Posts mit dem Label Stalker werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Stalker werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 20. April 2013

Offener Brief

Der Beleg für das soeben
abgeschickte Einschreiben
mit Rückschein.
Einschreiben mit Rückschein

An die Step gGmbH - Geschäftsführer Serdar Saris

Sehr geehrter Herr Saris,

Ihr Angestellter Ruthard Stachowske, der bis Anfang Juli 2011 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet hat, schreibt nun auf seinen Seiten zum Thema "Stalking" (die Beiträge werden von ihm laufend verändert):

"Unverständlich ist, dass Dritte, die an diesen Verfahren gerade nicht selbst beteiligt waren und die auch sonst hiervon persönlich nicht betroffen sind, unter dem Fähnlein einer vermeintlichen Gerechtigkeit zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen Schmähungen verbreiten und Gerüchte in die Welt setzen. Gerüchte meint die Kommunikation falscher oder höchst fragwürdiger Informationen – dies im Gegensatz zu journalistische korrekt recherchierten Informationen bzw. Meinungen.
 
Ich war - gerade in den Jahren seit 2010 - in einer Reihe von gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit diesem "Cyber-Mobbing" erfolgreich, nicht nur gegenüber Heinz-Peter Tjaden, sondern auch noch gegen andere Personen, die falsche Dinge über mich oder die Arbeit in der TG Wilschenbruch verbreitet haben. Viele der herabsetzenden Veröffentlichungen im Internet sind auf meine Klagen hin verboten worden."
 
Zu den Dritten, die Stachowske auf seinen Seiten kritisiert, gehöre ich. Warum ich mich mit dem Thema beschäftige, müsste Ihr Angestellter eigentlich am besten wissen, denn er war es, der mir am 28. Mai 2009 über seinen damaligen Hamburger Anwalt eine Klageandrohung zugehen ließ, obwohl ich bis dahin noch kein einziges Wort über die seinerzeit von Stachowske geleitete Einrichtung veröffentlicht hatte. Ich verfasste damals auf www.pressemitteilung.ws einen ironischen Beitrag und schickte dem damaligen Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Matthias Lange, eine Rechnung wegen nutzlosem Lesens einer Klageandrohung, die Matthias Lange an seinen Anwalt weiterleitete. Da meine Rechnung nicht beglichen wurde, veröffentlichte ich die Klageandrohung im Internet. Diese Veröffentlichung ließ Stachowske über seinen Anwalt sperren. Diese Seiten sind auch heute noch gesperrt. Der Anwalt berief sich dabei auf sein Urheberrecht.
 
Anschließend wechselte Stachowske den Anwalt, er nahm sich einen in Uelzen, der mich mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen überzog - fast immer vergeblich. Im Juni 2011 legte dieser Anwalt das Mandat nieder. In seinem Abschlussschreiben wies er darauf hin, dass er die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske abwechselnd gegen mich vertreten hatte. Das sei ihm nicht mehr möglich, weil die Sucht- und Jugendhilfe Stachowske entlassen wolle.
 
In meinen blog habe ich vor geraumer Zeit zwar einige Beiträge deaktiviert, weil ich daraus die Broschüre "Meine Tante und die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch" gemacht habe, aber bis auf die Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg, der gegen eine Ex-Klientin ergangen ist, ist mir keine einzige Veröffentlichung verboten worden. Gegen die Broschüre ist auch niemand juristisch vorgegangen.
 
Um Stachowskes Tatsachenverdrehungen entlarven zu können, bitte ich Sie um Erlaubnis, beliebig aus allen Schriftsätzen zitieren zu dürfen. Auch Dokumentationen sollten mir erlaubt sein. Ich bitte Sie um Antwort bis zum 26. April 2013. Bis dahin ist auch die Frist abgelaufen, die ich Ihnen für die Sperrung des blogs mit anonymen "Dokumenten" gesetzt habe. Für dieses blog wird - wie Sie wissen - mein Name missbraucht. Was ich mir nicht gefallen lassen werde. In das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Lüneburg werde ich Sie einbeziehen, wenn Sie meiner Forderung nicht entsprechen.

Alternativ können Sie selbstverständlich auch dafür sorgen, dass Stachowske seine Tatsachenverdrehungen aus dem Netz nimmt. Oder Sie entlassen ihn einfach...

Dieses Einschreiben mit Rückschein hat Serdar Saris ungeöffnet zurückgehen lassen. Ich leitete den ungeöffneten Briefumschlag an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiter. Die soll nun prüfen, ob Serdar Saris Straftaten duldet. Mehr hier
 

Donnerstag, 22. März 2012

Stachowske

Fällt seiner Arbeitgeberin in den Rücken

"Die Entscheidung waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einiger der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidung mit „Stalkern“ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt.“

(Landgericht Hamburg, 324 O 204/11 vom 27.01.2012)

Die Schreibfehler sind von Ruthard Stachowske. Der Text steht auf seinen Seiten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen dagegen hat am 24. Juni 2011 eine von der neuen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung abgegeben, in der steht, dass man eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen werde. Stachowskes Kündigung ist noch gar nicht wirksam, er wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg.

"Vielleicht haben Sie bei der Recherche im Internet bemerkt, dass ich über verschiedene Blogs gestalkt werde. Dieses Stalking ist eine Reaktion auf familienrechtliche Verfahren und entspricht der Art des Stalkings und Cyber-Mobbings, das auch Jugendämter, Gerichte und andere, z. B. Gutachter nach familienrechtlichen Verfahren erleben.

Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden."

Diese Zeilen stellt Ruthard Stachowske dem Beschluss-Zitat voran. "Wir" kann nur für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch stehen. Die gehört bekanntermaßen zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Da sich Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt, ist er immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und somit weisungsgebunden. Bei Abgabe der Abschlusserklärung hat Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet, hätte also von der Geschäftsführung darüber informiert werden müssen.

Ist er von Gisela van der Heijden informiert worden, liefert er ihr jetzt einen fristlosen Kündigungsgrund, der sogar Bestand haben dürfte. Ist er nicht informiert worden, hat die neue Geschäftsführerin ein Riesenproblem, denn  das Hamburger Landgericht hat auch entschieden, dass ich als "Stalker" erkennbar bin und mit "Stalking" von Stachowske gemeint sei, dass er meine Veröffentlichungen nicht für angemessen hält.

Zudem muss ein unbedarfter Leser annehmen, dass alle familienrechtlichen Entscheidungen auf Gewalt seitens der Eltern basieren. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske aber nur zwei Fälle vorgebracht und nicht unzählige. In beiden Fällen haben die Mütter ihre Kinder wieder - auf Beschluss von Familiengerichten. Stachowske stellt also die Wirklichkeit auf den Kopf. Denn die heute gültigen Beschlüsse sind nicht gegen die Eltern gerichtet, sondern stellen Niederlagen von Stachowske und seinem  Team dar, die in einem der beiden Fälle von der zuständigen Richterin u. a. so begründet worden sind: "Eine tatsächliche Therapie" habe es wohl gar nicht gegeben.

Bleiben wir bei diesem Fall: Diese Mutter hat sich erst bei mir gemeldet, als sie ihr Kind längst wieder hatte. Sie musste sich also gar nicht mehr gegen Stachowske und seine merkwürdigen Methoden wehren. In der Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg steht auch, dass ich im Wiederholungsfalle Schadenersatz fordern kann, den ich selbst beziffere...

Bleibt die Frage: Was geht im Kopf von Stachowske vor? Geht der etwa davon aus, dass er seinen Arbeitsplatz wieder bekommt, Gisela van der Heijden gehen muss - und er dann wieder das Sucht- und Jugendhilfe-Zepter in der Hand hält? Oder denkt er sich, wenn der Tjaden nun Schadenersatz fordert, sind die in Lüneburg finanziell noch schneller am Ende als gedacht? Kann beides wohl kaum sein. Offenbar hält sich Stachowske für unangreifbar.

Stachowske II