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Donnerstag, 12. Januar 2012

Lüneburger Jugendamt hilft

12. Januar 2012
...und Stachowske grüßt nicht jeden

Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.

Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.

Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?

Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend.  Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."

Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.

Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...

Siehe auch

Freitag, 9. Dezember 2011

Tolle Zeugin

8. Dezember 2011
Stachowske ruft Familienrichterin als Zeugin auf

Der Schriftsatz von Stachowskes Anwalt hat etwas von einem Bumerang. Wäre es die Aufgabe des Richters, in diesem Verfahren jede Aussage zu prüfen, gäbe es bald nicht nur einen fristlos entlassenen Sozialpädagogen, sondern auch einen vor dem Hamburger Landgericht bis auf die Knochen Blamierten...

Nun stellen wir uns einmal vor: Nach einer ausreichend großen Zahl an Verkehrsverstößen sind wir den Führerschein losgeworden. Dafür hat immer der gleiche Polizeibeamte gesorgt. Dann sollen wir den Lappen wiederbekommen, müssen also zum "Idiotentest". Den verweigern wir. Stattdessen soll besagter Polizist bezeugen, dass wir schon immer exzellent Auto gefahren sind...Gibt´s nicht?

Bei Ruthard Stachowske sehr wohl. Als Zeugin für seine Sache hat er im jüngsten Schriftsatz eine Familienrichterin benannt. Die soll gleichsam auf wundersame Weise bestätigen, dass die Vorwürfe, die Stachowske gegen eine Ex-Klientin erhebt, zutreffend sind.

Dabei hat diese Richterin schriftlich festgehalten, dass Stachowske gar nicht in der Lage sei, Vorwürfe zu konkretisieren. Sie verfasste vor vier Jahren eine Notiz, die da lautete: "Nach der kurzen telefonischen Rücksprache mit Herrn Stachowske nochmals Rücksprache mit dem Gutachter. Er sieht keine Gefahren bei einem unbegleiteten Umgang, mit Herrn Stachowske habe er nur kurz und im Wesentlichen über Formalien gesprochen. Konkretisierungen der verschiedenen Bedenken würden nicht erfolgen.

Dies ist auch mein Eindruck. Mir ist völlig unklar, warum eine Diagnostik der Jugendpsychiatrie bisher nicht erfolgt ist. Eine konkrete Diagnose bezüglich des Kindes durch die Einrichtung wurde nicht vorgetragen. Es bleibt bei pauschalen Bekundungen und Andeutungen. Konkrete Therapien mit dem Kind gibt es offenbar nicht, was die gestrige Anhörung ergeben hat. Eine Angststörung wurde bisher seitens der Einrichtung nicht gesehen. Ich habe große Bedenken, das Kind länger in der Einrichtung zu belassen..."

Also kam das Kind nach Hause. Und nun braust diese Richterin nach Hamburg, parkt ihr Auto auf dem Sievekingplatz, eilt ins Hamburger Landgericht und erklärt, dass sie schon immer davon überzeugt gewesen sei, Stachowske wisse, was er sage, wenn er Mütter beschuldigt?

Oder würde diese Familienrichterin wiederholen, was sie seinerzeit auch noch geschrieben hat? Das war: "Die Einrichtung geht m. E. auf Konfrontation und baut erheblichen Druck auf."

Schlicht gesagt, hat diese Richterin Ruthard Stachowske als Dampfplauderer entlarvt. Der jüngste Schriftsatz seines Anwaltes beweist: Ein Dampfplauderer ist Stachowske geblieben.

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