8. Dezember 2011
Schreibt der Anwalt von Ruthard Stachowske
Wer die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nachmacht oder eine nachgemachte Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in Umlauf bringt, wird mit Rückzahlungsforderungen nicht unter 1 000 000 Euro bestraft.
Der Anwalt von Ruthard Stachowske, Sozialpädagoge, fristlos entlassener Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) unter dem Dach der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (SJL), Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, hat wieder einmal zugeschrieben. In einem weiteren Schriftsatz an das Hamburger Landgericht bezichtigt er die neue SJL-Geschäftsführerin Giesela van der Heijden der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg klagt Ruthard Stachowske gegen seine fristlose Entlassung. Bei der ersten Verhandlung hat er auf eine Rückkehr gepocht. Der SJL-Anwalt bot ihm statt dessen an: Alle Vorwürfe werden zurückgenommen, Stachowske bekommt ein tolles Zeugnis, wenn er auf seinen SJL-Arbeitsplatz verzichtet.
Vor dem Landgericht in Hamburg bezichtigt Stachowske die Geschäftsführerin seiner Arbeitgeberin einer Straftat. Wer das jetzt noch zusammenbekommt, muss schon auf ein Niveau sinken, das manche Talkshows haben.
Möglicherweise handelt es sich aber auch um einen neuen Wissenschaftszweig, der sich mit der Möglichkeit beschäftigt, dass auch Leute, die sich für Wissenschaftler halten, irre sein können. Am wenigsten würde das sicherlich in einem Irrenhaus auffallen...
Darum geht´s: In einer eidesstattlichen Versicherung behauptet Gisela van der Heijden, Stachowske habe mich als pädophil verleumdet. Stimmt gar nicht, schreibt nun Stachowskes Anwalt, denn sein Mandant sei stets davon überzeugt gewesen, dass eine solche Behauptung falsch wäre. Außerdem sei Stachowske bereits von dem Anwalt, der ihn vorher vertreten hat, darauf hingewiesen worden, dass eine solche Behauptung verhängnisvoll sein könnte.
Kennt doch jeder von uns: Gehen wir zu einem Anwalt, dann warnt der uns erst einmal davor, die Gegenseite als Kinderschänder zu bezeichnen. Ob wir uns gegen ein Bußgeld oder gegen eine Versicherung wehren, diese Warnung lässt nicht lange auf sich warten, sonst bekommen wir nie Recht.
Gisela van der Heijden hat weiterhin an Eides Statt versichert, dass ich kein Einzelfall sei. Für Stachowske seien fast alle Männer der Pädophilie verdächtig. So ein Humbug, entgegnet der Anwalt des Honorarprofessors an der Evangelischen Hochschule Dresden, in der TG seien so viele Männer, schon von daher betrachtet könne das gar nicht stimmen.
Kommen wir zu Geschichte 3 aus der eidesstattlichen Versicherung von Gisela van der Heijden: Auch ein Mann, der sich auf einem Spielplatz mit einer TG-Mitarbeiterin unterhalten habe, sei von Stachowske in einen solchen Verdacht gebracht worden.
Schuld sind aber eigentlich laut Stachowskes Anwalt die Castor-Transporte. Bei einem solchen habe jene TG-Mitarbeiterin diesen Mann kennengelernt, der fortan den TG-Kindern Süßigkeiten mitgebracht habe, sobald die auf dem Spielplatz in Lüneburg auftauchten. Darüber habe er mit der neuen Geschäftsführerin gesprochen, weil er der Meinung gewesen sei, dass man diesem Mann möglicherweise nicht trauen könne. Bei einer Testfahrt hätten diese Kinder sogar das Haus wiedererkannt, in dem dieser Mann wohne. Das Jugendamt von Lüneburg habe seine Bedenken geteilt.
Muss nichts heißen, denn das Jugendamt von Lüneburg teilt noch mehr mit Ruthard Stachowske. Die Leiterin taucht mit ihm bei Vortragsveranstaltungen auf, seine Ehefrau arbeitet in der Behörde und ein Mitarbeiter ist nach eigenen Angaben Vormund bzw. Ersatzpfleger mehrerer TG-Kinder. Aber wenigstens hier klingt der Schriftsatz des Anwaltes von Stachowske etwas fürsorglich.
Ansonsten lässt dieser Schriftsatz keinen Irrwitz aus, den man sonst noch einem Richter erzählen könnte. Einer davon: Eine ehemalige TG-Mutter, die 2005 von einem Gericht verurteilt worden ist, trägt möglicherweise Mitschuld daran, dass dieses Urteil im Netz gelandet ist. Stachowske jedenfalls habe mit dieser Veröffentlichung nichts zu tun, eher schon andere Klientinnen oder Klienten, die alle wüssten, was damals geschehen sei.
Als Kronzeugin ruft Stachowskes Anwalt in einem anderen Fall Arnhild Sobot auf, als sei das eine unabhängige Expertin. In Wirklichkeit arbeitet die aber bis heute in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und hat alles nachgebetet, was ihr dieser Sozialpädagoge vorgebetet hat. Manchmal bis zum Erbrechen...
Nun verlassen wir das Hamburger Landgericht wieder und hoffen, dass dies nicht noch ein Irrwitz ist. Eine Mutter, deren Kinder noch in der TG sind, behauptet, sie habe von Gisela van der Heijden die schriftliche Zusage, dass ihre Kinder die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss verlassen können. Sie kämen dann in ein Kinderheim in räumlicher Nähe jener Mutter.
Dieses Kinderheim ist mir hinlänglich bekannt. Das Jugendamt dieser Stadt auch. Gisela van der Heijden hat von mir die Informationen bekommen, die genügen müssten, um an sowas gar nicht erst zu denken. Ein anderes Familienmitglied, das den Kontakt mit Gisela van der Heijden gesucht hat, erlebte inzwischen nach ihren Angaben derart merkwürdige Dinge mit der neuen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, das man sich fragen muss, was sich seit geraumer Zeit ein Ex-Klient aus anderen Gründen fragt: Hat in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg überhaupt noch jemand den Überblick?
Siehe auch
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