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Montag, 12. September 2016

Berufungsverhandlung

Vor dem Oldenburger Landgericht/Als Ruthard Stachowske in Verleumder-Hochform war

10. Mai 2016. Anfang 2011 hat Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Gefahr für seinen Job gewittert. Seine Chefin war damals gerade Gisela van der Heijden (heute Bayerisches Rotes Kreuz Erding) geworden, die sich wegen meiner Berichte in diesem blog mit mir treffen wollte. Nach ihren Angaben wollte Stachowske sie von diesem Gespräch abbringen, indem er mich als "pädophil" verleumdete. Mit diesem Versuch scheiterte er. Gisela van der Heijden und ich sprachen persönlich miteinander, Anfang Juli 2011 wurde Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch fristlos entlassen. Schon vorher hatte er im Netz behauptet, ich hätte mich mit "Müttern verbunden", die ihren Kindern Gewalt angetan hätten. Diese Lüge wurde ihm vom Landgericht Hamburg verboten, Gisela van der Heijden erklärte alle juristischen Auseinandersetzungen für beendet und beugte sich dem Beschluss des Hamburger Landgerichtes.

Ruthard Stachowske jedoch kümmerte sich nicht um die Willenserklärung seiner Chefin, obwohl er sich vor dem Lüneburger Arbeitsgericht gegen seine fristlose Entlassung wehrte. Er zog mit mir vor das Hamburger Landgericht, verleumdete zwei Ex-Klientinnen, um mich und die Mütter in Misskredit zu bringen. Stachowske durfte weiter behaupten, ich hätte mich "mit Müttern verbunden", die ihren Kindern Gewalt angetan hätten. Erfolgreich war er aber nur mit einer Geschichte, die ich gar nicht kannte. Stachowske durfte nach diesem Teil-Erfolg also weiter verbreiten, was seine Arbeitgeberin, die zu jenem Zeitpunkt schon zur Step gGmbH Hannover gehörte, nicht mehr verbreiten wollte.

2014 wurde die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geschlossen, jemand zeigte mich an, weil ich mir in dem erwähnten Verfahren angeblich Prozesskostenhilfe erschlichen hatte. Der Prozess fand am 1. Dezember 2015 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Derlei Ungemach wurde mir vorher in anonymen Briefen ankündigt. Als Absender erfand man einen Sohn von mir, auch meine verstorbene Ehefrau Angelika gehörte angeblich zu den Absendern. Siehe http://margaretenstrasse29.wordpress.com

Ich gab vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht klein bei, weil es mir erst einmal um Informationen über den Strafantrag ging. Die Berufungsverhandlung findet am 10. Juni, 10.30 Uhr, vor dem Oldenburger Landgericht statt. Ich habe das Gericht gebeten, mir endlich zu verraten, von wem der Strafantrag stammt...Gisela van der Heijden werde ich als Zeugin laden lassen. Die Verhandlung ist öffentlich.

Stachowske (immer noch Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden) hat 2011 übrigens auch behauptet, ich sei ein Verbündeter der Kinderporno-Industrie... 

Dokumente hier klicken  

15. Mai 2016. Schreiben an das Oldenburger Landgericht Hier klicken 

27. Mai 2016. Bis heute weiß ich nicht, wer das Strafverfahren gegen mich ins Rollen gebracht hat. Vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven verweigerte die Staatsanwältin eine entsprechende Auskunft, meinem schriftlichen Auskunftsverlangen entsprach das Gericht bis heute nicht, auch das Berufungsgericht schwieg bis heute. Beide Gerichte wissen, dass ich auch schon anonyme Briefe bekommen habe, einer ist sogar vor dem Haus, in dem ich wohne, abgelegt worden. Kann so was Gerichten und der Staatsanwaltschaft völlig gleichgültig sein? Ich werde die Verhandlung am 10. Juni platzen lassen, wenn man mich weiter in der Luft hängen lässt.


9. Juni 2016
Mail vom Oldenburger Landgericht

Sehr geehrter Herr Tjaden,

ich hoffe, dass ich sie auf diesem Wege erreiche und nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.06.2016. Soweit sie um eine Bahnfahrkarte bitten, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatgericht. In der Sache weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass in der morgigen Hauptverhandlung nur noch über die Höhe des einzelnen Tagessatzes verhandelt wird. Für eine Protokolländerung ist kein Raum. Sowohl die zuständige Richterin als auch die Protokollbeamtin haben die Richtigkeit des Protokolls, das volle Beweiskraft entfaltet, bestätigt.

Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom 15.05.2016 angegeben haben, dass sie ihre Berufung zurückziehen, wenn es nur noch um einen beschränkten Einspruch geht, ist diese Erklärung aus meiner Sicht nicht ausreichend. Eine Rücknahme eines Rechtsmittels darf nicht unter einer Bedingung stehen, sondern muss unmissverständlich und eindeutig sein. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihnen auf Ihr Schreiben mitgeteilt, dass ihr Rechtsmittel tatsächlich beschränkt ist. Eine unbedingte Rücknahmeerklärung ist darauf nicht erfolgt.

Sofern Sie im Hinblick auf meinen Hinweis tatsächlich ihre Berufung zurücknehmen wollen, so müssen Sie eine entsprechende Erklärung abgeben. In diesem Fall bitte ich Sie, im Laufe des heutigen Tages per Fax (0441 220 2428) eine entsprechende eindeutige unterschriebene Erklärung zu übersenden. Eine Rücknahme per E-Mail ist formunwirksam! Sollte eine solche Erklärung per Fax hier eingehen, würde ich das Verfahren abschließen und den morgigen Termin aufheben. Anderenfalls gehe ich davon aus, dass sie zum morgigen Hauptverhandlungstermin erscheinen werden.

Diese mail habe ich kurz nach 19 Uhr vom Oldenburger Landgericht bekommen. Die Bahn-Fahrkarte habe ich vor Wochen beantragt und gestern deswegen noch einmal nachgehakt. Zum Burgwedeler Amtsgericht kann ich morgen gar nicht mehr gehen, weil ich schon vor Öffnung des Gerichtes im Zug sitzen müsste. Auf meinen Antrag auf Protokolländerung für die Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht bekam ich bis heute keine schriftliche Antwort der Wilhelmshavener Richterin. In einem Zwischenbescheid des Oldenburger Landgerichtes hieß es lediglich, die Richterin habe mündlich gegenüber dem Landgericht Stellung genommen. Der Antragsteller war aber ich! Außerdem hieß es im letzten Schreiben des Oldenburger Landgerichtes, es sei davon auszugehen, dass es nur noch um eine eingeschränkte Berufung gehe. Die hatte ich abgelehnt. 

Ich habe die mail beantwortet. Ich forderte vom Landgericht Oldenburg noch einmal die Bekanntgabe des Strafanzeigenerstatters. Da es bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft immer noch ein ruhendes Ermittlungsverfahren wegen anonymer blogs gibt, habe ich alternativ um Mitteilung an diese Staatsanwaltschaft gebeten. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft habe ich inzwischen mit weiteren Informationen versorgt, da im Netz weitere anonyme blogs aufgetaucht sind. Von mir informiert wurde auch der stellvertretende Oldenburger Landgerichts-Direktor.

Selbstverständlich könnte ich morgen um 9 Uhr zum Burgwedeler Amtsgericht gehen, mir eine Fahrkarte geben lassen - aber die müsste für eine Rakete sein...  

Die Geschichte der anonymen Briefe 


Was immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.

- Erich Kästner

Übrigens: Paypal hat mir heute vermehrte Angriffe auf mein Konto gemeldet, weil ich die Möglichkeit von Spenden veröffentlicht habe. Hier klicken 

Falsche Fax-Nummer

10. Juni 2016-11 Uhr (eine halbe Stunde nach Beginn der Hauptverhandlung). Soeben habe ich eine weitere mail vom Oldenburger Landgericht bekommen. Damit ich kein Säumnisurteil bekomme, hätte ich vor der Verhandlung ein von mir unterschriebenes Fax an das Gericht schicken müssen. Doch die in der ersten mail angegebene Faxnummer ist falsch gewesen. Lesen Sie die mail doch selbst:


Sehr geehrter Herr Tjaden,

In Bezug auf ihre Ankündigung, dass Sie heute ihre Berufung zurücknehmen, weise ich darauf hin, dass eine solche Erklärung hier vor dem Hauptverhandlungstermin um 10:30 Uhr eingehen muss. Anderenfalls würde bei Ihrem Nichterscheinen Ihre Berufung durch Urteil verworfen werden. Aus meiner Sicht ist mein Schreiben vom 19. 5. 2016, in dem ich erneut darauf hingewiesen habe, dass der Einspruch wirksam beschränkt sein dürfte, eindeutig. Von hier aus wurde zu keinem Zeitpunkt die Wirksamkeit dieser Beschränkung angezweifelt. Frau Gubernatis hat ihre fernmündliche Mitteilung inzwischen schriftlich bestätigt und eine Erinnerung daran bekundet, dass Sie Ihren Einspruch auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt hätten. Dies hat die Protokollführerin bestätigt.

Die verspätete Behandlung ihres Fahrtkostenerstattungsantrags bedaure ich. Im Hinblick auf ihre ausdrückliche Ankündigung in Ihrem Schreiben vom 15.05.2016 bin ich davon ausgegangen, dass Sie im Anschluss an mein Schreiben vom 19. 5. 2016 Ihre Berufung zurücknehmen werden.

Auf ihre inhaltliche Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Verfahrensgegenstand ein sogenanntes Offizialdelikt ist. Dies bedeutet, dass es keines Strafantrags bedarf. Im vorliegenden Fall gab es einen anonymen Hinweis, auf den die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen die Ermittlungen aufgenommen hat.

Zu meinem Bedauern ist mir auch noch aufgefallen, dass die Ihnen mitgeteilte Faxnummer falsch ist (Hervorhebung von mir). Richtigerweise ist ihr Fax zu richten an die Nr. 0441 220 2480. Ich hoffe das Sie diese E-Mail noch zur Kenntnis nehmen können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Tim Deuster
Vorsitzender Richter am Landgericht
18. kleine Strafkammer
Landgericht Oldenburg
Tel.: 0441/220-2428

Mail an die Nordwest-Zeitung, Redaktion Oldenburg

Sehr geehrter Herr Westerhoff

Falls Sie eine bissige Glosse über das Oldenburger Landgericht schreiben wollen, dann hätten Sie dazu jetzt eine gute Gelegenheit. Heute um 10.30 Uhr sollte vor diesem Gericht eine Verhandlung gegen mich stattfinden. Gestern teilte mir der Richter mit, dass ich den Termin mit einem unterschriebenen Fax noch canceln könne. Heute bekam ich von ihm die Nachricht, dass ich mit einem Säumnisurteil rechnen müsse, wenn mein Fax nicht vor der Verhandlung ankäme. Diese mail erreichte mich eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn. Der Richter nannte mir eine neue Faxnummer, die von gestern sei falsch gewesen. Wann teilt mir dieser Richter mit, dass es das Landgericht von Oldenburg gar nicht mehr gibt? Auch sonst leistet sich dieses Gericht in diesem Verfahren viel Merkwürdiges.

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
0152/34577775
Bruder von Joachim Tjaden 

Die mails finden Sie auf familiensteller.blogspot.de

10. Juni 2016-11.38 Uhr. Die mail an den NWZ-Redakteur Jürgen Westerhoff habe ich soeben auch an das Oldenburger Landgericht geschickt - mit dieser Anmerkung: "Die Leute, die mir anonyme briefe schicken, die sogar schon vor meinem  Haus gewesen sind, die anonyme blogs ins netz stellen, bis endlich ein Verrückter glaubt, was sie über mich behaupten, werden sich nun einen Ast lachen und sich bestärkt fühlen. Dafür danke ich Ihnen! Alles dazu finden Sie in der Akte.

Anmerkung: In der Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht habe ich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Oldenburg gefragt, ob ich von Ruthard Stachowske angezeigt worden bin. Das verneinte sie ganz entschieden. Wie konnte sie das, wenn der "Hinweis" anonym war?

Wer schreibt, der bleibt (Richter)

10. Juni 2016-12.16 Uhr. Die nächste mail vom Gericht:


Sehr geehrter Herr Tjaden,

es ist jetzt 11:15 Uhr. Soeben hat in ihrer Sache der Hauptverhandlungstermin stattgefunden. Vor dem Hintergrund, dass sie angekündigt haben, heute Ihre Berufung zurückzunehmen und ich Ihnen vor allem versehentlich eine falsche Faxnummer mitgeteilt habe, haben wir aus Gründen der Fairness davon abgesehen, Ihr Rechtsmittel durch Urteil zu verwerfen. Ich gehe davon aus, dass nunmehr entsprechend Ihrer Ankündigung im Laufe des Tages das von Ihnen angekündigte Schreiben hier eingeht.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Tim Deuster
Vorsitzender Richter am Landgericht
18. kleine Strafkammer
Landgericht Oldenburg
Tel.: 0441/220-2428

Fax ist weg

Burgdorf-11. Juni 2016. "Was kann ich für Sie tun?", fragt die Mitarbeiterin des Schreibwarenladens. "Ein Fax wegschicken", antworte ich. Damit ist seit gestern die Gerichts-Geschichte beendet. Das erste Kapitel schrieb der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske oder ein früheres Teammitglied aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch mit einem anonymen "Hinweis". Dazu hat das Oldenburger Landgericht ein paar Hinweise von mir bekommen.

Nun widme ich mich wieder meiner internetten Zeitung www.burgdorferkreisblatt.de 

Das Chaos - die Kosten

16. Juni 2016. Nun werde ich für das Chaos auch noch zur Kasse gebeten. Der schriftliche Beschluss des Oldenburger Landgerichtes lautet: "Die Kosten der Berufung einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen werden nach Rücknahme des Rechtsmittels dem Angeklagten auferlegt." (Az. 18 Ns 121/16) Soll ich auch das für fair halten?

Im Sand verlaufen

12. September 2016. Stillschweigend und ohne jede Begründung verläuft dieses Verfahren im Sande. Inzwischen sind mir die Kosten für die erste Instanz erstattet worden. Was in diesem Verfahren geschehen ist, wollen wohl alle vergessen. Und das wäre gut so, denn gegen die Leute, die mich immer wieder anonym anschwärzen, wird inzwischen strafrechtlich ermittelt.

Siehe auch "Die Jura-Schnecke"  



Samstag, 25. Mai 2013

Gisela van der Heijden (IV)

Wenn ein Mensch Gott spielen will

In dem anonymen blog über Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, wird auch eine mail veröffentlicht, die van der Heijden am 21. Juni 2011 an meinen Rechtsanwalt geschickt haben soll. Damals ist Ruthard Stachowske noch Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Schon vor dieser mail wollte Stachowske von der damaligen Geschäftsführerin wissen, ob sie sich mit mir getroffen hätte. Das tat er schriftlich. Dieser Brief liegt mir vor. Der Verdacht liegt also nahe, dass sich Stachowske die mail vom 21. Juni 2011 besorgt hat.

In dieser mail fragte Gisela van der Heijden meinen Anwalt angeblich, ob wir uns darauf verständigen könnten, dass ich nach der Entlassung von Ruthard Stachowske die Berichterstattung über die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einstelle. In dem anonymen blog wird der Name Stachowske übrigens nicht erwähnt, ansonsten wird diese mail offenbar wortwörtlich wieder gegeben. Wer da mit wem zusammenarbeitet, ist also offensichtlich.

Behauptet wird in dem anonymen blog, dass diese mail die Adresse Heijden@jugendhilfe.de getragen hat. Das ist unwahrscheinlich. Schon Anfang 2011, also kurz nach ihrem Amtsantritt, wollte sich Gisela van der Heijden mit mir treffen. Dieses Treffen soll Stachowske laut einer eidesstattlichen Versicherung der damaligen Geschäftsführerin mit der Behauptung verhindert haben, ich sei pädophil. Diese eidesstattliche Versicherung liegt der Staatsanwaltschaft von Lüneburg vor.

Das Treffen, das Anfang Juni 2011 in Bremen stattgefunden hat, wurde mit der Vorzimmerdame von Gisela van der Heijden vereinbart. Sie hatte die mail geschrieben, mit der ich um ein Treffen gebeten wurde. Ich fragte die damalige Geschäftsführerin seinerzeit, wie naiv sie sei, da ihr doch klar sein müsse, dass Stachowske das Geschehen genau beobachte und wahrscheinlich überall in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Informanten sitzen habe. Anschließend wickelten wir den mail-Verkehr nur noch über die private mail-Adresse von Gisela van der Heijden ab. Die ersten Nachrichten löschte sie nach ihren Angaben schon im Juli 2011. Begründung: "Ich habe Angst vor dem Arzt der Einrichtung."

Mein Anwalt und ich haben mit Gisela van der Heijden nie eine Vereinbarung getroffen, die ihrem Wunsch vom 21. Juni 2011 entsprach. Mein Anwalt führte deshalb mit mir ein Telefongespräch, wir waren uns einig, dass wir darauf nicht eingehen würden, weil wir das Recht auf Berichterstattung gegen Stachowske vor dem Landgericht in Hamburg in mehreren gewonnenen Prozessen erstritten hatten.

Verräterisch in dem anonymen blog ist die Anmerkung, das Treffen habe Anfang Juni 2011 im Bremer Schnoor-Viertel stattgefunden. Dieses Viertel hatte ich in meiner Antwort-mail an die Vorzimmerdame von Gisela van der Heijden zwar vorgeschlagen, als wir aber vor dem Roland in Bremen standen, wählten wir ein Café, das sich nicht im Schnoor-Viertel befindet. Das wissen nur mein Anwalt, der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden und ich. Hat die Vorzimmerdame meine mail an Stachowske weitergeleitet - oder wurde sie von Stachowske oder einem Teammitglied in einem unbewachten Augenblick ausgedruckt? Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Die Behauptung in dem anonymen blog ist jedenfalls falsch und basiert lediglich auf einem Vorschlag von mir, den sonst keiner kennt.

Bislang richten sich meine Strafanträge gegen Unbekannt. Das wird sich nun ändern. Ich werde in dem laufenden Ermittlungsverfahren das Augenmerk der Staatsanwaltschaft von Lüneburg auf diese Tatsachen lenken.

Meine Lieblings-Fernsehserien sind "Lie to me" und "Flemming". Thema sind die Tricks der Seele, die durchschaut werden können. In der gestrigen Folge ging es auch um Menschen, die Gott spielen wollen. Dafür, erklärt Flemming einer Studentin, müsse sich ein Mensch willkürlich verhalten. Mit Willkür mache man sein Verhalten unvorhersehbar. So steige ein Mensch zu einer Art Gott auf. So willkürlich hat sich auch Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch stets verhalten, berichten alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten. Man habe nie gewusst, woran man bei diesem Mann sei. Stachowske soll sogar hinter Klientinnen hergefahren sein, um sie zu einer Rückkehr in die Einrichtung zu bewegen, obwohl er sie vorher wüst beschimpft haben soll. Hätte mir das nur eine Mutter berichtet, hätte ich dem kein großes Gewicht beigemessen. Denn dieser Mann besitzt schließlich gar nicht die Qualifikation für das, was er tut...Und zwar in keiner einzigen Hinsicht.

Wie krank die Verfasser des anonymen Blogs über Gisela van der Heijden sind, machen sie auch mit diesem Satz klar: "Tjaden war wegen des Besitz von Internet Kinderpornographie angeklagt und nur durch ein fragwürdiges Urteil freigesprochen worden." Dieser Satz ist auf dem Mist von Stachowske gewachsen. Wahr ist vielmehr: Das Hildesheimer Landgericht hat das Verfahren gegen mich eingestellt, weil ich nie Internet-Kinderpornographie besessen habe. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Hannover erwiesen sich als völlig haltlos. Der Vorsitzende Richter sagte damals dem Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover: "Lassen Sie endlich den Tjaden in Ruhe."

Auffällig in dem anonymen blog ist auch das schlechte Deutsch, das man auch auf den Internet-Seiten von Ruthard Stachowske findet. Wer mehr über meinen "Fall" wissen möchte, kann sich vier Flugblätter herunterladen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages prüft immer noch, ob ich einen Schadenersatzanspruch habe...

Die Flugblätter

In dem anonymen blog fehlen übrigens alle Angaben, die Stachowske und seine Verbündeten nicht haben können, weil es dabei um Verfahren geht, die Ex-Klientinnen gewonnen haben, als sie nicht mehr in der Einrichtung waren. Experten analysierten die Vorhaltungen, die man diesen Müttern in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gemacht hatte, und kamen ausnahmslos zu dem Ergebnis: "Diese Anschuldigungen sind haltlos." Dennoch werden in dem anonymen blog über Gisela van der Heijden die Namen dieser Ex-Klientinnen genannt, die Vorhaltungen werden erneuert. Das kann sich nur ein sehr kranker Geist einfallen lassen, der über Leichen geht...

Was da der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Serdar Saris, macht, ist skandalös. Ist der so sehr mit Leichen zählen beschäftigt, dass er keine Zeit dafür findet, solche Veröffentlichungen sofort wieder sperren zu lassen?

Gisela van der Heijden ist jetzt Geschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding. Sie hat nach meinen Informationen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die damaligen Vorfälle informiert. Dass ich ihr Verhalten schnell merkwürdig fand, ist ein anderes Thema, das ich in diesem blog bereits gewürdigt habe. Auch nach der Entlassung von Ruthard Stachowske hielt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch Kinder in der Einrichtung fest, die dort nichts mehr zu suchen hatten. Mehr dazu auch in meiner Broschüre "Meine Tante und die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch", erschienen bei www.lulu.com.

Zum Beginn der Serie über dieses anonyme blog

Freitag, 24. August 2012

Strafantrag (II)

Ich soll mich nun an Schiedsmann aus Kirchgellersen wenden

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat auch Punkt 2 meiner Strafanzeige abgehakt. Dabei ging es um die eidesstattlich versicherte Behauptung der ehemaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, der damalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, habe im Januar und Februar 2011 behauptet, ich sei "pädophil". So was mache Stachowske gerne.

Da die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" erkannte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Offen stehe mir jetzt der Gang zum Amtsgericht. Dazu wird angemerkt: "...dass die Privatklage in der Regel erst dann zulässig ist, wenn eine Verhandlung zur Beilegung des Streits (Schlichtungsverhandlung) bei dem Schiedsamt der Gemeinde, in der der Beschuldigte wohnt, erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder zu Protokoll des gemeindlichen Schiedsamtes beantragt werden."

Wäre sicherlich eine spannende Angelegenheit, denn vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske behauptet, dass Gisela van der Heijden - jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding - nicht die Wahrheit sage. Das könnten mehrere Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bezeugen.

Eine Schlichtungsverhandlung mit Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden und Mitarbeitern der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (die wahrscheinlich gar nicht mehr dort sind) könnte ein weiterer peinlicher Höhepunkt in der Geschichte einer peinlichen Einrichtung werden.

Das Lüneburger Amtsgericht hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass der zuständige Schiedsmann Hans-Joachim Einfeldt aus Kirchgellersen sei. Ein Schiedsamt gebe es nicht. Diesem Schiedsmann habe ich soeben auf Band eine Nachricht hinterlassen.

Strafantrag (I): Keine tatsächlichen Anhaltspunkte



Mittwoch, 1. Februar 2012

Empörung

1. Februar 2012
Wie glaubwürdig ist Ruthard Stachowske?

"Was ich nicht verstehe, wie sich ein Mensch wie St. erdreisten kann, andere der Lüge und des Meineids zu bezichtigen." Diese Frage stellt sich die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, seit ich Gisela van der Heijden über das jüngste Schreiben des Anwaltes von Ruthard Stachowske an das Lüneburger Landgericht informiert habe. In diesem Schreiben wird bestritten, das mich der fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch jemals als "pädophil" verleumdet hat. Gisela van der Heijden bleibt dabei: "Hat er!" Und will das auch vor Gericht aussagen.

Entlarvt man die Helfershelfer von Stachowske, schweigen die peinlich berührt. Wo die sitzen, weiß ich. Einer wohnt in Burgdorf bei Hannover. Der scheint es bis heute nicht verwunden zu haben, dass er an der Aue zwar eine Wochenzeitung gegründet hat, nach der Scheidung von seiner Ehefrau aber aus dem Verlag ausscheiden und sich damit abfinden musste, dass ich die Redaktion übernahm. Auf mails Betroffener hat der überhaupt nicht reagiert.

"Sage mir, mit wem du umgehst und ich sage dir, wer du bist", heißt es im Volksmund.

Siehe auch

Dienstag, 31. Januar 2012

Geschickt gemacht

31. Januar 2012
Ruthard Stachowse vs Gisela van der Heijden

Ruthard Stachowske, seinerzeit noch Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, darf auch weiterhin zumindest zwei seiner Ex-Klientinnen verleumden. Diese Verleumdungen sollen hier nicht wiederholt werden. Sie fußen auf Dokumenten, die im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden sind. Nach Auskunft der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch sind diese Dokumente gestohlen und ohne ihr Wissen ins Internet gestellt worden. Ruthard Stachowske hat also den Ruf der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschädigt - und so einen Teilerfolg vor dem Hamburger Landgericht erzielt. Klar war vor dem am 27. Januar 2012 verkündeten Beschluss des Landgerichtes bereits, dass Stachowske nie wieder behaupten würde, alle Gerichtsverfahren gegen mich eindeutig gewonnen zu haben. Deshalb verlor Stachowske auch das Verfügungsverfahren gegen mich.

Weiterhin ungeniert attackiert Stachowske die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden. Die hat an Eides Statt versichert, dass mich Stachowske als "pädophil" bezeichnet hat. Ist nicht wahr, schreibt jetzt Stachowskes Anwalt an das Landgericht von Lüneburg. Dort habe ich Stachowske wegen dieser Behauptung verklagt.

Dieses Verfahren könnte noch spannend werden, denn Gisela van der Heijden ist meine Zeugin dafür, dass Stachowske das in der Tat behauptet hat. Stachowske will nun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch als Zeugen dafür aufbieten, dass er dies nicht tat. Er habe sein Team zudem angehalten, diese Behauptung ebenfalls nicht aufzustellen.

Warum denn dieses? Warum thematisiert er seinen eigenen Angaben zufolge gegenüber seinem Team einen Vorwurf, den er gar nicht erheben will? Und wie will er jetzt noch vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung klagen, wenn er die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe der Lüge und einer Straftat (falsche eidesstattliche Versicherung) bezichtigt?

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Geschäftsführerin lügt

8. Dezember 2011
Schreibt der Anwalt von Ruthard Stachowske

Wer die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nachmacht oder eine nachgemachte Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in Umlauf bringt, wird mit Rückzahlungsforderungen nicht unter 1 000 000 Euro bestraft.

Der Anwalt von Ruthard Stachowske, Sozialpädagoge, fristlos entlassener Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) unter dem Dach der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (SJL), Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, hat wieder einmal zugeschrieben. In einem weiteren Schriftsatz an das Hamburger Landgericht bezichtigt er die neue SJL-Geschäftsführerin Giesela van der Heijden der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg klagt Ruthard Stachowske gegen seine fristlose Entlassung. Bei der ersten Verhandlung hat er auf eine Rückkehr gepocht. Der SJL-Anwalt bot ihm statt dessen an: Alle Vorwürfe werden zurückgenommen, Stachowske bekommt ein tolles Zeugnis, wenn er auf seinen SJL-Arbeitsplatz verzichtet.

Vor dem Landgericht in Hamburg bezichtigt Stachowske die Geschäftsführerin seiner Arbeitgeberin einer Straftat. Wer das jetzt noch zusammenbekommt, muss schon auf ein Niveau sinken, das manche Talkshows haben.

Möglicherweise handelt es sich aber auch um einen neuen Wissenschaftszweig, der sich mit der Möglichkeit beschäftigt, dass auch Leute, die sich für Wissenschaftler halten, irre sein können. Am wenigsten würde das sicherlich in einem Irrenhaus auffallen...

Darum geht´s: In einer eidesstattlichen Versicherung behauptet Gisela van der Heijden, Stachowske habe mich als pädophil verleumdet. Stimmt gar nicht, schreibt nun Stachowskes Anwalt, denn sein Mandant sei stets davon überzeugt gewesen, dass eine solche Behauptung falsch wäre. Außerdem sei Stachowske bereits von dem Anwalt, der ihn vorher vertreten hat, darauf hingewiesen worden, dass eine solche Behauptung verhängnisvoll sein könnte.

Kennt doch jeder von uns: Gehen wir zu einem Anwalt, dann warnt der uns erst einmal davor, die Gegenseite als Kinderschänder zu bezeichnen. Ob wir uns gegen ein Bußgeld oder gegen eine Versicherung wehren, diese Warnung lässt nicht lange auf sich warten, sonst bekommen wir nie Recht.

Gisela van der Heijden hat weiterhin an Eides Statt versichert, dass ich kein Einzelfall sei. Für Stachowske seien fast alle Männer der Pädophilie verdächtig. So ein Humbug, entgegnet der Anwalt des Honorarprofessors an der Evangelischen Hochschule Dresden, in der TG seien so viele Männer, schon von daher betrachtet könne das gar nicht stimmen.

Kommen wir zu Geschichte 3 aus der eidesstattlichen Versicherung von Gisela van der Heijden: Auch ein Mann, der sich auf einem Spielplatz mit einer TG-Mitarbeiterin unterhalten habe, sei von Stachowske in einen solchen Verdacht gebracht worden.

Schuld sind aber eigentlich laut Stachowskes Anwalt die Castor-Transporte. Bei einem solchen habe jene TG-Mitarbeiterin diesen Mann kennengelernt, der fortan den TG-Kindern Süßigkeiten mitgebracht habe, sobald die auf dem Spielplatz in Lüneburg auftauchten. Darüber habe er mit der neuen Geschäftsführerin gesprochen, weil er der Meinung gewesen sei, dass man diesem Mann möglicherweise nicht trauen könne. Bei einer Testfahrt hätten diese Kinder sogar das Haus wiedererkannt, in dem dieser Mann wohne. Das Jugendamt von Lüneburg habe seine Bedenken geteilt.

Muss nichts heißen, denn das Jugendamt von Lüneburg teilt noch mehr mit Ruthard Stachowske. Die Leiterin taucht mit ihm bei Vortragsveranstaltungen auf, seine Ehefrau arbeitet in der Behörde und ein Mitarbeiter ist nach eigenen Angaben Vormund bzw. Ersatzpfleger mehrerer TG-Kinder. Aber wenigstens hier klingt der Schriftsatz des Anwaltes von Stachowske etwas fürsorglich.

Ansonsten lässt dieser Schriftsatz keinen Irrwitz aus, den man sonst noch einem Richter erzählen könnte. Einer davon: Eine ehemalige TG-Mutter, die 2005 von einem Gericht verurteilt worden ist, trägt möglicherweise Mitschuld daran, dass dieses Urteil im Netz gelandet ist. Stachowske jedenfalls habe mit dieser Veröffentlichung nichts zu tun, eher schon andere Klientinnen oder Klienten, die alle wüssten, was damals geschehen sei.

Als Kronzeugin ruft Stachowskes Anwalt in einem anderen Fall Arnhild Sobot auf, als sei das eine unabhängige Expertin. In Wirklichkeit arbeitet die aber bis heute in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und hat alles nachgebetet, was ihr dieser Sozialpädagoge vorgebetet hat. Manchmal bis zum Erbrechen...

Nun verlassen wir das Hamburger Landgericht wieder und hoffen, dass dies nicht noch ein Irrwitz ist. Eine Mutter, deren Kinder noch in der TG sind, behauptet, sie habe von Gisela van der Heijden die schriftliche Zusage, dass ihre Kinder die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss verlassen können. Sie kämen dann in ein Kinderheim in räumlicher Nähe jener Mutter.

Dieses Kinderheim ist mir hinlänglich bekannt. Das Jugendamt dieser Stadt auch. Gisela van der Heijden hat von mir die Informationen bekommen, die genügen müssten, um an sowas gar nicht erst zu denken. Ein anderes Familienmitglied, das den Kontakt mit Gisela van der Heijden gesucht hat, erlebte inzwischen nach ihren Angaben derart merkwürdige Dinge mit der neuen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, das man sich fragen muss, was sich seit geraumer Zeit ein Ex-Klient aus anderen Gründen fragt: Hat in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg überhaupt noch jemand den Überblick?

Siehe auch

Mittwoch, 9. November 2011

Wird durchleuchtet

9. November 2011
Das "System Stachowske"

Bis vor wenigen Wochen habe ich nicht geglaubt, dass die Frau des fristlos entlassenen Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beim Jugendamt von Lüneburg arbeitet. Zuständig ist sie dort laut Internet für Adoption (Adoptionsvermittlung), Heimbetreuung, Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Pflegekinder. Das hat - würde der Schwabe sagen - ein Geschmäckle.

Deswegen heißt es demnächst: Das "System Stachowske" soll durchleuchtet werden. Wer Näheres wissen möchte, melde sich bitte bei mir. Mehr verrate ich hier nicht. Denn zu diesem System gehören offensichtlich auch Verleumder, die sich ein Beispiel an Ruthard Stachowske nehmen. Mich hat er laut einer eidesstattlichen Versicherung als "pädophil" bezeichnet. Ein Gericht wird sich demnächst mit dieser Lüge beschäftigen.

Gelogen hat offenbar auch ein gewisser H., der in einer sozialen Einrichtung bei Erfurt arbeitet. Anfang des Jahres rief der mich an und stellte Behauptungen über die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg auf. Schon damals bat ich ihn um Beweise. Die bekam ich nicht. In diesen Tagen hakte ich nach. Bis heute antwortete er nicht. Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat früher bei Erfurt gearbeitet. Man kennt sich also.

Da sich Stachowske nicht anders wehren kann, muss nun mit Schmutz geworfen werden? Und eine Dreckschleuder steht in Burgdorf bei Hannover, wo ich bis 2003 Lokaltedakteur gewesen bin?

"Sage mir, mit wem du umgehst und ich sage dir, wer du bist" sagt ein Sprichwort. Und es gibt noch eins: Wenn die Verleumder nicht mehr verdrängen können, mit wem sie sich verbündet haben, heißt es "Ich wasche meine Hände in Unschuld." Das wird nicht gelingen...

Die Dreckschleuder aus Burgdorf

Montag, 24. Oktober 2011

Evangelische Hochschule Dresden

21. Oktober 2011
Mail an den Rektor

Herrn Professor Dr.

Ralf Evers
Evangelische Hochschule Dresden

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Evers,

dass auf den Internetseiten Ihrer Hochschule immer noch steht, Ruthard Stachowske leite die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, nehme ich zur Kenntnis. Hinweise, dass Stachowske fristlos entlassen worden ist, ignorieren Sie eben...

Zur Kenntnis genommen habe ich jetzt, dass mich Ihr Honorarprofessor wieder einmal verleumdet. Er behauptet einer beeideten Zeugenaussage zufolge, ich sei pädophil. Dagegen werden wir juristisch vorgehen. Ruthard Stachowske verliert wohl gern Verfahren gegen mich.

Sie dagegen scheinen auch nicht verwundert darüber zu sein, dass Stachowske gegenüber dem Hamburger Landgericht seine Therapiemethoden nicht von dubiosen Methoden abgrenzen konnte. Fuchsteufelswild hat er mich wegen meiner Kritik verklagt, dann wurde er immer kleinlauter.

Ich berate gerade wieder zwei Mütter, die zu den Stachowske-Opfern gehören. Im Januar 2011 hat Stachowske übrigens behauptet, er werde von Cyberstalkern verfolgt und plane deswegen mit seinem Anwalt aus Uelzen Veranstaltungen und Fachaufsätze. Dieses Vorhaben ist inzwischen gescheitert. Der Anwalt aus Uelzen hat das Mandat niedergelegt, steht Stachowske also nicht mehr zur Verfügung...

Herzliche Gratulation zu diesem Honorarprofessor.

Mail an das Kultusministerium von Sachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,


hinter mir liegen inzwischen viele juristische Auseinandersetzungen mit dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske, der bis Anfang Juli 2011 in Lüneburg die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet hat und dann fristlos entlassen wurde.

Ruthard Stachowske, gegen den ich inzwischen die meisten Verfahren gewonnen habe, ist auch Honorarprofessor der Evangelischen Hochschule Dresden (EHS). Professor Dr. Ralf Evers als Rektor der Hochschule wurde mehrfach auf die fristlose Kündigung hingewiesen. Dennoch steht auf den EHS-Internetseiten immer noch, Stachowske leite die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Anfragen dazu werden von Herrn Evers ignoriert.

Jetzt wird auch noch beeidet, dass mich Stachowske als Kritiker seiner eher esoterischen Arbeit als pädophil verleumdet. Wir werden gegen diese dreiste Lüge juristisch vorgehen.

Ich frage mich, ob ein Verleumder ein würdiger Honorarprofessor einer Hochschule in Sachsen sein kann.

24. Oktober 2011
Mail vom Sächsischen Kultusministerium

Sehr geehrter Herr Tjadan,


ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weitergeleitet. Dieses Ministerium ist für Hochschulangelegenheiten zuständig. Unser Aufgabengebiet beschränkt sich hauptsächlich auf Schule, Kita und Sport.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susann Mende
stellv. Pressesprecherin