Donnerstag, 12. Januar 2012

Lüneburger Jugendamt hilft

12. Januar 2012
...und Stachowske grüßt nicht jeden

Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.

Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.

Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?

Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend.  Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."

Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.

Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...

Siehe auch

2 Kommentare:

  1. herr tjaden, sie sind eben ein vermeintlicher redakteur und kein unhöflicher sozialpädagoge :-) und der titelakrobat stachowske musste auf seinen seiten ja schon runternehmen appr. pp für erwachsene.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. danke für den hilfreichen hinweis :-)

      heinz-peter tjaden

      Löschen