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Donnerstag, 7. März 2013

An die Staatsanwaltschaft

Von Lüneburg zu Az. NZS 1107 UJs 20502/12

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben festgestellt, dass die unter... gelöschten Dokumente, in denen auch die Namen von Kindern stehen, unter...wieder hochgeladen worden sind bzw. nach und nach wieder hochgeladen werden sollen. Behaupten jedenfalls die anonymen blogbetreiber.

Ich bitte Sie um sofortige Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens. An den in diesem blog veröffentlichten Behauptungen über mich habe ich mich nie gestört. Dass aber Kinder in Gefahr gebracht werden, halte ich weiterhin für einen unglaublichen Skandal.

Falls die blogbetreiber meinen sollten, dass sie mit ihrem Vorgehen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bzw. dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, nützen, dann sollte ihnen von allen Seiten – also auch von der Einrichtung und von Stachowske – klar gemacht werden, dass dies ein krankhafter Trugschluss ist. Unterbleibt diese Distanzierung, die es von der ehemaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden noch gegeben hat, dann spricht das für sich selbst. Neuer Geschäftsführer ist Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover.


 

Mittwoch, 15. Februar 2012

Schade eigentlich

15. Februar 2012
Internet-Ameise bleibt anonym

Wieder gibt sich ein Anhänger von Ruthard Stachowske nicht zu erkennen. Fleißig wie eine Ameise beginnt er mit der Erstellung eines blogs, das möglicherweise irgendwann auch in deutscher Sprache erschienen wäre - und dann kapituliert er vor seiner eigenen Rechtschreibschwäche, die mich an die grammatikalischen und orthographischen Kenntnisse durchschnittlicher Waldorf-Schüler erinnert.  Ins Netz stellt er mail-Adressen und Telefonnummern, seine eigenen Verbindungsdaten jedoch verschweigt er. Das ist bedauerlich. Denn: Ich hätte gern so reagiert wie beispielsweise 1988.

Damals hat der Evangelische Kirchenfunk einen Beitrag über Sekten ausgestrahlt. Ich kam mit drei Sätzen zu Wort, vorgestellt wurde meine Erzählung "Insel des Zweifels" über ein Mädchen, das von religiösen Fanatikern in den Wahnsinn getrieben wird. Auf diese Sendung reagierte die Neuapostolische Kirche (NAK)  mit einer Krisensitzung in Hamburg, berichtete mir ein paar Tage später ein Insider. Verbreiten werde man über mich, dass ich Redakteur sei und zweimal verheiratet.

Was die NAK-Spitze seinerzeit von Redakteuren hielt - es kann nicht viel gewesen sein -, war mir schnurzpiepegal. Doch nur zwei Ehen wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Also bat ich den NAK-Kirchenpräsidenten: "Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit. Ich bin zum dritten Mal verheiratet." Dann lieferte ich der NAK noch ein wenig Futter und wies darauf hin, dass diese dritte Ehe beinahe gescheitert wäre, weil die Scheidung von meiner zweiten Frau noch nicht rechtskräftig war, als ich zum Standesamt ging, um das damals noch übliche Aufgebot zu bestellen.

Sofort verging der NAK der Humor, der NAK-Chef eilte zu meinem damaligen Wohnort Hannover und verkündete dort in einem "Gottesdienst", das Wort "Kritik" stehe nicht in der Bibel - und habe deswegen in der NAK nichts zu suchen. Damit bewies er immerhin eins: Unkenntnis der Bibel.

Weniger spaßig waren spätere Versuche, mich über Druck auf meine Verlegerin und auf andere wichtige Personen arbeitslos zu machen. Diese Versuche scheiterten, weil meine Verlegerin standhaft blieb.

Aber mir mangelte es nicht an Verbindungsdaten. Wie jetzt leider. An Ruthard Stachowske möchte ich nicht schreiben. Der liest meine Veröffentlichungen über seine Psycho-Sekte täglich. Kann ich nur hoffen: Die anonyme Internet-Ameise tut das ebenfalls...

Stachowskes Materiallieferant aus Burgdorf  hat bereits Post bekommen - und schweigt betreten.

Siehe auch

Sonntag, 30. Oktober 2011

Heerscharen

30. Oktober 2011
Gesellen sich zu Tjadens Kriegern

Der Chor der Engel (Lukas 2,13-14)


Und alsbald war da bei dem Engel die Menge der himmlischen Heerscharen, die lobten Gott und sprachen: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden bei den Menschen seines Wohlgefallens.

Diese Heerscharen werden nicht gemeint gewesen sein, als sich bei der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" eine Kommentarflut über zwei Artikel ergoss, in denen es um die fristlose Entlassung von Ruthard Stachowske ging. Diese Berichte sind inzwischen aus dem Internet verschwunden.
 
Die "Krieger des Lichts", wunderschön besungen von "Silbermond", können auch nicht gemeint gewesen sein. Die wären aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Hals über Flügel sofort wieder abgehauen.
 
Also: Im Lukas-Evangelium ist von einem Engel die biblische Schrift. Bin ich nicht. In der Einrichtung, die bis Anfang Juli 2011 von Stachowske geleitet wurde, war ich nie. Nicht einmal als Gast.
 
Gleichwohl behaupteten Kommentatoren, die den Entlassenen verteidigten, sie stünden nun den Heerscharen von Tjaden und Tjadens Kriegern gegenüber, die mir zujubeln und vorher ihre eigene Meinung bei meinem Wachhund Mike abgeben. Und dann? Auf in die Meinungsschlacht.
 
Jedoch: Ich habe hier über das Schicksal vieler Kinder und Mütter berichtet. Jedocher: Kein einziger Kommentar stammte von einem dieser Kinder oder von einer dieser Mütter. Am jedochisten: Die meisten von ihnen wissen wahrscheinlich noch nicht einmal, dass die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" berichtet hat.
 
Ein gewisser Daniel Schwers, der sich unter die Kommentatoren gemischt hatte, wie ein Betonmischer unter andere Baumaschinen, schrieb am 28. Oktober 2011: "Wo Sie auftauchen, danach kann man die Uhr stellen, werden Kommentarbereiche und Blogs wegen Verleumdungen geschlossen. Ihr Familienstellerblog zum Glück auch bald."
 
Dem halte ich entgegen - und schließe damit den biblischen Kreis: "Aber ich, Daniel, ward sehr betrübt in meinen Gedanken, und meine Gestalt verfiel."
 
Fiel mir zu der Prophezeiung, dass mein blog geschlossen wird, noch ein...

Dienstag, 30. November 2010

TG Wilschenbruch vor Gericht III










Hamburger Idealbild: Journalisten üben den Gänsemarsch.

3. November 2010

"Was Sie in Ihrem blog schreiben, stimmt alles."

Ein Anrufer um 20 Uhr, der seinen Angaben zufolge fünf Monate lang in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist. Er will morgen mit seinem Vater nach Wilhelmshaven kommen. Er plant eine Sammelklage gegen die Einrichtung.

2. November 2010
Landgericht Hamburg, Kammer 25, Vorsitzender Richter Schulz, 11 und 11.30 Uhr

Prolog

So hat mein Rechtsanwalt Markus Kompa aus Münster in der Juni-Ausgabe des Medienmagazins "journalist" meinen Fall geschildert.

Können Sie aus Ihrer eigenen Praxis einen aktuellen Fall schildern?

Ich vertrete gerade jemanden, der wahrheitsgemäß über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg berichtete, die gegen eine Bloggerin erlassen wurde. Es geht dabei um Vorwürfe, die eine Therapie-Einrichtung für ehemalige Drogenkranke betreffen. Die Bloggerin hatte nach Meinung der Richter durch ihre Äußerungen einen angeblich unwahren – das heißt, einen von ihr zu beweisenden – Eindruck erweckt. Mein Mandant hat die ihr verbotenen Äußerungen nicht einmal wiederholt, sondern nur den verkürzten Unterlassungstenor. Außerdem hat er erwähnt, ihm lägen schriftliche Aussagen von Zeugen vor, welche den verbotenen Eindruck bestätigen. Diese Zeugen waren vor Gericht sogar präsent, und es gibt eidesstattliche Versicherungen, die den Richtern vorliegen. Mein Mandant hat nicht einmal geschrieben, für wie glaubhaft er die Zeugen hält – nicht einmal, was diese genau sagen. Trotzdem hat die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg auch gegen meinen Mandanten eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen.

Und warum? Weil die unstreitig wahre Berichterstattung meines Mandanten den Eindruck erwecke, den man der Bloggerin verboten hatte. Das widerspricht einigen Urteilen, die etwa Rolf Schälike, der Betreiber der Prozessberichterstattungs-Website "Buskeismus", erstritten hat. Demnach darf man den Tenor einer verbotenen Äußerung zum Zwecke der Berichterstattung wiederholen, wenn man sich die verbotene Äußerung nicht zu eigen macht. Sogar Äußerungen, die einem selbst verboten sind, darf man wiederholen, wenn man sich formal distanziert.

Termin 11 Uhr: Einstweilige Verfügung/Säumnisurteil vom 20. April 2010 bleibt bestehen. Mein Kommentar dazu

Termin 11.30 Uhr, Hauptsacheverfahren, Entscheidung wird am 26. November, 12 Uhr, im Raum B316 verkündet. Soll nun am 4. Dezember 2010 verkündet werden.

Kommentar eines Gerichtsreporters: "Der gegnerische Anwalt hat kaum etwas gesagt. Der Richter ist nachdenklich geworden."

Weitere Energiefeldtherapieerfolge der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch werden ohne esoterischen Anspruch auf Vollständigkeit hier gewürdigt