Freitag, 5. Juli 2013

Keine Strafverfolgung

Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse

Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:

"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.

Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.

Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)

Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.

Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material.  Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.

Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.

Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen