Für 15 629,32 Euro
Radtour zu einem Gerichtsvollzieher
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Gisela van der Heijden verschreibt sich
Gerichtsvollzieher ist sauer
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Gisela van der Heijden am 1. Februar 2012 um 12:11:20 Uhr per mail:
"ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei Dr. S. zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine
Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer anderen Sache agiere ich ähnlich.
Gisela van der Heijden"
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Montag, 25. Januar 2016
Montag, 9. Juli 2012
Klauen kann jeder
Lüneburger Polizei ist verwundert
Die Polizei von Lüneburg gibt den Fall wieder ab an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg. Recherchiert worden ist, weil aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch im vorigen Jahr Schriftstücke über Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestohlen worden sind. Die könne jeder gestohlen haben, habe jeder Verantwortliche aus der Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gesagt, berichtet heute die Lüneburger Polizei. Einig sind wir uns: "Eine Einrichtung, aus der jeder Dokumente stehlen kann, hätte längst geschlossen werden müssen." Was noch vorhanden ist, wurde angeblich so weggeschlossen, dass sich niemand mehr nach Belieben bedienen kann, wenn er jemanden in die Pfanne hauen will.
Möglicherweise ebenfalls verschwunden ist auch eine Mahnung, die ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt habe. Nach einem missglückten gerichtlichem Mahnbescheid treffe ich die Vorbereitungen für eine Zahlungsklage. Die Kosten betragen 302,50 Euro. Inzwischen sind mir 30 Euro gespendet worden. Die Überweisung einer zweiten Spende in Höhe von 20 Euro ist mir heute vom Mahngericht in Uelzen bestätigt worden. Sie stammt aus Bremen, die dritte noch nicht bestätigte aus dem Ruhrgebiet.
Nun klau mir bloß niemand die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg samt Therapeutischer Gemeinschaft Wilschenbruch. Ich hoffe, dass zumindest dies nicht alle können...
Genug geheult
Neues Spiel
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Therapeutische Gemeinshaft Wilschenbruch
Dienstag, 12. Juni 2012
Ermittlungen eingestellt (III)
Az. NZS 7104 Js 18386/11
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,
mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.
Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.
Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.
Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.
Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.
Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.
Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.
Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.
Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover
Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,
mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.
Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.
Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.
Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.
Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.
Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.
Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.
Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.
Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover
Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf
Donnerstag, 29. März 2012
Bilanz II
Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiß, dass Ruthard Stachowske einen Rundumschlag gegen alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestartet hat. Da die Öffentlichkeit nicht weiß, wer sich bei mir gemeldet hat und wer nicht, geraten nun alle Ehemaligen in den Verdacht, ihren Kindern schwere Gewalt angetan zu haben. Wird eigentlich von Betroffenen gelesen, was Stachowske auf seinen Seiten schreibt? Hier steht es. Für eine Klage gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (der rechtlich betrachtet immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist) reicht die Erkennbarkeit. Glühen nun die Drähte, ist schon jemand zu einem Anwalt gegangen? Hat sich Gisela van der Heijden distanziert, ist sie Stachowske auf die Füße getreten? Nichts davon ist mir bislang bekannt geworden. Hat niemand einen Arsch in der Hose?
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Lautet der § 263 des Strafgesetzbuches (StGB).
Ende Januar 2012 hat mir ein Gerichtsvollzieher einen Besuch abgestattet. Einen zweiten Besuch kündigte er für den 20. Februar 2012 an. Sofort informierte ich darüber die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Die bat mich um Stillschweigen, versprach eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung ("hoffentlich weiß ich morgen mehr") und kündigte die Einschaltung der Polizei an, ich wies den alten und den neuen Anwalt von Ruthard Stachowske auf bereits geleistete Zahlungen hin, Gisela van der Heijden kannte die bereits seit einem halben Jahr - und hat mir jemand Fakten und Zahlen genannt? Nein. Gisela van der Heijden rief den Gerichtsvollzieher an und versprach ihm eine Rückmeldung, auf die er bis heute nach seinen Angaben vergeblich gewartet hat. Als ich vor dem 20. Februar 2012 in einer mail meinem Anwalt und der neuen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mitteilte, dass ich mit dem Gerichtsvollzieher in aller Ruhe sprechen werde, reagierte Gisela van der Heijden sofort mit einer mail an meinen Anwalt, in der sie behauptete, ich hätte gar kein Interesse an einer Klärung. Was hatte sie denn bis dahin geklärt? War sie bei der Polizei? Stimmte es immer noch, dass der alte Anwalt von Stachowske herumtrickste? Oder hatte der gar nicht getrickst? Ist es immer noch so, dass die neue Geschäftsführerin in der Einrichtung gar nicht mit offenen Karten spielen darf?
Muss ich erst Strafantrag gegen die Beteiligten stellen? Ob mein Vermögen nun um 4600 Euro oder um 100 Euro geschädigt wird, dürfte für die Staatsanwaltschaft nicht von Belang sein.
Nun habe ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sogar noch eine Steilvorlage geliefert. Ich berechnete in einem Einschreiben knapp 5 000 Euro für die Tatsache, dass Ruthard Stachowske mit der oben genannten Veröffentlichung gegen die von Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung verstoßen hat. Würde man mir diese Summe zahlen, könnte ich die Vollstreckung verhindern. Mein Anwalt müsste nicht damit rechnen, dass die Forderung, die Stachowske eintreiben will, verrechnet wird mit der Forderung, die wir an Stachowske haben. Denn der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft hat zwar am 20. April 2010 einen 75-prozentigen Anfangserfolg gelandet, danach begann für ihn aber eine juristische Niederlagenserie. Es könnte alles so einfach sein...
Die Abschlusseerklärung für einen Vergleich mit der Veröffentlichung von Stachowske (bis zu einem Vergleich oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg)
Wer nun meint, das könne doch alles nicht wahr sein, könnte sich an einer Aktion beteiligen, die bereits 2010 stattgefunden hat: Einen kleinen Betrag an den neuen Anwalt überweisen und ihn so ins Schleudern bringen: Rae Schwenn & Krüger, Konto-Nr. 3 612 066, BLZ 200 300 00, Az. DR II 56/12, Stachowske gegen Tjaden. Den überwiesenen Betrag bitte als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilen. Danke.
Bilanz III
Freitag, 14. Oktober 2011
Ermittlungen
30. September 2011
Gegen Stachowske/Polizei vernimmt Zeugen
Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt seit geraumer Zeit gegen Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Das Beweismaterial ist umfangreich. Die Ermittlungen können also dauern. Die Vorwürfe reichen von Titelmissbrauch über unzulässige Zwangsmethoden bis hin zu psychischer und physischer Gewaltanwendung.
Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es mindestens drei Anzeigenerstatter. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung bestreitet die erhobenen Vorwürfe nicht.
Vorladungen zu einem Verhör bei der Polizei bekommen in diesen Tagen Ex-Klientinnen und Ex-Klienten aus dem gesamten Bundesgebiet. Entsprechende persönliche Mitteilungen bei Facebook häufen sich.
Niemand muss vor einem Polizeiverhör Angst haben. Aussagen machen, das Protokoll unterschreiben...
Ob Anklage erhoben wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft von Lüneburg.
14. Oktober 2011
Gesprächsleitfaden der Staatsanwaltschaft
Gestern ist ein weiterer Zeuge vernommen worden. Dauerte fast zwei Stunden, berichtet er. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg habe den Polizeidienststellen für die Verhöre einen Gesprächsleitfaden an die Hand gegeben.
Gegen Stachowske/Polizei vernimmt Zeugen
Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt seit geraumer Zeit gegen Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Das Beweismaterial ist umfangreich. Die Ermittlungen können also dauern. Die Vorwürfe reichen von Titelmissbrauch über unzulässige Zwangsmethoden bis hin zu psychischer und physischer Gewaltanwendung.
Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es mindestens drei Anzeigenerstatter. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung bestreitet die erhobenen Vorwürfe nicht.
Vorladungen zu einem Verhör bei der Polizei bekommen in diesen Tagen Ex-Klientinnen und Ex-Klienten aus dem gesamten Bundesgebiet. Entsprechende persönliche Mitteilungen bei Facebook häufen sich.
Niemand muss vor einem Polizeiverhör Angst haben. Aussagen machen, das Protokoll unterschreiben...
Ob Anklage erhoben wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft von Lüneburg.
14. Oktober 2011
Gesprächsleitfaden der Staatsanwaltschaft
Gestern ist ein weiterer Zeuge vernommen worden. Dauerte fast zwei Stunden, berichtet er. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg habe den Polizeidienststellen für die Verhöre einen Gesprächsleitfaden an die Hand gegeben.
Dienstag, 15. März 2011
Ein Mädchen flüchtet
27. Februar 2011
Polizei sucht eine 13-Jährige
Zoe hat am Abend des 19. Februar ihre Siebensachen gepackt. Dann verschwand sie aus einer therapeutischen Einrichtung in Lüneburg. Berichten die Medien. Steht im Polizeibericht.
Zoe ist aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch abgehauen, behauptet ein Insider. Sie sei dort schlecht behandelt worden. Die 13-Jährige habe sogar behauptet: "Ein Pädagoge hat mich angefasst."
Die Polizei vermutet, dass Zoe bei einem "flüchtigen Bekannten" im Raum Lüneburg Unterschlupf gefunden hat. Eine telefonische Anfrage beantwortet ein Beamter um 12.40 Uhr so: "Das Mädchen ist immer noch verschwunden." Dass die 13-Jährige aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgerissen ist, will er nicht bestätigen: "Wenn Sie was wissen, dann rufen Sie doch die Einrichtung an."
27. Februar 2011, 13.05 Uhr
Inzwischen weiß...
...ich, dass dieses Mädchen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgebüxt ist. Richtig liegt die Polizei auch mit der Vermutung, dass die 13-Jährige keinem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. Es geht Zoe gut.
28. Februar 2011, 10.53 Uhr
Keine Suche nach der Kleinen?
Mein bisheriger Eindruck: Die Lüneburger Polizei sucht nicht besonders intensiv nach der 13-Jährigen. Mit der Information, dass es der Kleinen gut geht, scheint man im Revier zufrieden zu sein. Dafür kann man sich bei der Lüneburger Polizei nur bedanken...
2. März 2011
Findet Zoe!
In der Therapeutischen Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch gibt es eine Frau für das Grobe. Nennen wir sie A. S. Ruthard Stachowske hat also sozusagen immer ein As im Ärmel. Dieses As telefoniert nun herum, will wissen, was Ex-Klienten über den Verbleib der 13-Jährigen wissen. Doch: Sie erfährt nichts. Stachowske soll derweil die Parole ausgegeben haben: "Mit dem Tjaden dürft ihr nicht sprechen." Wie will er das verhindern? Ich bin doch gar nicht in seiner Anstalt.
TG könnte übrigens für "Tränen getrocknet" stehen. In diese sollen gelegentlich sogar weibliche Teammitglieder ausbrechen, wenn sich Stachowske wieder einmal in seinen Methoden vertut und eine Mutter madig macht.
Eine vorzügliche Arbeit?
3. März 2011
Polizei hat beruhigende Informationen
"Wir schließen ein Gewaltverbrechen aus", erklärt Kai Richter. Der Sprecher der Polizei Lüneburg weiter: "Sie hat ihre Therapie aus freien Stücken verlassen."
Wie berichtet, wird das Mädchen seit einer Woche vermisst. ...In einem Internet-Blog schreibt der Kritiker der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: "Es geht Zoe gut."(chh)
Berichtet das Hamburger Abendblatt
3. März 2011
Mail an den Polizeisprecher von Lüneburg
Laut "Hamburger Abendblatt" sollen Sie gesagt haben, dass die 13-Jährige ihre Therapie auf "freiwilliger Basis" beendet habe. Da muss sich doch jede Leserin und jeder Leser fragen, warum die Polizei dann nach ihr sucht.
Den Informationen zufolge, die ich inzwischen habe, war die Kleine schon 2007 in der Einrichtung, die angeblich eine familienorientierte Therapie macht. Auch ihre beiden Schwestern sollen dort gewesen sein. Die Mutter habe derweil eine Entgiftungskur in einer Klinik in Lüneburg gemacht. Anschlließend wollte sie ebenfalls in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Davon habe sie aber abgesehen, weil sie zwischenzeitlich Informationen über diese Einrichtung bekommen habe.
Normalerweise läuft es dann so: Ist die Mutter nicht oder nicht mehr in der Einrichtung, behält der Leiter die Kinder. Dazu bedient er sich - ich habe das in meinem blog dokumentiert - auch dreistester Lügen.
Ich versuche gerade herauszufinden, ob die beiden Schwestern von Zoe immer noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch sind. Was macht eigentlich ein Kind mehrere Jahre in einer Drogentherapieeinrichtung und was wird dort therapiert?
4. März 2011
Dringende Warnung an Zoes Familie
Von einer Wilhelmshavener Polizeikommissarin habe ich heute erfahren, wo verschiedene Familienmitglieder von Zoe wohnen. Eins davon wohnt demnach in Münster. Dringende Warnung: Mit der Kleinen in Münster unter keinen Umständen zum Jugendamt gehen! Falls die Familie Hilfe braucht, sucht sie, wo ihr wollt, nur nicht bei dieser Behörde!
6. März 2011
Unter der Obhut des Jugendamtes von Lüneburg
Die Lüneburger Polizei hat mir inzwischen gesagt, dass sich Zoe unter der Obhut des Jugendamtes von Lüneburg befinde. Das bekomme nun alle mails, die ich schreibe. Montag um 11 Uhr bin ich bei der Wilhelmshavener Polizei. Die will nur ein Lebenszeichen von Zoe.
7. März 2011
Mail an die Polizei von Lüneburg
Sehr geehrter Herr Richter,
ich habe soeben bei der Wilhelmshavener Polizei meine Aussage gemacht. Als ich darauf hinwies, dass mich Herr Stachowske vor dem Verschwinden von Zoe auch schon verklagt hat, antwortete die Polizeikommissarin: "Das weiß ich."
Ich hoffe nun, dass Herr Stachowske nicht auch noch - wie im Internet auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch geschehen - behauptet hat, er habe alle Verfahren gegen mich "eindeutig" gewonnen. Das wäre nicht wahr.
Einen Ordnungsmittelantrag, in dem ich von Herrn Stachowske sogar als "Prozessbetrüger" bezeichnet werde, hat sein Anwalt vorige Woche zurückgezogen. Vorher war diesem Anwalt vom Gericht mitgeteilt worden, der Antrag sei aussichtslos.
Dann verklagte mich Herr Stachowske wegen meiner Kritik an seinen Therapiemethoden. Dazu sagte der Richter am 21. Januar 2011, diese Klage sei ihm bislang zu dürftig und werde deswegen - wenn nichts Handfestes mehr komme - am 25. März 2011 von ihm zurückgewiesen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass ich keinesfalls Mütter aus der TG berate, die ihren Kinder schwere körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch angetan haben. Das könnte ich gar nicht - das habe ich mit dem Team von Herrn Stachowske gemein.
Ich fahre jetzt nach Münster und hoffe, dass sich Zoes Mutter dort meldet.
9. März 2011
Kein Treffen in Münster
Zu einem Treffen mit der Mutter von Zoe in Münster ist es nicht gekommen. Inzwischen wurde mir mitgeteilt, dass sie gar nicht in dieser Stadt wohnt.
13. März 2011
Weitere Familienmitglieder melden sich
Bei mir haben sich weitere Familienmitglieder gemeldet. Das Wichtigste ist: Der Kleinen geht es gut. Das Zweitwichtigste ist: Sie muss nicht in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch zurückkehren. Daran wird gerade gearbeitet. Zoe hat übrigens vor der Flucht gesagt: "Jetzt fassen sie mich auch noch an!"
Außerdem erzählte mir ein Freund der Familie: "Bevor sie abgehauen ist, hat sie auch alle ihre Schulsachen eingepackt. Zoe will endlich etwas lernen..."
Ein weiteres Familienmitglied fragt sich: "Warum merkt eigentlich niemand, was in dieser Einrichtung los ist?" Diese und anderen Fragen haben gestern mein Anwalt und ich an die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen gerichtet. Kopien bekamen mehrere Organisationen. Auch die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden hat das Schreiben bekommen. Dort ist Ruthard Stachowske Honorarprofessor.
Dreht sich die Schweigespirale weiter?
15. März 2011
Aus dem Polizeibericht der Lüneburger Polizei
Die Polizei hat den Aufenthaltsort der seit Ende Februar vermissten 13-Jährigen ermittelt.
Das Mädchen war in den Abendstunden des 19. Februar 2011 mit gepackten Sachen aus einer Therapeutischen Einrichtung in Lüneburg verschwunden.
Für weitere Maßnahmen wurde das zuständige Jugendamt eingeschaltet.
Polizei sucht eine 13-Jährige
Zoe hat am Abend des 19. Februar ihre Siebensachen gepackt. Dann verschwand sie aus einer therapeutischen Einrichtung in Lüneburg. Berichten die Medien. Steht im Polizeibericht.
Zoe ist aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch abgehauen, behauptet ein Insider. Sie sei dort schlecht behandelt worden. Die 13-Jährige habe sogar behauptet: "Ein Pädagoge hat mich angefasst."
Die Polizei vermutet, dass Zoe bei einem "flüchtigen Bekannten" im Raum Lüneburg Unterschlupf gefunden hat. Eine telefonische Anfrage beantwortet ein Beamter um 12.40 Uhr so: "Das Mädchen ist immer noch verschwunden." Dass die 13-Jährige aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgerissen ist, will er nicht bestätigen: "Wenn Sie was wissen, dann rufen Sie doch die Einrichtung an."
27. Februar 2011, 13.05 Uhr
Inzwischen weiß...
...ich, dass dieses Mädchen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgebüxt ist. Richtig liegt die Polizei auch mit der Vermutung, dass die 13-Jährige keinem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. Es geht Zoe gut.
28. Februar 2011, 10.53 Uhr
Keine Suche nach der Kleinen?
Mein bisheriger Eindruck: Die Lüneburger Polizei sucht nicht besonders intensiv nach der 13-Jährigen. Mit der Information, dass es der Kleinen gut geht, scheint man im Revier zufrieden zu sein. Dafür kann man sich bei der Lüneburger Polizei nur bedanken...
2. März 2011
Findet Zoe!
In der Therapeutischen Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch gibt es eine Frau für das Grobe. Nennen wir sie A. S. Ruthard Stachowske hat also sozusagen immer ein As im Ärmel. Dieses As telefoniert nun herum, will wissen, was Ex-Klienten über den Verbleib der 13-Jährigen wissen. Doch: Sie erfährt nichts. Stachowske soll derweil die Parole ausgegeben haben: "Mit dem Tjaden dürft ihr nicht sprechen." Wie will er das verhindern? Ich bin doch gar nicht in seiner Anstalt.
TG könnte übrigens für "Tränen getrocknet" stehen. In diese sollen gelegentlich sogar weibliche Teammitglieder ausbrechen, wenn sich Stachowske wieder einmal in seinen Methoden vertut und eine Mutter madig macht.
Eine vorzügliche Arbeit?
3. März 2011
Polizei hat beruhigende Informationen
"Wir schließen ein Gewaltverbrechen aus", erklärt Kai Richter. Der Sprecher der Polizei Lüneburg weiter: "Sie hat ihre Therapie aus freien Stücken verlassen."
Wie berichtet, wird das Mädchen seit einer Woche vermisst. ...In einem Internet-Blog schreibt der Kritiker der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: "Es geht Zoe gut."(chh)
Berichtet das Hamburger Abendblatt
3. März 2011
Mail an den Polizeisprecher von Lüneburg
Laut "Hamburger Abendblatt" sollen Sie gesagt haben, dass die 13-Jährige ihre Therapie auf "freiwilliger Basis" beendet habe. Da muss sich doch jede Leserin und jeder Leser fragen, warum die Polizei dann nach ihr sucht.
Den Informationen zufolge, die ich inzwischen habe, war die Kleine schon 2007 in der Einrichtung, die angeblich eine familienorientierte Therapie macht. Auch ihre beiden Schwestern sollen dort gewesen sein. Die Mutter habe derweil eine Entgiftungskur in einer Klinik in Lüneburg gemacht. Anschlließend wollte sie ebenfalls in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Davon habe sie aber abgesehen, weil sie zwischenzeitlich Informationen über diese Einrichtung bekommen habe.
Normalerweise läuft es dann so: Ist die Mutter nicht oder nicht mehr in der Einrichtung, behält der Leiter die Kinder. Dazu bedient er sich - ich habe das in meinem blog dokumentiert - auch dreistester Lügen.
Ich versuche gerade herauszufinden, ob die beiden Schwestern von Zoe immer noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch sind. Was macht eigentlich ein Kind mehrere Jahre in einer Drogentherapieeinrichtung und was wird dort therapiert?
4. März 2011
Dringende Warnung an Zoes Familie
Von einer Wilhelmshavener Polizeikommissarin habe ich heute erfahren, wo verschiedene Familienmitglieder von Zoe wohnen. Eins davon wohnt demnach in Münster. Dringende Warnung: Mit der Kleinen in Münster unter keinen Umständen zum Jugendamt gehen! Falls die Familie Hilfe braucht, sucht sie, wo ihr wollt, nur nicht bei dieser Behörde!
6. März 2011
Unter der Obhut des Jugendamtes von Lüneburg
Die Lüneburger Polizei hat mir inzwischen gesagt, dass sich Zoe unter der Obhut des Jugendamtes von Lüneburg befinde. Das bekomme nun alle mails, die ich schreibe. Montag um 11 Uhr bin ich bei der Wilhelmshavener Polizei. Die will nur ein Lebenszeichen von Zoe.
7. März 2011
Mail an die Polizei von Lüneburg
Sehr geehrter Herr Richter,
ich habe soeben bei der Wilhelmshavener Polizei meine Aussage gemacht. Als ich darauf hinwies, dass mich Herr Stachowske vor dem Verschwinden von Zoe auch schon verklagt hat, antwortete die Polizeikommissarin: "Das weiß ich."
Ich hoffe nun, dass Herr Stachowske nicht auch noch - wie im Internet auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch geschehen - behauptet hat, er habe alle Verfahren gegen mich "eindeutig" gewonnen. Das wäre nicht wahr.
Einen Ordnungsmittelantrag, in dem ich von Herrn Stachowske sogar als "Prozessbetrüger" bezeichnet werde, hat sein Anwalt vorige Woche zurückgezogen. Vorher war diesem Anwalt vom Gericht mitgeteilt worden, der Antrag sei aussichtslos.
Dann verklagte mich Herr Stachowske wegen meiner Kritik an seinen Therapiemethoden. Dazu sagte der Richter am 21. Januar 2011, diese Klage sei ihm bislang zu dürftig und werde deswegen - wenn nichts Handfestes mehr komme - am 25. März 2011 von ihm zurückgewiesen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass ich keinesfalls Mütter aus der TG berate, die ihren Kinder schwere körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch angetan haben. Das könnte ich gar nicht - das habe ich mit dem Team von Herrn Stachowske gemein.
Ich fahre jetzt nach Münster und hoffe, dass sich Zoes Mutter dort meldet.
9. März 2011
Kein Treffen in Münster
Zu einem Treffen mit der Mutter von Zoe in Münster ist es nicht gekommen. Inzwischen wurde mir mitgeteilt, dass sie gar nicht in dieser Stadt wohnt.
13. März 2011
Weitere Familienmitglieder melden sich
Bei mir haben sich weitere Familienmitglieder gemeldet. Das Wichtigste ist: Der Kleinen geht es gut. Das Zweitwichtigste ist: Sie muss nicht in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch zurückkehren. Daran wird gerade gearbeitet. Zoe hat übrigens vor der Flucht gesagt: "Jetzt fassen sie mich auch noch an!"
Außerdem erzählte mir ein Freund der Familie: "Bevor sie abgehauen ist, hat sie auch alle ihre Schulsachen eingepackt. Zoe will endlich etwas lernen..."
Ein weiteres Familienmitglied fragt sich: "Warum merkt eigentlich niemand, was in dieser Einrichtung los ist?" Diese und anderen Fragen haben gestern mein Anwalt und ich an die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen gerichtet. Kopien bekamen mehrere Organisationen. Auch die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden hat das Schreiben bekommen. Dort ist Ruthard Stachowske Honorarprofessor.
Dreht sich die Schweigespirale weiter?
15. März 2011
Aus dem Polizeibericht der Lüneburger Polizei
Die Polizei hat den Aufenthaltsort der seit Ende Februar vermissten 13-Jährigen ermittelt.
Das Mädchen war in den Abendstunden des 19. Februar 2011 mit gepackten Sachen aus einer Therapeutischen Einrichtung in Lüneburg verschwunden.
Für weitere Maßnahmen wurde das zuständige Jugendamt eingeschaltet.
Montag, 7. Februar 2011
Pinocchio
7. Februar 2011
Wundersames im Kino und aus Wilschenbruch
Kinder mögen die wundersamen Abenteuer von Pinocchio - und das seit auf den Tag genau 71 Kino-Jahren. Damals hat Walt Disneys Zeichentrickfilm über dieses "hölzerne Bengele" Premiere gefeiert. Dem wuchs beim Lügen die Nase.
Erwachsene dagegen sollen die wundersamen Schilderungen eines Honorarprofessors aus Lüneburg mögen, der seit 54 Tagen auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auch dies behauptet: "Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt"?
Alle mal herhören, auch die - wie dieser Honorarprofessor - schwer hören: Kein einziger der auf den Familiensteller-Seiten von Heinz-Peter Tjaden veröffentlichten Erfahrungsberichte stammt von Eltern, Müttern oder Vätern, die sexuelle oder andere schwere Gewalt gegen ihre Kinder angewendet haben! Gegen diese Beleidigung werden wir uns juristisch wehren, eine Strafanzeige gibt es bereits. Eine einstweilige Verfügung ist ebenfalls unterwegs.
Auch ansonsten erzählt dieser Honorarprofessor höchst Wundersames - und zwar nicht nur im Internet. Auf Briefpapier Jugendämtern und Familiengerichten. Davon erträumt er sich - ebenfalls auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft seit dem 15. Dezember 2010 unter "Cyberstalking" nachzulesen: "Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
Wie das Familiengericht von Lüneburg? Das hat in den beiden mir bekannten Fällen für eine Rückkehr der Kinder gesorgt. Die sind nicht mehr in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Wie das Familiengericht von Wolfsburg. Wie das Familiengericht von Uelzen? Wie das Familiengericht von...?
Einige Kinder waren allerdings länger in dieser Einrichtung als ihre Mütter. Jetzt hat sich bei mir eine Mutter gemeldet, die ist nach acht Wochen zu nächtlicher Stunde abgehauen. Vor einem halben Jahr gewann sie den Kampf um ihre Tochter.
Herzlich willkommen in Absurdistan! Als sich abzeichnet, dass ein Familiengericht gegen diesen Honorarprofessor entscheiden wird, fährt eine Mutter nach Wilschenbruch und nimmt ihre Tochter mit nach Hause. Sogleich wird die Polizei alarmiert. Die steht bei einer anderen Ehemaligen vor der Wohnungstür, weil dort das entführte Kind vermutet wird.
Auch das geschieht in Absurdistan: Bei einem öffentlichen Termin der Einrichtung schwingt sich eine Mutter auf ein Rad, fängt ihren Partner und ihre Kinder ab, die in Lüneburg unterwegs sind. Sie fahren mit dem Zug zur Großmutter. Die Polizei lässt nicht lange auf sich warten - muss aber wieder vondannen ziehen, weil die Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder hat.
Mütter mit Sorgerecht leiden in Absurdistan schnell unter Entzugserscheinugen. Nicht wegen der Drogen, die sie genommen haben...
Wundersames im Kino und aus Wilschenbruch
Kinder mögen die wundersamen Abenteuer von Pinocchio - und das seit auf den Tag genau 71 Kino-Jahren. Damals hat Walt Disneys Zeichentrickfilm über dieses "hölzerne Bengele" Premiere gefeiert. Dem wuchs beim Lügen die Nase.
Erwachsene dagegen sollen die wundersamen Schilderungen eines Honorarprofessors aus Lüneburg mögen, der seit 54 Tagen auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auch dies behauptet: "Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt"?
Alle mal herhören, auch die - wie dieser Honorarprofessor - schwer hören: Kein einziger der auf den Familiensteller-Seiten von Heinz-Peter Tjaden veröffentlichten Erfahrungsberichte stammt von Eltern, Müttern oder Vätern, die sexuelle oder andere schwere Gewalt gegen ihre Kinder angewendet haben! Gegen diese Beleidigung werden wir uns juristisch wehren, eine Strafanzeige gibt es bereits. Eine einstweilige Verfügung ist ebenfalls unterwegs.
Auch ansonsten erzählt dieser Honorarprofessor höchst Wundersames - und zwar nicht nur im Internet. Auf Briefpapier Jugendämtern und Familiengerichten. Davon erträumt er sich - ebenfalls auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft seit dem 15. Dezember 2010 unter "Cyberstalking" nachzulesen: "Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
Wie das Familiengericht von Lüneburg? Das hat in den beiden mir bekannten Fällen für eine Rückkehr der Kinder gesorgt. Die sind nicht mehr in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Wie das Familiengericht von Wolfsburg. Wie das Familiengericht von Uelzen? Wie das Familiengericht von...?
Einige Kinder waren allerdings länger in dieser Einrichtung als ihre Mütter. Jetzt hat sich bei mir eine Mutter gemeldet, die ist nach acht Wochen zu nächtlicher Stunde abgehauen. Vor einem halben Jahr gewann sie den Kampf um ihre Tochter.
Herzlich willkommen in Absurdistan! Als sich abzeichnet, dass ein Familiengericht gegen diesen Honorarprofessor entscheiden wird, fährt eine Mutter nach Wilschenbruch und nimmt ihre Tochter mit nach Hause. Sogleich wird die Polizei alarmiert. Die steht bei einer anderen Ehemaligen vor der Wohnungstür, weil dort das entführte Kind vermutet wird.
Auch das geschieht in Absurdistan: Bei einem öffentlichen Termin der Einrichtung schwingt sich eine Mutter auf ein Rad, fängt ihren Partner und ihre Kinder ab, die in Lüneburg unterwegs sind. Sie fahren mit dem Zug zur Großmutter. Die Polizei lässt nicht lange auf sich warten - muss aber wieder vondannen ziehen, weil die Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder hat.
Mütter mit Sorgerecht leiden in Absurdistan schnell unter Entzugserscheinugen. Nicht wegen der Drogen, die sie genommen haben...
Freitag, 25. Dezember 2009
Samstag, 28. November 2009
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XVIII)
Bild dir deine Meinung per Fotoapparat?
Der Verfassungsschutz macht es bei Demonstrationen linker oder rechter Organisationen. Die Polizei macht es, wenn Hooligans unterwegs sind. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die sich unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg befindet, macht es, wenn sich Ehemalige in einem Lüneburger Café treffen. Oder ist in der Digitalkamera etwa keine Speicherkarte gewesen?
Ohne meinen Hund gehe ich nicht auf Reisen. Darüber freut sich ein Mädchen, das eine Zeitlang einer Hypothese von Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zum Opfer gefallen ist. Diese Hypothese lautete: „Dieses Kind ist übersexualisiert.“
Diesem Mädchen drücke ich in jenem Café die Hundeleine in die Hand, Mike und die Elfjährige gehen nach draußen, lange sind sie allerdings nicht unterwegs.
„Die haben mich und den Hund fotografiert“, berichtet das Mädchen. Aus einem Fenster gegenüber, aus einem Zimmer der Jugendhilfe Lüneburg im zweiten Stock. Ich begleite das Mädchen nach draußen, sehe eine Frau, die eine Kamera in der Hand hält und uns zuwinkt. Soll wohl heißen: „Bitte recht freundlich!“ Nun bin möglicherweise auch ich auf der Speicherkarte.
Nach gut zwei Stunden haben zwei Ehemalige die Nase voll von dieser Fotoaktion. Sie rufen die Polizei. Die kommt, geht in das Haus und beendet dieses Treiben. Eine Mitarbeiterin des Cafés fragt: „Ist schon wieder die Polizei da?“
Schon wieder? Die Mitarbeiterin meint, dass in dem Haus schräg gegenüber junge Mütter mit ihren Kindern wohnen. Das stimmt aber nicht. Kinder werden dort von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch betreut. Dort gehe es gelegentlich hoch her, erzählt diese Mitarbeiterin, Kinder schreien, Kinder laufen kreuz und quer auf der Straße herum, ein Kind sei kürzlich in ein Rad gelaufen. Sofort sei eine Frau aufgetaucht, habe das Kind geschlagen und von der Straße gezerrt, sie sei dazwischen gegangen und habe dieser Frau geraten: „Wenn Sie Kinder nicht erziehen können, sollten Sie auch keine bekommen!“
Aber Fotos machen können sie in dieser Einrichtung? Meine Antwort: ein weiterer Strafantrag wegen Verstoßes gegen § 201 Strafgesetzbuch und eine Zivilklage wegen Verstoßes gegen mehrere Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Warum eigentlich ist der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg nicht zu diesem Treffen gegangen? Er hat eine Einladung bekommen. Dann hätte er sich ein Bild machen können! Vielleicht hätte er auch ein Foto machen dürfen!
veröffentlicht am 6. September 2009
Der Verfassungsschutz macht es bei Demonstrationen linker oder rechter Organisationen. Die Polizei macht es, wenn Hooligans unterwegs sind. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die sich unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg befindet, macht es, wenn sich Ehemalige in einem Lüneburger Café treffen. Oder ist in der Digitalkamera etwa keine Speicherkarte gewesen?
Ohne meinen Hund gehe ich nicht auf Reisen. Darüber freut sich ein Mädchen, das eine Zeitlang einer Hypothese von Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zum Opfer gefallen ist. Diese Hypothese lautete: „Dieses Kind ist übersexualisiert.“
Diesem Mädchen drücke ich in jenem Café die Hundeleine in die Hand, Mike und die Elfjährige gehen nach draußen, lange sind sie allerdings nicht unterwegs.
„Die haben mich und den Hund fotografiert“, berichtet das Mädchen. Aus einem Fenster gegenüber, aus einem Zimmer der Jugendhilfe Lüneburg im zweiten Stock. Ich begleite das Mädchen nach draußen, sehe eine Frau, die eine Kamera in der Hand hält und uns zuwinkt. Soll wohl heißen: „Bitte recht freundlich!“ Nun bin möglicherweise auch ich auf der Speicherkarte.
Nach gut zwei Stunden haben zwei Ehemalige die Nase voll von dieser Fotoaktion. Sie rufen die Polizei. Die kommt, geht in das Haus und beendet dieses Treiben. Eine Mitarbeiterin des Cafés fragt: „Ist schon wieder die Polizei da?“
Schon wieder? Die Mitarbeiterin meint, dass in dem Haus schräg gegenüber junge Mütter mit ihren Kindern wohnen. Das stimmt aber nicht. Kinder werden dort von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch betreut. Dort gehe es gelegentlich hoch her, erzählt diese Mitarbeiterin, Kinder schreien, Kinder laufen kreuz und quer auf der Straße herum, ein Kind sei kürzlich in ein Rad gelaufen. Sofort sei eine Frau aufgetaucht, habe das Kind geschlagen und von der Straße gezerrt, sie sei dazwischen gegangen und habe dieser Frau geraten: „Wenn Sie Kinder nicht erziehen können, sollten Sie auch keine bekommen!“
Aber Fotos machen können sie in dieser Einrichtung? Meine Antwort: ein weiterer Strafantrag wegen Verstoßes gegen § 201 Strafgesetzbuch und eine Zivilklage wegen Verstoßes gegen mehrere Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Warum eigentlich ist der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg nicht zu diesem Treffen gegangen? Er hat eine Einladung bekommen. Dann hätte er sich ein Bild machen können! Vielleicht hätte er auch ein Foto machen dürfen!
veröffentlicht am 6. September 2009
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