Wenn sich jemand an meiner Garaus-Klage finanziell beteiligen will (Kosten für Kopien, Faxe, Schriftsätze), dann kann er mir eine Spende auf mein Konto-Nr. 34 110 17977 bei der Sparkasse Wilhelmshaven (BLZ 282 501 10) überweisen. Sollte wieder jemand vorhaben, mich mit dieser Bankverbindung bei irgendwelchen teuren Diensten anzumelden, wie das nach meinen ersten Beiträgen über diese Einrichtung schon geschehen ist, dann macht das keinen Sinn. Warum, verrate ich nicht. 




Donnerstag, 1. November 2012

Ministerin besucht WiKi

Familien säuberlich auseinander genommen

Die niedersächsische Familienministerin hat gestern die Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) besucht. Geschäftsführer ist Matthias Lange. Den nenne ich seit über drei Jahren Matti. Weil: Anfang September 2009 bewegte ich meinen wunderschönen Terrierkörper nach Lüneburg. Damals war Matti Geschäftsführer der ebenfalls wunderschönen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die unter ihrem Dach eine prima Psycho-Sekte beherbergte. So manche Familie wurde in diese tolle Herberge gelockt und dort fein säuberlich auseinander genommen. Plötzlich waren die Kinder weg.

Weitere Informationen

Donnerstag, 18. Oktober 2012

System Wilschenbruch

Einsichtsfähigkeit gleich Null

Mütter aus Wilhelmshaven, möglicherweise auch Teammitglieder der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi), tappen irgendwie im Dunkeln, wenn sie Antworten auf die Frage suchen, warum sich Matthias Lange, ehemals Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und seit einem halben Jahr WiKi-Geschäftsführer, so benimmt, dass er derzeit von einer Erzieherin nur per Unterlassungserklärung daran gehindert werden kann, ein verleumderisches Schreiben an alle WiKi-Eltern zu verschicken.

Der NDR hat im Oktober vorigen Jahres einen Beitrag veröffentlicht, der mit "Schlammschlacht um das System Wilschenbruch" überschrieben wurde, wobei "Schlammschlacht" noch ein milder Begriff war. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, der von der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden den Auftrag bekommen hatte, den Ex-Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) für alle Zeiten von der Einrichtung fernzuhalten, sprach sogar von Unterschlagung, präsentierte dem Arbeitsgericht einen Kontoauszug mit einer merkwürdigen Buchung, die sich aus Strafgeldern ergab, die von Klientinnen und Klienten bei "Fehlverhalten" kassiert wurden.

Aus einem Kontoauszug der Therapeutischen Gemeinschaft
Wilschenbruch.









Der Anwalt des entlassenen Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wischte den Vorwurf, Klientinnen und Klienten seien finanziell zu hart bestraft worden, mit der Behauptung vom Tisch, solche Maßnahmen seien in anderen Einrichtungen ebenfalls üblich, zudem hätte man das Geld den Klientinnen und Klienten bei anderer Gelegenheit wieder zugute kommen lassen.

Zu keiner Zeit sind Matthias Lange und der damalige TG-Leiter zu Einsicht fähig gewesen. Schuld waren immer die anderen. Als mich Ende Mai 2009 eine Klageandrohung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ereilte, erklärte Lange am 12. Juni 2009 gegenüber dem "Hamburger Abendblatt", man sehe Klagen mit Gelassenheit entgegen. Da hatte der Mann wohl etwas verwechselt. Denn nicht ich drohte mit Klage, ich wurde mit Klage bedroht. Aus der nichts wurde. Statt dessen klapperte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alle blogbetreiber ab, die meine Berichte veröffentlicht hatten und gaukelten denen "bevorstehende juristische Auseinandersetzungen vor", um die Artikel zu stoppen. Das klappte nur eine Weile, weil die blogbetreiber schnell feststellten, dass alles nur heiße Luft war.

Jetzt hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alle Kündigungen gegenüber dem ehemaligen TG-Leiter zurückgenommen, gesucht wird für ihn ein neuer Platz. Das kann für die Step gGmbH Hannover als neue Gesellschafterin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verhängnisvoll werden, wenn der Ex-TG-Leiter Genugtuung verlangt. Die ihm irgendwie jetzt schon zuteil wird, weil die Step gGmbH einfach so weiterwurschtelt wie bisher. Wie aus der TG eine Einrichtung für traumatisierte Kinder werden soll, wenn das bisherige (Rest-)Team schon nicht in der Lage ist, eine familienorientierte Drogentherapieeinrichtung qualifiziert zu führen, ist eines der vielen Geheimnisse...

Was bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alles möglich ist, sei an einem letzten Beispiel noch deutlicher gemacht. Nach der Entlassung des TG-Leiters bekam die Einrichtung einen neuen Chef. Der hat im Oktober 2011 entweder nicht mitbekommen oder geduldet, dass in Wilschenbruch für eine Anzeige gesammelt wurde, die am ersten Arbeitsgerichtsprozesstag in der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" erschien. Der NDR vermutete, Ex-Klientinnen und Ex-Klienten hätten die überschwengliche Danksagung an den entlassenen TG-Leiter finanziert. Gisela van der Heijden gab sich überrascht. Als ein Ex-Klient in dieser Lokalzeitung eine Gegenanzeige starten wollte, wurde die abgelehnt.






Auch er ist wieder da

Ruf dahin?

Verleumdung




Mittwoch, 17. Oktober 2012

Verleumdung

Burgdorfer Umschau, Frühjahr 2004



















Quo vadis, Wilhelmshavener Kinderhilfe?

Falls Matthias Lange als Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) morgen den Brief an alle WiKi-Eltern abschicken darf, den er gestern seiner Sekretärin diktiert hat, dann ist klar, dass der Vorstand dafür grünes Licht gab. In diesem Schreiben wird eine von Lange entlassene Erzieherin, die er wieder einstellen musste, diffamiert. Den Brief verfasste der WiKi-Geschäftsführer, obwohl der Vorstand der Erzieherin versichert hatte, sie könne ab Montag wieder in Ruhe arbeiten.

Kennengelernt habe ich Matthias Lange als einen Zeitgenossen, der bis zu seiner Entlassung als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg alles deckte, was der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch plante. Der überzog Betroffene mit Strafbefehlen, eine Mutter aus Wolfsburg und mich mit Abmahnungen und Klagen. Er erfand SMS, die er angeblich bekommen hatte und sammelte Material, das er für belastend hielt. Dazu gehörte der oben abgebildete Kommentar aus einem Burgdorfer Magazin, das von einem in der Kleinstadt bei Hannover wohnenden Verleumder herausgegeben wurde. 

Als dieser Beitrag erschien, war ich weder wohnungslos noch Sozialhilfeempfänger. Die Ermittlungen von zwei Staatsanwaltschaften gegen mich wegen dreier Domains waren ebenso frei erfunden wie die Einschaltung der Bezirksregierung. Ich hatte damals nicht einmal einen Computer, weil ich nach Wilhelmshaven umgezogen war und meine Habseligkeiten noch in Burgdorf bei Hannover lagerten. Mein Vater war damals schon sehr krank, deshalb wohnte ich vorübergehend bei meinen Eltern, damit sich meine Mutter nicht allein um meinen Vater kümmern musste. Dann fand ich die Wohnung, in der ich seit dem 15. April 2004 lebe. Wir gründeten die Wochenzeitung 2sechs3acht4, die wir auch im Internet präsentierten. Irgendwann im August 2004 setzte ein Unbekannter einen Link "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven". 

Der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hatte sich also einen merkwürdigen Verbündeten ausgesucht. Den obigen Beitrag las ich das erste Mal, als er einer Klageerwiderung hinzugefügt wurde. 

Wenn nun ein Kommentator die Vermutung äußert, dass sich Matthias Lange erst der Erzieherin und dann weiteren WiKi-Angestellten widmen wird,  falls er vom Vorstand nicht gestoppt wird, dann teile ich diese Befürchtung, die sich aus meinen Erfahrungen mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ergibt.  
Aus einer Klageschrift der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg.



 





+++Die Erzieherin hat die Verschickung des Schreibens von Matthias Lange per Unterlassungserklärung verhindert.+++

Dienstag, 16. Oktober 2012

Ruf dahin?

"Der dreckige Sumpf" ist der Titel eines Bestsellers aus dem Jahre 1983, der in Wilhelmshaven für viel Wirbel gesorgt hat und wohl unvergessen bleibt. Erwähnt wird er in einem Kommentar, in dem es um den Ruf der Erzieherin geht, die von der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) wieder eingestellt werden musste und seither von WiKi-Geschäftsführer Matthias Lange gemobbt werden soll. Der Ruf der Erzieherin sei dahin.

Das muss nicht so sein. Dazu muss man den WiKi-Betroffenen nur klar machen, wer Matthias Lange ist. Als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg deckte er den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der ebenfalls der Meinung war, dass er sich um Gerichtsentscheidungen nur kümmern müsse, wenn sie ihm zupass kamen. Er schwieg, wenn Mütter "in Klausur" mussten. Bedeutete: Die Mutter wurde in der Einrichtung isoliert, durfte nicht mal ihre Kinder grüßen. Ich habe eine Mutter kennengelernt, die in der Einzelhaft Tagebuch führte, fast die gesamte Zeit ihres Aufenthaltes verbrachte sie allein in einem Zimmer. Sie hat inzwischen ein zweites Kind und wird gelegentlich von Alpträumen geplagt.  Matthias Lange schwieg, wenn Teammitglieder psychisch fertig gemacht wurden. Ich habe mitgehört, wie der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Mitarbeiterin terrorisierte, weil sie sich krank gemeldet und in Therapie begeben hatte.

Matthias Lange war auch immer in der ersten Reihe, wenn ich vor dem Landgericht in Hamburg verklagt wurde. Allerdings trauten sich Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch keine gerichtlichen Schritte gegen die Veröffentlichung der soeben beschriebenen Skandale zu. Dazu sagten sie nichts, sie versuchten es lieber hinten herum.  Aber auch der Versuch, mich unglaubwürdig zu machen, scheiterte geradezu jämmerlich, weil ich jede Lüge, die über mich verbreitet wurde, veröffentlichte.

Dass viele meinen, Missstände gäbe es nur in ihrer Stadt, ist ein Phänomen, das mir überall begegnet ist. Ob ich nun in Mainz, in Hannover, in  Hamburg oder in Luzern lebte, immer hieß es: "Das ist doch wieder mal typisch." Allerdings ist in Wilhelmshaven manches einzigartig. Das habe ich zuletzt bei meiner Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt erlebt. Damals beschwerte sich eine Wählerin bei der "Wilhelmshavener Zeitung" darüber, dass meine Vorstellungen in der Lokalzeitung nie erwähnt wurden. Sie unterstützte mich mit ihrer Unterschrift - die verschwand im Wahlamt und wurde erst wiedergefunden, als ich protestiert hatte.

Über diesen Wahlkampf habe ich eine Broschüre veröffentlicht. Sie heißt "Wahl spezial - Gelebte Demokratie an der Jade".

Jetzt aber geht es um gelebte Solidarität. Die ist wichtig. Wichtig ist auch, mit Störmanövern zu rechnen, die nicht unbedingt nur von einer Seite kommen müssen...

+++Kinder und Eltern bilden gerade eine Telefonkette, freuen sich ein Loch in den Bauch. Der WiKi-Vorstand hat versichert, dass die Erzieherin Montag ihren Dienst wieder antreten kann - unbehelligt von Matthias Lange. Den fröhlichen Kindern empfehle ich ein Bilderbuch, das ich mit einer Siebenjährigen veröffentlicht habe: "Wenn Zahlen einen Kopfstand machen"+++

"Lübecker Nachrichten", 15. April 2012













Siehe auch

+++Eine halbe Stunde später: Eine zweite WiKi-Mutter ruft mich an, ist erschüttert, bekam soeben eine Stellungnahme, die der WiKi-Geschäftsführer Matthias Lange am Donnerstag an alle Eltern verschicken will. Darin erhebt er Vorwürfe gegen die Erzieherin, die bislang von niemandem bestätigt worden sind, und die nach seiner Auffassung vom Arbeitsgericht von Wilhelmshaven "nicht ausreichend" gewürdigt worden seien. Die Anruferin sagt: "Das ist Verleumdung und die Erzieherin kann gar nicht ab Montag in Ruhe arbeiten." Dem Vorstand habe sie deswegen bereits auf Band gesprochen. Der Psychoterror werde von Matthias Lange fortgesetzt, der Mann müsse weg.+++

+++Die Erzieherin hat die Verschickung des Schreibens von Matthias Lange per Unterlassungserklärung gestoppt.

Verleumdung

Sonntag, 14. Oktober 2012

Auch er ist wieder da

Matthias Lange leitet Wilhelmshavener Kinderhilfe - Eltern empört

"Das ist ein Blender." Hat mich soeben eine Mutter aus Wilhelmshaven angerufen. Sie berichtet von Psychoterror, Einzelgesprächen und von einem Arbeitsgerichtsprozess, den er gegen eine Erzieherin verloren hat. Auch er ist wieder da: Der von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zum 31. März 2011 entlassene Geschäftsführer Matthias Lange. Der nach seiner Entlassung in eine Suchtklinik in Lüneburg wechselte und dann gen Norden strebte - und zwar nach Wilhelmshaven, wo er seit einem halben Jahr Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) ist.

Die Empörung unter den WiKi-Eltern soll groß sein. Vor den Sommerferien habe Matthias Lange Kindergartenkindern erzählt, die Erzieherin habe Böses getan, nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Wilhelmshaven habe er den Gerichtssaal mit der Ankündigung verlassen, dass er sich um die Entscheidung nicht kümmern werde. Die Erzieherin sei krank geworden. Dienstag soll ein Gespräch mit der Vereinsvorsitzenden stattfinden. Die Anruferin sagt: "Was ich über Matthias Lange zu erzählen habe, würde lange dauern."

Was weiter geschieht, dürfte spannend werden. Die WiKi wird wohl kaum eine fast sechsstellige Summe aus dem Fenster werfen, um mich zu verklagen - wie das die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg getan hat. Noch hat die WiKi einen exzellenten Ruf, den sie verteidigen sollte.

Verblüffend ist, dass diese Mutter aus Wilhelmshaven Matthias Lange so charakterisiert wie viele Ex-Klientinnen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Ruthard Stachowske charakterisiert haben.

Wenn der nun der "Landeszeitung für die Lüneburge Heide" erzählt, dass alle Vorwürfe juristisch erledigt seien, dann gilt das allenfalls für die Step gGmbH und Serdar Saris. Im Oktober 2011 sind aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestohlene Dokumente anonym ins Netz gestellt worden. Diese Dokumente wurden inzwischen von google gesperrt. Da für diese Veröffentlichung mein Name missbraucht worden ist, stellte ich bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen Unbekannt. Das Ermittlungsverfahren ist nicht beendet, es ruht. Bei jedem neuen Hinweis wird das Verfahren wieder aufgenommen. Zu den Verdächtigen gehört Ruthard Stachowske, der diese Dokumente dem Hamburger Landgericht vorgelegt hat, um ein Verfahren zu gewinnen.

Ruthard Stachowske wollte unbedingt weiter Behauptungen aufstellen können, die seine Arbeitgeberin, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, nicht wiederholen wollte. Das hat die damalige   Geschäftsführerin Gisela van der Heijden in einer Abschlusserklärung versichert. Nun müsste mir Serdar Saris einmal erklären, wie er mit einem Angestellten zurecht kommen will, der sich im Zweifelsfalle nicht um das kümmert, was seine Arbeitgeberin will.

So, wie mir nun Matthias Lange ein zweites Mal über den Weg läuft, wird mir auch Ruthard Stachowske irgendwann wieder über den Weg laufen. Spätestens an dem Tag, an dem mir jemand verrät, wer die Dokumente anonym ins Netz gestellt hat...Dass sie gestohlen worden sind, ist eine Behauptung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg!

Mit der Mutter aus Wilhelmshaven habe ich vereinbart, dass ich auch auf meinen Seiten www.szenewilhelmshaven.de berichte. Hier lesen

Ruf dahin?


Freitag, 30. März 2012

Bilanz (III)




Vor der Arbeitsgerichtsserie "Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg" hat es der Vereinsvorstand Harendza so dargestellt: Erst waren da Kritiker, die mussten in die Schranken verwiesen werden, deswegen gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die kosteten inclusive Öffentlichkeitsarbeit 100 000 Euro. Diese Behauptung wird nun von der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" bei jeder Gelegenheit wiedergekäut.

Was für gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch gab es mit mir? Erst einmal wehrte sich Stachowske gegen die Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg, mit dem einer Mutter aus Wolfsburg eine Behauptung untersagt worden war. Diesen Bechluss hatte ich mit einem Kommentar versehen. Darin stand, dass mir Erkenntnisse vorliegen, die den Beschluss des Landgerichtes Hamburg nicht ganz hieb- und stichfest erscheinen lassen. Dieser Kommentar wurde verboten, weil wir bekanntermaßen in einer Demokratie leben, in der jeder seine Meinung veröffentlichen darf....Oder so. Dreiviertel der Kosten für dieses Verfahren habe ich am Hals.

Dann wehrte sich Stachowske gegen meine Kritik an seinen Therapiemethoden und verlor krachend. Zwischenzeitlich hatte sich Stachowske noch mit einer frei erfundenen Geschichte an das Landgericht von Hamburg gewendet, die er 2011 wieder zurückzog. Zu jener Zeit ist Gisela van der Heijden bereits Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen und stoppte den Sozialpädagogen, der damals noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete.

Der Vereinsvorstand Harendza, der damalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Matthias Lange und Stachowske hatten 2009 miteinander vereinbart, dass Jugendhilfe und Stachowske mich abwechselnd verklagen. Behauptete später jedenfalls der Anwalt der Einrichtung. Aber auch wenn Stachowske klagte oder Geschichten frei erfand, gab er die Adresse der Jugendhilfe als seine Adresse an.

Im Juni 2011 legte der Anwalt das Mandat nieder und kündigte in einem Schreiben an Gisela van der Heijden eine Abschlussrechnung an. Sofort teilte ich ihr mit, welche Raten von Freunden und von mir bereits an diesen Anwalt überwiesen worden waren. Sie wollte sich wieder melden, wenn die Abschlussrechnung da ist. Ich kenne sie bis heute nicht.

Stachowske hatte sich inzwischen Chancen bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg ausgerechnet, sein Strafantrag gegen mich wurde jedoch umgehend abgeheftet.

Dann kam ein Gerichtsvollzieher wegen des ersten Verfahrens. Ich sollte 4837,27 Euro (also die volle Summe) berappen. Gisela van der Heijden versprach eine Überprüfung, bei der ich nicht aufs Tempo drückte, der neue Anwalt von Stachowske reagierte auf einen Ratenzahlungsvorschlag von mir nicht, der alte Anwalt hüllte sich in Schweigen, als ich ihn um eine Bestätigung bereits gezahlter Raten bat.

Für Montag hat mich dieser Gerichtsvollzieher ins Amtsgericht von Wilhelmshaven gebeten. Ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. "Dann sind Sie die Geschichte los", sagt der Gerichtsvollzieher. Stimmt. Denn mit meinem Wunsch nach Begleichung der Forderung im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten scheine ich nicht durchzudringen.

Dieses Wochenende werde ich alle Belege sichten, mails und Briefe ausdrucken und die Staatsanwaltschaft von Lüneburg einschalten. Soll die doch prüfen, ob die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und die beiden Anwälte korrekt handeln.

Nun noch das Sahnehäubchen: Aus dem jüngsten Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg resultieren Forderungen an Stachowske. Normalerweise sagt dann ein Anwalt, dass er diese Forderung von der eigenen Forderung abzieht. Soll er sogar angekündigt haben. Aber Ankündigungen kenne ich inzwischen genügend...






Soeben hat jemand diesen Kommentar hinterlassen: "ich kann nur sagen das es mir besser geht seit ich vor drei wochen einfach heimlich gegangen bin." Ob´ stimmt oder nicht: Das würden viele unterschreiben...

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Dienstag, 28. Februar 2012

Ruthard Stachowske

28. Februar 2012
Zwei Kündigungen?

Heidrun Girrulat, stellvertretende Leiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zu Zeiten von Ruthard Stachowke und bis gestern weiterhin, und ein weiteres Teammitglied sollen gestern nach der Arbeitsgerichtsverhandlung gekündigt haben.

28. Februar 2012
Fährt vor Arbeitsgericht in Lüneburg Sieg ein

"Das können wir nicht finanzieren", sagt der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Ruthard Stachowskes Anwalt fordert eine Abfindung von 100 000 Euro für seinen Mandanten. Für den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) haben vor dem Lüneburger Arbeitsgericht der ehemalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Matthias Lange, und der ehemalige Leiter des Rechnungswesens des Vereins, Niklas Müller, ausgesagt. Anschließend wies die Vorsitzende Richterin Britta Kriesten sechs Kündigungsgründe zurück, die fristlose Kündigung sei nicht ausreichend begründet.

Ruthard Stachowske ist Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden. Dort nahm er im Juni 2010 an einer zweitägigen Fachtagung teil. Als Mitorganisator und TG-Vertreter. War mündlich so vereinbart, sagte dazu Matthias Lange, der während seiner Amtszeit andernorts gelegentlich auch als Eröffnungsredner von Stachowske-Veranstaltungen aufgetreten ist. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, noch darüber aufgeregt, dass Stachowske die Fahrt nach Dresden nicht korrekt abgerechnet habe. An solche Unregelmäßigkeiten konnte sich Niklas Müller als Buchhalter aber nicht erinnern.

Zwei Kündigungsgründe sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg noch geblieben. Ein Vergleichsangebot gibt es bislang nicht. Geprüft wird stattdessen die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dabei ginge es um diese Vorwürfe: Hat Stachowske Klienten zum Schnee schippen vor seinem Privathaus eingesetzt, wurde von ihm Tee für die Einrichtung bestellt, den er selbst trank, schaffte er einen Betonring beiseite?

Der juristische Erfolg von Stachowske ist keine Überraschung. Vereinsvorstand und ehemaliger Geschäftsführer hielten ihm stets den Rücken frei. Die Abfindungssumme, die Stachowskes Anwalt fordert, entspricht der gängigen Praxis. An eine Rückkehr in die TG glaubt Stachowske offenbar selbst nicht mehr.

Die gestrige Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg kann für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg das Aus bedeuten. Dass Stachowske dieses Ziel verfolgt, darf  kaum bezweifelt werden.

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In Kladde geschrieben

Nicht nur für einen Bundespräsidenten ist Vertrauen das wichtigste Kapital, das gilt auch für eine Einrichtung wie die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Vertrauen kann man jedoch nicht haben, wenn draußen dransteht, dass Osterkamp-Andresen die Einrichtung leitet, was drinnen aber ignoriert wird von Teammitgliedern, die mit Stachowske hervorragend zusammengearbeitet haben. Und das wieder tun werden, wenn der mit der Abfindung etwas Neues aufgebaut hat. Man trifft sich heute schon regelmäßig.

Vieles bleibt unverständlich. Die neue Geschäftsführerin prescht immer wieder so schnell vor wie sie einen Rückzieher macht. Erinnert man sie an Versprechen, verschwindet sie in der Schmollecke. Äußert man Bedenken, antwortet sie: "Ist alles wasserdicht." Stellt sich das als Irrtum heraus, wird sie kopfscheu.

Gibt die neue Geschäftsführerin Hilfestellung, bekommt sie im nächsten Moment Angst davor, dass jemand in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Wind davon bekommt. Altlasten schiebt sie vor sich her, als lösten die sich so irgendwann auf.

Einige sprechen Stachowske geradezu dämonische Kräfte zu. Die bekommt er aber nur, wenn man an Dämonen glaubt. Auch von diesem Irrglauben sollte sich die neue Geschäftsführerin endlich lösen. Stachowske wehrt sich gegen seine Kündigung. Das ist sein gutes Recht. Fristlos ist sie nun nicht mehr. Es sei denn, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat vor dem Landesarbeitsgericht mehr zu bieten als seltsame Vorgänge, die zum System gehörten.

Noch schlimmer ist: Familienorientierte Drogentherapie ist immer noch Etikettenschwindel. Bestünde die Möglichkeit: Die neue Geschäftsführerin doktort nicht mehr nur an den Symptomen herum, das Juristische erledigt der Anwalt. Alles andere hieße: Früher war Stachowske der unheimliche Leiter, heute ist er der heimliche.

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Fristlose Kündigungen

11. Februar 2012
Haben nur selten Bestand

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund BGB

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
 
§ 622 BGB

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

§ 57 Arbeitsgerichtsgesetz

Verhandlung vor der Kammer.

(1) Die Verhandlung ist möglichst in einem Termin zu Ende zu führen. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden.

(2) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.

Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg geht´s am 27. Februar 2012 weiter. Der fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Ruthard Stachowske wehrt sich. Die Hürden für fristlose Kündigungen sind hoch. Die meisten Arbeitsgerichtsverfahren enden mit einem Vergleich.
 
Das erste Angebot der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Vorwürfe werden nicht mehr erhoben, tolles Zeugnis) hat Stachowske ausgeschlagen. Solche Angebote sind durchaus üblich, sie bedeuten, dass die fristlose Kündigung zu dem Termin ausgesprochen wird, die der Frist für ordentliche Kündigungen entspricht.
 
Da die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, ist Stachowske ein unselbstständig Beschäftigter, der an Anweisungen seines Arbeitgebers gebunden ist. Sonst wäre das Amtsgericht zuständig. Nun wird´s haarig.
 
Nehmen wir einmal an, jemand arbeitet in einem Betrieb, ist mit seinem Gehalt nicht zufrieden und bekommt deswegen von seinem Arbeitgeber anderweitige Begünstigungen. Eines Tages platzt dem Arbeitgeber der Kragen, er kündigt dem Arbeitnehmer fristlos und beruft sich dabei auf die Begünstigungen. Einige werden als nicht rechtmäßig und somit als Untreue eingestuft. Schwer vorstellbar, dass eine so begründete fristlose Kündigung Bestand hat.
 
Wer hat was nicht gewusst?

Vorgeworfen wird Stachowske beispielsweise, er habe 100 000 Euro für juristische und andere Auseinandersetzungen mit Kritikern durch den Schornstein geblasen. Seinem Arbeitgeber habe er vorgegaukelt, dass etwaige Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Von welcher? Von der privaten des fristlos entlassenen TG-Leiters oder von der des Arbeitgebers?
 
Fakt ist nach Angaben des Anwaltes Dr. Springer aus Uelzen: Er vertrat sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Vereinbart worden sei: Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden, Stachowske verklagt Tjaden, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden...Deshalb legte Dr. Springer beide Mandate nieder, als sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abzeichneten. Dieses Verhalten ist korrekt.
 
Taucht die Frage auf: Wenn es dieses Bündnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben hat, soll zumindest eine Seite nicht gewusst haben, wie juristische Auseinandersetzungen finanziert werden? Fehlt nur noch die Behauptung, der Vereinsvorstand habe nicht gewusst, dass er in den Verfahren als Zeuge für Stachowske aufgerufen worden ist.

Vorgeworfen wird Stachowske auch, er habe Klientinnen und Klienten mit Strafgeldern überzogen, die möglicherweise irgendwo versickert seien. Darauf habe ich schon vor langer Zeit die Steuerfahnder aus Lüneburg hingewiesen. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske in dieser Sache einen 75-prozentigen Erfolg erzielt. Die Steuerfahnder sind nie aktiv geworden. Wäre spannend, wenn jetzt das Arbeitsgericht von Lüneburg andere Schlüsse ziehen würde als Landgericht und Steuerfahndung. Ich jedenfalls darf diese Behauptung nicht wieder aufstellen. Eine Ex-Klientin aus Wolfsburg auch nicht. Wir gehen also davon aus, dass daran nichts ist. Uns bleibt gar keine andere Wahl.

Außerdem soll Stachowske Klientinnen und Klienten unentgeltich für private Gefälligkeiten eingespannt haben, auch Eigentum der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe er für sich abgezweigt. Sollte das so sein, wird er sich gedacht haben: Vereinsvorstand und Geschäftsführung werden damit einverstanden sein.

Großer Zusammenhalt

Wie sehr Vereinsvorstand, der zum 31. März 2011 ordentlich entlassene Geschäftsführer Lange und Stachowske zusammengehalten haben, ist kein Geheimnis. Bei Lange sind Konsequenzen gezogen worden, beim Vereinsvorstand nicht...Was für den Vereinsvorstand gilt, gilt auch für weitere Nutznießer dieses Zusammenhalts.

Kritische Fragen meinerseits zu diversen Vorwürfen sind nie beantwortet worden. Vor einigen Monaten haben mein Anwalt und ich Ruthard Stachowske wegen diverser möglicher Straftaten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt immer noch, verhört Zeuginnen und Zeugen.

Eigentlich kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur hoffen, dass die Lüneburger Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Erhebt sie keine Anklage, ist klar: Stachowske wird man ohne Abfindung nicht los. Erhebt sie Anklage, hat Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg keine Chance.

Bei Anklageerhebung hat auch für Stachowske zu gelten: Bis zu einem etwaigen Urteil gilt er als unschuldig.

Immerhin steht fest: Eine Rückkehr von Ruthard Stachowske in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist ausgeschlossen, denn inzwischen attackiert er sogar vor Gericht die neue Geschäftsführerin. Die sich aber merkwürdigerweise in Schweigen hüllt, wenn man ihr vorschlägt: "Informieren Sie darüber doch das Arbeitsgericht."

Merkwürdiges Verhalten

Sind da noch die Dokumente, die jemand anonym ins Netz gestellt hat. Die Lüneburger Polizei spricht von schwierigen Ermittlungen, ist sogar in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Dort soll sie mit dem Hinweis, jeder könne diese Dokumente gestohlen haben, abgewimmelt worden sein.

Doch es gibt nicht nur dieses anonyme blog, es gibt weitere über TG-Kritiker. Diese Tatsache scheinen Vereinsvorstand und neue Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg inzwischen aus den Augen verloren zu haben.

Die Merkwürdigkeiten häufen sich. Fragen stellen darf man kaum noch. Dabei ergeben die sich wie von selbst: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Polizei nicht in jeder erdenklichen Weise unterstützt? Dann hätte die doch auch bei Stachowske und anderen Verbündeten auftauchen müssen. Warum erklärt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in aller Öffentlichkeit, sie rechne in jedem Fall auch mit einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht?  Warum reagiert die Sucht- und Jugendhilfe entweder seltsam oder gar nicht auf  Hinweise, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen ins Haus stehen? Warum nimmt die neue Geschäftsführung jede kritische Anmerkung in diesem blog fast schon als persönlichen Angriff und reagiert darauf mit Beschwerden bei Dritten, wobei diese Beschwerden von der Wahrheit oft weit entfernt sind?

Wenn ich zusammenzähle, was schon alles angekündigt, aber nicht umgesetzt worden ist, kommt unter dem Strich nicht viel heraus. Jetzt hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen neuen Kooperationspartner mit angeblich gutem Ruf. Vielleicht stellt der diese Fragen?

Arbeitsgericht Lüneburg entscheidet
Fristlose Kündigung
War nicht rechtens

Sonntag, 19. Juni 2011

Mr. Yes...

19. Juni 2011
...jagt Dr. No?

"Es kommt die Zeit, in der das Wünschen wieder hilft." Dann bekommt jeder, singen die Toten Hosen, was er verdient. Wie demnächst der Psychosektierer aus Wilschenbruch. Der das aber noch verhindern will. Indem er jetzt andere beschuldigt. Gibt es merkwürdige Einträge im Kassenbuch seiner Psychosekte, dann ist dafür die Buchhalterin Claudia A. verantwortlich. Ruthard Stachowske weiß angeblich von nichts. Hat aber vor dem Landgericht in Hamburg behauptet, die Buchführung seiner Psychosekte sei "lückenlos". Woher will er das denn gewusst haben als angeblich Ahnungsloser? Andere Kritikpunkte wimmelt er ab mit dem Hinweis, das sei ihm vom Ende 2010 entlassenen Geschäftsführer erlaubt worden.

Dieser Matthias Lange, ein Anwalt und Ruthard Stachowske haben sich das fürwahr gut ausgedacht:  Heinz-Peter Tjaden als Mr. Yes, der die Psychosekte wegen ihrer Menschenverachtung kritisiert, wird abwechselnd verklagt. Mal gibt Matthias Lange grünes Licht, mal macht Stachowske als Dr. No das selbst. Doch dabei spielt der Anwalt nicht mehr mit. Er rechnet mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und will nicht zwischen alle Stühle geraten. Die dem Vernehmen nach bislang fast 100 000 Euro gekostet haben.

Dr. No und seine Anhänger schießen derweil schwarze Löcher in das Netzwerk der Psychosekte. Die Energiefeldtherapiemethode darf dort nicht mehr angewendet werden. Dahinter muss der Tjaden stecken, vermutet sogleich ein Stachowske-Unterstützer. Dr. No will ebenfalls wissen, ob es Kontakte mit Mr. Yes gibt.

Dabei vergessen diese Leute, dass auch Kritiker ein Netzwerk entwickeln und dass Rumrätselei nicht weiter hilft, wenn aus dem Morast nur noch der Kopf ragt. Alles hat seine Zeit, heißt es in der Bibel. So manche Liedzeile und so mancher weise Spruch steht irgendwann wie ein Menetekel an der Wand. Wand einreißen hilft dann nicht mehr.

Hören Sie einmal zu, Dr. No, Einiges werden Sie erst erfahren, wenn Ihre Zeit vorüber ist. Wahrscheinlich aus Zeitungen, die in Lüneburg erscheinen...

Donnerstag, 27. Mai 2010

Alles neu macht auch der Mai


Sieh mal einer an!
Und zwar das



24. Mai 2010
Schlafende Hunde geweckt

Dass Ruthard Stachowke, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, und die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung in einer weiteren Unterlassungserklärung, die ich ebenfalls nicht unterschreiben werde, schlafende Hunde wecken und sich über Artikel aufregen, die bis zu fast einem Jahr alt sind,  löst bei mir einige Verwunderung aus. Aufgefallen ist mir: Die Vollmacht hat nicht Jugendhilfe-Geschäftsführer Matthias Lange unterschrieben, sondern ein Elmar...

Zitiert wird in der Unterlassungserklärung auch aus meiner Broschüre "Drogentherapie mit goldenem Kelch". Dabei bedient man sich offenbar der ersten Auflage. Auf dem Markt ist jedoch inzwischen die sechste Auflage, mein Buch habe ich in diesem Jahr zweimal aktualisiert.
Und zwar hier