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Montag, 12. Oktober 2015

Beliebte Ratgeber

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Sonntag, 17. April 2011

Zur TG-Therapie

17. April 2011
Ohne Familienmitglieder

Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:

"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.

Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.

Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.

Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.

Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.

Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.

Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
 
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
 
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so:  Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
 
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
 
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...

Das gesamte Urteil

Mittwoch, 20. Januar 2010

Ein Professor rätselt

20. Januar 2010
Drei Muster hat die Sucht-Familie?

In einem Gespräch mit der Infostelle der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gibt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske den Mustermann, der bei seiner Arbeit drei davon entdeckt haben will. Wobei nach meinem bisherigen Kenntnisstand gilt: Entspricht das Familiensystem diesen Mustern nicht, wird die Familie bei der mehrgenerationalen Therapie diesen Mustern angepasst. Allerdings erfahren die meisten Familienmitglieder das nie - und wenn sie es erfahren, ist oft Zufall im Spiel. Dann geraten Betroffene und der Professor aneinander, streitet jemand Vorwürfe ab, die ihm hinter seinem Rücken gemacht worden sind, kommt es zur Eskalation.


An dieser Eskalation führt kein Weg vorbei, denn Stachowske setzt alles absolut - auch in dem Gespräch mit jener Infostelle. Erst einmal behauptet er (Muster 1): „Alle Klienten, die an den Mehrgenerationen-Familientherapien teilgenommen haben, sind in Familiensystemen sozialisiert worden, in denen offen oder versteckt Suchterkrankungen manifest waren.“ Schlussfolgerung des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: „Die Jungen haben nur etwas gelebt, was die Alten seit Generationen vorgelebt haben.“

Im zweiten Muster wird es mystisch. O-Ton Stachowske: „In allen Familiensystemen haben wir generationsübergreifende, nicht verarbeitete Traumata wieder gefunden, die von Generation zu Generation neu erlebt wurden, in einigen Fällen sogar in gleichen Lebensaltern.“ Als Trauma-Beispiele fallen ihm sogleich ein: sexueller Missbrauch an Kindern und andere sexuelle Gewalt.

Als müsse er nun unbedingt noch einen draufsetzen, präsentiert er im dritten Muster „Enkelinnen und Enkel von z. T. großen Nazi-Tätern“ und stellt die therapeutische Arbeit mit ihnen so dar: „Mühsam habe ich verstehen müssen, dass die Folgen des 2. Weltkriegs eben nicht im Mai 1945 beendet waren, sondern dass in Deutschland und anderen Ländern das Grauen des 2. Weltkriegs weiterlebte. Es gab Familiensysteme, in denen Kinder von Tätern des 2. Weltkrieges wiederum Kinder von Opfern des 2. Weltkrieges geheiratet haben. Hier haben zwei Menschen versucht, die jeweils andere Familiengeschichte in ihrer Ehe so miteinander zu verbinden, dass eine Integration dieser extremen Unterschiedlichkeit in jeweils ihrem System der Generationen gelingen konnte – und dies ist oft genug nicht gelungen.“

Diese drei Muster müssen in diesem Professor inzwischen sehr manifest geworden sein. Allerdings scheint er noch zu ahnen, dass diese Thesen keiner wissenschaftlichen Prüfung standhalten. Auch keiner mit gesundem Menschenverstand. „Alle“ gibt es nämlich nie. Würden die Muster von Stachowske die Realität widerspiegeln, wäre Erziehung ein Kinderspiel. Man vermeidet einfach bestimmte Fehler und schon werden sie vom Nachwuchs nicht gemacht. Mein Zahnarzt aber hat schon gewusst: „Eltern können ihre Erfahrungen nicht an ihre Kinder weitergeben. Sie müssen eigene Fehler machen.“ Oft fragen Mütter und Väter, was sie falsch gemacht haben, wenn der Nachwuchs über die Stränge schlägt. Dabei müssen sie gar nichts Wichtiges falsch gemacht haben. So was geschieht in vielen Familien, die sich in ihren Strukturen und ihrem Verhalten etwa so ähneln wie ein Tiger einem Eichhörnchen ähnelt.

Auch bei anderen Gelegenheiten neigt Ruthard Stachowske zu Mustern. Jetzt bei einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, das er gegen eine Ex-Patientin angestrengt hat, die ganz und gar nicht in das Erklärungsmuster dieses Professors passte. Also muss ein neues her. Das sieht so aus: Im Mai 2009 hat ein ehemaliger Redakteur mit Namen Heinz-Peter Tjaden gegen ihn eine Internet-Kampagne gestartet, irgendwann tauchte diese Mutter als „Tjaden-Unterstützer“ auf, die sich zu anderen „Tjaden-Unterstützern“ gesellte. Immer noch, erklärt Stachowske gegenüber dem Hamburger Landgericht, frage er sich, warum sich dieser ehemalige Redakteur ausgerechnet seine Einrichtung „ausgewählt“ habe.

Und schon falle ich aus diesem Muster: Ich bin nämlich kein ehemaliger Redakteur und die Beschäftigung mit dieser Einrichtung hat sich für mich nicht zufällig ergeben. Anlass war eine Klageandrohung von Stachowke. Damals wusste ich nichts über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Sofort fragte ich mich, warum mir gedroht wurde - ich begann mit den Recherchen. Stachowske jedoch wird sich gedacht haben: „Alle Redakteure, die von einem Anwalt ein Schriftstück bekommen, lassen die Finger von einem Thema, wenn man ihnen für den gegenteiligen Fall mit juristischen Schritten droht.“

Das Gespräch

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (III)

Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes immer dabei

Hält Professor Dr. Ruthard Stachowske einen Vortrag, hat er das Grundgesetz dabei. Ob in Cloppenburg oder in Weimar, der erste Satz von Artikel 6 Absatz 2 wird von ihm zitiert. Er lautet: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.” Dabei schaut der Referent auch in den Bauch einer schwangeren Frau. Das Kind, das darin heranwächst, müsse geschützt werden. Vor Drogen. Stachowske unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen legalen und illegalen Drogen. Schlecht für das Kind seien sie schließlich alle.

Gern stattet er in diesem Vortragsstadium dem Bundesverfassungsgericht einen Besuch ab und verweist auf die Ausführungen der obersten Richter zu Abtreibungen. So spannt Stachowske einen Bogen für das so genannte “Kindeswohl”, der juristisch auf tönernen Füßen steht. Das weiß der Professor und ersinnt Möglichkeiten, wie es ihm gelingen könnte, das von ihm propagierte Familiensystem zu erweitern, ohne dass jemand auf die Idee kommt, sich in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch über die Auswirkungen zu informieren.

Die kennt eine heute 48-Jährige aus eigener Erfahrung. Ulrike Krüger (Name geändert) entscheidet sich Anfang 2003 für diese Einrichtung, denn: “Mir war es wichtig, dass ich zusammen mit meinen Kindern eine Therapie machen konnte.” Das hätte eine gute Entscheidung sein können, denn im Internet stellt sich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch , die 1993 von der Jugendhilfe Lüneburg gegründet worden ist, so vor: “Sie war eine der ersten Einrichtungen in der Bundesrepublik, in der (drogen-)abhängigkeitskranke Eltern und ihre Kinder an einer gemeinsamen Therapie teilnehmen können. Die TG Wilschenbruch ist heute bundesweit eine der größten Einrichtungen dieser Art und sie bietet eines der am weitesten entwickelten Therapiekonzepte für Kinder aus drogenkranken Familiensystemen an.”

Nun kennt Professor Dr. Ruthard Stachowske sicherlich auch den Artikel 1 des Grundgesetzes. Der erste Absatz lautet: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Vor 38 Jahren hat zwar der “konkret”-Kolumnist E. A. Rauter in seinem Buch “Wie eine Meinung in einem Kopf entsteht” kritisch angemerkt, dass die Verfassungsväter mit dieser Formulierung zu kurz gesprungen seien, aber wenn stimmt, was Ulrike Krüger nach knapp 15 Monaten Therapie über die Einrichtung berichtet, ist dieser Grundgesetzartikel als Messlatte ausreichend: “Die Klienten, die schon länger da waren, wurden angeschrieen, unterdrückt und gedemütigt.”

Wir werden uns also mit den Erfahrungen von Ulrike Krüger näher befassen müssen. Andere haben ähnliche gemacht.

Veröffentlicht am 17. Juni 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXII)

Dieses blog ist ein Skandal

“Die großen Leute haben eine Vorliebe für Zahlen.


Wenn ihr ihnen von einem neuen Freund erzählt, befragen

Sie euch nie über das Wesentliche.

Sie fragen euch nie: Wie ist der Klang seiner Stimme?

Welche Spiele liebt er am meisten?

Sammelt er Schmetterlinge?

Sie fragen euch. Wie alt ist er?

Wie viel Brüder hat er?

Wie viel wiegt er?

Wie viel verdient sein Vater?

Dann erst glauben sie ihn zu kennen.”

Stammt aus dem „Kleinen Prinzen“. Ist ein wundervolles Buch. Sollten alle Kinder lesen. Jeder Erwachsene auch. Nur einer wird diese Geschichte wohl nicht verstehen: der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Für den scheint eher der Spruch von Tolstoi zu gelten: „Grässlich ist der Typ von Menschen, die immer Recht behalten wollen. Sie sind bereit, Unschuldige zu verurteilen, nur um Recht zu behalten.“

Dann leistet man sich auch dies: Im Netz gibt es neuerdings das blog http://tg-wilschenbruch.blogspot.com Verantwortlich dafür zeichnet ein so genannter „Freundeskreis“, der sich so vorstellt: „Wir sind eine Gruppe von ehemaligen Klienten/innen der therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Wir haben dort allein/mit unseren Kindern eine stationäre Drogentherapie absolviert und stehen jetzt wieder mitten im Leben.“ Verantwortlich dafür zeichnet jemand, der in einer Außenwohnung der Einrichtung lebt.

So ganz auf eigenen Beinen steht er also noch nicht, stellt man fest, wenn man die Informationen zur Therapiedauer liest, die von der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch im Internet verbreitet werden: „Der stationäre Aufenthalt in unseren Einrichtungen dauert ca. 10 Monate. Dem schließt sich eine ambulante Betreuung an, während der Sie in Lüneburg leben, weiter in Kontakt mit den Mitarbeitern und Klienten bleiben, an Gruppen- und Einzelsitzungen teilnehmen können usw.“ Schließlich arbeite man „familienorientiert“.

Wäre diese Einrichtung tatsächlich „familienorientiert“, könnte allerdings das nicht geschehen: Zum blog gehört ein Beitrag mit dem Titel „Das Wichtigste ist, dass ich drogenfrei bin.“ Er stammt von einer Mutter, die mit ihrem Kind seit zwei Jahren in der Einrichtung lebt. Fast identisch ist er mit einem privaten Brief dieser Patientin an ihre Mutter, die seit Monaten am Rande der Verzweiflung lebt, vom Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch über die Staatsanwaltschaft in Lüneburg wegen eines verbalen Missgriffes einen Strafbefehl bekommen hat und demnächst wieder mit ihrem Mann zum Familiengericht in Lüneburg fährt, weil diese „Familiensache“ einfach kein Ende nehmen will.

Daran scheint der Betreiber dieses blogs auch kein Interesse zu haben, letztendlich verantwortlich dafür zeichnet Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske, der bestimmt niemandem erzählen will, dass er als Leiter der Einrichtung nicht weiß, was in einer Außenwohnung geschieht. Veröffentlicht wird in dem Beitrag dieser Satz: „Mit allen Mitteln wollen sie (gemeint ist ihre Familie, der Verf.), dass ich in das alte Leben zurück komme, mit allen Mitteln.“ Wer so was ins Netz stellt, fragt fürwahr nicht nach dem Klang einer Stimme, der hat auch keine Schmetterlinge im Bauch, der hat genau das, was mir sein Anwalt am 28. Mai 2009 geschrieben hat: vehementes Verfolgungsinteresse an allen, die nach seiner Auffassung seine Ehre und sein Vermögen bedrohen.

Gestern Abend sind übrigens Erkundigungen darüber eingezogen worden, woher eine Verwandte dieser TG-Wilschenbruch-Mutter stammt. Die Angerufene brach in Tränen aus. Offenbar will Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske wieder einmal eine Familie stellen. Ins Abseits.

In dieser Familiensache dringend erforderlich ist: ein unabhängiger Vermittler. Dazu müsste diese Mutter mit ihrer Tochter aber erst einmal in einer Drogentherapieeinrichtung untergebracht werden, die nicht immer neue Fronten schafft.

Schlussfrage: Was haben eigentlich Außenstehende, die sich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch aus gegebenem Anlass informieren wollen, von Beiträgen, in denen Familien derart beschuldigt werden: „Ich war wieder einmal kurz davor, alles dadurch hinzuschmeißen, weil es schwer ist, dies alles auszuhalten“?

veröffentlicht am 1. Oktober 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXIV)

Doch mit dem Buch kamen die Tränen

Sie erzählt mit ruhiger Stimme. Sie überlegt sich jeden Satz. Sie erzählt ihre Geschichte, als sei es die Geschichte einer anderen Frau. Diese Frau hat von 2004 bis 2006 mit ihren beiden Söhnen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gelebt. Ihr Freund war eine Zeitlang dabei. Doch mit einem Buch kamen die Tränen.


Dieses Buch wird ihr in dem Jugendamt einer niedersächsischen Kleinstadt in die Hand gedrückt, Verfasser ist Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Sie ist überzeugt: „Der Mann kann uns helfen.“ Diese Überzeugung hält nicht lange. Sonja Meier (Name geändert) vergleicht den Alltag in der Einrichtung mit Stachowskes Behauptung, er mache eine familienorientierte Drogentherapie. „Macht er nicht“, sagt sie heute.

Jonas kommt herein. Der Kleine ist elf Jahre alt, sein Bruder sieben. „Noch was?“ fragt der Junge. „Du kannst noch die Badewanne sauber machen“, sagt Sonja Meier. „Okay“, sagt Jonas und verschwindet im Badezimmer.

Dieser Junge sagt über den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch: „Das ist ein böser Mann.“ Jonas und sein Bruder sind dabei gewesen, als ihre Mutter wieder einmal erniedrigt wird. Angeblich hat sich Sonja Meier nicht an den „Rauchplan“ der Einrichtung gehalten. Darin aufgelistet werden die Rauchpausen. Jetzt gibt es einen neuen Plan. Die Rauchpause während der Kaffeerunde am Sonntag fehlt. Sonja Meier weiß das nicht, will trotzdem eine Zigarette rauchen. Bestraft wird so etwas in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch mit Sanktionen. Heißt: Patienten werden in Klausur geschickt, sollen allein gelassen über ihr angebliches Fehlverhalten nachdenken.

Dann werden alle zusammengetrommelt, Kinder, das Team des Professors der Philosophie, die Patienten. Jemand hält Sonja Meier ein Tablett mit Zigarettenkippen hin. Sie wird gefragt, ob sie jetzt eine rauchen wolle. Jonas bricht in Tränen aus.

„In dieser Einrichtung“, sagt die 34-Jährige, „werden Menschen auseinander genommen. Dann werden sie neu wieder zusammengefügt.“ Gefalle dem Leiter der Einrichtung das Puzzle nicht, müsse man gehen. Sonja Meier auch. Sie wird in eine Selbsthilfegruppe gebracht. Erzählt dort von ihren Erlebnissen, dass ihre Söhne noch in Wilschenbruch sind und inzwischen die dritte Bezugsperson haben.

„Therapie“, sagt Sonja Meier, „Therapie haben die mit mir nicht gemacht.“

Wird fortgesetzt
Veröffentlicht am 20. Oktober 2009