16. August 2011
Jetzt darf Jana endlich zur Schule gehen
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Nennen wir es Jana. Als dieses Mädchen noch in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) war, hat es einmal in der Woche die Schule besucht, in Begleitung. Mehr traute Ruthard Stachowske Jana als TG-Leiter nicht zu.
Seit Jana nicht mehr in Lüneburg ist, besucht sie regelmäßig die Schule, wiederholt eine Klasse. Klasse! "Jetzt kann ich das..."
Wie Ruthard Stachowske die Schulpflicht für dieses Mädchen ausgehebelt hat, ist ebenso rätselhaft, wie seine Reaktion auf einen Hilferuf von Jana. Als sie ihm erzählt habe, erzählt die Kleine, dass sie von einem erwachsenen Klienten "angefasst" worden sei. habe Stachowske ihr mit der Polizei gedroht.
"Ich zeige dich an", soll er gesagt haben. Jana lüge...
Die meisten, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, machte Stachowske schlecht, damit die schlecht wieder aus der Einrichtung herauskamen.
Hundertprozentig verlassen konnte er sich dabei auf seine Mitarbeiterinnen H. G. und A. S. Die kleine Schar seiner bedingungslos treuen Anhängerinnen und Anhänger war handverlesen. Und die ist immer noch in der Einrichtung...
Immer wieder werde ich gefragt, wann sich das ändert. Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich weiß nur, wie sich das ändern könnte. Mit einem neuen Leiter, der diesen Leuten zeigt, wo Barthel den Most holt.
"Jetzt kann ich das", sagt ein Mädchen. Was diese Kleine kann, sollten andere auch können (wollen)...Denn die Fragen werden immer drängender. Welche Rolle hat das Jugendamt von Lüneburg gespielt? Was hat das Schulamt von Lüneburg gewusst? Und was die Leitung der Schule, die Jana einmal in der Woche besucht hat?
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Dienstag, 16. August 2011
Samstag, 9. Juli 2011
No victory, Ruthard
9. Juli 2011
Now and ever
Also, schrieb Ruthard Stachowske an einem kalten Januar-Tag des noch jungen Jahres 2011, wenn ich vor Gericht ziehe, gewinne ich nicht nur stets, sondern auch noch eindeutig. Das las eine Frau aus dem höheren Norden und teilte Heinz-Peter Tjaden diese Neuigkeit mit, die bis dahin jedem verborgen geblieben war, der es anders wusste.
Wie bald auch das Hamburger Landgericht, das die Verbreitung dieser Neuigkeit per Einstweiliger Verfügung verbot, weil Lügen derart kurze Beine haben, dass sie Lüneburg nie verlassen sollten. Denn nur dort klappt´s mit der Innenverteidigung aus Jugendamts-Marlies und Psycho-Ruthard. Ein Verteidiger aus Uelzen dagegen schlägt bei scharfen Flanken in den Strafraum schon einmal über den Ball.
Weshalb dieser den Strafraum inzwischen auch verlassen hat - und schon kommt der nächste Ball geflogen. Jugendamts-Marlies schaut ihm nur noch hinterher, Psycho-Ruthard soll sich schon einen neuen Verein suchen. Denn Ruthard ist ein guter Mann. Der geht bei jeder Therapie in die Verlängerung.
Das Landgericht von Hamburg bei Prozessen aber nicht. Heinz-Peter Tjaden bekam jetzt Prozesskostenhilfe für die Klage gegen die Behauptung, Psycho-Ruthard gewinne jedes Verfahren. Dann wird aus der Einstweiligen Verfügung der endgültige Abpfiff. Und käme es zum Trikottausch, würden alle feststellen: "Der hat ja gar nichts an."
Das wäre ein gerechtes Ergebnis...
Hier anklicken: Im Netz veröffentlichte Beschlüsse
Now and ever
Also, schrieb Ruthard Stachowske an einem kalten Januar-Tag des noch jungen Jahres 2011, wenn ich vor Gericht ziehe, gewinne ich nicht nur stets, sondern auch noch eindeutig. Das las eine Frau aus dem höheren Norden und teilte Heinz-Peter Tjaden diese Neuigkeit mit, die bis dahin jedem verborgen geblieben war, der es anders wusste.
Wie bald auch das Hamburger Landgericht, das die Verbreitung dieser Neuigkeit per Einstweiliger Verfügung verbot, weil Lügen derart kurze Beine haben, dass sie Lüneburg nie verlassen sollten. Denn nur dort klappt´s mit der Innenverteidigung aus Jugendamts-Marlies und Psycho-Ruthard. Ein Verteidiger aus Uelzen dagegen schlägt bei scharfen Flanken in den Strafraum schon einmal über den Ball.
Weshalb dieser den Strafraum inzwischen auch verlassen hat - und schon kommt der nächste Ball geflogen. Jugendamts-Marlies schaut ihm nur noch hinterher, Psycho-Ruthard soll sich schon einen neuen Verein suchen. Denn Ruthard ist ein guter Mann. Der geht bei jeder Therapie in die Verlängerung.
Das Landgericht von Hamburg bei Prozessen aber nicht. Heinz-Peter Tjaden bekam jetzt Prozesskostenhilfe für die Klage gegen die Behauptung, Psycho-Ruthard gewinne jedes Verfahren. Dann wird aus der Einstweiligen Verfügung der endgültige Abpfiff. Und käme es zum Trikottausch, würden alle feststellen: "Der hat ja gar nichts an."
Das wäre ein gerechtes Ergebnis...
Hier anklicken: Im Netz veröffentlichte Beschlüsse
Mittwoch, 25. Mai 2011
Freitag, 4. März 2011
Dreistigkeit des Tages
16. April 2010
Ich soll für Stachowske aussagen
Jetzt benennen Ruthard Stachowske und sein Anwalt mich in einem anderen Verfahren als Zeugen in ihrer Sache. Bestätigen soll ich ein Märchen von einer "brühwarmen Veröffentlichung". Herr Stachowske, ich passe nicht in ein Team, das Ehemalige fotografiert statt mit ihnen zu sprechen, ich passe nicht in ein Team, das Gefahr wittert, wenn eine Mutter zu ihrer Tochter sagt: "Wenn du zum Mond schaust, dann weißt du, dass ich an dich denke." Herr Stachowske, Ihnen sollten die Zeugen reichen, die sie ansonsten aufgerufen haben. Das sind: Sie selbst, Ihr eigener Anwalt und dessen Sekretärin. Ich würde Ihnen da doch nur die Suppe versalzen, weil ich bei der Wahrheit bleibe...Diese "brühwarme Veröffentlichung" gibt es nicht. Ihr Anwalt und Sie haben dem Gericht auch keinen Beweis für die Existenz vorgelegt.
15. April 2010
TG-Anwalt wirft mir Prozessbetrug vor
Wenn man meint, dreister geht es nun wirklich nicht mehr, gibt es einen weiteren Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Im Ordnungsmittelverfahren 325 O 13/19 werfen sie mir seit dem 6. April 2010 "Prozessbetrug" vor. Es stimme nicht, dass ich den angegriffenen Beitrag am Abend des 26. Januar 2010 aus dem Netz genommen habe.
Dem Hamburger Landgericht tischen sie jetzt auf: Der Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske wird am 27. Januar 2010 darüber informiert, dass mir die einstweilige Verfügung zugestellt worden ist. Diese Info bekommt er so: Ich soll am 26. Januar 2010 im Netz über die Zustellung informiert haben. Lüge!
Nun setzt sich der Anwalt selbst an den PC und findet auf meinen Seiten "die verbotene Veröffentlichung". Gemeint ist damit nicht die frei erfundene Meldung über die Zustellung, sondern die per einstweiliger Verfügung angegriffene Mitteilung.
Anschließend bekommt die Sekretärin des Anwaltes den Auftrag, "sich als Zeugin zu präparieren". Aktiv wird sie um 16.22 Uhr. Sie ruft meine Seiten auf und wird dort fündig. Für diesen Fall hat sie den Auftrag: eine Aktennotiz anfertigen. Macht sie.
Der Antrag auf ein Ordnungsmittelverfahren wird am 12. Februar 2010 gestellt. Weder diesem Antrag noch dem zweiten Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske werden Ausdrucke der Beiträge beigefügt. Geht auch nicht: Den einen haben ich am 26. Januar 2010 gelöscht, den anderen hat der Anwalt frei erfunden.
Für diese Schilderungen benennt sich dieser Anwalt sogar noch selbst als Zeuge!
Den Vorwurf des Prozessbetruges werde ich mir keinesfalls gefallen lassen. Wozu gibt es Staatsanwälte?
6. März 2010
Das TG-Monopoly: Gehe ins Gefängnis?
"...beantragen wir namens und in Vollmacht des Gläubigers (gemeint ist Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch), ohne mündliche Verhandlung unter Abkürzung der Stellungsnahmefrist für den Schuldner auf maximal eine Woche
1. gegen den Schuldner (gemeint bin ich) wird wegen des Verstoßes gegen das im Titel bezeichnete Unterlassungsverbot der Einstweiligen Verfügung der Kammer vom 21. 1. 2010 ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe festzusetzen, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft zu verhängen;
2. dem Schuldner die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufzuerlegen;
3. den Streitwert für das Vollstreckungsverfahren festzusetzen",
heißt es in einem "Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels", den der Anwalt von Ruthard Stachowske am 12. Februar 2010 an das Hamburger Landgericht geschickt hat.
Vorgeworfen wird mir, dass ich einen Beitrag, den ich auf richterlichen Beschluss am 26. Januar 2010 hätte löschen müssen, nicht gelöscht hätte. Das bezeugt eine Mitarbeiterin des Rechtsanwaltes von Ruthard Stachowske in einer Versicherung an Eides Statt, in der steht, sie habe den Beitrag am 27. Januar 2010 auf meinen Seiten noch "gesehen". Was sie gelesen haben will, verrät sie nicht.
Behauptet wird, dass ich gegen ein "gerichtliches Verbot" beharrlich verstoße, dass ich auf Recht und Gesetz aufmerksam gemacht werden müsste und dass ich "Teil einer groß angelegten Kampagne gegen den Gläubiger und die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH" sei.
Nun hören Sie mal zu, Herr Stachowske! Schauen Sie einmal in Ihrer Einrichtung nach, in jeden Winkel, unter jedes Bett, in jede Dachgeschoss- und Außenwohnung. Dann werden Sie feststellen: Ich bin nicht da! Wenn ich da wäre, dürften Sie mich weder eine Treppe hochzerren noch von den anderen isolieren, sie dürften mir auch nicht mit Entzug eines Kindes drohen oder Behörden mit Lügen über mich füttern, sie dürften auch nicht behaupten, dass ich möglicherweise ein Kind in einem Kühlschrank verrecken lasse, wenn sie das mit mir machen würden, ginge ich schnurstracks zur Polizei, zum Bürgermeister und zu denen, die ihre Arbeit finanzieren.
Und noch was: Ich habe das gerichtliche Verbot am 26. Januar 2010 gegen 18 Uhr zugestellt bekommen. Obergerichtsvollzieher Thomas Onnen aus Wilhelmshaven steckte es in meinen Briefkasten, vorher klingelte er bei mir und blockierte den Klingelknopf, so dass mein Hund zur Tür flitzte und sich über den Dauerton wunderte. Ich beendete ein Telefongespräch, das ich gerade führte, ging nach unten, holte aus meinem Briefkasten einen neutralen Umschlag, in dem sich das gerichtliche Verbot befand.
Ich las die einstweilige Verfügung, nahm den Beitrag aus dem Netz und speicherte ihn bei http://www.blogspot.com/ als Entwurf, dann schrieb ich eine mail an meinen Anwalt und informierte ihn. Der schickte umgehend ein Fax an das Landgericht Hamburg und forderte die Antragsschrift an. Anschließend fragte mich mein Anwalt, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Das bejahte ich.
Weitere Leute setzte ich in Kenntnis, jemand aus Lüneburg rief mich umgehend an. Auch er fragte mich, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Als ich ihm antwortete, dass dies nun ein Entwurf sei, der nicht mehr öffentlich zugänglich ist, entgegnete er: "Ach ja, das geht ja auch..."
Warum eigentlich hat Ihr Anwalt bis zum 12. Februar 2010 mit seinem Antrag gewartet. Warum hat er nicht am 27. Januar das Gericht angerufen und um Augenschein meiner Seiten gebeten? Dann gäbe es doch einen glaubwürdigen Zeugen für den angeblichen Verstoß. Bekannt sind Sie dem Gericht doch bereits nach drei einstweiligen Verfügungen, einer Klage und einem weiteren Ordnungsmittelverfahrens...
Letzte Anmerkung: Fragen Sie doch einmal den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, warum der meine Fragen nicht beantwortet. Ist doch gleich, welche ich stelle. Geschwiegen wird immer!
19. Februar 2011
Gericht zweifelt an Antrag
Jetzt hat das Hamburger Landgericht dem Anwalt von Ruthard Stachowske 14 Tage Zeit gegeben, um seinem Antrag Substanz zu verleihen. Der mir gemachte Vorwurf sei nicht fundiert begründet worden.
4. März 2011
Der Rückzieher
Der Anwalt von Ruthard Stachowske teilt dem Hamburger Landgericht mit, dass der Antrag aus "rein wirtschaftlichen Gründen" zurückgezogen werde. "Weil wir gelogen haben, bis sich die Balken biegen" hat er wohl nicht schreiben dürfen...
Ich soll für Stachowske aussagen
Jetzt benennen Ruthard Stachowske und sein Anwalt mich in einem anderen Verfahren als Zeugen in ihrer Sache. Bestätigen soll ich ein Märchen von einer "brühwarmen Veröffentlichung". Herr Stachowske, ich passe nicht in ein Team, das Ehemalige fotografiert statt mit ihnen zu sprechen, ich passe nicht in ein Team, das Gefahr wittert, wenn eine Mutter zu ihrer Tochter sagt: "Wenn du zum Mond schaust, dann weißt du, dass ich an dich denke." Herr Stachowske, Ihnen sollten die Zeugen reichen, die sie ansonsten aufgerufen haben. Das sind: Sie selbst, Ihr eigener Anwalt und dessen Sekretärin. Ich würde Ihnen da doch nur die Suppe versalzen, weil ich bei der Wahrheit bleibe...Diese "brühwarme Veröffentlichung" gibt es nicht. Ihr Anwalt und Sie haben dem Gericht auch keinen Beweis für die Existenz vorgelegt.
15. April 2010
TG-Anwalt wirft mir Prozessbetrug vor
Wenn man meint, dreister geht es nun wirklich nicht mehr, gibt es einen weiteren Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Im Ordnungsmittelverfahren 325 O 13/19 werfen sie mir seit dem 6. April 2010 "Prozessbetrug" vor. Es stimme nicht, dass ich den angegriffenen Beitrag am Abend des 26. Januar 2010 aus dem Netz genommen habe.
Dem Hamburger Landgericht tischen sie jetzt auf: Der Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske wird am 27. Januar 2010 darüber informiert, dass mir die einstweilige Verfügung zugestellt worden ist. Diese Info bekommt er so: Ich soll am 26. Januar 2010 im Netz über die Zustellung informiert haben. Lüge!
Nun setzt sich der Anwalt selbst an den PC und findet auf meinen Seiten "die verbotene Veröffentlichung". Gemeint ist damit nicht die frei erfundene Meldung über die Zustellung, sondern die per einstweiliger Verfügung angegriffene Mitteilung.
Anschließend bekommt die Sekretärin des Anwaltes den Auftrag, "sich als Zeugin zu präparieren". Aktiv wird sie um 16.22 Uhr. Sie ruft meine Seiten auf und wird dort fündig. Für diesen Fall hat sie den Auftrag: eine Aktennotiz anfertigen. Macht sie.
Der Antrag auf ein Ordnungsmittelverfahren wird am 12. Februar 2010 gestellt. Weder diesem Antrag noch dem zweiten Schriftsatz des Anwaltes von Ruthard Stachowske werden Ausdrucke der Beiträge beigefügt. Geht auch nicht: Den einen haben ich am 26. Januar 2010 gelöscht, den anderen hat der Anwalt frei erfunden.
Für diese Schilderungen benennt sich dieser Anwalt sogar noch selbst als Zeuge!
Den Vorwurf des Prozessbetruges werde ich mir keinesfalls gefallen lassen. Wozu gibt es Staatsanwälte?
6. März 2010
Das TG-Monopoly: Gehe ins Gefängnis?
"...beantragen wir namens und in Vollmacht des Gläubigers (gemeint ist Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch), ohne mündliche Verhandlung unter Abkürzung der Stellungsnahmefrist für den Schuldner auf maximal eine Woche
1. gegen den Schuldner (gemeint bin ich) wird wegen des Verstoßes gegen das im Titel bezeichnete Unterlassungsverbot der Einstweiligen Verfügung der Kammer vom 21. 1. 2010 ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe festzusetzen, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft zu verhängen;
2. dem Schuldner die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufzuerlegen;
3. den Streitwert für das Vollstreckungsverfahren festzusetzen",
heißt es in einem "Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels", den der Anwalt von Ruthard Stachowske am 12. Februar 2010 an das Hamburger Landgericht geschickt hat.
Vorgeworfen wird mir, dass ich einen Beitrag, den ich auf richterlichen Beschluss am 26. Januar 2010 hätte löschen müssen, nicht gelöscht hätte. Das bezeugt eine Mitarbeiterin des Rechtsanwaltes von Ruthard Stachowske in einer Versicherung an Eides Statt, in der steht, sie habe den Beitrag am 27. Januar 2010 auf meinen Seiten noch "gesehen". Was sie gelesen haben will, verrät sie nicht.
Behauptet wird, dass ich gegen ein "gerichtliches Verbot" beharrlich verstoße, dass ich auf Recht und Gesetz aufmerksam gemacht werden müsste und dass ich "Teil einer groß angelegten Kampagne gegen den Gläubiger und die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH" sei.
Nun hören Sie mal zu, Herr Stachowske! Schauen Sie einmal in Ihrer Einrichtung nach, in jeden Winkel, unter jedes Bett, in jede Dachgeschoss- und Außenwohnung. Dann werden Sie feststellen: Ich bin nicht da! Wenn ich da wäre, dürften Sie mich weder eine Treppe hochzerren noch von den anderen isolieren, sie dürften mir auch nicht mit Entzug eines Kindes drohen oder Behörden mit Lügen über mich füttern, sie dürften auch nicht behaupten, dass ich möglicherweise ein Kind in einem Kühlschrank verrecken lasse, wenn sie das mit mir machen würden, ginge ich schnurstracks zur Polizei, zum Bürgermeister und zu denen, die ihre Arbeit finanzieren.
Und noch was: Ich habe das gerichtliche Verbot am 26. Januar 2010 gegen 18 Uhr zugestellt bekommen. Obergerichtsvollzieher Thomas Onnen aus Wilhelmshaven steckte es in meinen Briefkasten, vorher klingelte er bei mir und blockierte den Klingelknopf, so dass mein Hund zur Tür flitzte und sich über den Dauerton wunderte. Ich beendete ein Telefongespräch, das ich gerade führte, ging nach unten, holte aus meinem Briefkasten einen neutralen Umschlag, in dem sich das gerichtliche Verbot befand.
Ich las die einstweilige Verfügung, nahm den Beitrag aus dem Netz und speicherte ihn bei http://www.blogspot.com/ als Entwurf, dann schrieb ich eine mail an meinen Anwalt und informierte ihn. Der schickte umgehend ein Fax an das Landgericht Hamburg und forderte die Antragsschrift an. Anschließend fragte mich mein Anwalt, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Das bejahte ich.
Weitere Leute setzte ich in Kenntnis, jemand aus Lüneburg rief mich umgehend an. Auch er fragte mich, ob ich den Beitrag aus dem Netz genommen hätte. Als ich ihm antwortete, dass dies nun ein Entwurf sei, der nicht mehr öffentlich zugänglich ist, entgegnete er: "Ach ja, das geht ja auch..."
Warum eigentlich hat Ihr Anwalt bis zum 12. Februar 2010 mit seinem Antrag gewartet. Warum hat er nicht am 27. Januar das Gericht angerufen und um Augenschein meiner Seiten gebeten? Dann gäbe es doch einen glaubwürdigen Zeugen für den angeblichen Verstoß. Bekannt sind Sie dem Gericht doch bereits nach drei einstweiligen Verfügungen, einer Klage und einem weiteren Ordnungsmittelverfahrens...
Letzte Anmerkung: Fragen Sie doch einmal den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, warum der meine Fragen nicht beantwortet. Ist doch gleich, welche ich stelle. Geschwiegen wird immer!
19. Februar 2011
Gericht zweifelt an Antrag
Jetzt hat das Hamburger Landgericht dem Anwalt von Ruthard Stachowske 14 Tage Zeit gegeben, um seinem Antrag Substanz zu verleihen. Der mir gemachte Vorwurf sei nicht fundiert begründet worden.
4. März 2011
Der Rückzieher
Der Anwalt von Ruthard Stachowske teilt dem Hamburger Landgericht mit, dass der Antrag aus "rein wirtschaftlichen Gründen" zurückgezogen werde. "Weil wir gelogen haben, bis sich die Balken biegen" hat er wohl nicht schreiben dürfen...
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