Dienstag, 28. Februar 2012

Fristlose Kündigungen

11. Februar 2012
Haben nur selten Bestand

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund BGB

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
 
§ 622 BGB

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

§ 57 Arbeitsgerichtsgesetz

Verhandlung vor der Kammer.

(1) Die Verhandlung ist möglichst in einem Termin zu Ende zu führen. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden.

(2) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.

Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg geht´s am 27. Februar 2012 weiter. Der fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Ruthard Stachowske wehrt sich. Die Hürden für fristlose Kündigungen sind hoch. Die meisten Arbeitsgerichtsverfahren enden mit einem Vergleich.
 
Das erste Angebot der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Vorwürfe werden nicht mehr erhoben, tolles Zeugnis) hat Stachowske ausgeschlagen. Solche Angebote sind durchaus üblich, sie bedeuten, dass die fristlose Kündigung zu dem Termin ausgesprochen wird, die der Frist für ordentliche Kündigungen entspricht.
 
Da die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, ist Stachowske ein unselbstständig Beschäftigter, der an Anweisungen seines Arbeitgebers gebunden ist. Sonst wäre das Amtsgericht zuständig. Nun wird´s haarig.
 
Nehmen wir einmal an, jemand arbeitet in einem Betrieb, ist mit seinem Gehalt nicht zufrieden und bekommt deswegen von seinem Arbeitgeber anderweitige Begünstigungen. Eines Tages platzt dem Arbeitgeber der Kragen, er kündigt dem Arbeitnehmer fristlos und beruft sich dabei auf die Begünstigungen. Einige werden als nicht rechtmäßig und somit als Untreue eingestuft. Schwer vorstellbar, dass eine so begründete fristlose Kündigung Bestand hat.
 
Wer hat was nicht gewusst?

Vorgeworfen wird Stachowske beispielsweise, er habe 100 000 Euro für juristische und andere Auseinandersetzungen mit Kritikern durch den Schornstein geblasen. Seinem Arbeitgeber habe er vorgegaukelt, dass etwaige Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Von welcher? Von der privaten des fristlos entlassenen TG-Leiters oder von der des Arbeitgebers?
 
Fakt ist nach Angaben des Anwaltes Dr. Springer aus Uelzen: Er vertrat sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Vereinbart worden sei: Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden, Stachowske verklagt Tjaden, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden...Deshalb legte Dr. Springer beide Mandate nieder, als sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abzeichneten. Dieses Verhalten ist korrekt.
 
Taucht die Frage auf: Wenn es dieses Bündnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben hat, soll zumindest eine Seite nicht gewusst haben, wie juristische Auseinandersetzungen finanziert werden? Fehlt nur noch die Behauptung, der Vereinsvorstand habe nicht gewusst, dass er in den Verfahren als Zeuge für Stachowske aufgerufen worden ist.

Vorgeworfen wird Stachowske auch, er habe Klientinnen und Klienten mit Strafgeldern überzogen, die möglicherweise irgendwo versickert seien. Darauf habe ich schon vor langer Zeit die Steuerfahnder aus Lüneburg hingewiesen. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske in dieser Sache einen 75-prozentigen Erfolg erzielt. Die Steuerfahnder sind nie aktiv geworden. Wäre spannend, wenn jetzt das Arbeitsgericht von Lüneburg andere Schlüsse ziehen würde als Landgericht und Steuerfahndung. Ich jedenfalls darf diese Behauptung nicht wieder aufstellen. Eine Ex-Klientin aus Wolfsburg auch nicht. Wir gehen also davon aus, dass daran nichts ist. Uns bleibt gar keine andere Wahl.

Außerdem soll Stachowske Klientinnen und Klienten unentgeltich für private Gefälligkeiten eingespannt haben, auch Eigentum der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe er für sich abgezweigt. Sollte das so sein, wird er sich gedacht haben: Vereinsvorstand und Geschäftsführung werden damit einverstanden sein.

Großer Zusammenhalt

Wie sehr Vereinsvorstand, der zum 31. März 2011 ordentlich entlassene Geschäftsführer Lange und Stachowske zusammengehalten haben, ist kein Geheimnis. Bei Lange sind Konsequenzen gezogen worden, beim Vereinsvorstand nicht...Was für den Vereinsvorstand gilt, gilt auch für weitere Nutznießer dieses Zusammenhalts.

Kritische Fragen meinerseits zu diversen Vorwürfen sind nie beantwortet worden. Vor einigen Monaten haben mein Anwalt und ich Ruthard Stachowske wegen diverser möglicher Straftaten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt immer noch, verhört Zeuginnen und Zeugen.

Eigentlich kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur hoffen, dass die Lüneburger Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Erhebt sie keine Anklage, ist klar: Stachowske wird man ohne Abfindung nicht los. Erhebt sie Anklage, hat Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg keine Chance.

Bei Anklageerhebung hat auch für Stachowske zu gelten: Bis zu einem etwaigen Urteil gilt er als unschuldig.

Immerhin steht fest: Eine Rückkehr von Ruthard Stachowske in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist ausgeschlossen, denn inzwischen attackiert er sogar vor Gericht die neue Geschäftsführerin. Die sich aber merkwürdigerweise in Schweigen hüllt, wenn man ihr vorschlägt: "Informieren Sie darüber doch das Arbeitsgericht."

Merkwürdiges Verhalten

Sind da noch die Dokumente, die jemand anonym ins Netz gestellt hat. Die Lüneburger Polizei spricht von schwierigen Ermittlungen, ist sogar in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Dort soll sie mit dem Hinweis, jeder könne diese Dokumente gestohlen haben, abgewimmelt worden sein.

Doch es gibt nicht nur dieses anonyme blog, es gibt weitere über TG-Kritiker. Diese Tatsache scheinen Vereinsvorstand und neue Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg inzwischen aus den Augen verloren zu haben.

Die Merkwürdigkeiten häufen sich. Fragen stellen darf man kaum noch. Dabei ergeben die sich wie von selbst: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Polizei nicht in jeder erdenklichen Weise unterstützt? Dann hätte die doch auch bei Stachowske und anderen Verbündeten auftauchen müssen. Warum erklärt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in aller Öffentlichkeit, sie rechne in jedem Fall auch mit einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht?  Warum reagiert die Sucht- und Jugendhilfe entweder seltsam oder gar nicht auf  Hinweise, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen ins Haus stehen? Warum nimmt die neue Geschäftsführung jede kritische Anmerkung in diesem blog fast schon als persönlichen Angriff und reagiert darauf mit Beschwerden bei Dritten, wobei diese Beschwerden von der Wahrheit oft weit entfernt sind?

Wenn ich zusammenzähle, was schon alles angekündigt, aber nicht umgesetzt worden ist, kommt unter dem Strich nicht viel heraus. Jetzt hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen neuen Kooperationspartner mit angeblich gutem Ruf. Vielleicht stellt der diese Fragen?

Arbeitsgericht Lüneburg entscheidet
Fristlose Kündigung
War nicht rechtens

2 Kommentare:

  1. Nein, der neue Kooperationspartner wird diese Fragen sicherlich nicht stellen. Und falls doch, wird es wohl niemand von uns erfahren... Ich glaube nicht, dass die sich schlechte publicity leisten können.

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  2. Hallo der neue Partner hat doch ebenso Probleme!

    Die Step ist doch Träger der Klinik am Kronsberg oder ehr wohl doch ein Hochsicherheitstrakt für Hilfesuchende. Hier werden die Patienten wie Schwerverbrecher weg geschlossen.
    Seit der Sache mit der Marktversorgung und Rückfällen sowie dem Rücktritt des Klinikleiters, wird alles in dieser Einrichtung als Geheimsache behandelt. Die Öffentlichkeit und wir Betroffenen werden dumm gehalten.
    Hier ein Link zum nachlesen: http://haz.wefind.de/wfhaz-webapp/hazSearch/search?query=Step+Klinik+Kronsberg



    Wäre doch interessant auch hier nachzuforschen, welche Lähmer im Keller der STEP verborgen werden.

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