Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse
Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:
"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach
Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder,
Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die
Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert
wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.
Genau
diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder
belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter
wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit
Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen
gegen mich vorzugehen.
Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es
sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder
ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die
Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben,
ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im
Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch
andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet
werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der
Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden
könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als
auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der
Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann
daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die
Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das
Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O
204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen
öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich
verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)
Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.
Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material. Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.
Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.
Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
Posts mit dem Label Beleidigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Beleidigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 5. Juli 2013
Dienstag, 26. März 2013
Strafantrag
Gegen Ruthard Stachowske
Begründung
Ich stelle hiermit Strafantrag gegen
Ruthard Stachowske, S...e 2, 21391
R...,
wegen übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord und aller
weiteren möglichen Straftaten.
Ruthard Stachowske, bis Anfang Juli 2011 Leiter der
Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, jetzt Adaption der Sucht- und
Jugendhilfe Lüneburg ,
beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag auf seinen Internet-Seiten mit dem
Thema „Hintergründe der Internet-Kampagne
gegen meine Arbeit und meine Person“ (Anlage 1).
Unter „Ereignisse“ widmet sich Stachowske der Rolle,
die ich angeblich bei dieser Kampagne spiele. So sollen sich bei mir „Personen,
die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt
wurden“ gemeldet haben.
Das ist schlicht unwahr. Die Sucht- und Jugendhilfe
Lüneburg als Arbeitgeberin von Ruthard Stachowske hat dazu in einer
Abschlusserklärung (Anlage 2) versichert, dass sie eine solche Behauptung weder
verbreiten werde noch verbreiten lasse.
Diese Erklärung stammt vom 24. Juni 2011 und ist unterschrieben von der
damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden. Ihr Nachfolger ist Serdar Saris von der Step
gGmbH Hannover, den ich gestern über die Veröffentlichung von Ruthard
Stachowske informiert habe. Der neue Geschäftsführer sorgt hoffentlich für eine
Löschung. Sonst verstieße er gegen die Abschlusserklärung. Für diesen Fall
stelle ich gegen ihn ebenfalls Strafantrag.
Einleitend erwähnt Ruthard Stachowske ausdrücklich die
Jugendhilfe Lüneburg (jetzt Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg) und die
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Stachowske schreibt in seinem
Beitrag nirgendwo, dass er diese Einrichtung nicht mehr leitet. Außenstehende
müssen also den Eindruck gewinnen, er spräche im Namen der Einrichtung oder mit
deren Einwilligung.
Im dritten Absatz des Kapitels „Ereignisse“ zieht
Stachowske Parallelen zu zwei „Tatort“-Krimis, die in Hannover spielen. Dabei
geht es um Korruption, Zwangsprostitution, Menschenhandel und Mord. Die
Erwähnung meines Namens in diesem Zusammenhang erfüllt die eingangs erwähnten
Straftatbestände. Das gilt auch für die von Stachowske vermutete oder für
möglich gehaltene Unterstützung der Kampagnen gegen ihn durch die
Kinderporno-Industrie.
Die Erwähnung von Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls
verwunderlich. Stachowske hat diese Auseinandersetzungen begonnen. So ließ er mir bereits im Mai 2009 mit Klage drohen, bevor ich auch nur eine Zeile über
seine Einrichtung geschrieben hatte. Über diese Klageandrohung verfasste ich
einen ironischen Beitrag, der zu unzähligen Anrufen Betroffener führte. Zwei
Ex-Klientinnen organisierten deshalb ein Treffen Ehemaliger, das Anfang
September 2009 in Lüneburg stattfand. Auch der damalige Geschäftsführer der
Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Matthias Lange, und Stachowske wurden dazu
eingeladen. Sie kamen nicht. Statt dessen wurden wir von Mitarbeiterinnen der
Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch fotografiert, wenn wir das Lokal
verließen.
Im letzten Absatz seines Beitrages versucht sich
Stachowske als Verschwörungstheoretiker. Zu den Verschwörern könnte aus seiner
Sicht auch die Kinderporno-Industrie gehören. Mit der ich angeblich etwas zu
tun haben könnte.
Die in diesem Beitrag enthaltene Beleidigung von
Ex-Klientinnen und Ex-Klienten mit ihren Kindern ist ebenfalls unerträglich.
Stachowske hat Mütter in der Einrichtung isoliert, er hat sie von ihren Kindern
getrennt, er hat Kinder in Pflegefamilien untergebracht, er hat die Kinder, die
ich kenne, nie angemessen gefördert.
Alle Mütter, Väter und Eltern, die ich beraten habe,
bekamen ihre Kinder wieder. Sie entwickeln sich prächtig, vergessen die
Erlebnisse in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dazu sind
gelegentlich auch Anschlusstherapien erforderlich gewesen.
Kinderpornografie, Kindesmissbrauch und sexueller
Missbrauch sind derart schwere Verbrechen, dass ich es mir nicht gefallen
lassen muss, in diesem Zusammenhang genannt
zu werden.
Lange Antwort
Lange Antwort
Donnerstag, 4. August 2011
Wieder verliert er
4. August 2011
Juristische Bruchlandung auch bei Staatsanwaltschaft
Zivilrechtlich bekommt Ruthard Stachowske schon lange keine juristische Schnitte mehr. Also muss sich der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gefagt haben: Wozu gibt es Staatsanwälte?
Sogleich gab er sich die Antwort: Die gibt es für Strafanzeigen gegen Heinz-Peter Tjaden. Das hat sich vor langer Zeit auch schon einmal die Neuapostolische Kirche gedacht, die gegen jedes meiner Bücher über Sekten strafrechtlich vor- und einging.
Ging jetzt auch Ruthard Stachowske. Sein Vorwurf, ich hätte mich der Beleidigung schuldig gemacht, wurde von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg nicht geteilt. Deswegen teilte sie mit: Es gibt nicht einmal einen Anfangsverdacht, dass Tjaden so etwas getan haben könnte.
Staatsanwälte stellen scheint für Ruthard Stachowske noch schwerer zu sein als Familien stellen.
Juristische Bruchlandung auch bei Staatsanwaltschaft
Zivilrechtlich bekommt Ruthard Stachowske schon lange keine juristische Schnitte mehr. Also muss sich der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gefagt haben: Wozu gibt es Staatsanwälte?
Sogleich gab er sich die Antwort: Die gibt es für Strafanzeigen gegen Heinz-Peter Tjaden. Das hat sich vor langer Zeit auch schon einmal die Neuapostolische Kirche gedacht, die gegen jedes meiner Bücher über Sekten strafrechtlich vor- und einging.
Ging jetzt auch Ruthard Stachowske. Sein Vorwurf, ich hätte mich der Beleidigung schuldig gemacht, wurde von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg nicht geteilt. Deswegen teilte sie mit: Es gibt nicht einmal einen Anfangsverdacht, dass Tjaden so etwas getan haben könnte.
Staatsanwälte stellen scheint für Ruthard Stachowske noch schwerer zu sein als Familien stellen.
Labels:
Beleidigung,
Drogenhilfe Lüneburg,
Ermittlungsverfahren,
Neuapostolische Kirche,
Ruthard Stachowske,
Sekten,
Staatsanwaltschaft Lüneburg,
Strafantrag
Donnerstag, 9. Juni 2011
Aussage verweigert
3. Mai 2011
Ermittlungsverfahren wegen "Beleidigung"
Der Vorgang trägt die Nummer 2011 00 532 932. Das Schreiben stammt von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Es handelt sich um eine: "Vorladung als Beschuldigter".
Inzwischen weiß ich: Ruthard Stachowske hat gegen mich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen "Beleidigung" angestrengt. Beleidigt fühlt er sich von einer Veröffentlichung, die am 28. Februar 2011 oder vorher erschienen ist.
Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass ich keine Aussage machen werde. Das erhöht die Chancen für einen Prozess...Das Interesse der Staatsanwaltschaft an einem solchen Verfahren dürfte allerdings gering sein!
9. Juni 2011
Letzte Aufforderung
Heute habe ich noch einmal Post von der Lüneburger Staatsanwaltschaft bekommen. Ein letztes Mal werde ich zu einer Stellungnahme aufgefordert Die Frist endet am 17. Juni 2011. Da haben wir früher den "Tag der deutschen Einheit" gefeiert, erinnert wurde an einen Aufstand in der DDR.
Ermittlungsverfahren wegen "Beleidigung"
Der Vorgang trägt die Nummer 2011 00 532 932. Das Schreiben stammt von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Es handelt sich um eine: "Vorladung als Beschuldigter".
Inzwischen weiß ich: Ruthard Stachowske hat gegen mich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen "Beleidigung" angestrengt. Beleidigt fühlt er sich von einer Veröffentlichung, die am 28. Februar 2011 oder vorher erschienen ist.
Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass ich keine Aussage machen werde. Das erhöht die Chancen für einen Prozess...Das Interesse der Staatsanwaltschaft an einem solchen Verfahren dürfte allerdings gering sein!
9. Juni 2011
Letzte Aufforderung
Heute habe ich noch einmal Post von der Lüneburger Staatsanwaltschaft bekommen. Ein letztes Mal werde ich zu einer Stellungnahme aufgefordert Die Frist endet am 17. Juni 2011. Da haben wir früher den "Tag der deutschen Einheit" gefeiert, erinnert wurde an einen Aufstand in der DDR.
Donnerstag, 10. Februar 2011
Unverschämtheit
29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Labels:
Abmahnung,
Beleidigung,
Buskeismus,
Cyberstalking,
Dr. Jochen Springer,
Kinderquäler,
Rolf Schälike,
Staatsanwaltschaft Hannover,
Strafanzeige,
üble Nachrede,
Uelzen
Abonnieren
Posts (Atom)