Samstag, 31. März 2012

Bilanz IV

"Eine Kündigungsschutzklage verfolgt das Prozessziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem beklagten Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung feststellen möge. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. mit einem Schreiben 15. 1.2008 gekündigt hat, sollte der Klageantrag lauten:

"Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 15. 1.2008 nicht beendet ist."

Hat die Klage mit diesem Antrag Erfolg, dann steht durch gerichtliches Urteil fest, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis daher - falls sich der Arbeitgeber nicht auf andere Beendigungsgründe berufen kann - weiterhin fortbesteht. Der Arbeitnehmer muss also weiter zur Arbeit gehen, der Arbeitgeber weiter Lohn bezahlen - alles bleibt, wie es war."

Hier gefunden

"1993 habe ich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gegründet, eine der wenigen Eltern-Kind-Einrichtungen in Deutschland, in denen drogenabhängige Eltern zusammen mit ihren Kindern an stationären psychotherapeutischen Prozessen teilnehmen."

Steht auf den Instituts-Seiten von Ruthard Stachowske. Den Hinweis, dass er die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seit Juli 2011 nicht mehr leitet, gibt es dort nicht mehr. Wozu auch? Die fristlose Kündigung hat das Arbeitsgericht von Lüneburg vom Tisch gewischt. Ob eine fristgemäße Kündigung Bestand hätte, darf  inzwischen bezweifelt werden. Bliebe ein Vergleich, den sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg finanziell angeblich nicht leisten kann, oder die Rückkehr von Stachowske. Käme die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit einer fristgemäßigen Kündigung doch noch durch, würden sich die Fehler, die der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gemacht hat, bitter rächen. Denn Stachowske arbeitet seit 28 Jahren für diese Einrichtung! Eine fristgemäße Kündigung könnte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ebenso wenig finanzieren wie einen Vergleich. Denn die fristgemäße Kündigung würde eine Beendigung des Arbeitsverhältnisse frühestens zum 31. März 2012 bedeuten.

Dass Gisela van der Heijden als Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg doch noch die Kurve bekommt, ist unwahrscheinlich. Seit einer Woche liegt ihr mein Hinweis vor, dass Stachowske mit einer Veröffentlichung gegen eine Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verstoßen hat. Zu befürchten ist, dass er diese Erklärung gar nicht gekannt hat. Ein Arbeitnehmer kann sich aber nur an Anweisungen halten, die er auch bekommen hat. Als Privatmann hat er sich das Recht für eine solche Veröffentlichung erstritten. Dabei ist es völlig  unerheblich, dass kein seriöser Sozialpädagoge so handeln würde.

Der Gewinner dieser juristischen Auseinandersetzung ist Ruthard Stachowske. Aber was will der? Will der wirklich in die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zurück? Das ist eher unwahrscheinlich. Der bastelt gerade an einem neuen Netzwerk. Dabei hat er zwar Probleme - aber demnächst genug Geld...Und Leute, die auf esoterischen Humbug hereinfallen, gibt es genug.

Bleibt unter dem Strich: Einige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten sind von Gisela van der Heijden enttäuscht worden. Die anderen kümmern sich um das Thema gar nicht mehr. Der Ruf der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat irreperablen Schaden genommen. Gut finde ich dagegen, dass Gisela van der Heijden nicht mehr meinen Anwalt anruft, um Dinge zu behaupten, die nicht wahr sind. Den hat sie gelegentlich ganz schön irritiert. Doch nicht nur ihn. Und sowas spricht sich herum wie ein Lauffeuer.

Bleibt ein unvergesslicher Augenblick: Der Anruf des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bei mir, bei dem er mir gezielte Falschinformationen angekündigt hat, die zur Überführung meiner Informanten führen sollten. Sobald er die habe, sagte er, "werden die schneller entlassen als sie gucken können".

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Freitag, 30. März 2012

Bilanz (III)




Vor der Arbeitsgerichtsserie "Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg" hat es der Vereinsvorstand Harendza so dargestellt: Erst waren da Kritiker, die mussten in die Schranken verwiesen werden, deswegen gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die kosteten inclusive Öffentlichkeitsarbeit 100 000 Euro. Diese Behauptung wird nun von der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" bei jeder Gelegenheit wiedergekäut.

Was für gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch gab es mit mir? Erst einmal wehrte sich Stachowske gegen die Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg, mit dem einer Mutter aus Wolfsburg eine Behauptung untersagt worden war. Diesen Bechluss hatte ich mit einem Kommentar versehen. Darin stand, dass mir Erkenntnisse vorliegen, die den Beschluss des Landgerichtes Hamburg nicht ganz hieb- und stichfest erscheinen lassen. Dieser Kommentar wurde verboten, weil wir bekanntermaßen in einer Demokratie leben, in der jeder seine Meinung veröffentlichen darf....Oder so. Dreiviertel der Kosten für dieses Verfahren habe ich am Hals.

Dann wehrte sich Stachowske gegen meine Kritik an seinen Therapiemethoden und verlor krachend. Zwischenzeitlich hatte sich Stachowske noch mit einer frei erfundenen Geschichte an das Landgericht von Hamburg gewendet, die er 2011 wieder zurückzog. Zu jener Zeit ist Gisela van der Heijden bereits Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen und stoppte den Sozialpädagogen, der damals noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete.

Der Vereinsvorstand Harendza, der damalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Matthias Lange und Stachowske hatten 2009 miteinander vereinbart, dass Jugendhilfe und Stachowske mich abwechselnd verklagen. Behauptete später jedenfalls der Anwalt der Einrichtung. Aber auch wenn Stachowske klagte oder Geschichten frei erfand, gab er die Adresse der Jugendhilfe als seine Adresse an.

Im Juni 2011 legte der Anwalt das Mandat nieder und kündigte in einem Schreiben an Gisela van der Heijden eine Abschlussrechnung an. Sofort teilte ich ihr mit, welche Raten von Freunden und von mir bereits an diesen Anwalt überwiesen worden waren. Sie wollte sich wieder melden, wenn die Abschlussrechnung da ist. Ich kenne sie bis heute nicht.

Stachowske hatte sich inzwischen Chancen bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg ausgerechnet, sein Strafantrag gegen mich wurde jedoch umgehend abgeheftet.

Dann kam ein Gerichtsvollzieher wegen des ersten Verfahrens. Ich sollte 4837,27 Euro (also die volle Summe) berappen. Gisela van der Heijden versprach eine Überprüfung, bei der ich nicht aufs Tempo drückte, der neue Anwalt von Stachowske reagierte auf einen Ratenzahlungsvorschlag von mir nicht, der alte Anwalt hüllte sich in Schweigen, als ich ihn um eine Bestätigung bereits gezahlter Raten bat.

Für Montag hat mich dieser Gerichtsvollzieher ins Amtsgericht von Wilhelmshaven gebeten. Ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. "Dann sind Sie die Geschichte los", sagt der Gerichtsvollzieher. Stimmt. Denn mit meinem Wunsch nach Begleichung der Forderung im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten scheine ich nicht durchzudringen.

Dieses Wochenende werde ich alle Belege sichten, mails und Briefe ausdrucken und die Staatsanwaltschaft von Lüneburg einschalten. Soll die doch prüfen, ob die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und die beiden Anwälte korrekt handeln.

Nun noch das Sahnehäubchen: Aus dem jüngsten Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg resultieren Forderungen an Stachowske. Normalerweise sagt dann ein Anwalt, dass er diese Forderung von der eigenen Forderung abzieht. Soll er sogar angekündigt haben. Aber Ankündigungen kenne ich inzwischen genügend...






Soeben hat jemand diesen Kommentar hinterlassen: "ich kann nur sagen das es mir besser geht seit ich vor drei wochen einfach heimlich gegangen bin." Ob´ stimmt oder nicht: Das würden viele unterschreiben...

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Donnerstag, 29. März 2012

Bilanz II







Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiß, dass Ruthard Stachowske einen Rundumschlag gegen alle Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestartet hat. Da die Öffentlichkeit nicht weiß, wer sich bei mir gemeldet hat und wer nicht, geraten nun alle Ehemaligen in den Verdacht, ihren Kindern schwere Gewalt angetan zu haben. Wird eigentlich von Betroffenen gelesen, was Stachowske auf seinen Seiten schreibt? Hier steht es. Für eine Klage gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (der rechtlich betrachtet immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist) reicht die Erkennbarkeit. Glühen nun die Drähte, ist schon jemand zu einem Anwalt gegangen? Hat sich Gisela van der Heijden distanziert, ist sie Stachowske auf die Füße getreten? Nichts davon ist mir bislang bekannt geworden. Hat niemand einen Arsch in der Hose?







(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.

Lautet der § 263 des Strafgesetzbuches (StGB).

Ende Januar 2012 hat mir ein Gerichtsvollzieher einen Besuch abgestattet. Einen zweiten Besuch kündigte er für den 20. Februar 2012 an. Sofort informierte ich darüber die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Die bat mich um Stillschweigen, versprach eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung ("hoffentlich weiß ich morgen mehr") und kündigte die Einschaltung der Polizei an, ich wies den alten und den neuen Anwalt von Ruthard Stachowske auf bereits geleistete Zahlungen hin, Gisela van der Heijden kannte die bereits seit einem halben Jahr - und hat mir jemand Fakten und Zahlen genannt? Nein. Gisela van der Heijden rief den Gerichtsvollzieher an und versprach ihm eine Rückmeldung, auf die er bis heute nach seinen Angaben vergeblich gewartet hat. Als ich vor dem 20. Februar 2012 in einer mail meinem Anwalt und der neuen Geschäftsführerin der Sucht-  und Jugendhilfe Lüneburg mitteilte, dass ich mit dem Gerichtsvollzieher in aller Ruhe sprechen werde, reagierte Gisela van der Heijden sofort mit einer mail an meinen Anwalt, in der sie behauptete, ich hätte gar kein Interesse an einer Klärung. Was hatte sie denn bis dahin geklärt? War sie bei der Polizei? Stimmte es immer noch, dass der alte Anwalt von Stachowske herumtrickste? Oder hatte der gar nicht getrickst? Ist es immer noch so, dass die neue Geschäftsführerin in der Einrichtung gar nicht mit offenen Karten spielen darf?

Muss ich erst Strafantrag gegen die Beteiligten stellen? Ob mein Vermögen nun um 4600 Euro oder um 100 Euro geschädigt wird, dürfte für die Staatsanwaltschaft nicht von Belang sein.



 
 
 
 
 
Nun habe ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sogar noch eine Steilvorlage geliefert. Ich berechnete in einem Einschreiben knapp 5 000 Euro für die Tatsache, dass Ruthard Stachowske mit der oben genannten Veröffentlichung gegen die von Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung verstoßen hat. Würde man mir diese Summe zahlen, könnte ich die Vollstreckung verhindern. Mein Anwalt müsste nicht damit rechnen, dass die Forderung, die Stachowske eintreiben will, verrechnet wird mit der Forderung, die wir an Stachowske haben. Denn der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft hat zwar am 20. April 2010 einen 75-prozentigen Anfangserfolg gelandet, danach begann für ihn aber eine juristische Niederlagenserie. Es könnte alles so einfach sein...
 
Die Abschlusseerklärung für einen Vergleich mit der Veröffentlichung von Stachowske (bis zu einem Vergleich oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg)






Wer nun meint, das könne doch alles nicht wahr sein, könnte sich an einer Aktion beteiligen, die bereits 2010 stattgefunden hat: Einen kleinen Betrag an den neuen Anwalt überweisen und ihn so ins Schleudern bringen: Rae Schwenn & Krüger, Konto-Nr. 3 612 066, BLZ 200 300 00, Az. DR II 56/12, Stachowske gegen Tjaden. Den überwiesenen Betrag bitte als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilen. Danke.

Bilanz III

Dienstag, 27. März 2012

Die Bilanz

"Wanderer, kommst du nach Wi...."

"Wanderer, kommst du nach Spa..." von Heinrich Böll ist eine der bekanntesten Kurzgeschichten der so genannten "Trümmerliteratur". "Klientin, Klient, kommst du nach Wi..." könnte eines Tages zu den bekanntesten Schilderungen der psychotherapeutischen Trümmerliteratur gehören.






Mütter und Kinder ohne Zukunft haben sie doch noch bekommen, sobald Ruthard Stachowske und sein Team nur noch die Hacken der Schutzbefohlenen sahen. Daran ändert auch die jüngste Verleumdungskampagne des ehemaligen Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG)nichts. Viele der Kleinen posten heute munter bei Facebook, Mütter ebenfalls.



Falls jemand Wetten darauf annehmen will, dass Stachowskes "Stalker"-Veröffentlichung trotz Abschlusserklärung im Netz bleibt, sollte sich an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg wenden. Ich  habe kein Geld zu verschenken.



Das Arbeitsgericht von Lüneburg ist zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe "Veruntreuung und Betrug" gegen Ruthard Stachowske nicht eindeutig genug belegt worden seien. Solche Vorwürfe sollte man belegen können, sehr geehrte Frau Gisela van der Heijden, neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, und ehemals kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung. Diese Vorwürfe haben Sie gegen die Finneck-Stiftung erhoben, die deswegen ein Gesprächsangebot gemacht hat, das aber wohl inzwischen wieder vergaß.






Zu bestimmten Vorwürfen gegen Ruthard Stachowske ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Zeugen werden vernommen. Das Verfahren ist auch nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen.



Im Februar 2011 hat mir Gisela van der Heijden per mail ein Gesprächsangebot gemacht. Ich rief deswegen mehrfach die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an, doch die neue Geschäftsführerin war stets nicht an ihrem Schreibtisch, als ich in Südergellersen anrief, war sie gerade wieder in ihr Auto gestiegen. Über ein halbes Jahr später - nach der Entlassung von Stachowske - berichtete mir Gisela van der Heijden, Stachowske habe sie mit der Behauptung, ich sei pädophil, von einem Treffen abgebracht. Das versicherte sie auch an Eides Statt. Deswegen habe ich Stachowske vor dem Landgericht in Lüneburg verklagt.


Das unablässige Versteckspiel hat Ruthard Stachowske in die Karten gespielt. Klüger wäre gewesen: Mich in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch einladen, das Gespräch in der Einrichtung führen, während Ruthard Stachowske nebenan sitzt. Dann Stachowske herholen und ihn mit der Behauptung, ich sei pädophil, konfrontieren. Dann hätte man ihm auch noch mitteilen können, dass ich ab sofort an einer Hotline sitze und für alle Betroffenen da bin. Das hätte Stachowske nicht verhindern können. Er ist Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen. Unverzüglich hätte man Stachowske die Anwendung aller Methoden, die einer familienorientierten Drogentherapie widersprechen, verbieten müssen.

Doch: Was ist geschehen? Eine 13-Jährige haut im Februar 2011 aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ab. Ich halte Kontakt mit der Lüneburger Polizei und erfahre: Immer wieder meldet sich dort eine enge Mitarbeiterin von Stachowske. Und Gisela van der Heijden? Die erzählt mir später, dass sie die Geschichte der Flucht auf meinen Seiten gelesen habe! Die Kleine musste nicht nach Wilschenbruch zurück, sie lebt bei ihrer Familie in Südwestdeutschland und meldet sich bei mir gelegentlich über Facebook. Bei mir! Nicht bei Gisela van der Heijden oder beim neuen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch! Einer der Sprüche der inzwischen 14-Jährigen lautet: "Wenn jemand ein Problem mit mir hat, dann ist das sein Problem." Das hätte man Stachowske auch sagen können. Man hätte es aber nicht nur Stachowske sagen können, sondern auch dem Vereinsvorstand, der diesen Sozialpädagogen jahrelang gedeckt und im vorigen Jahr gegenüber der Lokalpresse windige Erklärungen abgegeben hat, die immer weiter verbreitet, deswegen aber auch nicht wahr werden.

Für jeden Verstoß gegen Anweisungen hätte Stachowske eine Abmahnung bekommen müssen. Was aber soll statt dessen geschehen sein? Nicht einmal eine 13-seitige Aufforderung zu einer Stellungnahme habe Stachowske beantwortet, berichtet Gisela van der Heijden. Und verliert trotzdem vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg? Stachowske hat vor Gericht Zeugen aufgerufen, beispielsweise den ebenfalls entlassenen Vorgänger der neuen Geschäftsführerin. Und wo sind die Zeugen von Gisela van der Heijden gewesen?


Der Lokalpresse hat der neue Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch berichtet, dass ein Teammitglied sich nicht mehr melde. Gedankensprung: Vor Gericht fordert Stachowske die Bezahlung von Überstunden. Die hat er fürwahr gemacht. So hat mir ein Teammitglied berichtet, es werde von Stachowske immer wieder angerufen, obwohl es krank geschrieben sei. Handelt es sich dabei um jenes Teammitglied, das sich beim neuen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht meldet? Als Stachowske wieder einmal in Dresden war, soll er dem Bericht einer Mutter zufolge bei ihr gewesen sein, um Druck auf sie auszuüben. Dennoch ist ihr Kind inzwischen zuhause. Stehen solche Anrufe und Besuche auch auf dem Überstundenzettel von Stachowske? Überprüft Gisela van der Heijden, was ihr Angestellter - das ist er immer noch - in den Überstunden, die er bezahlt haben will, getan hat?
Dafür wäre Gisela van der Heijden auf die Hilfe von Ex-Klientinnen und Ex-Klienten angewiesen. Doch mit einigen hat sie es sich gründlich verscherzt. Zum Beispiel mit einer Mutter, der sie helfen wollte. Deshalb schickte diese Mutter nach ihren Angaben einen Brief an die Privatadresse der neuen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Als ich mich erkundigte, ob dieses Schreiben angekommen sei, antwortete Gisela van der Heijden: "Können Sie mir sagen, an welche Adresse dieser Brief gegangen ist?" Das teilte ich ihr mit - und hörte zu diesem Thema nichts mehr von ihr...

Freitag, 23. März 2012

Stachowske II

Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bekommt Post

Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, macht so etwas nicht, hat mir ein Anwalt bestätigt, der Verstoß gegen die Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg könne durchaus ein fristloser Kündigungsgrund sein. Die neue Geschäftsführerin Gisela van der Heijden ist von mir gestern bereits per mail unterrichtet worden. Heute bekommt sie auch noch einen Brief von mir mit einer finanziellen Forderung, die mir laut Abschlusserklärung zusteht, und mit einem Ausdruck des Stachowske-Artikels.

Die Abschlusserklärung habe ich hier ins Netz gestellt

Was die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an mich zahlt, kann sie sich von mir aus von Ruthard Stachowske zurückholen, zumal ich immer noch auf eine Antwort warte, ob Stachowske mir in anderer Sache überhaupt einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken darf. Gisela van der Heijden wollte das von ihrem Anwalt prüfen lassen. Irgendwann muss die Prüfung beendet sein...

Stachowske III

Donnerstag, 22. März 2012

Stachowske

Fällt seiner Arbeitgeberin in den Rücken

"Die Entscheidung waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einiger der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidung mit „Stalkern“ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt.“

(Landgericht Hamburg, 324 O 204/11 vom 27.01.2012)

Die Schreibfehler sind von Ruthard Stachowske. Der Text steht auf seinen Seiten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen dagegen hat am 24. Juni 2011 eine von der neuen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung abgegeben, in der steht, dass man eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen werde. Stachowskes Kündigung ist noch gar nicht wirksam, er wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg.

"Vielleicht haben Sie bei der Recherche im Internet bemerkt, dass ich über verschiedene Blogs gestalkt werde. Dieses Stalking ist eine Reaktion auf familienrechtliche Verfahren und entspricht der Art des Stalkings und Cyber-Mobbings, das auch Jugendämter, Gerichte und andere, z. B. Gutachter nach familienrechtlichen Verfahren erleben.

Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden."

Diese Zeilen stellt Ruthard Stachowske dem Beschluss-Zitat voran. "Wir" kann nur für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch stehen. Die gehört bekanntermaßen zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Da sich Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt, ist er immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und somit weisungsgebunden. Bei Abgabe der Abschlusserklärung hat Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet, hätte also von der Geschäftsführung darüber informiert werden müssen.

Ist er von Gisela van der Heijden informiert worden, liefert er ihr jetzt einen fristlosen Kündigungsgrund, der sogar Bestand haben dürfte. Ist er nicht informiert worden, hat die neue Geschäftsführerin ein Riesenproblem, denn  das Hamburger Landgericht hat auch entschieden, dass ich als "Stalker" erkennbar bin und mit "Stalking" von Stachowske gemeint sei, dass er meine Veröffentlichungen nicht für angemessen hält.

Zudem muss ein unbedarfter Leser annehmen, dass alle familienrechtlichen Entscheidungen auf Gewalt seitens der Eltern basieren. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske aber nur zwei Fälle vorgebracht und nicht unzählige. In beiden Fällen haben die Mütter ihre Kinder wieder - auf Beschluss von Familiengerichten. Stachowske stellt also die Wirklichkeit auf den Kopf. Denn die heute gültigen Beschlüsse sind nicht gegen die Eltern gerichtet, sondern stellen Niederlagen von Stachowske und seinem  Team dar, die in einem der beiden Fälle von der zuständigen Richterin u. a. so begründet worden sind: "Eine tatsächliche Therapie" habe es wohl gar nicht gegeben.

Bleiben wir bei diesem Fall: Diese Mutter hat sich erst bei mir gemeldet, als sie ihr Kind längst wieder hatte. Sie musste sich also gar nicht mehr gegen Stachowske und seine merkwürdigen Methoden wehren. In der Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg steht auch, dass ich im Wiederholungsfalle Schadenersatz fordern kann, den ich selbst beziffere...

Bleibt die Frage: Was geht im Kopf von Stachowske vor? Geht der etwa davon aus, dass er seinen Arbeitsplatz wieder bekommt, Gisela van der Heijden gehen muss - und er dann wieder das Sucht- und Jugendhilfe-Zepter in der Hand hält? Oder denkt er sich, wenn der Tjaden nun Schadenersatz fordert, sind die in Lüneburg finanziell noch schneller am Ende als gedacht? Kann beides wohl kaum sein. Offenbar hält sich Stachowske für unangreifbar.

Stachowske II

Montag, 19. März 2012

Auf nach Ganderkesee

Und nicht nur Flugblatt verteilen

Heute setze ich mich ins Auto - mein Hund setzt sich auf die Rückbank. Ab geht es nach Ganderkesee. Vorher habe ich ein Flugblatt entwickelt, das ich dort verteilen werde. Als mail-Anhang verschickt wurde es von mir u. a. auch schon an die Rathäuser von Ganderkesee und von Verden, außerdem an Medien.


Das Flugblatt:

"Langwedel/Verden - Obwohl er kaum über das Lenkrad schauen konnte, schnappte sich ein elfjähriger Junge die Autoschlüssel seiner Mutter und kurvte durch die niedersächsische Gemeinde Langwedel."

Diese Meldung hat am 24. Januar 2012 in fast allen deutschen Zeitungen gestanden. Auch bei google taucht sie mehrfach auf. Dort findet sie eine Mutter aus Lübeck. Die fragt sich sofort: "War das mein Junge?" Der hat fast sein ganzes bisheriges Leben bei Pflegeeltern in Langwedel verbracht. Er schnappte sich also auch nicht die Autoschlüssel seiner Mutter, sondern die seiner Pflegemutter.

Vorher hatte diese Mutter einen Anruf des Verfahrensbeistandes ihres Kindes bekommen. Der erzählte, dass der Junge etwas angestellt habe, er sei nun in einer Einrichtung. Mehr wisse er nicht. Was gelogen war. Gesteht er einen Monat später vor dem Familiengericht in Verden.

Die Mutter und ich klappern telefonisch Einrichtungen ab, in denen der Elfjährige sein könnte. Vergeblich. Erst vor dem Familiengericht wird das Geheimnis gelüftet. Der Junge ist im Wichernstift in Ganderkesee, dort riss er auch schon aus.

Der Verfahrensbeistand berichtet dem Gericht von einem Besuch des Kindes in dieser Einrichtung. Bei dieser Gelegenheit habe der Junge versucht, seine Mutter in Lübeck anzurufen. Habe sie aber nicht erreicht. Dass der Junge falsche Telefonnummern wählte, verschweigt der Verfahrensbeistand.

24. Februar 2012, zwei Tage nach der Anhörung vor dem Familiengericht in Verden: Der Junge bekommt von mir ein Geschenk zum 12. Geburtstag. Auf einer Karte teile ich ihm die aktuellen Telefonnummern seiner Mutter in Lübeck mit. Einen Anruf hat sie bis heute nicht bekommen.

Seit sechs Jahren gab es keine Begegnung zwischen Mutter und Kind mehr. Weggenommen wurde ihr der Junge im Jahre 2000 in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG, Lüneburg).

Hinweise, dass diese Einrichtung unzählige Familien zumindest vorübergehend zerstört hat, ignorieren Jugendamt und Wichernstift, obwohl die TG- Geschäftsführung, die seit 2011 im Amt ist, dies bestätigt. Ein Schreiben, das die neue Geschäftsführerin und ich verfasst haben, leitet das Wichernstift an das Jugendamt von Verden weiter. Das sei der Auftraggeber…Dem bis heute nicht einmal ein Hilfeplan gelingt, der den Gesetzen genügt.

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Mittwoch, 14. März 2012

Der 1. FC Köln

Der deutschen Therapie-Liga

Nach gängiger Kölner Auffassung ist Düsseldorf lediglich der Parkplatz der Domstadt. Zum Glück ist aber die Fortuna nicht der FC der Landeshauptstädter. Sonst würde dort keine Ruhe herrschen, stünde die Mannschaft nicht auf Platz 3 der Zweiten Liga.

Jetzt hat der FC Sportdirektor Volker Finke entlassen. Damit Ruhe einkehrt. Denn Finke und FC-Trainer Stale Solbakken haben sich in jüngster Zeit immer häufiger gefetzt. Ruhe ist aber nicht beim FC. Unruhe ist.

Auch in der deutschen Therapie-Liga gibt es einen 1. FC Köln. Das ist die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Die hat den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zu spät entlassen. Oder den Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe zu früh. Beide hätten am gleichen Tag entlassen werden müssen. Denn die haben zusammengehalten wie Pech und Schwefel.

Hat das bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg niemand gewusst, ist das kein Pech, sondern ein Verdienst des Vereins, dem die Gebäude gehören, in denen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sich gewehrt hat gegen gegnerische Angriffe. Bis die Abwehr so löchrig war wie die vom SC Freiburg. Dort saß Volker Finke bei Bundesligaspielen in einem Strandkorb. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dagegen ist im Treibsand. Schäufelchen und Eimerchen kamen vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg abhanden. Der ehemalige TG-Leiter hätte sowieso nicht mehr mitgespielt...

Rückblende: Die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung gewesen. Der machte sie jüngst folgende Vorwürfe. Lesen Sie hier. Entweder sind diese Vorwürfe wahr - oder eben nicht.

Aber: Weder Gisela van der Heijden noch die Finneck-Stiftung sind sonderlich interessiert an einer Aufklärung. Also bekomme ich von beiden Seiten keine Antwort...

Ich könnte nun Zeitungen anrufen, niemand würde sich dafür interessieren.

Themen, die noch offen sind:

- Wie steht es um das Ermittlungsverfahren der Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen Ruthard Stachowske? Wir haben die Polizei von Lüneburg um einen Sachstandsbericht gebeten.

- Wann findet die Verhandlung vor dem Lüneburger Landgericht statt, bei der es um die Frage geht, ob mich Ruthard Stachowske und Heidrun Girrulat tatsächlich wüst verleumdet haben?

- Wie hoch wird die Abfindung, die Ruthard Stachowske entweder vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg oder vor dem Landesarbeitsgericht erstreitet? In diesem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob die taktischen Fehler des Anwaltes der Sucht-  und Jugendhilfe Lüneburg beabsichtigt sind oder ihm einfach so untelaufen...

Kommt Zeit, kommt entsprechender Bericht...

Donnerstag, 8. März 2012

Vollstreckung

Sehr geehrte Rechtsanwälte (von Ruthard Stachowske),
sehr geehrter Herr Onnen,

der Wilhelmshavener Gerichtsvollzieher Thomas Onnen ist Ende Januar 2012 bei mir mit zwei Titeln vorstellig geworden. Das machte mich stutzig, weil Rechtsanwalt Dr. Springer aus Uelzen, der vorher den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vertrat, das Mandat im Juni 2011 mit der Begründung niedergelegt hatte, man habe miteinander abgesprochen, dass ich abwechselnd von Ruthard Stachowske und von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung verklagt werde, was nun nicht mehr möglich sei, weil es wohl eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung geben werde. Mit der Mandatsniederlegung kündigte Dr. Springer eine Abschlussrechnung an, die ich nicht kenne. Aber ich ging davon aus, dass damit alle Kosten aus der Welt sind, zumal ich die meisten Verfahren gewonnen habe.

Über die Vollstreckungsankündigung habe ich sofort Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Sie antwortete mir per mails:

1. Februar 2012


ich habe vor wenigen Wochen versucht, Auskunft über seine Aktivitäten bei Dr. Springer zu erhalten. Man hat das ganze richtig geschickt gedreht. Da man ja teilweise mit dem Namen St. geklagt hat (aber die Adresse der Einrichtung angegeben wurde) komme ich da nicht ran, er muss seine Zustimmung geben und das tut er nicht. Wenn ich Ihre Unterlagen habe, kann ich zur Polizei gehen und über die Polizei die Herausgabe erwirken. In einer anderen Sache agiere ich ähnlich.


Gisela van der Heijden


2. Februar 2012


Hallo Herr Tjaden,


hab' gerade mit dem Gerichtsvollzieher geredet. Da er unterwegs ist, werde ich mich mit ihm morgen mittag unterhalten. Ich lasse gerade eben prüfen, ob Herr St. überhaupt Gelder von Ihnen einfach "einziehen" kann. Ich hoffe, morgen weiß ich mehr.

Mit Unterlagen meinte Gisela van der Heijden am 1. Februar 2012 die Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die forderte ich sogleich bei Herrn Onnen an und leitete sie ebenfalls unverzüglich an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg weiter.

Bis heute habe ich keine Ahnung, was die von Gisela van der Heijden geplante Prüfung ergeben hat. Sie hüllt sich in Schweigen. Auch Dr. Springer hat nicht reagiert, als ich ihn um Bestätigung bereits gezahlter Raten bat. Auch Ihre Kanzlei reagierte nicht auf eine entsprechende Anfrage meines Anwaltes.

Fest steht, dass die von mir geforderten Summen nicht stimmen können. Deshalb bitte ich noch einmal um Mitteilung der korrekten Restschuld. Außerdem schlage ich Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mit monatlichen Zahlungen von bis zu 50 Euro. Mehr kann ich mir als Alu-II-Empfänger nicht leisten. Eine weitere Rate in Höhe von 15 Euro habe ich bereits überwiesen, um meinen guten Willen zu zeigen.

Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist der 2. April 2012, 8.30 Uhr.

Siehe auch

Dienstag, 6. März 2012

Bibel umschreiben

6. März 2012
Gibt es auch eine Neue-Wichernstift-Übersetzung?

Sehr geehrte Frau Eifert,

vielen Dank für Ihre mail. Ihr Auftraggeber ist also das Jugendamt von Verden auch wenn es um ein Gespräch mit einem Seelsorger und mit dem Leiter der Wohngruppe geht, in der seit dem 13. Februar 2012 ein Zwölfjähriger lebt, der seiner Mutter als Säugling weggenommen worden ist? Haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, dass die Richterin das von Ihnen in Ihrer mail erwähnte Fax als "dubios" eingestuft hat? Bei einem Anhörungstermin, in Anwesenheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes von Verden. Die zuständige "fallführende Fachkraft" Angelika Bittner-Lohmann war allerdings nicht anwesend. Abwesend ist sie wohl auch immer gewesen, wenn sie eine mail von mir bekam. Beantwortet hat sie jedenfalls keine.

Im Internet behaupten Sie, dass Sie sich am Menschenbild der Bibel und am Auftrag Jesu orientieren. Soll ich jetzt annehmen, dass Sie wie die Zeugen Jehovas mit der Neue-Welt-Übersetzung ebenfalls eine eigene Bibelübersetzung haben, die sich Neue-Wichernstift-Übersetzung nennt? Wenn Ihr Auftraggeber offenbar immer wieder versagt, ändert das nichts an Ihrem Verhalten? Wenn Sie sich um ein Kind kümmern, kümmern Sie sich nicht auch darum, was und warum etwas schiefgelaufen sein könnte?

Warum holen Sie keine eigenen Informationen ein? Warum tun Sie genau das, was immer wieder geschieht: Will jemand helfen, lässt man ihn am langen Arm verhungern. Und den Auftrag dafür haben Sie von Jesus? Hat der etwa gesagt: "Was du dem geringsten Jugendamt tust, tust du auch unserer gGmbH?"

Nach meinen Informationen ist der Junge, um den es hier geht, auch schon aus Ihrer Einrichtung ausgerissen. Ein paar Wochen zuvor fuhr er mit dem Auto seiner Pflegeeltern durch Langwedel. Worauf warten Sie jetzt noch? Dass sich der Junge in einen Zug setzt und in Bayern aufgelesen wird? Lesen Sie ihm dann nach seiner Rückkehr die Geschichte von der Ehebrecherin vor, die in der Neue-Wichernstift-Übersetzung so endet: "Hätte sie ein Jugendamt als Auftraggeber gehabt, wäre sie jetzt fein raus"?

Siehe auch

Wichernstift

22. Februar 2012
Offene mail an Einrichtung in Ganderkesee

"Seit mehr als sechzig Jahren gilt unsere diakonische Arbeit Menschen in Not. Dabei orientieren wir uns an dem Menschenbild der Bibel und dem Auftrag Jesu. Folglich bilden Werte wie Mitmenschlichkeit, Zuwendung, Humanität und christliche Nächstenliebe die Grundlage unseres Handelns. Ziel unserer täglichen Arbeit ist deshalb, dass die Menschen, die von uns betreut werden, eine positive Entwicklung nehmen." Steht auf der Startseite Ihrer Einrichtung, zu der auch eine Klinik, eine Schule, eine Kirche und ein Hotel gehören.

In einer Wohngruppe Ihres Stiftes lebt seit wenigen Wochen ein Junge, der übermorgen 12 Jahre alt wird. Der Kleine hat im Januar 2012 mit dem Auto seiner Pflegeeltern eine Spritztour durch Langwedel gemacht. Dass sich der Junge seitdem in Ganderkesee aufhält, weiß die Mutter erst seit heute. Sie hat es bei einer Anhörung erfahren, die vor dem Familiengericht in Verden stattfand.

Der Mutter weggenommen wurde dieses Kind am 28. April 2000. Eine wesentliche Rolle hat dabei die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gespielt. Die wurde bis Anfang Juli 2011 von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet. Fristlos entlassen worden ist er nach Angaben seiner Arbeitgeberin wegen Untreue und Unterschlagung.

Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 1993 gegründet worden. Bis zur fristlosen Entlassung von Stachowske wurden unzählige Familien zerstört. Stachowske vertritt die Theorie, dass drogenabhängige Kinder auch drogenabhängige Eltern und drogenabhängige Großeltern haben. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin dieser Einrichtung hat seit Anfang 2011 mit Gisela van der Heijden eine neue Geschäftsführerin, die sich energisch von Stachowskes Methoden distanziert. Die neue Geschäftsführerin und ich haben deshalb vor der heutigen Anhörung vor dem Familiengericht in Verden ein Fax an die Richterin geschickt, das nach Angaben der Mutter von der Richterin jedoch als "dubios" eingestuft wurde. Dieses Fax gebe ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis.

Das Familiengericht von Verden will sich der Angelegenheit erst wieder am 11. Juli 2012 widmen. Eine so lange Wartezeit halten die Mutter, die Ihren Jungen seit sechs Jahren nicht mehr gesehen hat, und ich für unzumutbar. Deshalb bitte ich Sie um einen Gesprächstermin mit dem Leiter der Wohngruppe und mit einem Seelsorger Ihrer Gemeinde. Als Wilhelmshavener wohne ich sozusagen "um die Ecke"...

Ein Partner des Jugendamtes von Verden

6. März 2012

Sehr geehrte Frau van der Heijden,

Sehr geehrter Herr Tjaden,

bezugnehmend auf Ihre email (und die Faxmitteilung) vom 22. Februar 2012 teilen wir mit, dass unser Auftraggeber und somit Vertragspartner der örtliche Träger der öffentliche Jugendhilfe ist. Wir bitten Sie also mit dem örtlich zuständigen Jugendamt den Kontakt zu suchen.

Unserem Vertragspartner wurde Ihre email (und unsere Antwort darauf) nachrichtlich übermittelt.

Wichernstift Jugendhilfe gGmbH
Wichernstift Wohn- und Tagesgruppen gGmbH
Miriam Eifert
-Bereichsleitung-

Siehe auch

Montag, 5. März 2012

Zwei Aktenzeichen

5. März 2012
Eins für die Kündigung - eins für das liebe Geld

Nächster Termin: 26. Juli 2012.

Sechs Kündigungsgründe im Verfahren Ruthard Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind von der Vorsitzenden Richterin der 4. Kammer des Lüneburger Arbeitsgerichtes beim zweiten Termin gestrichen worden, weil die Gründe nach Auffassung des Gerichtes nicht stichhaltig waren. Das ist keine Überraschung, da der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) so eine Art "Persilschein" der Geschäftsleitung hatte. Mit diesem Schein-Treibstoff im Familiensteller-Tank  juckelte er nach Belieben durch die Vortragsgegend und nutzte zumindest eine Fahrt nach Dresden zur dortigen Evangelischen Hochschule ganz nebenbei für einen Abstecher zu einer Mutter, weil er meinte, dass deren Kind in seiner Einrichtung bleiben müsse. Flankierend erfand er seinerzeit drei SMS mit Beschimpfungen, angeblich abgeschickt von einer anderen Mutter, die ihre Tochter bereits aus der TG geklagt hatte.

Ruthard Stachowske ging damit zur Staatsanwaltschaft und zeigte diese SMS-Mutter an, die Polizei überzeugte er davon, dass eine Wohnungsdurchsuchung dringend erforderlich sei. Dann fuhr Stachowske gegen die Wand. Die Geschichte flog dem Sozialpädagogen um die Ohren, weil sie ganz einfach schlecht erfunden war. Die damalige Geschäftsleitung kümmerte das nicht.

Das Restverfahren Ruthard Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe hat nun zwei neue Aktenzeichen: 4 Ca/94/12 und 4 Ca/95/12. Nach Auskunft des Arbeitsgerichtes geht es das eine Mal um die Kündigung, das andere Mal ums liebe Geld. Die Verhandlung beginnt um 11.15 Uhr.

Für Stachowske spricht nicht nur besagter "Persilschein", sondern auch: Sein Anwalt ist mit allen juristischen Wassern gewaschen.  Der reizt diesen Schein bis zum Letzten aus. Damit die Kündigung möglichst teuer wird.

Ob die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg wegen der anderen sechs Kündigungsgründe in Berufung geht, ist noch nicht bekannt. Warum die Berufungsverhandlung anders ausgehen sollte - auch nicht. Kommentar eines Ex-Klienten der TG: "Die haben einfach keinen Plan. Deswegen helfe ich denen auch nicht mehr."

Samstag, 3. März 2012

Nach der Geburt

3. März 2012
Ist vor der Geburt

"Eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann bereits so deutliche Spuren in dem nachgeburtlichen Leben hinterlassen, dass häufig genug das nachgeburtliche Leben bereits ab dem Moment der Geburt durch eine vorgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt irreversibel geschädigt und/oder lebenslang beeinflusst ist."

Bringt der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske über die Lippen. In Syke. Am 6. Juli 2012. Bei einer Fachtagung mit "namhaften Referenten". Nachmittags kommt jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist viereckig. Kann nur bestreiten, wer auch das nicht glaubt: Der Ball ist rund.

Wird Zeit für eine Konkurrenzveranstaltung. Beispielsweise in Achim. Liegt auch bei Bremen. Am 7. Juli 2012. Hauptreferent Heinz-Peter Tjaden. Die Ankündigung:

"Eine nachgeburtlich erlebte physische und psychische Gewalt kann keine Spuren im vorgeburtlichen Leben hinterlassen, weil bekannterweise die Geburt der Nachgeburt vorangeht. Vor der Geburt ist noch früher."

Nachmittags kommt in Achim jemand zu Wort, der genau weiß: Ein Trauma ist sechseckig. Sind zwei Ecken mehr als in Syke. Deswegen sind die Teilnahmegebühren auch ein wenig höher.

Wenn Ruthard Stachowske erst die 100 000 Euro Abfindung von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg erhalten hat, kann er sich auch weitere Vortragsreisen und ein achteckiges Trauma leisten.

Das Schöne ist: Ich kenne eine Mutter, auf deren Bauch ein Mann herumgetrampelt ist. Das Kind kam schwer behindert zur Welt. Ob dieses Kind ein Trauma hat, kann niemand sagen. Dieses Kind kann nicht einmal Gefühle äußern. Die Mutter genießt jeden Tag mit ihren Kind. Ein Traum. Kein Trauma. Und dann kommt Ruthard Stachowske mit so einem verquarzten Mist daher?

18 Jahre lang hat dieser Sozialpädagoge die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) geleitet. Bis heute kenne ich keine Klientin und keinen Klienten, die oder der in dieser Einrichtung erfolgreich therapiert worden ist. Außerdem haben in der TG viele psychische Gewalt erlebt. Angewendet von Ruthard Stachowske und seinem Team. Darüber sollte dieser Sozialpädagoge einmal einen Vortrag halten.

Nur noch ein paar Schritte bis zu meinem Lieblingscafé in
Syke. Foto: Heinz-Peter Tjaden

















Syke ist ein hübsches Örtchen. Dort mache ich immer Rast, wenn ich nach Hannover fahre. Trinke einen Kaffee. Esse ein Stück Kuchen. Habe keine Zeit für systemische Traumapädagogik. Auch am 6. Juli 2012 nicht. Wahrscheinlich hat meine Mutter vorgeburtlich betrachtet nur selten Kuchen gegessen, deswegen komme ich in Syke an meinem dortigen Lieblingscafé nicht vorbei...Dieser Tjaden scheint mir irre versibel zu sein...

Stachowske-Methoden bildhaft gemacht

Freitag, 2. März 2012

Alle Jahre wieder

2. März 2012
Steht ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür

Vor einem Jahr hat Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, versucht, um die 1 200 Euro von meinem Konto zu rupfen. Darauf reagierten Bekannte und ich mit Ratenzahlungen an den damaligen Anwalt des Sozialpädagogen, die aber wohl gar nicht verbucht worden sind. Denn nun schickt mir auch der neue Anwalt von Stachowske einen Gerichtsvollzieher vorbei. Der will inzwischen 4 837,27 Euro von mir haben, weil der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 20. April 2010 75 Prozent eines Verfahrens gegen mich gewonnen hat. Dann begann für ihn eine juristische Niederlagenserie.

Auch über den zweiten Gerichtsvollzieher-Besuch habe ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Versprochen wurde mir eine Überprüfung des Vorgehens von Stachowske, denn möglich ist auch immer noch, dass längst alle Kosten, die Stachowske der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg aufgehalst hat, beglichen worden sind. Der alte Anwalt des Sozialpädagogen legte sein Mandat im Sommer vorigen Jahres nieder, weil er - zu Recht - von einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ausging. Da könne er nicht mehr die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske vertreten. Auch die Taktik, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich, Ruthard Stachowske verklagt mich, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich..., sei gescheitert.

Ob der neue Anwalt alle Unterlagen aus der Buchhaltung des alten Anwaltes bekommen hat oder ob diese Buchhaltung fehlerhaft ist, weiß ich nicht. Dass die Sucht- und Jugendhilfe bis heute keine Informationen geliefert hat, scheint mir nicht mehr besonders erwähnenswert zu sein.

Wer nun meint, das könne doch alles nicht wahr sein, könnte sich an einer Aktion beteiligen, die bereits 2010 stattgefunden hat: Einen kleinen Betrag an den neuen Anwalt überweisen und ihn so ins Schleudern bringen: Rae Schwenn & Krüger, Konto-Nr. 3 612 066, BLZ 200 300 00, Az. DR II 56/12, Stachowske gegen Tjaden. Den überwiesenen Betrag bitte als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilen. Danke.

Die erste Aktion