30. Dezember 2009
Heidrun G. - die Frau für das Grobe?
Ist die Mitarbeiterin Heidrun G. die Frau für das Grobe in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Als sich am 5. September in Lüneburg Ehemalige in einem Café trafen, machte sie aus dem zweiten Stock einer Außenwohnung Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sogar eine Elfjährige bannte sie auf Platte. Eine Klage gegen diese Aktion verlief im Sande. Begründung: Mit den Fotos ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Nun taucht der Name dieser Mitarbeiterin in einer Versicherung an Eides Statt auf. Hintergrund: Der Leiter der Einrichtung bestreitet in einer Einstweiligen Verfügung, dass er private Dinge von Patientinnen und Patienten an sich nehme. Das hat er zwar fast auf den Tag genau vor zwei Jahren in einem Brief (liegt mir vor) an eine Familienrichterin bestätigt, aber nun soll das nicht mehr stimmen.
Stimmt doch, versichert auch dieser Ehemalige. Er hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seinen vor Gericht verwertbaren Angaben zufolge ohne seinen Ausweis und ohne seinen Schmuck verlassen. Mehrfach habe er die Herausgabe gefordert. Schließlich sei sein Vorschlag gewesen: „Ich komme vorbei und hole meine privaten Dinge ab.“ Heidrun G. soll darauf schriftlich geantwortet haben: „Wenn Sie hier einfach so vorbeikommen, werten wir das als Hausfriedensbruch.“ Deshalb habe er auf die Rückgabe verzichtet.
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