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Freitag, 13. Januar 2017

Dies und das

Das Mädchen, dem in diesem Stachowske-
Schriftstück eine düstere Zukunft
prophezeit wird, wenn es die Einrichtung
verlässt, hat gerade seine
Abschlussprüfung mit Bravour bestanden. 
Danke
Für diesen Gruß
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Keine Therapie
Psychische Gewalt
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Montag, 12. September 2016

Berufungsverhandlung

Vor dem Oldenburger Landgericht/Als Ruthard Stachowske in Verleumder-Hochform war

10. Mai 2016. Anfang 2011 hat Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Gefahr für seinen Job gewittert. Seine Chefin war damals gerade Gisela van der Heijden (heute Bayerisches Rotes Kreuz Erding) geworden, die sich wegen meiner Berichte in diesem blog mit mir treffen wollte. Nach ihren Angaben wollte Stachowske sie von diesem Gespräch abbringen, indem er mich als "pädophil" verleumdete. Mit diesem Versuch scheiterte er. Gisela van der Heijden und ich sprachen persönlich miteinander, Anfang Juli 2011 wurde Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch fristlos entlassen. Schon vorher hatte er im Netz behauptet, ich hätte mich mit "Müttern verbunden", die ihren Kindern Gewalt angetan hätten. Diese Lüge wurde ihm vom Landgericht Hamburg verboten, Gisela van der Heijden erklärte alle juristischen Auseinandersetzungen für beendet und beugte sich dem Beschluss des Hamburger Landgerichtes.

Ruthard Stachowske jedoch kümmerte sich nicht um die Willenserklärung seiner Chefin, obwohl er sich vor dem Lüneburger Arbeitsgericht gegen seine fristlose Entlassung wehrte. Er zog mit mir vor das Hamburger Landgericht, verleumdete zwei Ex-Klientinnen, um mich und die Mütter in Misskredit zu bringen. Stachowske durfte weiter behaupten, ich hätte mich "mit Müttern verbunden", die ihren Kindern Gewalt angetan hätten. Erfolgreich war er aber nur mit einer Geschichte, die ich gar nicht kannte. Stachowske durfte nach diesem Teil-Erfolg also weiter verbreiten, was seine Arbeitgeberin, die zu jenem Zeitpunkt schon zur Step gGmbH Hannover gehörte, nicht mehr verbreiten wollte.

2014 wurde die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geschlossen, jemand zeigte mich an, weil ich mir in dem erwähnten Verfahren angeblich Prozesskostenhilfe erschlichen hatte. Der Prozess fand am 1. Dezember 2015 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Derlei Ungemach wurde mir vorher in anonymen Briefen ankündigt. Als Absender erfand man einen Sohn von mir, auch meine verstorbene Ehefrau Angelika gehörte angeblich zu den Absendern. Siehe http://margaretenstrasse29.wordpress.com

Ich gab vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht klein bei, weil es mir erst einmal um Informationen über den Strafantrag ging. Die Berufungsverhandlung findet am 10. Juni, 10.30 Uhr, vor dem Oldenburger Landgericht statt. Ich habe das Gericht gebeten, mir endlich zu verraten, von wem der Strafantrag stammt...Gisela van der Heijden werde ich als Zeugin laden lassen. Die Verhandlung ist öffentlich.

Stachowske (immer noch Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden) hat 2011 übrigens auch behauptet, ich sei ein Verbündeter der Kinderporno-Industrie... 

Dokumente hier klicken  

15. Mai 2016. Schreiben an das Oldenburger Landgericht Hier klicken 

27. Mai 2016. Bis heute weiß ich nicht, wer das Strafverfahren gegen mich ins Rollen gebracht hat. Vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven verweigerte die Staatsanwältin eine entsprechende Auskunft, meinem schriftlichen Auskunftsverlangen entsprach das Gericht bis heute nicht, auch das Berufungsgericht schwieg bis heute. Beide Gerichte wissen, dass ich auch schon anonyme Briefe bekommen habe, einer ist sogar vor dem Haus, in dem ich wohne, abgelegt worden. Kann so was Gerichten und der Staatsanwaltschaft völlig gleichgültig sein? Ich werde die Verhandlung am 10. Juni platzen lassen, wenn man mich weiter in der Luft hängen lässt.


9. Juni 2016
Mail vom Oldenburger Landgericht

Sehr geehrter Herr Tjaden,

ich hoffe, dass ich sie auf diesem Wege erreiche und nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.06.2016. Soweit sie um eine Bahnfahrkarte bitten, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatgericht. In der Sache weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass in der morgigen Hauptverhandlung nur noch über die Höhe des einzelnen Tagessatzes verhandelt wird. Für eine Protokolländerung ist kein Raum. Sowohl die zuständige Richterin als auch die Protokollbeamtin haben die Richtigkeit des Protokolls, das volle Beweiskraft entfaltet, bestätigt.

Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom 15.05.2016 angegeben haben, dass sie ihre Berufung zurückziehen, wenn es nur noch um einen beschränkten Einspruch geht, ist diese Erklärung aus meiner Sicht nicht ausreichend. Eine Rücknahme eines Rechtsmittels darf nicht unter einer Bedingung stehen, sondern muss unmissverständlich und eindeutig sein. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihnen auf Ihr Schreiben mitgeteilt, dass ihr Rechtsmittel tatsächlich beschränkt ist. Eine unbedingte Rücknahmeerklärung ist darauf nicht erfolgt.

Sofern Sie im Hinblick auf meinen Hinweis tatsächlich ihre Berufung zurücknehmen wollen, so müssen Sie eine entsprechende Erklärung abgeben. In diesem Fall bitte ich Sie, im Laufe des heutigen Tages per Fax (0441 220 2428) eine entsprechende eindeutige unterschriebene Erklärung zu übersenden. Eine Rücknahme per E-Mail ist formunwirksam! Sollte eine solche Erklärung per Fax hier eingehen, würde ich das Verfahren abschließen und den morgigen Termin aufheben. Anderenfalls gehe ich davon aus, dass sie zum morgigen Hauptverhandlungstermin erscheinen werden.

Diese mail habe ich kurz nach 19 Uhr vom Oldenburger Landgericht bekommen. Die Bahn-Fahrkarte habe ich vor Wochen beantragt und gestern deswegen noch einmal nachgehakt. Zum Burgwedeler Amtsgericht kann ich morgen gar nicht mehr gehen, weil ich schon vor Öffnung des Gerichtes im Zug sitzen müsste. Auf meinen Antrag auf Protokolländerung für die Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht bekam ich bis heute keine schriftliche Antwort der Wilhelmshavener Richterin. In einem Zwischenbescheid des Oldenburger Landgerichtes hieß es lediglich, die Richterin habe mündlich gegenüber dem Landgericht Stellung genommen. Der Antragsteller war aber ich! Außerdem hieß es im letzten Schreiben des Oldenburger Landgerichtes, es sei davon auszugehen, dass es nur noch um eine eingeschränkte Berufung gehe. Die hatte ich abgelehnt. 

Ich habe die mail beantwortet. Ich forderte vom Landgericht Oldenburg noch einmal die Bekanntgabe des Strafanzeigenerstatters. Da es bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft immer noch ein ruhendes Ermittlungsverfahren wegen anonymer blogs gibt, habe ich alternativ um Mitteilung an diese Staatsanwaltschaft gebeten. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft habe ich inzwischen mit weiteren Informationen versorgt, da im Netz weitere anonyme blogs aufgetaucht sind. Von mir informiert wurde auch der stellvertretende Oldenburger Landgerichts-Direktor.

Selbstverständlich könnte ich morgen um 9 Uhr zum Burgwedeler Amtsgericht gehen, mir eine Fahrkarte geben lassen - aber die müsste für eine Rakete sein...  

Die Geschichte der anonymen Briefe 


Was immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.

- Erich Kästner

Übrigens: Paypal hat mir heute vermehrte Angriffe auf mein Konto gemeldet, weil ich die Möglichkeit von Spenden veröffentlicht habe. Hier klicken 

Falsche Fax-Nummer

10. Juni 2016-11 Uhr (eine halbe Stunde nach Beginn der Hauptverhandlung). Soeben habe ich eine weitere mail vom Oldenburger Landgericht bekommen. Damit ich kein Säumnisurteil bekomme, hätte ich vor der Verhandlung ein von mir unterschriebenes Fax an das Gericht schicken müssen. Doch die in der ersten mail angegebene Faxnummer ist falsch gewesen. Lesen Sie die mail doch selbst:


Sehr geehrter Herr Tjaden,

In Bezug auf ihre Ankündigung, dass Sie heute ihre Berufung zurücknehmen, weise ich darauf hin, dass eine solche Erklärung hier vor dem Hauptverhandlungstermin um 10:30 Uhr eingehen muss. Anderenfalls würde bei Ihrem Nichterscheinen Ihre Berufung durch Urteil verworfen werden. Aus meiner Sicht ist mein Schreiben vom 19. 5. 2016, in dem ich erneut darauf hingewiesen habe, dass der Einspruch wirksam beschränkt sein dürfte, eindeutig. Von hier aus wurde zu keinem Zeitpunkt die Wirksamkeit dieser Beschränkung angezweifelt. Frau Gubernatis hat ihre fernmündliche Mitteilung inzwischen schriftlich bestätigt und eine Erinnerung daran bekundet, dass Sie Ihren Einspruch auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt hätten. Dies hat die Protokollführerin bestätigt.

Die verspätete Behandlung ihres Fahrtkostenerstattungsantrags bedaure ich. Im Hinblick auf ihre ausdrückliche Ankündigung in Ihrem Schreiben vom 15.05.2016 bin ich davon ausgegangen, dass Sie im Anschluss an mein Schreiben vom 19. 5. 2016 Ihre Berufung zurücknehmen werden.

Auf ihre inhaltliche Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Verfahrensgegenstand ein sogenanntes Offizialdelikt ist. Dies bedeutet, dass es keines Strafantrags bedarf. Im vorliegenden Fall gab es einen anonymen Hinweis, auf den die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen die Ermittlungen aufgenommen hat.

Zu meinem Bedauern ist mir auch noch aufgefallen, dass die Ihnen mitgeteilte Faxnummer falsch ist (Hervorhebung von mir). Richtigerweise ist ihr Fax zu richten an die Nr. 0441 220 2480. Ich hoffe das Sie diese E-Mail noch zur Kenntnis nehmen können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Tim Deuster
Vorsitzender Richter am Landgericht
18. kleine Strafkammer
Landgericht Oldenburg
Tel.: 0441/220-2428

Mail an die Nordwest-Zeitung, Redaktion Oldenburg

Sehr geehrter Herr Westerhoff

Falls Sie eine bissige Glosse über das Oldenburger Landgericht schreiben wollen, dann hätten Sie dazu jetzt eine gute Gelegenheit. Heute um 10.30 Uhr sollte vor diesem Gericht eine Verhandlung gegen mich stattfinden. Gestern teilte mir der Richter mit, dass ich den Termin mit einem unterschriebenen Fax noch canceln könne. Heute bekam ich von ihm die Nachricht, dass ich mit einem Säumnisurteil rechnen müsse, wenn mein Fax nicht vor der Verhandlung ankäme. Diese mail erreichte mich eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn. Der Richter nannte mir eine neue Faxnummer, die von gestern sei falsch gewesen. Wann teilt mir dieser Richter mit, dass es das Landgericht von Oldenburg gar nicht mehr gibt? Auch sonst leistet sich dieses Gericht in diesem Verfahren viel Merkwürdiges.

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
0152/34577775
Bruder von Joachim Tjaden 

Die mails finden Sie auf familiensteller.blogspot.de

10. Juni 2016-11.38 Uhr. Die mail an den NWZ-Redakteur Jürgen Westerhoff habe ich soeben auch an das Oldenburger Landgericht geschickt - mit dieser Anmerkung: "Die Leute, die mir anonyme briefe schicken, die sogar schon vor meinem  Haus gewesen sind, die anonyme blogs ins netz stellen, bis endlich ein Verrückter glaubt, was sie über mich behaupten, werden sich nun einen Ast lachen und sich bestärkt fühlen. Dafür danke ich Ihnen! Alles dazu finden Sie in der Akte.

Anmerkung: In der Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht habe ich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Oldenburg gefragt, ob ich von Ruthard Stachowske angezeigt worden bin. Das verneinte sie ganz entschieden. Wie konnte sie das, wenn der "Hinweis" anonym war?

Wer schreibt, der bleibt (Richter)

10. Juni 2016-12.16 Uhr. Die nächste mail vom Gericht:


Sehr geehrter Herr Tjaden,

es ist jetzt 11:15 Uhr. Soeben hat in ihrer Sache der Hauptverhandlungstermin stattgefunden. Vor dem Hintergrund, dass sie angekündigt haben, heute Ihre Berufung zurückzunehmen und ich Ihnen vor allem versehentlich eine falsche Faxnummer mitgeteilt habe, haben wir aus Gründen der Fairness davon abgesehen, Ihr Rechtsmittel durch Urteil zu verwerfen. Ich gehe davon aus, dass nunmehr entsprechend Ihrer Ankündigung im Laufe des Tages das von Ihnen angekündigte Schreiben hier eingeht.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Tim Deuster
Vorsitzender Richter am Landgericht
18. kleine Strafkammer
Landgericht Oldenburg
Tel.: 0441/220-2428

Fax ist weg

Burgdorf-11. Juni 2016. "Was kann ich für Sie tun?", fragt die Mitarbeiterin des Schreibwarenladens. "Ein Fax wegschicken", antworte ich. Damit ist seit gestern die Gerichts-Geschichte beendet. Das erste Kapitel schrieb der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske oder ein früheres Teammitglied aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch mit einem anonymen "Hinweis". Dazu hat das Oldenburger Landgericht ein paar Hinweise von mir bekommen.

Nun widme ich mich wieder meiner internetten Zeitung www.burgdorferkreisblatt.de 

Das Chaos - die Kosten

16. Juni 2016. Nun werde ich für das Chaos auch noch zur Kasse gebeten. Der schriftliche Beschluss des Oldenburger Landgerichtes lautet: "Die Kosten der Berufung einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen werden nach Rücknahme des Rechtsmittels dem Angeklagten auferlegt." (Az. 18 Ns 121/16) Soll ich auch das für fair halten?

Im Sand verlaufen

12. September 2016. Stillschweigend und ohne jede Begründung verläuft dieses Verfahren im Sande. Inzwischen sind mir die Kosten für die erste Instanz erstattet worden. Was in diesem Verfahren geschehen ist, wollen wohl alle vergessen. Und das wäre gut so, denn gegen die Leute, die mich immer wieder anonym anschwärzen, wird inzwischen strafrechtlich ermittelt.

Siehe auch "Die Jura-Schnecke"  



Dienstag, 15. April 2014

Brandaktuell

http://altkreisburgdorf.blogspot.de/2014/03/tjaden-tappt-v.html
Einfach auf die Zeitung klicken.

















Turbulente Mitgliederversammlung
Wieder Kritik an Gisela van der Heijden
Betr. Bayerisches Rotes Kreuz Erding

Was macht eigentlich?
Ein ehemaliger Verbündeter
Von Ruthard Stachowske

Ich stelle Gegenstrafantrag/Vorgehen in anonymem blog angekündigt
Schließt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ab!
Wieder falsche Behauptungen und Lügen

Schließung im März oder April
Sucht und Jugendhilfe Lüneburg lügt
Bis zur letzten Sekunde

Ich webkillere, du webkillerst, er, sie es...
"Webkiller"-Schreiben kehrt nach Erding zurück
Keine Verwendung in Wilhelmshaven

Ekelhaft
Intigrantenstadl belauert sich bundesweit
Wo bleibt das Kontrollsystem?

Das Aus
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch wird geschlossen
Ehemalige Geschäftsführer können nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden


Montag, 24. März 2014

Urteile

Die im Netz veröffentlicht worden sind/Zu den Lügen eines Angestellten von Serdar Saris (Step gGmbH Hannover)/Serdar Saris hat diese Tatsache nicht zur Kenntnis nehmen wollen/Einen Brief ließ er zurückgehen/Er war lieber allein unter Automaten.../Der Angestellte von Serdar Saris hat inzwischen seine Lügen aus dem Netz genommen

Ein Hamburger beobachtet seit Jahren Meinungsäußerungsverfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Auch bei den Verfahren, die von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von dem damaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, gegen mich angestrengt worden sind, ist er anwesend gewesen. Zwei Beschlüsse veröffentlichte dieser Prozessbeobachter im Internet. Über die ersten Verfahren berichtete er auf seinen Seiten und merkte an, dass er überhaupt nicht verstehen könne, warum meine Sache vom Hamburger Landgericht überhaupt nicht erörtert wurde. Thematisiert wurden während der mündlichen Verhandlung lediglich die Behauptungen einer Ex-Klientin, was ich geschrieben hatte, ist überhaupt nicht diskutiert worden. Dennoch bekam auch ich ein Säumnisurteil.

Warum kein Wort über Tjaden? Der Bericht

Die Therapiemethoden: Kann Stachowske nicht erklären

Tjaden verbündet sich mit Müttern, die ihren Kindern Schlimmes antun: Darf nicht behauptet werden

"Tjaden ist pädophil"
Soll Stachowske Anfang 2011 behauptet haben

Die ehemalige Sucht- und Jugendhilfe-Geschäftsführerin Gisela van der Heijden hat mir eidesstattlich versichert, dass mich Stachowske als "pädophil" verleumdete. Zum Hintergrund gehört ein unglaublicher Justizskandal. Ich habe dazu eine Petition veröffentlicht.

Die kann man hier unterschreiben

Samstag, 9. November 2013

Das Aus?

Landeszeitung für die Lüneburger Heide, 8. November 2013












Nicht Schmähungen...

...haben diese Einrichtung kaputt gemacht, sondern Geschäftsführungen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch von 1993 bis 2011 machen ließen. Geschäftsführer Matthias Lange segnete ab 2009 jeden juristischen Vorstoß von Ruthard Stachowske gegen mich ab. Gedroht wurde mir sogar schon mit Klage, als ich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch noch gar nicht berichtet hatte.

Bei Verfahren vor dem Hamburger Landgericht schraubte Stachowske den Streitwert immer höher. Die Kosten, die er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg aufbürdete, wurden also immer höher. Daraus lernte man nichts. Als Gisela van der Heijden die Geschäftsführung übernahm, mussten auch Ammenmärchen zurückgenommen werden. Ein Verfahren gegen mich beendete die Einrichtung mit der Begründung, man könne sie sich finanziell nicht mehr leisten. Dabei war die Geschichte wunderschön. Kaum hatte mir ein Gerichtsvollzieher eine Unterlassungserklärung überreicht, spielte sich in der Kanzlei des Anwaltes der Einrichtung und von Ruthard Stachowske gar Unerhörtes ab. Der Anwalt rief einer Sekretärin zu, sie möge doch den PC einschalten, auf meine Seiten gehen und dort nach einem Artikel fahnden. Den fand sie dann auch, versicherte sie in einer schriftlichen Erklärung. Einen Screenshot machten Anwalt und Sekretärin nicht. Der wäre auch unmöglich gewesen. Den Artikel gab es auf meinen Seiten gar nicht mehr. Dennoch zogen die Einrichtung, der Anwalt und Stachowske vor Gericht...

Freitag, 8. November 2013

Verfahren gegen Stachowske

Der Vereinsvorstand und Matthias Lange als Geschäftsführer
sind Stachowske immer zu Diensten gewesen.






Darf dieser Sozialpädagoge Geld von mir fordern?

Eine hohe fünfstellige Summe hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nach eigenen Angaben, die auch in der Lüneburger Lokalzeitung veröffentlicht worden sind, für gerichtliche Auseinandersetzungen mit mir ausgegeben, die abwechselnd von der Einrichtung und von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geführt worden sind. Diese Taktik dachten sich der damalige Geschäftsführer Matthias Lange (heute Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe), der Sozialpädagoge und der Anwalt der Einrichtung aus. So sollten vermutlich die Erfolgschancen erhöht werden. Doch die juristische Sache ging meistens in die Hose, denn Stachowske konnte dem Hamburger Landgericht nicht einmal erklären, wie sich seine Therapiemethoden von dubiosen Methoden unterscheiden. Das war das für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg teuerste Verfahren.

Einmal allerdings war Stachowske fast zu 100 Prozent erfolgreich. Das Hamburger Landgericht untersagte mir die Veröffentlichung eines Beschlusses, der gegen eine Ex-Klientin des Sozialpädagogen ergangen war, weil ich diese Veröffentlichung mit der Anmerkung versehen hatte, dass die Angaben der Ex-Klientin erst noch geprüft werden müssten, bevor man sie endgültig für falsch erklären könne. Das Verbot kostete mich über 5 000 Euro. Inzwischen allerdings war Matthias Lange als Geschäftsführer entlassen worden, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an, die in einer Abschlusserklärung alle Auseinandersetzungen für beendet erklärte und mir versprach: "Sie werden keine Kosten tragen müssen."

Als aber van der Heijden zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding gewechselt war, forderte Stachowske von mir die Begleichung der Kosten für besagtes Verfahren. Dagegen wehrte ich mich vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven im Frühjahr diesen Jahres mit einer Klage. Als Zeugen benannte ich auch Gisela van der Heijden und Matthias Lange.

Heute habe ich eine Kostenrechnung vom Wilhelmshavener Amtsgericht bekommen. Ich soll einen Vorschuss in Höhe von 136 Euro zahlen, damit das Verfahren nicht eingestellt wird. Da mir aber ein Wiedersehen von Ruthard Stachowske mit Matthias Lange und Gisela van der Heijden wichtig erscheint, werde ich das Geld überweisen. Da Lange inzwischen in Wilhelmshaven arbeitet, ist das sicherlich auch für die Lokalzeitung interessant. Aktuell werden dann auch wieder Themen, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur peinlich sein können.

Az. 6 C 170/13 Zivilsache

Die Abschlusserklärung von Gisela van der Heijden

Verfahren gegen Ruthard Stachowske (II)

Donnerstag, 7. November 2013

An VHS-Leiter

Sehr geehrter Herr Cassens,


ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Volkshochschule Lüneburg ein Seminar für systemische Familiensteller und Familienstellerinnen anbietet, das von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet wird. Weiter fortbilden sollen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Institut dieses Sozialpädagogen. Institutsadresse ist vor kurzem noch die Privatadresse von Stachowske gewesen, jetzt wird die Adresse seiner Praxis in Lüneburg angegeben. Bisher war mir kein seriöses Institut bekannt, das sich hinter Privatadressen versteckt.

Noch schlimmer ist aber: Seit geraumer Zeit behauptet der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske auf seinen Internet-Seiten “Meine Kritiker, insbesondere der bereits erwähnte Heinz-Peter Tjaden, haben sich schon seit Langem mit Eltern verbunden, die ihre eigenen Kinder der Gefahr sexueller Gewalt oder schwerer Gewalt ausgesetzt haben und deshalb u. a. in Konflikt mit Jugendämtern sowie Straf- und Familiengerichten gekommen sind. vgl. a. Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 27.01.2012 (Az. 324 O 204/11).”

Diese Behauptung ist der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Stachowskes Arbeitgeberin und Ihrem Referenten vom Hamburger Landgericht im März 2011 verboten worden (Az. 324 O 127/11, Zivilkammer 24). Die damalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden hat am 24. Juni 2011 in einer Abschlusserklärung (Anlage) versichert, dass diese Behauptung nie wieder aufgestellt werde. Diese Abschlusserklärung füge ich als Anhang bei. Verbreitet hatte Stachowske diese Lüge auf den offiziellen Internet-Seiten der zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehörenden Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, die Ruthard Stachowske bis Anfang Juli 2011 leitete. Das geschah ohne Wissen der damaligen Geschäftsführerin. Als ich sie über diese Veröffentlichung informierte, wurde sie auf Veranlassung von Gisela van der Heijden sofort wieder gelöscht.

Die Abschlusserklärung von Gisela van der Heijden


Mittwoch, 25. September 2013

Gegendarstellung

Wie sehr ich leide, berichte ich auf www.tjadenleaks.de










Betr. "Der verleumdet mich auch"

Mein Jagdterrier Mike Tjaden hat vor dem Landgericht in Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt. Wie der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske aus Reppenstedt war er in allen Punkten erfolgreich. Die Gegendarstellung von Mike Tjaden:

Bei den Beiträgen, die ich auf www.tjadenleaks.de über mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden veröffentliche, handelt es sich keinesfalls um Verleumdung, sondern um Tatsachen. Die Angriffe gegen mich sind wohl zurückzuführen auf zwei Ereignisse, die eng mit meiner Katzenallergie in Verbindung stehen.

Wer - wie ich - entschlossen für die Rechte von Jagdterriern und allen anderen Hunderassen kämpft, muss augenscheinlich damit rechnen, dass er von bestellten Cyber-Stalkern verfolgt wird. Wo die Hinterkatzen sitzen, werde ich in einer Serie beleuchten, wobei mir allerdings noch nicht alle Informationen vorliegen, die irgendein Kater anonym ins Netz gestellt hat.

Im Jahre 2007 habe ich gemeinsam mit dem Boxermischling Benno die damals in Deutschland noch einmalige Initiative "Treibt das miaunde Gesindel in die Wälder" (TG Wälder) ins Leben gerufen. Unser Einsatz für katzen- und katerfreie Bürgersteige, Wege, Parks und Grünanlagen in allen Kommunen hat für große Aufmerksamkeit gesorgt. Im Jahre 2009 wurde ich vom Bundesministerium für Allergiker um eine wissenschaftliche Stellungnahme gebeten, die nicht überall auf Wohlgefallen stieß. Mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden verbündete sich damals mit der Katzenfutterindustrie, die bis dahin noch nie Hundefutter hergestellt hatte. So wurde allen Hunden schwerer psychischer Schaden zugefügt. Hinzufügen möchte ich noch: Katzenfutter kriege ich nicht runter.

Im Jahre 2010 veröffentlichten Benno und ich eine TG-Wälder-Zwischenbilanz. Schon bekamen wir es auch noch mit Förstern und Jägern zu tun, die sich über immer mehr Katzen und Kater in den Wäldern beklagten. Auch diese Kreise verbündeten sich mit meinem Herrchen Heinz-Peter Tjaden, der sich mit gewissen Förstern und Jägern, die sich bis dahin noch nie um das Wohl von Hunden gekümmert hatten, dafür einsetzte, die Katzen und Kater wieder nach Hause zu schicken. Dagegen ging ich sofort und mit großem Erfolg juristisch vor. So urteilte das Hamburger Landgericht im Jahre 2011, dass ich weiterhin behaupten dürfe, dass mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden von der Katzenfutterindustrie gesteuert wird.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die schon mehrfach von vielen Fernsehsendern ausgestrahlte Verfilmung "Die Katze auf dem heißen Blechdach", in der die Verstrickungen der Katzenfutterindustrie mit Blechdachherstellern aufgedeckt worden sind. Demnach erhitzen Katzen und Kater auftragsgemäß Blechdächer, um Hunde an einem wohltuenden Sonnenbad auf diesen Dächern zu hindern.

Völlig unverständlich ist auch, dass Menschen, die nicht direkt von der Katzen- und Katervertreibung betroffen sind, das Fähnlein der Tiergerechtigkeit schwingen. Wenn sie dann auch noch - wie mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden - regelmäßig Spenden an die Katzenärztliche Vereinigung überweisen, wird klar, wo die Fernsteuerung herumliegt, an die ich noch nie herangekommen bin, weil mein Herrchen Heinz-Peter Tjaden stets allein bestimmen will, was abends im Fernsehen läuft.

Ein wichtiger Link

Die Katze auf dem heißen Blechdach

Die schaltet Mike Tjaden aber nicht ein
Ruthard Stachowske und die Web-Killer
Erinnert sich jemand?

Freitag, 5. Juli 2013

Keine Strafverfolgung

Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse

Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:

"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.

Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.

Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)

Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.

Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material.  Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.

Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.

Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen

Mittwoch, 20. März 2013

Neuer Anlauf

Von Ruthard Stachowske auf seinen Internet-Seiten

Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske hat auf seinen Internet-Seiten einen neuen Text über seine Kritikerinnen und Kritiker verfasst. Damit stellt er sich sogar gegen Absichtserklärungen seiner Arbeitgeberin, der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die aus einer Entscheidung des Hamburger Landgerichtes resultierten. Für diese juristische Niederlage zahlte die Einrichtung eine vierstellige Summe. Ich habe sie hier veröffentlicht. Damals teilte mir die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit, dass sie keine weiteren gerichtlichen Vorstöße von Ruthard Stachowske finanzieren werde. Man habe dafür schon 100 000 Euro ausgegeben. Das reiche...

Dennoch schreibt Stachowske: "Insbesondere ein Schreiberling aus Wilhelmshaven namens Heinz-Peter Tjaden hat in den vergangenen Jahren umfangreiche perfide und sachlich nicht gerechtfertigte Behauptungen über mich im Internet verbreitet." Einmal abgesehen davon, dass Richter das meistens anders beurteilt haben, bleibt die Frage, warum dieser Sozialpädagoge schon vor Jahren mein Angebot einer öffentlichen Diskussion in den Papierkorb geworfen hat. Außerdem kniff er bei einem Ehemaligen-Treffen und ließ jede meiner Anfragen unbeantwortet.

"Auch wenn "Cyber-Mobbing" und "Cyber-Stalking" im Internetzeitalter zunehmend als Methoden der Beschädigung von Personen und auch Firmen benutzt werden, so bewerte ich die Angriffe gegen mich im Internet als einen ungewöhnlichen Fall. Ich halte dieses "Cyber-Mobbing" und "Cyber-Stalking" vor allem aber für eine Reaktion auf mein seit Jahren entschiedenes Eintreten für den Kinderschutz und meine damit verbundene berufsbedingte Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren.

Diesen grundsätzlichen Zusammenhang hat das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.01.2012 (Az. 324 O 204/11) auch wahrgenommen", schreibt Stachowske weiter. In diesem Verfahren hat Stachowske lediglich einen Teilerfolg erzielt, weil wir die Geschichte einer Mutter und ihrer beiden Kinder nicht auswalzen wollten, um die Kinder nicht in Gefahr zu bringen. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg reagierte damals auf die Argumentationsweise von Stachowske mit Entsetzen. Die von Stachowske aufgestellte Behauptung, dass ich mich "mit Eltern verbunden (hätte), die ihre eigenen Kinder der Gefahr sexueller Gewalt oder schwerer Gewalt ausgesetzt haben" ist schlicht unwahr und wurde von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg schriftlich zurückgenommen.

"Unverständlich ist, dass Dritte, die an diesen Verfahren gerade nicht selbst beteiligt waren und die auch sonst hiervon persönlich nicht betroffen sind, unter dem Fähnlein der Gerechtigkeit zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen Schmähungen verbreiten und falsche Gerüchte in die Welt setzen. Ich war - gerade in den Jahren seit 2010 - in einer Reihe von gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit diesem "Cyber-Mobbing" erfolgreich, nicht nur gegenüber Heinz-Peter Tjaden, sondern auch noch gegen andere Personen, die falsche Dinge über mich oder die Arbeit in der TG Wilschenbruch verbreitet haben", behauptet Stachowse außerdem. Aus der Beratung von rund 100 Müttern habe ich keinesfalls wirtschaftlichen Nutzen gezogen, sie hat mich viel Zeit und auch Geld gekostet. Es gibt keine "Reihe von Verfahren", die Stachowske gegen mich gewonnen hätte. Im Gegenteil.

"Ein Großteil der Vorwürfe, die im Internet und anderenorts gegen mich erhoben wurden, war auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Lüneburg, das unter dem Az. 4 Ca 220/11 geführt wurde. Keiner der gegen mich in diesem Verfahren erhobenen Vorwürfe hatte am Ende Bestand, in allen Fällen wurde von dem zuständigen Gericht festgestellt, dass die Vorwürfe entweder evident haltlos waren oder nicht bewiesen werden konnten", bekommt auch noch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen Tritt vors Schienbein. Die hat sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg mit der fristlosen Kündigung von Stachowske fürwahr blamiert. Der Anwalt der Einrichtung sagte damals in einem Gespräch mit mir: "Die Therapiemethoden dieses Herrn können vor dem Arbeitsgericht kein Thema sein."

Diese Therapiemethoden jedoch waren mein Thema, nicht irgendwelche Betonringe, die Stachowske aus der Einrichtung weggeschleppt und in seinem Garten verbuddelt haben soll. Dieser Sozialpädagoge hat Familien systematisch zerstört, Jugendämter und Gerichte entweder für seine Sache eingespannt oder an der Nase herumgeführt - und erzielte in den Fällen, die ich kenne, keinen einzigen Therapieerfolg. Die wurden erst später erzielt - und zwar so nachhaltig, dass keine einzige Mutter, die ich beraten habe, wieder rückfällig geworden ist...

Da kann mich dieser Sozialpädagoge ruhig "Schreiberling" nennen...

Die Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg


Samstag, 16. März 2013

Ruthard Stachowske

Lebt wohl gerne gefährlich

Noch ist die Sache mit dem Vollstreckungstitel, den Ruthard Stachowske als ehemaliger Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gegen mich erwirkt hat, nicht ganz ausgestanden. Jedenfalls nicht für mich. Zurzeit streite ich mich mit dem Amtsgericht von Wilhelmshaven über den Streitwert meiner Vollstreckungsabwehrklage. Sind wir uns darüber einig, werde ich den Antrag stellen, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Tatvorwurf: versuchter Betrug.

Ruthard Stachowske hat vor dem Landgericht in Hamburg gegen mich einen sagenumwobenen Teilerfolg erzielt, der mich schlappe 5 000 Euro kosten soll. Die Richter verhängten ein Säumnisurteil, weil mein Anwalt und ich auf Anhörung der im Gerichtssaal anwesenden Zeuginnen und Zeugen bestanden hatten, was das Gericht ablehnte. Anschließend verloren die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und Stachowske gegen mich ein Verfahren nach dem anderen. Alle Kosten trug die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin erklärte schriftlich alle juristischen Auseinandersetzungen für beendet.

Dieser Abschlusserklärung vorangegangen war so manches Schamützel zwischen Gisela van der Heijden als neue Geschäftsführerin und dem Sozialpädagogen Stachowske. Im Juni 2011 hoffte van der Heijden noch: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht." Damals hatte Stachowske von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen Anhörungsbogen mit 13 Punkten bekommen. Aufgefordert wurde er auch zu einer Stellungnahme zu dem oben genannten Verfahren und den Kosten. Laut mail von Gisela van der Heijden vom 5. Juni 2011 ließ Stachowske die Frist für eine Stellungnahme verstreichen. Die neue Geschäftsführerin schrieb mir damals: "Er konnte bisher viele Rechtsstreite in die Wege leiten, weil die Jugendhilfe bezahlt hat...Uns hat die Angelegenheit fast 100 000 Euro gekostet."

In diesen Kosten enthalten sind auch die Kosten für das Säumnisurteil. Das muss so auch in den Büchern der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg stehen, obwohl die einige Macken aufweisen müssen. Die Verantwortung dafür trägt inzwischen der neue Geschäftsführer Serdar Saris, der zu allem schweigt. Wäre der seriös, dann hätte er Stachowske längst gesagt: "Sie gehen gegen Tjaden mit einer Forderung vor, die längst ausgebucht worden ist."





Freitag, 8. Februar 2013

Alles Spinner?

Sicher nicht! Nageln Sie doch mal einen Pudding an die Wand

"Doch nun hat das Hamburger Landgericht auf Antrag von Heinz-Peter Tjaden, Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, gegen die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung eine einstweilige Verfügung erlassen. Ruthard Stachwoske darf a) nicht mehr verbreiten oder verbreiten lassen, "der Antragsteller hätte sich mit Eltern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder solche Gefahren selbst begründen", er darf auch nicht mehr "den Eindruck erwecken, sie (die Jugendhilfe Lüneburg, der Verf.) habe sämtliche äußerungsrechtlichen Verfahren gegen den Antragsteller vollumfänglich gewonnen". (Az. 324 O 127/11, Zivilkammer 24)"

Habe ich am 15. März 2011 berichtet. 

In einem Kommentar fragt nun jemand, ob alle Kritikerinnen und Kritiker des Sozialpädagogen Ruthard Stachowske für Spinner gehalten werden.  Die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" habe doch mit mehreren Betroffenen gesprochen, aber nicht berichtet.

Mit dieser Frage dürfte dieser Kommentator zu kurz gesprungen sein. Das soll an der oben erwähnten einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichtes deutlich gemacht werden, die von der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit einer Abschlusserklärung akzeptiert worden ist. Gisela van der Heijden erklärte sich damit einverstanden, dass ich für jede Zuwiderhandlung Geld verlangen könne. Meine Forderungen könnten von einem Richter überprüft werden.

So. Der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske ist nach heutigem Stand immer Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen. Dennoch startete er nach dieser Entscheidung des Hamburger Landgerichtes einen juristischen Alleingang in dieser Sache. Er handelte also gegen den ausdrücklichen Willen seiner Arbeitgeberin, die darauf aber nicht reagierte. Mein Hinweis, dass Stachowske mit diesem Vorgehen einen stichhaltigen Grund für seine Kündigung geliefert habe, wurde von Gisela van der Heijden ignoriert. Als ich Geld verlangte, weil Stachowske im Netz die Behauptungen zu a) wiederholt hatte, ließ die damalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg meine Rechnung unbeantwortet, meinen gerichtlichen Mahnbescheid schickte sie ohne Begründung zurück.

Gisela van der Heijden ließ ihren Angestellten also machen und warf mir Knüppel zwischen die Beine. Stachowske erzielte mit seinem Alleingang zu a) vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg. Dem Gericht hatte er zu diesem Zweck gefälschte oder erpresste Dokumente über Ex-Klientinnen und Ex-Klienten vorgelegt, die aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestohlen worden waren. Auch dazu schwieg sich Gisela van der Heijden aus, obwohl sie den Dokumentendiebstahl bestätigt hatte. 

Vor dem Hamburger Landgericht lieferte der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske zwei Mütter ans Messer, eine aus Wolfsburg, eine aus Lüneburg. Die Geschichte der Mutter aus Wolfsburg kannte ich. Mein Anwalt und ich konnten Stachowskes Lügen widerlegen. Bei der zweiten Geschichte ging es um eine Mutter, die sich als Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch selbst schwer belastet hatte und deshalb von einem Gericht in Hannover verurteilt worden war. Als mein Anwalt und ich aus den Schriftsätzen des gegnerischen Anwaltes von dieser Geschichte erfuhren, fielen wir aus allen Wolken. Wir waren uns schnell einig: "Wenn wir dem Gericht erzählen, dass diese Mutter in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht aus freien Stücken gehandelt hatte, werden wir vom Hamburger Landgericht für verrückt erklärt. Das glaubt uns niemand." Also beschränkten wir uns auf die Feststellung, dass wir die Geschichte dieser Mutter nicht gekannt hatten, bis sie uns von Stachowskes Anwalt erzählt wurde.

So geht das nicht, entschied das Hamburger Landgericht, den konkreten Behauptungen von Ruthard Stachowske müssen konkrete Tatsachen entgegengesetzt werden, Nichtwissen reicht nicht. So erlitten wir eine Teilniederlage, die mich 641 Euro kostete. Dass Stachowske wieder einmal die Mutter aus Wolfsburg in den Dreck gezogen hatte, interessierte Gisela van der Heijden nicht die Bohne. Das ist jetzt leider auch bei dem neuen Geschäftsführer Serdar Saris festzustellen. Oder weiß der nicht, dass Stachowske auf seinen eigenen Internet-Seiten seinen Teilerfolg bei diesem Alleingang ausweidet. Wie unfähig und desinteressiert dürfen eigentlich Geschäftsführer sozialer Einrichtungen sein?

Wer sich also nur auf Ruthard Stachowske konzentriert, liegt falsch. Er ist Bestandteil eines Systems, das an Verlogenheit kaum noch zu überbieten ist. Kein seriöses Unternehmen würde einen Angestellten weiter beschäftigen, der auch noch öffentlich macht, dass er sich um den erklärten Willen seiner Firma nicht kümmert, sondern einfach macht, was er will.

Auch deshalb hätte es ein Lokalredakteur, der die ganze Geschichte beleuchten will, schwer. In der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg würde er auch niemanden finden, der eine klare Kante vertritt. Die sind so sehr damit beschäftigt, von der Vergangenheit abzulenken, dass sich der neue Geschäftsführer Serdar Saris alle paar Wochen ein neues Konzept für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch einfallen lassen muss, um die Lokalzeitung bei Laune zu halten. Und wer hat´s erfunden? Ruthard Stachowske mit einer Vorgehensweise, die jedem anständigen Sozialpädagogen zuwider sein müsste...

Wie dreist dieser Mann ist, stellt er immer wieder unter Beweis. So meldet er seit einem Jahr auf seinen Internet-Seiten: "In der juristischen Auseinandersetzung ... habe ich die für mich wichtigen juristischen Klärungen u. a. durch Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erreichen können." Dazu ist festzustellen: Verklagt worden bin ich abwechselnd von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske. Immer vor dem Landgericht in Hamburg, nie vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Da Stachowske und seine Arbeitgeberin nur sehr selten erfolgreich waren, blechten sie für ihre Niederlagen eine hohe fünfstellige Summe. Geklärt worden ist beispielsweise vom Hamburger Landgericht, dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske die inzwischen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verbotenen Therapiemethoden nicht von dubiosen Methoden abgrenzen konnten.

Sollte sich Stachowske bis heute darüber freuen, dann weiß ich wirklich nicht mehr, welche Einrichtung ich diesem Sozialpädagogen empfehlen sollte. Auch eine Ex-Klientin zerrte er vor das Landgericht Hamburg. Diese Mutter aus Wolfsburg und ich haben das gemeinsam durchgestanden. Einige seiner Lügen zerschmetterten wir, bevor sie die Runde gemacht hatten. So schickte Stachowske die Polizei in die Wohnung dieser Mutter, weil sie angeblich ein Kind aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch versteckte. Das war aber in Dresden - und ist immer noch bei der dortigen Mutter. Dann erfand Stachowske Kurznachrichten dieser Wolfsburgerin. Diese Erfindung zerpflückten mein Anwalt und ich mit großem Vergnügen. Die Mutter gab bei der Polizei zu Protokoll: "Stachowske ist ein armer Mensch." Auch mich wollte er zur Polizei schicken. Doch in seinem Strafantrag waren schneller zwei Löcher für die Ablage, als dieser Sozialpädagoge schauen konnte.

Wer jetzt Serdar Saris dazu gratulieren will, dass solch ein Angestellter weiter von ihm beschäftigt wird, der möge das tun.

Über Zufälle und andere Merkwürdigkeiten


Freitag, 1. Februar 2013

Die Lügner

Wollen, dass ich beim Amtsgericht in Wilhelmshaven klage?

Ruthard Stachowske als ehemaliger Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und sein damaliger Anwalt haben das Hamburger Landgericht belogen, bis sich die Balken bogen. Zu jener Zeit war noch Matthias Lange Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Nach seiner Entlassung wurde er Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi). Lange bezeugte vor Gericht alles, was Stachowske behauptete.

Die tolldreisteste Geschichte: Bei mir klingelte am frühen Abend ein Gerichtsvollzieher. Da telefonierte ich gerade mit einem Betroffenen der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ich habe also einen Ohrenzeugen. Der Gerichtsvollzieher stellte mir eine Abmahnung zu, Stachowske und sein Anwalt forderten von mir die Löschung eines Beitrages auf diesen Seiten. Das tat ich sofort. Dennoch behaupteten Stachowske und sein Anwalt gegenüber dem Landgericht Hamburg, sie hätten diesen Beitrag am nächsten Nachmittag noch entdecken lassen können. Das hat sich angeblich so abgespielt: Stachowskes Anwalt forderte in seiner Kanzlei eine Gehilfin auf, meinen blog über die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anzuklicken. Danach sei von ihr festgestellt worden: "Der Beitrag ist von Tjaden nicht gelöscht worden." Dafür sollte ich vom Landgericht Hamburg bestraft werden. Einen Beweis für ihre Behauptung legten Stachowske und sein Anwalt dem Gericht allerdings nicht vor. Sie scheiterten mit ihrer Klage auf geradezu jämmerliche Weise.

Dann belog Stachowske auch noch die Öffentlichkeit, und zwar auf den offiziellen Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Er schwafelte von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die er allesamt gewonnen habe. Können Sie hier nachlesen. Zu jener Zeit war Matthias Lange nicht mehr Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden hatte am 1. Januar 2011 seine Nachfolge angetreten. Sie ließ diesen zusammen gelogenen Beitrag wieder löschen und entzog Stachowske nach ihren Angaben jeden Zugang zu den Internet-Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Damals soll mich Stachowske sogar als pädophil verleumdet haben, schrieb van der Heijden in einer eidesstattlichen Versicherung.

Im Januar 2012 klingelte der Gerichtsvollzieher wieder bei mir. Stachowske verlangte von mir die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wegen angeblicher Forderungen.  Sofort schaltete ich Gisela van der Heijden ein, die mir eine Überprüfung versprach. Dafür wollte sie angeblich sogar die Polizei einschalten. Auch den Gerichtsvollzieher rief sie mehrfach an. Der bat mich am 1. April 2012 ins Gericht, sagte mir, dass er die Nase voll habe und die Akte schließen werde. Eine eidesstattliche Versicherung müsse ich nicht abgeben, da die Forderung sehr zweifelhaft sei.

Im Juni 2012 war Gisela van der Heijden wieder verschwunden, sie verschickte noch eine mail, in der sie Dritte aufforderte, mich doch endlich zu stoppen,  und log der Polizei von Lüneburg belästigende mails vor, die ich verfasst haben soll. Auf meine Frage, wie es sich denn nun mit der Forderung verhielte, reagierte sie nicht mehr. Das tat auch ihr Nachfolger Serdar Saris nicht. Als ich die Buchhaltung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrief, wurde gleich wieder aufgelegt.

Der Gerichtsvollzieher verlegte den Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf den 8. Oktober 2012, weil Stachowske und sein nächster Anwalt wieder auf der Matte gestanden hatten. Heute hat mich das Amtsgericht von Wilhelmshaven um eine Stellungnahme gebeten. Innerhalb von drei Wochen soll ich mitteilen, ob ich eine Vollstreckungsgegenklage einreichen wolle. Erst dann könnten Gisela van der Heijden und der Gerichtsvollzieher befragt werden.

Wird erledigt. Warum die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden und Serdar Saris es so weit kommen lassen, ist mir ein Rätsel...Sie verhalten sich wie Lemminge!

Wenn sich jemand an meiner Garaus-Klage finanziell beteiligen will (Kosten für Kopien, Faxe, Schriftsätze), dann kann er mir eine Spende auf mein Konto-Nr. 34 110 17977 bei der Sparkasse Wilhelmshaven (BLZ 282 501 10) überweisen. Sollte wieder jemand vorhaben, mich mit dieser Bankverbindung bei irgendwelchen teuren Diensten anzumelden, wie das nach meinen ersten Beiträgen über diese Einrichtung schon geschehen ist, dann macht das keinen Sinn. Warum, verrate ich nicht. 




Montag, 3. Dezember 2012

Langsam sein

Blick auf (Maya-)Kalender werfen

Dass der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske auf seinen Seiten weiter unter "Stalking" Behauptungen aufstellt, die seiner Arbeitgeberin, also der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, vom Hamburger Landgericht verboten worden sind, muss der neue angebliche Geschäftsführer Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover mit seiner Kompetenz ausmachen. Dass die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dieses Verbot akzeptierte, hat ihm bislang noch nichts ausgemacht. Nichts machen macht eben gelegentlich nichts.

Dafür hat Serdar Saris aber eigenen Angaben zufolge alles im Griff. Außer Ruthard Stachowske, der endlich einmal auf seinen Kalender - es muss kein Maya-Kalender sein - schauen sollte. Denn auf seinen Seiten kündigt der Sozialpädagoge weiterhin eine - wahrscheinlich vorzügliche - Auseinandersetzung mit dem Thema "Stalking" an - und zwar für Mitte 2012. Nun sind wir schon fast mitten in der Vorweihnachtszeit. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - da läuft niemand mehr in Badehose herum. Es ist bekanntermaßen das zweite Mal, dass dieser Sozialpädagoge derlei ankündigt. 2011 sollten es in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Anwalt aus Uelzen u. a. Fachaufsätze sein, die wohl mit unsichtbarer Tinte geschrieben worden sind.

Baden geht die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg dagegen wohl in jeder Jahreszeit mit ihrem neuen Konzept für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Demnächst will man sich dort angeblich um traumatisierte Kinder kümmern, obwohl jeder Neurologe, der etwas von seinem Fach versteht, Traumatherapie für eher schädlich hält. Aktive Verdrängung sei wesentlich gesünder.

Falls Serdar Saris nicht wissen sollte, worum es hier geht, sollte er einmal auf diese Seite gehen:

Der internette Weg zur Aufklärung

(Kein Beitrag in diesem Portal ist so oft gelesen worden wie dieser)

Donnerstag, 27. September 2012

Tatsachenverdreher

Klar wie dreckige Brühe

"In der juristischen Auseinandersetzung mit den Stalkern habe ich die für mich wichtigen juristischen Klärungen u. a. durch Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erreichen können."

Schreibt der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) und Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, auf seinen Internetseiten. In diesem Zusammenhang zitiert er aus einer angeblichen Entscheidung des Hamburger Landgerichtes vom 27. Januar 2012 - und verdreht die Tatsachen. Außerdem verschweigt er alle juristischen Niederlagen.

Tatsächlich entschied das Landgericht am 27. Januar 2012, ich könne mich nicht darauf zurückziehen, dass ich den Fall einer Ex-Klientin nicht genau genug kenne, um den Schilderungen Stachowskes zu widersprechen. Dabei ging es um eine TG-Mutter, die 2005 vom Amtsgericht Hannover zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Vorgelegt hatte Stachowske dem Gericht Dokumente, die nach TG-Angaben aus der Einrichtung gestohlen und anonym im Netz veröffentlicht worden waren. Außerdem versorgte er das Gericht mit Artikeln, mit denen ich unglaubwürdig gemacht werden sollte. Dazu gehörte auch ein Kommentar von Paul Rohde aus dem Frühjahr 2004, damals Magazinmacher und CDU-Ratsherr aus Burgdorf.

Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Berufung gegen den Beschluss vom 27. Januar 2012, weil wir dem Hanseatischen Oberlandesgericht keine Geschichte erzählen wollten, die uns niemand geglaubt hätte und die ich vor der anonymen Veröffentlichung der TG-Dokumente gar nicht kannte. Die Geschichte hätte so gelautet: Eine Mutter wird in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch so lange genervt, bis sie mit einer Mitarbeiterin der Einrichtung eine frei erfundene Geschichte auswendig lernt, mit der sie sich selbst anzeigt.

Außerdem erzielte Stachowske vor dem Hamburger Landgericht lediglich einen Teilerfolg, seine damalige Arbeitgeberin hatte ein Verfahren zum gleichen Thema gegen mich schon verloren. Den Beschluss findet man auf www.wagniskinder.de

Wer aber ist Paul Rohde? Dem habe ich mich aus aktuellem Anlass heute wieder einmal so gewidmet:

Eine Wochenzeitung aus Burgdorf, die vor 25 Jahren gegründet worden ist, würdigt in ihrer Jubiläumsausgabe auch die Kinderfeste, die der Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf und Umgebung” von 2000 bis 2003 organisiert hat. Ich war Vorsitzender des Vereins, als meine Computer beschlagnahmt wurden, bereiteten wir gerade das achte Kinderfest vor. Da der Burgdorfer CDU-Ratsherr Paul Rohde “an einige Interessierte” eine mail verschickte, in der er über die Wohnungsdurchsuchung berichtete, veröffentlichte der “Anzeiger für Burgdorf und Lehrte” (eine Beilage von “Hannoversche Allgemeine Zeitung” und “Neue Presse Hannover”) am 7. November 2003 einen Artikel. Mein Name wurde zwar nicht genannt, da der Redakteur aber unsere Kinderfeste erwähnte, war klar, wer gemeint war.

CDU-Ratsherr denunziert mich immer wieder

Sonntag, 9. September 2012

Eine Patientin...


...flog über das Kuckucksnest

Gestern Vormittag hat mich eine Anruferin auf angebliche Missstände in einer Nervenheilanstalt in Schleswig-Holstein hingewiesen. Keine zehn Minuten später rief mich aus dieser Einrichtung eine Patientin an. Dafür benutzte sie ihr Handy. Sie erzählte mir, dass sie immer wieder Zoff mit ihrer Zimmergenossin habe, deshalb liefere man sich so manche Schlägerei. Nun habe sie Angst, dass sie irgendwo weggesperrt werde.

Was ich unverständlich fände. Solche Leute laufen eigentlich zuhauf frei herum. Nur in den Boxring steigen sie nicht. Deswegen findet Vitali Klitschko auch keine Gegner mehr. Gestern hat er in Moskau jemanden verprügelt, der auch in jedem Bierzelt bei einer Jahrmarkts-Gaudi verloren hätte. Vorher besang Klitschkos Frau die "Power of love". Das tat sie derart vorzüglich, dass ihr Auftritt nicht so recht zu dem anschließenden einseitigen Geschehen passen wollte. Das in der vierten Runde beendet wurde, weil der Mensch gewordene Sandsack aus Köln inzwischen aussah, als sei er von einem Zug erfasst worden.

Von einem Zug erfasst wird gerade auch die Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Die soll von Parteifreunden ihres Mannes verleumdet worden sein, weil sie nicht nur mit dem Wulff tanzte, sondern ihn auch noch heiratete. Nun sind sich die Medien einig, dass sie Bettina Wulff verteidigen wollen, indem sie ein Gerücht so lange verbreiten, bis alle davon gehört haben. Eine wirkungsvollere Methode, jemanden ins Gerede zu bringen, gibt es nicht. Es darf immer etwas mehr Jauch(e) sein. Die schon bis nach Großburgwedel stinkt, wo sich Bettina Wulff inzwischen fragen sollte, warum sie mit ihrem Vorgehen schlafende Medien-Hunde geweckt hat. Jetzt hofft Jauchs Anwalt, der zwar Schertz heißt, mit dem aber nicht zu scherzen ist, dass die Frau des Ex-Bundespräsidenten vor dem Hamburger Landgericht auch noch ein Anerkenntnisurteil  anstrebt. Dann zöge sich die Geschichte hin und die niedersächsische SPD hätte endlich ein Wahlkampfthema. Das dann auch wieder in den Medien stünde.

Die Heuchler sind immer und überall. Aber nicht als Patienten in Nervenheilanstalten. Was allerdings auch nicht immer förderlich wäre, denn es soll Einrichtungen geben, in denen das Führungspersonal kranker ist als die Patienten. Die erfolgreichsten Nervenheilanstalten bleiben jedoch die Parteien. Die produzieren ihre Kranken selbst. Dazu gehören will möglichst schnell auch die Piraten-Partei. Deshalb twittert eine Abgeordnete ihr Sexualleben, sitzen Piraten in Talkshows oder treiben sich in Foren herum, um zu erklären, wie man sich gegenseitig fertig macht, damit das Wahlprogramm nie fertig wird.

Ist Psycho-Krieg. Hat jemand eine eigene Idee, schießt man sich verbal auf ihn ein. Bis er aussieht, wie gestern der Mensch gewordene Sandsack aus Köln... 





Mittwoch, 5. September 2012

Sicher nicht

Lesestoff für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg

Heute hat die Sucht- und Jugendhilfe in Lüneburg wieder einmal Lesestoff von mir bekommen. Der ist: Das Schreiben eines Wilhelmshavener Gerichtsvollziehers, der mich für den 8. Oktober 2012 ins Amtsgericht von Wilhelmshaven bittet, damit ich dort eine eidesstattliche Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ansonsten werde ich mit Gefängnis bedroht. Und zwar von

Ruthard Stachowske aus Reppenstedt?

Keinesfalls. Dort wohnt dieser Sozialpädagoge zwar, aber bedroht werde ich von

Stachowske, Ruthard, Prof. Dr., Dahlenburger Landstraße 150, 21 337 Lüneburg!

Kenner wissen: Dort hat sich die Geschäftsstelle der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg befunden. Die Stachowske seit Juli 2011 nicht mehr betreten durfte, weil die damalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden (jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding) ein Hausverbot verhängt hatte. Außerdem ist die Hütte vom Trägerverein der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg im Frühjahr 2012 auf den Immobilienmarkt gestellt worden. Seither befindet sich die Geschäftsstelle im Reiherstieg 15.

Noch nicht gemerkt hat Ruthard Stachowske möglicherweise auch, dass er im Namen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gar kein Geld eintreiben darf. Er ist am 4. Juli 2011 entlassen worden und hat bis dahin mehrere Verfahren gegen mich vor dem Landgericht in Hamburg gegen die Wand gefahren. Dabei wechselten sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Stachowske ab. Das war laut Auskunft des damaligen gegnerischen Anwaltes so abgesprochen. An diese Absprache will sich Stachowske nicht mehr halten - und einen Alleingang starten? Oder hat er dafür den Segen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg? Sicher nicht! Außerdem handelt es sich um puren Zufall, dass bei dem einzigen Verfahren, das vom Duo Stachowske/Sucht- und Jugendhilfe per Säumnisurteil zu 75 Prozent gewonnen worden ist, der Name des Sozialpädagogen auf dem Sitzungskalender des Landgerichtes Hamburg stand.

Ob sich die Einrichtung auch dazu in Schweigen hüllt, bleibt abzuwarten. In Schweigen hüllt sie sich weiterhin zu einem Schreiben des Jobcenters von Wilhelmshaven. Ich soll erklären, wofür ich in der 20. und 21. Kalenderwoche 2011 Geld von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bekommen habe. Das Jobcenter kennt die genauen Beträge. Angeschwärzt hat mich also ein Insider.

Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verweigert bislang auch da jede Zusammenarbeit, die ehemalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden ebenfalls - und ich überlege bereits, ob ich die entsprechenden Kontoauszüge kopieren und dem Jobcenter aushändigen soll. Auf dem einen ist dieser Zahlunggrund vermerkt: "Erstattung Kosten gemäß Ihrer mail". Dieser Zahlungsgrund könnte im Jobcenter für Verwunderung sorgen, denn seit wann reicht eine mail, um von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Geld zu bekommen? Und was stand in der mail? Reicht die als ordnungsgemäßer Beleg für die Buchhaltung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg? Sicher nicht!

Im Juni 2011 war es nur so: Gisela van der Heijden war der Auffassung, dass sie dringend meine Hilfe braucht. Bei einem Treffen in Bremen erzählte ich ihr, dass Stachowske versucht hatte, ein Zahlungsverbot für mein Konto durchzudrücken. Nach dem Treffen teilte ich der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit, welche Gerichts- und andere Kosten bislang auf mich zugekommen waren. Wenige Stunden später hatte ich das Geld. Zu jener Zeit gab es bereits Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Landgericht von Hamburg, anderes hatte ich schon bezahlt - eine kleine Summe sogar mit Hilfe von Freunden und Bekannten, die vorher von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg noch nie etwas gehört hatten.

Der Trägerverein der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat in der Lokalpresse darauf hingewiesen, dass Stachowske eine fünfstellige Summe für juristische Auseinandersetzungen durch den Schornstein der Einrichtung gejagt habe. Die bezahlt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und bei dem einzigen Fall, der glimpflich ausgegangen ist, hält Stachowske die Hand auf? Das wäre fürwahr eine merkwürdige Geschäftsführung, die sich so was gefallen ließe...

Möglich ist aber auch dies. Jedenfalls seitens der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Aber nicht meinerseits. Nach deren Pfeife tanze ich nicht. Das hat schon Gisela van der Heijden nicht behagt. Aber nur so konnte der Kampf um Kinder erfolgreich gestaltet werden. Nur dieser Erfolg war wichtig.



Freitag, 24. August 2012

Strafantrag (II)

Ich soll mich nun an Schiedsmann aus Kirchgellersen wenden

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat auch Punkt 2 meiner Strafanzeige abgehakt. Dabei ging es um die eidesstattlich versicherte Behauptung der ehemaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, der damalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, habe im Januar und Februar 2011 behauptet, ich sei "pädophil". So was mache Stachowske gerne.

Da die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" erkannte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Offen stehe mir jetzt der Gang zum Amtsgericht. Dazu wird angemerkt: "...dass die Privatklage in der Regel erst dann zulässig ist, wenn eine Verhandlung zur Beilegung des Streits (Schlichtungsverhandlung) bei dem Schiedsamt der Gemeinde, in der der Beschuldigte wohnt, erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder zu Protokoll des gemeindlichen Schiedsamtes beantragt werden."

Wäre sicherlich eine spannende Angelegenheit, denn vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske behauptet, dass Gisela van der Heijden - jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding - nicht die Wahrheit sage. Das könnten mehrere Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bezeugen.

Eine Schlichtungsverhandlung mit Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden und Mitarbeitern der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (die wahrscheinlich gar nicht mehr dort sind) könnte ein weiterer peinlicher Höhepunkt in der Geschichte einer peinlichen Einrichtung werden.

Das Lüneburger Amtsgericht hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass der zuständige Schiedsmann Hans-Joachim Einfeldt aus Kirchgellersen sei. Ein Schiedsamt gebe es nicht. Diesem Schiedsmann habe ich soeben auf Band eine Nachricht hinterlassen.

Strafantrag (I): Keine tatsächlichen Anhaltspunkte



Freitag, 10. August 2012

Im Wald (VII)

Widerspruch gegen Mahnbescheid: Unterschrift stammt von Gisela van der Heijden!

Das ist so ungeheuerlich, das muss ich erst einmal verdauen, bevor ich Strafantrag stelle: Heute habe ich vom Mahngericht in Uelzen die Kopie des Widerspruchs gegen meinen Mahnbescheid bekommen. Er stammt vom 2. Mai 2012 und ist zweifellos unterschrieben worden von Gisela van der Heijden als Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Auf meine Rechnung, die ich an ihre Privatadresse geschickt hatte, weil sie immer wieder mitteilte, dass sie entweder gar nicht mehr oder nur noch freitags an ihrem Arbeitsplatz sei, hatte sie wochenlang nicht reagiert. Schon mit diesem Schweigen verstieß sie gegen die Abschlusserklärung, die sie am 24. Juni 2011 für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg abgab.

Ruthard Stachowske, der seinerzeit die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete, hatte öffentlich die Behauptung aufgestellt, dass ich mich mit Müttern verbündet hätte, die ihren Kindern schwere körperliche Gewalt angetan haben. Diese Behauptung wurde im März 2011 vom Landgericht Hamburg verboten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg unterwarf sich per Abschlusserklärung vom 24. Juni 2011 diesem Beschluss, Ruthard Stachowske jedoch tat das nicht. Er verbreitete diese Behauptung weiter und berief sich dabei auf gefälschte und erpresste Dokumente, die auch noch anonym ins Netz gestellt wurden.

Der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg berechnete ich 4 999 Euro als Vertragsstrafe. Dazu habe ich laut Abschlusserklärung das Recht. Der Sucht- und Jugendhilfe hätte der Gang zu einem Gericht offen gestanden, um die Rechtmäßigkeit meiner Forderung überprüfen zu lassen. Das tat Gisela van der Heijden nicht. Damit dürfte sie nach meinem Rechtsverständnis meine Forderung akzeptiert haben.

Für den Mahnbescheid gab ich 60,50 Euro aus. Da ging ich noch davon aus, dass jemand anderes als Gisela van der Heijden den Widerspruch unterzeichnet haben muss. Das hätte zu dem Chaos gepasst, das in dieser Einrichtung herrscht. Doch nun steht fest: Gisela van der Heijden hat selbst zum Kugelschreiber gegriffen, statt sich mit mir in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, oder ein Gericht um Überprüfung zu bitten.

Mehrere 100 Stunden habe ich während ihrer Amtszeit damit verbracht, um sie zu unterstützen. Allerdings hat sie oft sauer reagiert, wenn ich anderer Meinung war als sie. Und dann fällt sie Anfang Mai 2012 auch noch völlig zu Unrecht beschuldigten Müttern in den Rücken und widerspricht meinem Mahnbescheid? Übrigens: ohne jede Begründung. Sie hätte doch den Versuch unternehmen können, sich das Geld von Stachowske zurückzuholen. Außerdem lieferte er mit der Weiterverbreitung der Behauptung nach meiner Auffassung der Sucht- und Jugendhilfe einen Kündigungsgrund, der sogar noch Bestand gehabt hätte. Die meisten anderen Kündigungsgründe sind inzwischen hinfällig, sie wurden vom Arbeitsgericht in Lüneburg wegen mangelnder Stichhaltigkeit verworfen.

Die Unterwerfung per Abschlusseerklärung gilt auch für den neuen Geschäftsführer Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover. Gestern habe ich ein paar Bekannte gefragt, ob es den überhaupt gibt...

Der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg habe ich soeben mitgeteilt, dass ich einen Strafantrag plane. Sollte mir jemand aus dem Kreis der Betroffenen, denen ich geholfen habe, bis zum Monatsende finanziell über die Runden helfen können, dann wäre eine Spende in einem Briefumschlag an Heinz-Peter Tjaden, Krumme Straße 1, 26384 Wilhelmshaven, nett.

Ich werde derweil alle mails sichten, die ich von Gisela van der Heijden bekommen habe. Meine Sammlung ist vollständig - was die ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nach eigenem Bekunden nicht behaupten kann. Ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht.

Außerdem beschleicht mich nun das Gefühl, dass laut Auskunft der Lüneburger Polizei Gisela van der Heijden behauptet hat, sie bekäme von mir belästigende mails, obwohl sie inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding ist, weil sie dachte, mich so einschüchtern zu können. Die Frage, wer die Ablehnung des Mahnbescheids unterschrieben hat, wurde von ihr nicht beantwortet. Nun weiß ich, warum...Die Antwort "Das war ich!" wäre wohl zu peinlich gewesen.

Im Wald (VIII): Arzt findet Berichte über Patienten in seiner Personalakte

Eine mail der Grünen...

Guten Tag,

ich habe keine Kenntnis, wer Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist.



Mit freundlichen Grüßen

Dirk Musfeldt
Fraktionsgeschäftsführer

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
in der Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
Raum 64
30169 Hannover
Tel. 0511 - 616 22084
Fax 0511 - 616 22491
http://www.gruene-hannover.de/regionsfraktion




Donnerstag, 2. August 2012

Im Wald (V)

Stachowskes Anwalt droht mir mit Haftbefehl

"Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass uns ein Haftbefehl gegen Sie bereits vorliegt", schreibt mir heute der Hamburger Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Aufgefordert werde ich zu einer Zahlung in Höhe von 4 959,39 Euro bis zum  7. August 2012. Die Kosten sind entstanden, weil das Landgericht von Hamburg am 20. April 2010 ein Säumnisurteil gegen mich erließ. Mein Anwalt und ich hatten bei der Verhandlung auf Vernehmung der anwesenden Zeuginnen und Zeugen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bestanden. Anschließend wollten wir Anträge stellen. Damit war das Gericht nicht einverstanden. Danach gewann ich vor dem Landgericht in Hamburg mehrere weitere Verfahren.

Seinerzeit vertrat ein Anwalt aus Uelzen sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Dann wurde der Geschäftsführer entlassen, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an. Alles lief auf eine Entlassung von Stachowske hinaus. Deshalb legte der Anwalt aus Uelzen beide Mandate nieder. Das teilte er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 1. Juni 2011 schriftlich mit. Am gleichen Tage hatte dieser Anwalt ein Fax von Stachowske bekommen. So erfuhr er, dass Stachowske von seiner Arbeitgeberin zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war. Dabei ging es um eine angedrohte Pfändung meines Kontos wegen der Forderung aus dem oben genannten Verfahren. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske schrieb seinerzeit: "Beide Parteien waren sich darüber einig, sich wechselseitig im Vorgehen zu unterstützen." Gemeint war damit: Stachowske verklagt mich, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich, Stachowske verklagt mich...Das klappe nun nicht mehr, stellte der Anwalt aus Uelzen fest. Deshalb könne er beide Seiten nicht mehr vertreten.

Gisela van der Heijden informierte mich am 4. Juni 2011 auch darüber, dass der Anwalt aus Uelzen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine Abschlussrechnung für alle Verfahren schicken wollte. Ich teilte der damaligen Geschäftsführerin daraufhin mit, dass bereits Zahlungen an den Anwalt aus Uelzen geleistet worden waren. Darauf antwortete Gisela van der Heijden am 4. Juni 2011 in einer mail: "Was mich interessieren würde: Kann man die Höhe der an Dr. S. überwiesenen Gelder fassen? Das wäre für uns sehr wichtig. Denn eines ist für mich klar: Herr Dr. S. wird diese Summe nicht von der Schlussabrechnung abziehen." Ich antwortete unverzüglich. Die Reaktion von Gisela van der Heijden: "danke für die Info :-)." Die Gerichts- nicht die Anwaltskosten - wurden mir erstattet.

Offenbar war die Sucht- und Jugendhilfe damals nicht damit einverstanden, dass sich Stachowske die Rosinen eines Säumnisurteils aus einem Kuchen mehrerer Verfahren, die fast alle verloren worden waren, picken wollte. Motto: "Verlieren wir, steht dafür die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gerade, gewinnen wir, bitten wir Tjaden zur Kasse."

Wie die Abschlussrechnung des Anwaltes aus Uelzen ausgesehen hat, weiß ich nicht. Darüber bin ich von Gisela van der Heijden nie informiert worden. Stachowske wechselte den Anwalt und nahm nun wieder einen aus Hamburg. Der schickte mir Ende Januar 2012 einen Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven ins Haus. Wiederkommen wollte er am 20. Februar 2012. Danach wurde es hektisch. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rief immer wieder den Gerichtsvollzieher an, versprach Klärung, mein Anwalt nahm Kontakt mit dem Anwalt von Stachowske auf, der kein Interesse an einer Vollstreckungsabwehrklage bekundete. Dann bekam ich vom Gerichtsvollzieher einen Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Doch dieser Termin fiel ins Wasser. Der Gerichtsvollzieher war dermaßen genervt von den Anrufen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die kein einziges Versprechen hielt, dass er alle Unterlagen an Stachowskes Anwalt zurückschickte.

Da ich immer noch auf eine Entwirrung des Knäuels hoffte, traf ich mit Stachowskes Anwalt erst einmal eine Ratenzahlungsveinbarung, an die ich mich im Mai 2012 nicht mehr gebunden fühlte, weil der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Organisation aus München eingeschaltet hatte, die mich um Löschung eines Beitrages auf www.wagniskinder.de bat. Die arbeitete mit einer Anwältin aus Berlin zusammen. Da Stachowske für fliegenden Anwaltswechsel bekannt ist,  fragte ich den Anwalt aus Hamburg, ob er das Mandat inzwischen niedergelegt hat. Darauf bekam ich keine Antwort. Dafür bin ich heute von ihm auf einen gegen mich existierenden Haftbefehl hingewiesen worden.

Nun frage ich mich: Wie komme ich an die Abschlussrechnung heran, die der Anwalt aus Uelzen am 1. Juni 2011 für alle Verfahren angekündigt hat? Auch dieser Jurist mauert. Auf meine Aufforderung, mir bereits geleistete Zahlungen zu bestätigen, hat er nie reagiert. Würde ich nun Gisela van der Heijden, die inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding geworden ist, über das heutige Schreiben informieren, müsste ich damit rechnen, dass sie erneut behauptet, sie bekäme von mir belästigende mails. Einmal hat sie das gegenüber der Lüneburger Polizei - die für mich gar nicht zuständig ist - bereits getan...

Schriebe ich an Serdar Saris von der Step gGmbH in Hannover, der nun auch Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist und somit der Nachfolger von Gisela van der Heijden, passierte wohl das, was bisher geschah: Serdar Saris antwortet nicht, landet eine mail beim Gebäudemanager der Step gGmbH, bekäme ich von ihm vielleicht die Antwort, die ich schon einmal bekommen habe:  "Ihre Probleme interessieren mich nicht die Bohne..."

Nachtrag

Ich habe soeben den Gerichtsvollzieher, Stachowskes Anwalt und Serdar Saris per mail informiert

Im Wald VI: Mahngericht Uelzen sagt: Unterschrift ist unleserlich.