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Dienstag, 23. April 2013

Erste Hinweise

Prolog für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen

Im Netz werden unter Missbrauch meines Namens Dokumente veröffentlicht, die aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch stammen. Das erste Mal ist das im Oktober 2011 geschehen. Dagegen gingen mein Anwalt und ich mit Unterstützung der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden und der Polizei von Lüneburg vor. Die Beiträge, die wir gesperrt haben wollten, wurden gesperrt. Inzwischen sind die anonymen Veröffentlichungen in die Schweiz umgezogen.

Dazu wurde mir in einem Hilfeforum jetzt mitgeteilt:

Warum wird mein Blog zu einer länderspezifischen URL weitergeleitet?

Frage: Warum wird die URL geändert?
Antwort: In den nächsten Monaten wird die Website-Adresse eines Blogs, das Sie lesen, möglicherweise zu einer länderspezifischen Domain weitergeleitet. Ein Beispiel: Sie halten sich in Australien auf und lesen das Blog [Blogname].blogspot.com. Dann werden Sie möglicherweise zu [Blogname].blogspot.com.au weitergeleitet. Die länderspezifische Domain sollte dem Land entsprechen, in dem Sie sich zurzeit aufhalten.

Frage: Was ist der Grund für die Änderung?
Antwort: Auf diese Weise möchten wir die Unterstützung für lokales Content Management verbessern. Wenn wir einen Antrag auf Entfernung aufgrund einer Verletzung lokaler Gesetze erhalten, stehen diese Inhalte möglicherweise keinen Lesern mehr zur Verfügung, die sich in der Domain befinden, in welcher die betreffenden Gesetze gelten. Dieses Update ist im Sinne unserer Haltung gegenüber freier Meinungsäußerung und fragwürdigen Inhalten, die sich nicht geändert hat.

Frage: Wo wird diese Änderung umgesetzt?
Antwort: Wir führen diese Änderung stufenweise ein, sodass in den nächsten Monaten länderspezifische Domains in weiteren Ländern eingerichtet werden.

Frage. Benachrichtigt Google die Blog-Inhaber, wenn Inhalte entfernt werden?
Antwort: Ja. Wenn Inhalte aus einem Blog entfernt werden, werden der Autor und etwaige Kontenadministratoren per E-Mail informiert und erhalten eine Nachricht über ihr Blogger-Dashboard.

Frage: Was sieht der Leser, wenn ein Post aus einem Blog entfernt wurde?
Antwort: Wenn Inhalte aus irgendeinem Grund aus einem Blog entfernt werden, wird jedem Leser, der darauf zugreifen möchte, die Nachricht angezeigt, dass der betreffende Inhalt entfernt wurde. Außerdem wird eine Kopie von jedem Entfernungshinweis bezüglich Blogger-Inhalten an das Chilling-Effects-Projekt für die Veröffentlichung auf deren Website gesendet. Zudem veröffentlichen wir die Anzahl der Anträge auf Entfernung seitens der Regierung und die Art der betreffenden Inhalte zweimal jährlich in unserem Transparenzbericht.

Frage. Können Nutzer außerhalb der USA immer noch auf die .com-Domains der Dienste zugreifen?
Antwort. Ja, wir gestatten es jedem Nutzer, die .com-Version eines Blogs bei Blogger durch Eingeben von "http://[Blogname].blogspot.com/ncr" aufzurufen – diese URL führt grundsätzlich immer zur .com-Version des Blogs. Der Zusatz "ncr" (no country redirect, keine länderspezifische Weiterleitung) verhindert vorübergehend, dass wir Leser zu der lokalen Version des Blogs weiterleiten.

Frage: Wie kann ich dieses Prinzip auf die URL eines einzelnen Posts und nicht des gesamten Blogs anwenden?
Antwort: Fügen Sie "/ncr/" gleich nach der länderspezifischen Domain an, um auf einen bestimmten Post zuzugreifen. Ein Beispiel: "[Blogname].blogspot.com.au/Beispielseite" sollte als "[Blogname].blogspot.com.au/ncr/Beispielseite" eingegeben werden.

Frage: Wie wirkt sich die Änderung auf mein Blog aus?
Antwort: Blog-Inhaber werden keine sichtbaren Unterschiede in ihrem Blog bemerken, aber den Lesern fällt möglicherweise eine länderspezifische Domain auf, die sich danach richtet, aus welchem Land sie auf das Blog zugreifen. Blog-Autoren bzw. -Inhaber verwalten und bearbeiten ihre Inhalte weiterhin über Blogger.com. Wenn wir Inhalte entfernen, die gegen lokale Gesetze verstoßen, dann tun wir dies nur für die jeweilige länderspezifische Domain.

Frage: Was geschieht, wenn ich eine benutzerdefinierte Domain habe?
Antwort: Benutzerdefinierte Domains sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Frage: Wirkt sich dies auf die Suchmaschinenoptimierung in meinem Blog aus?
Antwort: Nach der Änderung werden Blogspot-Inhalte von Crawlern unter vielen verschiedenen Domains gefunden. Das Bereitstellen duplizierter Inhalte unter verschiedenen Domains kann Auswirkungen auf Suchergebnisse haben. Wir setzen jedoch alles daran, negative Auswirkungen zu vermeiden, wenn Blogspot-Inhalte unter mehreren Domains bereitgestellt werden.

Ende des Beitrags

Besonders spannend finde ich die Antwort auf die vierte Frage. Blogbetreiber werden also auch per mail über die Sperrung von Beiträgen informiert. Außerdem hinterlässt jeder Spuren im Netz. Die Spuren, die anonyme Nutzer hinterlassen, ergeben irgendwann einen Trampelpfad, der zu ihnen führt. Nach dem Ausschlussprinzip hätte schon 2011 die Suche in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beginnen müssen. Der Nachfolger von Ruthard Stachowske hat die Polizei aber mit einer merkwürdigen Begründung ("Die Dokumente kann jeder aus der Einrichtung gestohlen haben.") abgespeist. Dass er damit jedem Teammitglied und jedem Schutzbefohlenen die Fähigkeit zu einer Straftat unterstellte, ist gelinde gesagt unappetitlich. Zu jener Zeit wurde der Stachowske-Nachfolger zudem auf Schritt und Tritt beobachtet, wo der sich wann mit wem traf, konnte man im Netz nachlesen. Was sein Verhalten noch seltsamer erscheinen lässt. Denn er hätte auch ein persönliches Interesse daran haben müssen, dass anonyme Blogbetreiber erwischt werden.

Dazu noch einmal ein Link zu einem meiner Beiträge: Die "Erntehelfer"

Epilog

Derzeit organisiere ich für die Tochter einer ehemaligen TG-Klientin eine Lesung. Anschließend gehen wir in Hooksiel lecker essen. Die Spaghetti sponsert uns die Besitzerin eines Cafés und Bistros, die jährlich so manchen Euro als Spende für einen Kindergarten und für die Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) locker macht. WiKi-Geschäftsführer ist Matthias Lange, der vor zwei Jahren als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg entlassen wurde. Was für ein Zufall?

Der Link zu diesem Café und Bistro

  

Mittwoch, 15. August 2012

Deckel drauf

Weiteren Anhaltspunkt geliefert

Für das Ermittlungsverfahren habe ich der Staatsanwaltschaft Lüneburg nun einen weiteren Anhaltspunkt geliefert, der auf die Spur desjenigen führen könnte, der im Oktober 2011 aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gestohlene Dokumente anonym ins Netz gestellt hat (Az. NZS 1107 UJs 20502/12). Dazu habe ich die Vernehmung jenes Lüneburger Kinderarztes vorgeschlagen, der im Mai 2011 in seiner Personalakte auch Berichte über TG-Patienten fand, worüber er sich per mail bei der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden beschwerte. Außerdem erweiterte ich meine Strafanzeige.

Was aus meiner Abschlussrechnung für meine Beratertätigkeit wird, warte ich noch ab. Ich habe sie am 9. August 2012 an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt. Sollte diese Rechnung nicht bis Freitag beglichen worden sein, leite ich sie ebenfalls an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiter.

Der laut Impressum neue Geschäftsführer Serdar Saris rührt sich überhaupt nicht. Was ich überhaupt nicht verstehen kann. Würde ich in einem Betrieb die Geschäftsführung übernehmen, würde ich sofort mit meinem Vorgänger Kontakt aufnehmen, falls sich jemand bei mir meldet, der sich als Berater meines Vorgängers ausgibt und zudem auch noch beweisen kann, dass er für einen gewissen Zeitraum bereits als Berater bezahlt worden ist.

Aber auch in dieser Hinsicht tat sich bereits noch mehr Seltsames. Als ich vor einem Jahr Gisela van der Heijden auf die vereinbarte Bezahlung hinwies, wendete sie sich sofort an meinen Anwalt und behauptete, eine solche Vereinbarung gebe es nicht. Dass dies nicht stimmte, bewies ich meinem Anwalt im Handumdrehen. Die mail mit dieser Vereinbarung hat Gisela van der Heijden wahrscheinlich gar nicht mehr. Aber ich habe sie.

 Jetzt mache ich erst einmal den Deckel auf meine Berichte über dieses Thema. Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft herausbekommt.

Montag, 9. Juli 2012

Klauen kann jeder

Lüneburger Polizei ist verwundert

Die Polizei von Lüneburg gibt den Fall wieder ab an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg. Recherchiert worden ist, weil aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch im vorigen Jahr Schriftstücke über Ex-Klientinnen und Ex-Klienten gestohlen worden sind. Die könne jeder gestohlen haben, habe jeder Verantwortliche aus der Einrichtung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gesagt, berichtet heute die Lüneburger Polizei. Einig sind wir uns: "Eine Einrichtung, aus der jeder Dokumente stehlen kann, hätte längst geschlossen werden müssen." Was noch vorhanden ist, wurde angeblich so weggeschlossen, dass sich niemand mehr nach Belieben bedienen kann, wenn er jemanden in die Pfanne hauen will.

Möglicherweise ebenfalls verschwunden ist auch eine Mahnung, die ich der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt habe. Nach einem missglückten gerichtlichem Mahnbescheid treffe ich die Vorbereitungen für eine Zahlungsklage. Die Kosten betragen 302,50 Euro. Inzwischen sind mir 30 Euro gespendet worden. Die Überweisung einer zweiten Spende in Höhe von 20 Euro ist mir heute vom Mahngericht in Uelzen bestätigt worden. Sie stammt aus Bremen, die dritte noch nicht bestätigte aus dem Ruhrgebiet.

Nun klau mir bloß niemand die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg samt Therapeutischer Gemeinschaft Wilschenbruch. Ich hoffe, dass zumindest dies nicht alle können...

Genug geheult

Neues Spiel