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Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XVI)

Der Mond ist aufgegangen

Der Mond ist aufgegangen. Eine Therapeutin blickt sorgenvoll zum Himmel. Nirgendwo eine Wolke. Sie muss vorsichtig sein. Sehr vorsichtig. Lauert die Gefahr im Wald? Kommt sie von der Straße? Wann taucht diese 42-Jährige auf? Ist wieder ihr Freund dabei?

Diese Szene ist frei erfunden. Solche Szenen spielen sich in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht ab. Aber: Überraschungen gibt es. Eine ist am 2. Juni 2007 in der Einrichtung aufgetaucht. Sie heißt: Heike L. Wohnt in Südniedersachsen. Hat eine Tochter. Damals neun Jahre alt.

Ein gutes Vierteljahr später ist jene Therapeutin immer noch von den Socken. Socken, hat sie inzwischen gelernt, steht für Zigaretten. Wenn also Heike L. zu ihrer Tochter sagt „Bring mir mal ´nen Paar Socken mit“ meint sie Zigaretten. Das berichtet die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch dem Jugendamt einer südniedersächsischen Stadt, diese Behörde leitet diese Information am 6. November 2007 an das Amtsgericht weiter und beklagt sich wie die Einrichtung darüber, dass diese „Geheimsprache“ zwischen Mutter und Tochter „es Außenstehenden schwierig macht, Einblick in die Kommunikation zu erhalten, was ´versteckte Mitteilungen oder Anweisungen´ angeht.“

Heike L. hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. September 2007 wieder verlassen. Einen Tag später klingelt beim Jugendamt das Telefon. Besagte Therapeutin bittet um Rückruf. Bekommt sie und sagt: „Frau L. ist sehr gerissen und sehr raffiniert. So etwas hat die Einrichtung noch nicht erlebt.“ Die besteht da immerhin schon seit 14 Jahren.

„Mit normalen Mitteln der Beweisführung“ sei dieser Mutter nicht beizukommen, ohne Drogen auskommen, werde sie allenfalls zwei bis drei Wochen. Dazu Heike L., heute 44 Jahre alt: „Ich bin immer noch clean.“

Für Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ist am 25. Oktober 2007 noch mehr klar. Die Mutter lügt. Das schreibt er dem Jugendamt der südniedersächsischen Stadt. Die Tochter müsse in der Einrichtung bleiben. Seine erste Begründung für „ein Risiko des Kindeswohls“ ist in diesem Schreiben: „…die Kenntnis des Kindes nach der, da es seit dem 1. August 2007 im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme in unserer Einrichtung untergebracht ist.“

Nicht nur an diesem Satz hat man lange herumzuknabbern, wie dieser Professor eine Abschiedsszene schildert, ist ebenfalls schwer einzuordnen: „Die Kindesmutter hat am 24. September 2007 entgegen dem ärztlichen und therapeutischen Rat die medizinische Rehabilitationsmaßnahme frühzeitig abgebrochen, sie hat sich von einem ´fremden Mann´ aus der Einrichtung abholen lassen und hat ihrer Tochter noch mit auf den Weg gegeben, sie möge jeden Abend zum Mond schauen, die Mama schaut auch zum Mond und dann weißt du, dass ich an dich denke.“

Klingt rührend. Dennoch lautet der nächste Satz des Professors: „Die Kindesmutter Frau Heike L. hat sich durch ein komplexes Störungsbild ausgezeichnet.“ Während sich die Therapeutin fragt: Wenn Socken für Zigaretten steht, wofür steht dann Mond?

veröffentlicht am 30. August 2009