Mittwoch, 8. August 2012

Im Wald (VI)

Uelzener Mahngericht sagt: Unterschrift ist unleserlich

"Ich schicke Ihnen das zu, dann können Sie weiter überlegen", sagt heute das Mahngericht von Uelzen. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat am 2. Mai 2012 ohne Begründung einem Mahnbescheid widersprochen, den ich bei diesem Gericht wegen einer nicht bezahlten Rechnung beantragte. Die Rechnung hatte ich an die Privatadresse der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden geschickt. Darauf reagierte sie nicht. Wer dem Mahnbescheid, der an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt wurde, widersprochen hatte, stand nicht in der Mitteilung, die ich am 3. Mai 2012 vom Uelzener Mahngericht bekam.

Also bat ich heute das Gericht telefonisch um eine Auskunft. Mitgeteilt wurde mir, dass die Unterschrift auf dem Widerspruch unleserlich sei. Vorangestellt worden sei ihr die Anmerkung "gesetzlich vertreten von". Entziffern könne man ein y. Bei einem anderen Buchstaben handele es sich wahrscheinlich um ein h.

Von Gisela van der Heijden habe ich während ihrer Amtszeit zwei offizielle Schriftstücke bekommen. Beide Male ist die Unterschrift gut lesbar, der Nachname der Geschäftsführerin leicht zu entziffern. Sobald mir das Gericht eine Kopie dieses Widerspruches geschickt hat, werde ich die Unterschriften miteinander vergleichen.

In den letzten Monaten ihrer Tätigkeit für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg teilte Gisela van der Heijden immer wieder mit, dass sie nur noch selten an ihrem Arbeitsplatz sei. Sie bleibe lieber der Einrichtung und dem dortigen Geschehen fern. Am 2. Mai 2012 war sie jedoch im Dienst und unterschrieb auf unleserliche Weise die Ablehnung meines Mahnbescheides ohne jede Begründung?

Sollte das so sein: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg keine meiner Anfragen zu diesem Thema beantwortet? Warum reagiert auch der neue Geschäftsführer Serdar Saris nicht?

Quizfrage: Können Sie die Unterschrift auf der Abschlusserklärung entziffern?

Nachtrag

In einer mail habe ich Gisela van der Heijden um Aufklärung gebeten. Sie muss doch wohl wissen, ob sie die Ablehnung des Mahnbescheides unterschrieben hat oder nicht. Für den Fall, dass sie meine Anfrage für eine Belästigung hält, habe ich sie gebeten: Wenden Sie sich bitte nicht wieder an die Polizei in Lüneburg. Die ist für mich nicht zuständig. Außerdem müsste sie erst einmal die Staatsanwaltschaft in Oldenburg einschalten. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat...

Siehe auch

Im Wald VII: Die Unterschrift stammt von Gisela van der Heijden!



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