17. April 2011
Ohne Familienmitglieder
Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:
"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.
Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.
Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.
Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.
Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.
Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so: Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...
Das gesamte Urteil
Da hat das Hamburger Landgericht den Nagel doch genau mittig auf den Kopf getroffen.
AntwortenLöschenSo ist recht....
An alle, die noch dort leben...Bitte, geh so schnell wie möglich weg von dieser Sekte!!!! Das was Stachowske und das "heilige" Team von sich gibt ist nur: "Glaubt den anderen nicht, Du bist KRANK, wir sind besser"...DA ist null Theorie oder Therapiemethode dahinter, das ist eine Anti-Theorie..."Die sind schlecht, der ist dumm, die lügen euch an, aber nur wir haben die Wahrheit und die Lösungen an eure Problemen"...
AntwortenLöschen.... Nur leerer, inhaltsloser Blabla, der nur ein Ziel kennt: du sollst ganz stark an diese Sekte gebunden werden und alle anderen sind böse und wollen dir böses und nur die TG Wilschenbruch kann dir da raushelfen. Schulbücher enthalten wenigstens Inhalt, auch wenn man sich drüber streiten kann. Schulbücher machen sich nicht über andere lustig und hetzen nicht gegen andere Menschen auf...
Da hat das Hamburger Landgericht sehr gut aufgepasst. Dass durch den Professor nicht dargestellt wurde, inwiefern sich die Fanilienaufstellungen in der TG Wilschenbruch von der "Hellinger-Methode" unterscheiden ist auch sonnenklar. Dazu müsste er die Vorgehensweise beschreiben, zu denen es aber viele Aussagen von Ex-Klienten gibt, die als einzige in einer Befragung berichten könnten. Wenn das passieren würde, sähe das Bild des Familienstellens in der TG Wilschebruch gar nicht mehr so gut aus.
AntwortenLöschenFlorian Piotrowski hat folgende Nachricht hinterlassen:
AntwortenLöschenAls Ehemaliger lese ich diese Seiten regelmäßig. Über die juristischen Erfolge von Herrn Tjaden freue ich mich. Ich hoffe, sie führen schon sehr bald dazu, dass diese Einrichtung geschlossen wird. Es ist höchste Zeit.
Stachowske schreit Kinder an, Kinder sitzen bei Leuten, die als Zuhälter oder als Dealer kriminell geworden sind. Wie sollen die Kleinen so was verarbeiten können? Das Team ist Stachowske hörig, niemand schreitet ein, wenn der durchdreht. Einfach unglaublich.
In Göttingen habe ich Ehemalige getroffen, die sind nach Wilschenbruch gefahren, um ihr Geld zu bekommen. Stachowske hat zwar die Polizei gerufen, weil er sich bedroht fühlte, aber ihr Geld haben diese Leute meines Wissens bekommen...
an born to be free:"An alle, die noch dort leben...Bitte, geh so schnell wie möglich weg von dieser Sekte!!!" ja schön gesagt aber wie willste das soo einfach machen!!?? wenn du das versuchst werden die klienten erpresst und unter massiven druck gesetzt. ich habe es selbst mit erlebt als eine klientin die dort damals schon seit zwei jahren war, oben in der therapie zu den "therapeuten"gesagt hatt:"hey ja ich weiss ich brauche therapie und das will ich ja auch gerne mit meinen beiden kindern tun!! schon alleine weil es eine gerichtliche auflage ist aber ich will das nicht mehr hier in der tg wilschenbruch mache!!!!!! ich will hier weg!!!" tja die antwort kam promt von der "therapeutin" H.G :" klar kannst du gehen,davorne ist die tür!!! aber wir haben mit dem jugendamt schon tel. und deine kinder bleiben bei uns!!! und da du ja weisst das die therapie eine auflage vom gericht ist musst du eine auch durziehen!!! und glaub mal ja nicht das du nochmals ne therapie bewilligt bekommst von der rentenversicherung...... wir werden einen abschluss bericht an die rentenversicherung schreiben so das sie keine neue bewilligen werden!!" du siehst also es ist nicht einfach von dort weg zu kommen..... die frau nach meiner erfahrung ist auch heute noch dort "inhaftiert"
AntwortenLöschenIch bedanke mich bei Herrn Tjaden für seinen unermüdlichen Einsatz für ehemalige Drogenabhängige und deren Familien.
AntwortenLöschenUnsere Familie kann auch ein Lied davon singen, wie in der TG getäuscht und unter Druck gesetzt wird. Unsere Kinder haben die Enkelkinder rausgeklagt und gewonnen. Ja es stimmt, dort ist die Therapie nicht nach 1-2 Jahren beendet. Die Jugendämter zahlen bis die Kinder aus der Schule kommen oder rausgeklagt werden.
Und genau darüber macht sich Stachowske zumindest in einem Schriftsatz an das Landgericht Hamburg lustig. Wenn wirklich alles so schlimm wäre, wie hier geschildert, wäre er schon oft verklagt worden, lässt er verlauten. Und wer sich bei Tjaden meldet, hat einiges auf dem Kerbholz. Wegen dieser Verleumdungen haben wir ihn nun verklagt. Denn wer Klagen haben will, soll sie bekommen...
AntwortenLöschenAn Florian P.,
AntwortenLöschenDie "Therapeuten" (nochmal...die KEINE ausgebildete Psychologische Psychotherapeuten sind!!!!) können nicht immer tun, was sie wollen..Früher oder später wird die Wahrheit raus kommen ... Was wir machen können, ist weiterhin unsere eigenen Erfahrungen schreiben und mit Herr Tjaden in Kontakt bleiben. Wir schweigen nicht wie "Sie"...Wir haben keine Angst um zu reden weil wir alle wissen (und "Sie" auch...), was hinter den Kulisse abläuft...Wir sagen NUR DIE WAHRHEIT!!!...
@Heinz-Peter Tjaden: Ich glaube nicht, dass Stachowske sich lustig macht, sondern, was ich viel schlimmer finde, er selbst glaubt, was er da von sich gibt. Passt auch zu seiner selbstherrlichen Persönlichkeit.
AntwortenLöschen@ Andi
AntwortenLöschenDas wäre natürlich auch möglich. Aber man befördert seinen Hochmut ja auch noch. Oder warum wird der von Radio Bremen zu medizinischen Problemen befragt, ohne Arzt zu sein? Dann können die mich doch auch mal beispielsweise zu Problemen in der Raumfahrt befragen...
Therapie soll ein Raum sei, in dem man eigentlich eher Vertrauen haben könnte...."eigentlich"...In diese Einrichtung haben sich die Therapeuten (die KEINE PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN sind, sondern ex-Klienten oder Sozial-pädagoge) über mich lustig gemacht und mich nicht ernst genommen. Als ich abbrach (nach mehrere Jahre...), hat sie auch noch die Tür hinter mir zugeknallt!!!! Der Diplom-Psych. war natürlich nichts einverstanden und hysterisch und bräuchte eigentlich selbst eine Behandlung w/ krankhaften Verhältnis zur Macht....
AntwortenLöschenAlso aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich das als total krank und manipulativ empfand und hätte ich nicht diese Reflexionsfähigkeit für mich selbst besessen, würde ich heute noch dortsitzen und dieselben Themen zum 50ten durchkauen und meine Angst hätte ihre Freude gehabt, weil man sich wieder so intensiv mit ihr beschäftigt. Heute - wo ich meine Probleme weitgehend gelöst habe - ist mir klar, dass ich mich mit dieser ganzen Hirnwichserei immer nur weiter in das Problem reingearbeitet habe. Ich habe mir nie die Chance gegeben, mal innerlich zu Ruhe zu kommen. Ich bin jedenfalls froh, dass ich irgendwann beschlossen habe, mich auf meine eigenen Füße zu stellen und mit dem ganzen therapeutischen theoretisieren auf zu hören....noch etwas...als ich Stachowske gefragt habe, warum er so sicher ist, dass ich (nach mehrere Jahre in Wilschenbruch) ruckfällig werde, er antwortete so..."Ich weiß es weil ich weiß es...."..Tja, wieder eine falsche Diagnose...(ooppss..Dipl. sozial-Pädagoge dürfen weder therapieren noch diagnostizieren!!!!)..
@born to be free und @ florian p.
AntwortenLöschenIch kann die Wut und das Entsetzten verstehen. Stelle mir grade vor wie es mir als Vater gehen würde wenn ich meine Kinder nicht mitnehmen kann wohin ich will. Aber, trotzdem eine Anmerkung, sozusagen von Vater zu Vater:
Ich hab mal im Rahmen eines Rollenspiels an einer Teamentscheidung mitgewirkt, wo es genau um dieses Thema des Aufenthaltbestimmungs- und des Sorgerechts ging. Aber keine Angst, ich bin nicht beim Jugendamt ;--)
Ich muss zugeben, am Ende habe ich für das vorübergehende Verbleiben des Kindes in der Einrichtung gestimmt. Kurze Zusammenfassung der eigentlich zu komplexen Entscheidungsgrundlage:
1. Was ist mit Angeboten an die Eltern, nicht die Maßnahme
abzubrechen , sondern vorher mit dem Jugendamt die Möglichkeiten und/oder Konsequenzen abzuklären. (Ich weiß das es solche Möglichkeiten für Eltern gibt) dazu müsste man nur wenig Zeit länger bleiben um das zu klären. Wird das abgelehnt, kriegt man stark den Eindruck das es um andere Sachen geht, z.B. Suchtdruck. Dann kann man aber auch kein Kind und Kleinkinder bzw. Babys gar nicht mitgeben.
2. Rückfallquote. Sie alle kennen die Zahlen. Selbst bei erfolgreicher Therapie sind diese erschreckend hoch. Einer Mutter oder einen Vater der schon mit der Auflage Therapie zu Ende zu machen in die Einrichtung kam, der darf sich nicht wundern, dass sie/ er erstmal beweisen muss, dass es ohne Drogen geht. Wenn ich die Verantwortung habe, möchte ich kein Kind zu drogenkranken Eltern schicken.
Das waren jetzt erstmal 2 Gründe von vielen warum ich in dem Rollenspiel mit "Nein" gestimmt habe. Falls die beiden Väter diesen Block noch verfolgen würde ich mich über Antworten von Ihnen freuen......
H. Neumann
@ H Neumann,
AntwortenLöschendas sind die gängigen Gründe, die pauschal immer wieder angegeben werden und auf dessen Grundlage die absurdesten Stellungnahmen bis hin zu dreisten Lügen in der TG WILSCHENBRUCH
zum Kindesentzug geführt haben. Wer will schon schuld sein, wenn einem Kind etwas passiert?
Dann besser Kinder weg.
Diese Argumentation hat Frau Otte vom Jugendamt Lüneburg in Kooperation mit den Mitarbeitern der TG gerne vor Gericht benutzt.
Antwort eines Richters vor Ort:
Auf ihre Visionen Frau Otte, kann ich keine Rücksicht nehmen. Die Eltern sind clean. Sollte es anders werden sehen wir uns sowie so wieder.
Die Kinder kamen zu den Eltern zurück. Frau Otte ließ sich kein einziges Mal in der Familie sehen um zu kontrollieren. Ihre Vision ist nicht in Erfüllung gegangen und die TG hatte einige tausend € weniger.