Sonntag, 6. Dezember 2009

Richterin unter Schock

20. November 2009
Aus der Luft gegriffene Behauptungen

Noch aber ist das Kind in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Zeit vergeht. Der Leiter der Einrichtung, der über Anwälte behaupten lässt, er schreibe keine „Risikoberichte“, verfasst eine „Risikomitteilung“, die sieben Seiten lang ist. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch bezeichnet er als „anerkannte Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, in der Drogenlangzeittherapien für insbesondere drogenkranke Eltern mit ihren Kindern durchgeführt werden.“


Einen Monat später will das Familiengericht Genaueres wissen, beraumt eine Anhörung an. Anschließend scheint die Richterin irgendwie unter Schock zu stehen. Sie fragt sich, warum für das Kind immer noch keine „konkrete Diagnose“ vorliegt, warum sich der Leiter der Einrichtung nicht ausdrücken kann und warum er kein „Verständnis für die Situation der Mutter“ aufbringt. Statt dessen werde Druck aufgebaut.

Die folgenden Sätze lauten: „Die Vorbehalte und auch Vorwürfe - z. T. m. E. ebenfalls unkonkret - sind erheblich. So hatte Herr Stachowske auf die Gefährlichkeit und das schwere Krankheitsbild der Mutter hingewiesen und eine Verbindung zu den Vorfällen aus der Presse (Bremen etc.) hergestellt.“

Eine Mutter will bei Besuchen in Wilschenbruch mit ihrem Kind allein sein und der Leiter der Einrichtung befürchtet, diese Begegnungen könnten so enden wie Kevin in Bremen: in einem Kühlschrank? Auch dafür - merkt die Richterin an - könne Ruthard Stachowske keine Anhaltspunkte liefern.

Schlussfolgerung des Gerichtes - gestützt auf die Feststellungen eines Experten: Das Kind muss so schnell wie möglich woanders untergebracht werden. Darauf reagiert der Leiter der Einrichtung mit weiteren Behauptungen: „In unserer Einrichtung arbeiten Psychotherapeuten, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, ein approbierter Psychotherapeut, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, anerkannte Suchttherapeuten, Familientherapeuten und Gestalttherapeuten.“

Da muss Ruthard Stachowske einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doppelt gezählt haben, bei Anwälten dieser Einrichtung dagegen scheint das nicht erforderlich zu sein. Warum der juristische Beistand immer wieder wechselt, gehört zu den ungelösten Fragen. Wie dem auch sei: Der Leiter der Einrichtung, eine Kollegin (Diplom-Sozialpädagogin, Suchttherapeutin) und ein Kollege (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) füttern eine Anwältin mit Argumenten für einen Widerspruch. Der niemanden mehr beeindrucken wird.

6 Kommentare:

  1. In diesem Fall mögen Jugendamts-Akten vorliegen.
    In einem anderen z.B. nicht.
    Hier weiß eine ehemalige Klientin der Tg Wilschenbruch nicht , was in den Akten des Jugendamtes niedergelegt wurde.
    Was den Kostenträgern übermittelt wurde,weiß bis jetzt auch niemand.

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  2. @ Jugendhilfedesaster

    Die Akten mögen nicht vorliegen, sie liegen vor. Lückenlos. Ein paar Schritte von mir entfernt.

    So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass sich die Kostenträger dafür nicht interessieren. Eine Richterin stellt fest, dass mit einem Kind monatelang keine konkrete Therapie gemacht worden ist - gezahlt wird trotzdem?

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  3. Jugendhilfedesaster:

    Man müsste den Kostenträger direkt mal anschreiben, und nach fragen ob man Kopien bekommen könnte,denn es werden ja Berichte dort hin geschickt.
    Das Recht dazu haben die Ehemaligen,dieses anzufordern.

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  4. Hallo Frau Le aus W.,
    die Mühlen malen langsam...aber...stetig weiter!!
    Mehr darf ich jetzt nicht verraten....,sonst begenet mir auch noch der Verleumdungs-Teufel!!??

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  5. Was ist das überhaupt für eine Klicko-Manie???
    Ist echt authentisch,diese Umfrage!?!?!????

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  6. An Jugenhilfedesaster,

    Das finde ich auch, die haben mit großer Sicherheit einen wunden Finger.
    Wie lustig, Verleumdungs-Teufel he he he gut geschrieben.
    Stimmt man sollte auch nicht viel verraten,
    kann und wird bestimmt recht Spannend. Freu,freu freu (lach)

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