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Donnerstag, 29. April 2010

Landgericht Hamburg III

25. April 2010
Im Wald und auf der Heide

Das haben wir doch alle schon einmal durchgemacht: Töchterchen oder Sohnemann ist in einem Krankenhaus operiert worden. Jeden Tag saßen wir am Krankenbett, bis der Arzt mit der frohen Kunde kam: "Ihr Kind ist wieder gesund." Also eilten wir zum Krankenhaus und erfuhren, dass Töchterchen oder Sohnemann und eine Krankenschwester in einem nahegelegenen Waldstück auf uns warten. Dort bekämen wir auch alles, was wir unserem Kind für den Krankenhausaufenthalt mitgegeben hätten. Die Schränke seien bereits ausgeräumt worden. Gut gelaunt begaben wir uns zu der genannten Stelle, nahmen Kind und Habseligkeiten in Empfang. Der strömende Regen störte uns keineswegs.

Das hat noch niemand erlebt?  Kann nicht sein, würde jetzt der Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch widersprechen, der am 20. April 2010 vor dem Hamburger Landgericht erklärt hat, die Übergabe eines gewissen Kindes mitsamt privater Dinge in einem Waldstück bei strömendem Regen sei die für alle Parteien beste Möglichkeit gewesen. Bei dieser Einrichtung handelt es sich zwar nicht um ein Krankenhaus, aber ansonsten ist diese Geschichte wahr.

Illustriert wurde diese Story von jenem Anwalt in einem Schriftsatz mit einem Schwarzweiß-Foto von diesem Waldstück und mit einem Lageplan. So wurde bewiesen, was zu beweisen war: Alles ganz normal in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.

Montag, 4. Januar 2010

Herr Professor - was nun?

2. Januar 2010
Weit gesprungen - noch nicht gelandet?

„Alles hat seine Zeit“, heißt es im Prediger. Dann ist jetzt wohl die Zeit gekommen, einige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Dass es diese Missverständnisse gibt, schließe ich aus mails und aus Telefongesprächen.

Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat Ende Mai 2009 einen weiten Satz gemacht. Gelandet ist er bei „vehementer Verfolgung“ seiner Interessen, schützen wollte er laut Anwaltsschreiben seine Ehre und sein Vermögen. Mit dieser Ankündigung ist er sozusagen an mir vorbei gesprungen, und ich habe ein wenig gebraucht, bis ich dort war, wo Stachowske schon gar nicht mehr sein wollte. Geklagt hat er jedenfalls nicht.

Im September 2009 gab es in Lüneburg ein Treffen Ehemaliger, organisiert von zwei Müttern, deren Gegenwehr dem Professor ungefähr so quer im Magen liegt wie unsereins ein Kotelett, das wir mit Knochen heruntergeschluckt haben. Zwei Unerschrockene, die anderen Mut machen, das ist Ruthard Stachowske offenbar nicht ganz geheuer gewesen. Und in Wilhelmshaven gab es immer noch mich, der vergeblich darauf gewartet hatte, endlich „vehement“ verfolgt zu werden. Dafür gab es Verfolgungen anderer Art: Internet-Kommentare übler Natur bei der „Landeszeitung“ und in meinem blog. Ein Gegenblog erblickte das Licht der Netzwelt und erwies sich schnell als Blendwerk. So kam Stachowske also auch nicht mehr dort hin, wo er im Mai 2009 noch gern gewesen wäre.

Was tun? hat nicht der Prediger gefragt, sondern Lenin. Aus „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ wurde flugs „Klagen mag gut sein, immer häufiger ein Anwaltstermin ist auch nicht schlecht“. Einher gingen Veränderungen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ein Patient verkündete fröhlich: „Strafgelder für angebliches Fehlverhalten gibt es nicht mehr.“ Ehemalige berichteten: „Wir haben von der Einrichtung bereits eine Abrechnung bekommen.“

Da rieben sich andere Ehemalige die Augen und trauten ihren Ohren nicht. Gehör hatten sie inzwischen aber bei Jugendämtern gefunden. Das ist nicht gut für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. An der Glaubwürdigkeit von Kritikerinnen und Kritikern muss also weiter gekratzt werden. Misslingt aber weiter. Denn: Entweder wird die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch von einem Anwalt vertreten, der sprachliche Feinheiten nicht beherrscht, oder dieser Jurist denkt auch schon: „Ach, die schon wieder…“

Ich halte die zweite Möglichkeit für die wahrscheinlichere, denn bis heute habe ich keine andere Erklärung dafür gefunden, dass ich im November 2009 von diesem Anwalt aufgefordert worden bin, eine Behauptung zu unterlassen, die ich nie aufgestellt habe.

Ebenso fragwürdig ist die Einstweilige Verfügung, die der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Landgericht Hamburg erwirkt hat. Verboten werden soll nämlich die Formulierung, der Professor bringe private Dinge an sich. Mit „stehlen“ oder „unterschlagen“ könnte man etwas anfangen, aber mit „an sich bringen“? Das könnte doch auch „verwahren“ oder „aufheben“ bedeuten. „Stehlen“ oder „unterschlagen“ wären Straftatbestände, „verwahren“ oder „aufheben“ aber nicht.

Als Berichterstatter fährt man immer gut damit, wenn man juristische Wertungen vermeidet. Dann wirken Ereignisse. So berichtet eine Frau, dass sie als Patientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auf Post ihres Freundes gewartet habe. Sie bekam keine Briefe. Dann wechselte sie die Einrichtung. Kaum war sie dort, wurden ihr Briefe ihres Freundes nachgeschickt, von denen sie bis dahin annehmen musste, dass es sie gar nicht gibt…

Ob Stachowske diese Briefe nun „an sich gebracht“, „gestohlen“ oder „unterschlagen“ hat, mag jeder für sich selbst beurteilen. Ich nenne so etwas eine Gemeinheit.

Bei der Einstweiligen Verfügung ist es nicht geblieben. Ein paar Tage später bekam ich von diesem Anwalt eine Unterlassungserklärung. Bei mir hängte man die Sache also etwas tiefer, obwohl mir bescheinigt wurde, ich hätte die Behauptung, Stachowske „bringe etwas an sich“ noch verstärkt. Trotzdem zweifelte der Anwalt in seinem Schreiben daran, dass ich Unterlassungserklärungen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch überhaupt noch lese.

Das klingt nach Resignation, die mit ein wenig Unverschämtheit aufgepeppt werden soll. Die kommt so daher: Der Anwalt schreibt, ich sei ein selbsternannter „Redakteur“. Die Gänsefüßchen sind übrigens genau dort, wo sie dieser Jurist gesetzt hat.

„Was soll das?“ heißt es in einem Lied von Grönemeyer. Wenn eine Behauptung eine Einstweilige Verfügung zur Folge hat, warum kommt dann die Verstärkung dieser Behauptung mit einer Unterlassungserklärung davon, die so folgenlos bleiben wird wie der Biss eines Hundes, dem vor einigen Jahren alle Zähne ausgefallen sind?

Und schon gibt es wieder etwas Neues aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Jene Mutter, die ereilt worden ist von einer Einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichtes, bekam am 23. Dezember 2009 einen Brief von Ruthard Stachowske. Der letzte Satz lautet: „Falls andere Klienten Fragestellungen an uns haben, mögen sie sich bitte auf dem üblichen Weg per schriftlicher Anfrage an uns wenden.“

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Zum Prozess

30. Dezember 2009
Heidrun G. - die Frau für das Grobe?

Ist die Mitarbeiterin Heidrun G. die Frau für das Grobe in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Als sich am 5. September in Lüneburg Ehemalige in einem Café trafen, machte sie aus dem zweiten Stock einer Außenwohnung Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sogar eine Elfjährige bannte sie auf Platte. Eine Klage gegen diese Aktion verlief im Sande. Begründung: Mit den Fotos ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Nun taucht der Name dieser Mitarbeiterin in einer Versicherung an Eides Statt auf. Hintergrund: Der Leiter der Einrichtung bestreitet in einer Einstweiligen Verfügung, dass er private Dinge von Patientinnen und Patienten an sich nehme. Das hat er zwar fast auf den Tag genau vor zwei Jahren in einem Brief (liegt mir vor) an eine Familienrichterin bestätigt, aber nun soll das nicht mehr stimmen.

Stimmt doch, versichert auch dieser Ehemalige. Er hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seinen vor Gericht verwertbaren Angaben zufolge ohne seinen Ausweis und ohne seinen Schmuck verlassen. Mehrfach habe er die Herausgabe gefordert. Schließlich sei sein Vorschlag gewesen: „Ich komme vorbei und hole meine privaten Dinge ab.“ Heidrun G. soll darauf schriftlich geantwortet haben: „Wenn Sie hier einfach so vorbeikommen, werten wir das als Hausfriedensbruch.“ Deshalb habe er auf die Rückgabe verzichtet.