Donnerstag, 2. August 2012

Im Wald (V)

Stachowskes Anwalt droht mir mit Haftbefehl

"Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass uns ein Haftbefehl gegen Sie bereits vorliegt", schreibt mir heute der Hamburger Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Aufgefordert werde ich zu einer Zahlung in Höhe von 4 959,39 Euro bis zum  7. August 2012. Die Kosten sind entstanden, weil das Landgericht von Hamburg am 20. April 2010 ein Säumnisurteil gegen mich erließ. Mein Anwalt und ich hatten bei der Verhandlung auf Vernehmung der anwesenden Zeuginnen und Zeugen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bestanden. Anschließend wollten wir Anträge stellen. Damit war das Gericht nicht einverstanden. Danach gewann ich vor dem Landgericht in Hamburg mehrere weitere Verfahren.

Seinerzeit vertrat ein Anwalt aus Uelzen sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Dann wurde der Geschäftsführer entlassen, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an. Alles lief auf eine Entlassung von Stachowske hinaus. Deshalb legte der Anwalt aus Uelzen beide Mandate nieder. Das teilte er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 1. Juni 2011 schriftlich mit. Am gleichen Tage hatte dieser Anwalt ein Fax von Stachowske bekommen. So erfuhr er, dass Stachowske von seiner Arbeitgeberin zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war. Dabei ging es um eine angedrohte Pfändung meines Kontos wegen der Forderung aus dem oben genannten Verfahren. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske schrieb seinerzeit: "Beide Parteien waren sich darüber einig, sich wechselseitig im Vorgehen zu unterstützen." Gemeint war damit: Stachowske verklagt mich, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich, Stachowske verklagt mich...Das klappe nun nicht mehr, stellte der Anwalt aus Uelzen fest. Deshalb könne er beide Seiten nicht mehr vertreten.

Gisela van der Heijden informierte mich am 4. Juni 2011 auch darüber, dass der Anwalt aus Uelzen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine Abschlussrechnung für alle Verfahren schicken wollte. Ich teilte der damaligen Geschäftsführerin daraufhin mit, dass bereits Zahlungen an den Anwalt aus Uelzen geleistet worden waren. Darauf antwortete Gisela van der Heijden am 4. Juni 2011 in einer mail: "Was mich interessieren würde: Kann man die Höhe der an Dr. S. überwiesenen Gelder fassen? Das wäre für uns sehr wichtig. Denn eines ist für mich klar: Herr Dr. S. wird diese Summe nicht von der Schlussabrechnung abziehen." Ich antwortete unverzüglich. Die Reaktion von Gisela van der Heijden: "danke für die Info :-)." Die Gerichts- nicht die Anwaltskosten - wurden mir erstattet.

Offenbar war die Sucht- und Jugendhilfe damals nicht damit einverstanden, dass sich Stachowske die Rosinen eines Säumnisurteils aus einem Kuchen mehrerer Verfahren, die fast alle verloren worden waren, picken wollte. Motto: "Verlieren wir, steht dafür die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gerade, gewinnen wir, bitten wir Tjaden zur Kasse."

Wie die Abschlussrechnung des Anwaltes aus Uelzen ausgesehen hat, weiß ich nicht. Darüber bin ich von Gisela van der Heijden nie informiert worden. Stachowske wechselte den Anwalt und nahm nun wieder einen aus Hamburg. Der schickte mir Ende Januar 2012 einen Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven ins Haus. Wiederkommen wollte er am 20. Februar 2012. Danach wurde es hektisch. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rief immer wieder den Gerichtsvollzieher an, versprach Klärung, mein Anwalt nahm Kontakt mit dem Anwalt von Stachowske auf, der kein Interesse an einer Vollstreckungsabwehrklage bekundete. Dann bekam ich vom Gerichtsvollzieher einen Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Doch dieser Termin fiel ins Wasser. Der Gerichtsvollzieher war dermaßen genervt von den Anrufen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die kein einziges Versprechen hielt, dass er alle Unterlagen an Stachowskes Anwalt zurückschickte.

Da ich immer noch auf eine Entwirrung des Knäuels hoffte, traf ich mit Stachowskes Anwalt erst einmal eine Ratenzahlungsveinbarung, an die ich mich im Mai 2012 nicht mehr gebunden fühlte, weil der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Organisation aus München eingeschaltet hatte, die mich um Löschung eines Beitrages auf www.wagniskinder.de bat. Die arbeitete mit einer Anwältin aus Berlin zusammen. Da Stachowske für fliegenden Anwaltswechsel bekannt ist,  fragte ich den Anwalt aus Hamburg, ob er das Mandat inzwischen niedergelegt hat. Darauf bekam ich keine Antwort. Dafür bin ich heute von ihm auf einen gegen mich existierenden Haftbefehl hingewiesen worden.

Nun frage ich mich: Wie komme ich an die Abschlussrechnung heran, die der Anwalt aus Uelzen am 1. Juni 2011 für alle Verfahren angekündigt hat? Auch dieser Jurist mauert. Auf meine Aufforderung, mir bereits geleistete Zahlungen zu bestätigen, hat er nie reagiert. Würde ich nun Gisela van der Heijden, die inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding geworden ist, über das heutige Schreiben informieren, müsste ich damit rechnen, dass sie erneut behauptet, sie bekäme von mir belästigende mails. Einmal hat sie das gegenüber der Lüneburger Polizei - die für mich gar nicht zuständig ist - bereits getan...

Schriebe ich an Serdar Saris von der Step gGmbH in Hannover, der nun auch Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist und somit der Nachfolger von Gisela van der Heijden, passierte wohl das, was bisher geschah: Serdar Saris antwortet nicht, landet eine mail beim Gebäudemanager der Step gGmbH, bekäme ich von ihm vielleicht die Antwort, die ich schon einmal bekommen habe:  "Ihre Probleme interessieren mich nicht die Bohne..."

Nachtrag

Ich habe soeben den Gerichtsvollzieher, Stachowskes Anwalt und Serdar Saris per mail informiert

Im Wald VI: Mahngericht Uelzen sagt: Unterschrift ist unleserlich.




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