Donnerstag, 28. April 2011

Zensur

28. April 2011
Bei Radio Bremen kann man nur schwarz sehen

Die Sozialbehörde von Bremen traut dem Ergebnis nicht, hat zwei neue Untersuchungen in Auftrag gegeben, Experten äußern Zweifel an der Methodik - und Verfechter der Meinungsfreiheit müssen nun Zweifel an Radio Bremen anmelden. Schlagzeilen macht eine Untersuchung von 15 Kindern. Sie kommen aus Familien, die am Methadon-Programm teilnehmen. Bei 14 Kindern sind Methadon-Spuren gefunden worden.

"Bild" veröffenlichte sogleich ein gestelltes Foto von einem Polizeibeamten, der ein Kind in Sicherheit bringt. Radio Bremen berichtete am 5. April 2011 über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht. Zu Wort kamen zwei Mütter, die notfalls in der Einrichtung bleiben wollen, bis ihre Söhne aus der Schule kommen.

Außerdem bat "buten-un-binnen" Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ins Studio. Der übte Kritik am Methadonprogramm, trat statt dessen für Langzeittherapien ein. Was den Studiengast zum Experten gemacht hat, wurde nicht thematisiert.

Ruthard Stachowske ist eigenen Angaben zufolge Diplom-Sozialpädagoge. Andere Titel, die er auch schon führte, ließ er schnell wieder aus dem Internet verschwinden. Seine Doktorarbeit hat er an der Universität von Lüneburg geschrieben, der Doktorvater ist Lehrstuhlinhaber an der Universität Witten-Herdecke. Da denken Eingeweihte sofort an Anthroposophie. Arzt ist Ruthard Stachowske jedenfalls nicht.

Radio Bremen stellte den Beitrag über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch und das Interview mit Ruthard Stachowske auch ins Netz. Das hatte Folgen - 22 Kommentare bis heute Mittag. Ehemalige protestierten gegen die positive Darstellung der Einrichtung, die ihren eigenen Erfahrungen zufolge alles andere als familienorientiert arbeitet. Einige Kommentatoren boten dem Sender Gespräche an.

Das ist nun Meinungsfreiheits-Schnee von gestern. Radio Bremen löschte soeben alle Kommentare. Das Grundgesetz hat "buten un binnen" wohl in der Weser versenkt...Ergo: Nicht nur ohne Zahlungen an die GEZ muss man bei diesem Sender schwarz sehen!

Die Kommentarfunktion ist von Radio Bremen gelöscht worden.

Deshalb mail schicken an butenunbinnen@radiobremen.de

Sonntag, 17. April 2011

Zur TG-Therapie

17. April 2011
Ohne Familienmitglieder

Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:

"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.

Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.

Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.

Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.

Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.

Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.

Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
 
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
 
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so:  Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
 
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
 
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...

Das gesamte Urteil

Freitag, 8. April 2011

TG-Sektkorken knallen (III)

8. April 2011
Nur der TG-Leiter ist in Klausur

So könnte es sein: S. feiert, G. jubelt, die Klientinnen und Klienten tanzen durch das Haus, nur Ruthard Stachowske ist von der Jugendhilfe Lüneburg in Klausur geschickt worden. Isoliert von den anderen soll er darüber nachdenken, warum er selbst klagt und verliert oder die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vorschickt und verliert. Jetzt zum dritten Mal.

Schweres Geschütz hat die Jugendhilfe Lüneburg am 11. Juni 2010 gegen Heinz-Peter Tjaden aufgefahren. Kritische Anmerkungen über die therapeutischen Methoden seien völlig unangebracht, denn "die Therapieverfahren der ´TG Wilschenbruch´ und die angewandten Methoden sind allesamt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes zu sehen und entsprechen den Vorgaben der Psychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover sowie den Vereinbarungen mit dem Landesamt für Jugend und Familie in Hannover."

Ob die "allesamt" auch wissen, dass Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch einen Doktorvater mit Lehrstuhl an der Universität Witten-Herdecke hat, die jüngst Rudolf Steiner als Begründer der Anthroposophie feierte, dass sich Ruthard Stachowske 2007 bei der GLS-Bank mit zwei Anthroposophen im Aufsichtsrat 15 000 Euro lieh, um Spenden für Indien vorzufinanzieren und ob die ebenfalls wissen, welche Methoden in Wilschenbruch tatsächlich angewendet werden, sei dahingestellt, das Hamburger Landgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. Den Streitwert hat die Klägerin mit 35 000 Euro beziffert. Damit liegen die Kosten für Gericht und Anwälte bei über 6 000 Euro!

Das ist eine Hausnummer, unter der die Jugendhilfe Lüneburg bei Klage-Wiederholungen nicht mehr lange erreichbar sein dürfte...Nun steht auch in den Gerichtsakten, dass die neue Geschäftsführerin einen Doktor-Titel geführt hat, den sie heute nicht mehr führt.

Sonntag, 3. April 2011

Seelenpfuscher

3. April 2011
Stachowskes Wort ist Gesetz

"Seelenpfuscher, das trifft es", schreibt Marie S. (Name geändert) bei Facebook. Ganz vorsichtig hat sie sich erkundigt, warum ich Kritik an den Methoden von Ruthard Stachowske übe. Dann bricht es aus ihr heraus. Ihre Mutter sei in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gewesen, habe nach Ansicht des TG-Teams die Therapie erfolgreich beendet. Ein paar Jahre später brachte sie sich um. Auch Marie S. war in dieser Einrichtung.

Als junges Mädchen sei sie überfordert gewesen, weil sie behandelt wurde wie eine erwachsene Klientin. Sie habe als Kind an Gruppensitzungen teilnehmen müssen, dort kursierten Geschichten aus der Szene, die sie nicht hören wollte. Ruthard Stachowske jedoch habe behauptet, sie habe eine "akute Suchtgefährdung" geerbt. Deshalb müsse sie dabei sein.

Zum Team, das nach Angaben von Stachowske hoch qualifiziert ist, schreibt sie, dass nicht nur eine enge Mitarbeiterin des Leiters der Einrichtung ehemals drogenabhängig war, sondern fünf weitere. Außerdem arbeiteten im sozialen Bereich zwei Angehörige ehemaliger Klienten. Melanie S.: "Die sind wie so viele irgendwie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hängengeblieben."

"Wie so viele" passt auch zu dieser Erfahrung: "Stachowske nimmt Müttern die Kinder weg, um sie dann von anderen betreuen zu lassen." Bei den Betreuern handele es sich keinesfalls um "geschultes Personal", sondern ebenfalls um Klienten. Dass dies gut für die Kleinen sei, bezweifele sie. Zweifel seien in der Einrichtung aber nicht erlaubt: "TG-intern ist Stachowskes Wort Gesetz."

Zu diesem Gesetz gehöre auch: "Alles, was auch nur entfernt an die Szene erinnern könnte, steht auf dem Index. So darf beispielsweise nicht mit ´hi´ gegrüßt werden (= high), Weintrauben heißen Trauben."

Wer sich nicht an Stachowskes Gesetz hält, muss mit Sanktionen rechnen, berichtet auch Melanie S.: "Stachowskes Methoden dienen einzig und allein dazu, sein Klientel von ihm abhängig zu machen."