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Dienstag, 28. Oktober 2014

Ruthard Stachowske

31. Oktober 2009
Blick in öffentliche Lebensläufe

So stellt sich der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch der Öffentlichkeit vor:


Diplom-Sozialarbeiter (FH), Diplom-Sozialpädagoge

Therapeutische Weiterbildung:

• im pädagogischen Rollenspiel

• in Gestalttherapie

• in Systemischer Familientherapie

• in Systemischer Organisationslehre

• in Traumaberatung

Zusätzlich hat Prof. Dr. Stachowkse an umfangreichen Supervisions und Therapieerfahrungen und an Weiterbildungen in Traumatherapie und Traumaberatung, Organisationslehre und Organisationsentwicklung, Psychodrama und Mehrgenerationen-Familientherapie teilgenommen.

Gefunden auf den Internetseiten der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit

Prof. Dr. Ruthard Stachowske
Diplom-Sozialpädagoge/Uni
Institutsleiter ImFT

Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch in Lüneburg

Honorarprofessor ehs Dresden

Gefunden auf den aktuellen Seiten seines Institutes für mehrgenerationale Forschung und Therapie (ImFT)

Erste Frage: Wo ist der Diplom-Sozialarbeiter (FH) geblieben?

Dr. Ruthard Stachowske

Diplom-Sozialpädagoge/Uni

Appr. Psychologischer Psychotherapeut

Appr. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut

Institutsleiter ImFT und Gestalttherapeut

Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft

Wilschenbruch in Lüneburg

So hat er sich auf den ImFT-Seiten präsentiert, bevor die Recherchen über seinen Lebenslauf begannen.

Zweite Frage: Wo sind der approbierte psychologische Psychotherapeut und der approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut geblieben?

Nun beruft sich Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske auf Übergangsregelungen, die er sich für eine Approbation zunutze gemacht habe. Solche Übergangsregelungen gab es jedoch nach Experten-Auskunft nicht.

Wirft man einen Blick in das Psychotherapeutengesetz, liest man im § 6:

„(1) Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dauern in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird, und schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.

(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist

1.

für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

a)

eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat.“

In keinem seiner öffentlich zugänglichen Lebensläufe steht, dass Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske an einer deutschen Universität oder an einer gleichstehenden deutschen Hochschule Psychologie studiert hat. Auch andere Ausbildungsgänge erwähnt er nicht.

Eine Anfrage bei der Approbationsstelle läuft noch.

Zu guter Letzt

Prof. Dr. phil., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Diplom-Sozialpädagoge, Leiter der Therapeu­tischen Gemeinschaft Wilschenbruch (stat. Langzeittherapie für drogenkranke Eltern und ihre Kinder). Ausbildung u. a. in pädagogischem Rollenspiel, Gestalttherapie, Systemischer Beratung und Organisationsberatung, Systemischer Familientherapie, Traumatherapie. Wissenschaft­liche Schwerpunkte: Kinder – Familie – Sucht, Drogenabhängigkeit und Familien (-Geschichte), Methoden und Konzepte der familienorientier­ten Suchtkrankenhilfe, ICD und ICF. Veröffentlichungen u. a.: „Familienorientierte stationäre Drogentherapie“, „Mehrgenerationen­therapie und Genogramme in der Drogenhilfe“, „Systemische Erinnerungs- und Biografiearbeit“, „Sucht und Drogen im ICF-Modell“, „Drogen, Schwangerschaft und Lebensentwicklung der Kinder“.


Gefunden auf den aktuellen Seiten des IF Weinheim

Prof. Dr. Ruthard Stachowske


Diplom-Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Systemischer Therapeut (SG), Honorarprofessor ehs Dresden

Reppenstedt

Gefunden auf den aktuellen Seiten des Sächsischen Instituts für Familientherapie

24. Oktober 2009
Mitglied beider Kammern

Ruthard Stachowske ist nach Auskunft der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Mitglied beider Kammern (Auskunft Dr. Wittmann).

4. Dezember 2009
Antwort der Bundespsychotherapeutenkammer

Sehr geehrter Herr Tjaden,


als Arbeitsgemeinschaft der Landespsychotherapeutenkammern auf Bundesebene führen wir kein Register, so dass wir Ihnen nicht mitteilen können, ob eine Einzelperson Psychologischer Psychotherapeut und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist. Beide Berufsbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn eine entsprechende Approbation erteil wurde. Es gibt auch Psychotherapeuten, die über beide Approbationen verfügen.

Johannes Schopohl

5. März 2010
Wer ist denn nun approbiert?

"Seit September 2007 wurde durch die anerkannten und approbierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen der Therapeutischen Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch...", heißt es in einem Schreiben vom 4. Januar 2008, das drei Unterschriften trägt: die von Arnhild S. (Diplomsozialpädagogin, Suchttherapeutin), die von Dr. Volkhard L. (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeut aus Südergellersen, der in der TG Visiten macht) und die von Dr. Ruthard Stachowske (der unter seinem Namen folgende Angaben macht: Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Psychologischer Psychotherapeut, Approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Familientherapeut).

Ergo: In der Einrichtung gibt es demnach mindestens zwei approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Öffentliche Frage an den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: Um wen handelt es sich?

Ruthard Stachowke sagt über sich selbst, dass er Mitglied beider Kammern der Psychotherapeutenkammer (PKN) sei. Dann weicht er aus und weist darauf hin, dass es in Hamburg "Kolleginnen und Kollegen" gebe, "die nicht Diplom-Psychologen sind", aber dennoch approbiert seien. Ruthard Stachowske auch? Sind auch ihm Auflagen gemacht worden? Das sind weitere öffentliche Fragen an den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg.

Merkwürdigkeiten dieser Art haben offenbar jemanden im Internet auf die Palme gebracht. Augenscheinlich gibt es weitere Behauptungen, die auf eine Weise auf die Hörner genommen werden, die nicht meine Art ist. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Aber irgendwie scheint es vor den Verhandlungen am 30. März 2010 dazu gekommen zu sein, dass der Leiter der Einrichtung nicht mehr sicher ist, welchen Theorien er anhängt, wie die Grundlagen seiner Arbeit aussehen und welche Persönlichkeiten ihn beeinflusst haben...

15. März 2010
So kann man es werden

Auch meine öffentliche Anfrage vom 5. März 2010, an die Jugendhilfe Lüneburg übermittelt per Kontaktformular auf den Internet-Seiten dieser Einrichtung, ist nicht beantwortet worden. Im Netz gefunden, wie man psychologischer Psychotherapeut werden kann: "Im März 2009 habe ich mein Hochschulstudium im Fach Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum absolviert. (Abschlussnote: 1,5)

Um meine berufliche Qualifikation durch eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu vervollständigen benötige ich Ihre Unterstützung.

Die geplante Ausbildung verursacht Ausbildungskosten in Höhe von 19.000,00 Euro."

27. Januar 2012
Nach der fristlosen Entlassung stellt sich Stachowske so vor


  • Diplom-Sozialarbeiter / Diplom-Sozialpädagoge FH


  • Diplom-Sozialpädagoge Universität


  • App. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut


  • Promotion zum Thema: „Mehrgenerationale Entwicklung drogenabhängiger Lebensentwürfe"


  • Eintrag in das Arztregister als App. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut


  • Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg wegen des Titels "Approbierter psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene" hat Stachowske verhindert. Nun listet er diesen Titel nicht mehr auf.

    12. Juni 2012
    Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg teilt mir mit

    "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem Beschuldigten aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die vorläufige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im August 1999 erteilt wurde. Diese dürfte somit bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gültig gewesen sein." Bedeutet: Diesen Titel ist Stachowske Anfang November 2011 wieder losgeworden. Warum hat das so lange gedauert?
     
    26. September 2012
    Aus dem Vorlesungsverzeichnis
     
    Prof. Dr. Ruthard Stachowske (ehs Dresden), Dipl.-Soz.päd., Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut
     
     
    28. Oktober 2014
    Ruthard Stachowske bei Wikipedia
     
    Ruthard Stachowske wurde 1957 in Wachtendonk/Niederrhein geboren, er ist verheiratet, Vater von drei Kindern und lebt heute in Lüneburg.
    Stachowske betreibt eine Praxis für Psychotherapie in Lüneburg und ist Gesellschafter des Institutes für mehrgenerationale Forschung und Therapie, ImFT in Lüneburg, einem Mitgliedsinstitut der Systemischen Gesellschaft. Er ist Leiter der Ausbildung Systemische Beratung, zertifiziert durch die Systemische Gesellschaft (SG),[2] und der Ausbildung Systemische/r Familienberater/in[3] nach den Richtlinien der Systemischen Gesellschaft[4] am Institut für mehrgenerationale Forschung und Therapie ImFT.[5]


    Die Doktor-Arbeit von Ruthard Stachowske

    Ein klein bisschen auch hier über Ruthard Stachowske Einfach klicken

    Dienstag, 12. Juni 2012

    Ermittlungen wieder aufgenommen

    Lüneburger Staatsanwaltschaft öffnet Strafakte wieder

    Die Lüneburger Staatsanwältin Brockhöft nimmt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wieder auf (NZS 7104 Js 18386/11). Das wurde mir heute mitgeteilt. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Ruthard Stachowske hatte ich am 21. Mai 2012 protestiert.

    Was Gegenstand der Ermittlungen ist, verrate ich in diesem blog noch nicht. Entsprechende Informationen verschicke ich per mail an Betroffene. Relevant bleibt aber weiterhin nur, was 2006 oder später geschehen ist.

    Außerdem teilte mir die Staatsanwälin Brockhöft mit: "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem Beschuldigten aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die vorläufige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im August 1999 erteilt wurde. Diese dürfte somit bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gültig gewesen sein." Bedeutet: Diesen Titel ist Stachowske Anfang November 2011 wieder losgeworden. Warum hat das so lange gedauert?

    Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft von Lüneburg haben sich die von Stachowske eingeschalteten "Web-Killer" aus München nicht wieder gemeldet. Die baten mich um die Löschung bzw. Anonymisierung von Veröffentlichungen auf www.wagniskinder.de

    Ermittlungen eingestellt (III)

    Az. NZS 7104 Js 18386/11
    Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,

    mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.

    Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.

    Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.

    Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.

    Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.

    Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.

    Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.

    Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.

    Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover

    Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf




    Samstag, 29. Oktober 2011

    Falsch geblinkt?

    29. Oktober 2011
    Bald auch kein Auto mehr?

    Ruthard Stachowske klagt gegen seine fristlose Kündigung als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG). Erste Verhandlung war am Donnerstag. Berichtet haben bereits die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide", der NDR und das "Hamburger Abendblatt". Noch eine Zeitung plant einen Bericht.

    In diesem Zusammenhang bin ich von dem Redakteur gefragt worden, wie viele Verfahren ich gegen Stachowske wegen meiner Buchveröffentlichung über die TG verloren habe. Diese Frage fand ich irgendwie amüsant. Die Antwort ist nämlich: keins.

    Ruthard Stachowske hat sich nur einmal an einen Kernpunkt meiner Kritik juristisch herangewagt und verlor. Ansonsten verhielt er sich wie ein Autofahrer, dem man vorwirft, er habe erst eine Großmutter überfahren, dann ein Kind und bei der Flucht habe er nie den Blinker gesetzt - und vor Gericht wehrt er sich gegen den Vorwurf, nicht geblinkt zu haben...

    Mehrfach habe ich auch darauf hingewiesen, dass Ruthard Stachowske Schreiben an Behörden 2008 mit "approbierter psychologischer Psychotherapeut" für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschrieben hat. Nach kritischen Fragen zu diesen Titeln ließ er sie wieder verschwinden.

    Nun soll Stachowske diese vorläufigen Titel auch noch zurückgeben. Fordert der niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung. Dagegen wehrt sich Stachowske am 2. November 2011 vor dem Verwaltungsgericht.

    Bliebe ich im Bilde, müsste ich anmerken: Bald hat Stachowske auch kein Auto mehr?