Posts mit dem Label Hellinger-Methode werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Hellinger-Methode werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 17. April 2011

Zur TG-Therapie

17. April 2011
Ohne Familienmitglieder

Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:

"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.

Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.

Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.

Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.

Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.

Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.

Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
 
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
 
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so:  Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
 
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
 
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...

Das gesamte Urteil

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (II)

Wege gelingender Zusammenarbeit?

Zeitlich zwischen gelbe Rosen, goldenen Kelch und Decke hinein- und gelbe Rosen, goldenen Kelch und Decke wieder hinausbringen, könnte dies geschehen: Den Patientinnen wird die Familien-Geschichte ihrer Drogensucht erzählt. In einem Rollenspiel. Das für zwei Sitzungsteilnehmerinnen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch laut Bericht der Rosen-, Kelch- und Deckenträgerin nach drei Tagen diese Folgen gehabt haben soll: Die eine war dermaßen verwirrt, dass sie nicht mehr wusste, wo sie hinlief, die andere war dermaßen aggressiv, dass sie ihre Wut tagelang an einem Sportgerät ausließ.

Ob auch das für den Leiter der Einrichtung “Wege gelingender Zusammenarbeit” sind, muss noch genauer erforscht werden. Auf jeden Fall hat Professor Dr. Ruthard Stachowske am 20. Juni 2006 einen Vortrag zu diesem Thema gehalten. In diesem Referat beschäftigte sich der dreifache Vater mit der Frage “Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem System der Generationen und der Entstehung von Drogenabhängigkeit?”

Wer sich eine solche Frage hat einfallen lassen, neigt nicht zu Zweifeln an einer solchen These, die in einem Zeitalter einer steigenden Zahl von so genannten “Patchwork-Familien“ fürwahr ein immer weiteres Feld der therapeutischen Träume öffnet.

Doch in diesem Referat dieses Honorarprofessors an der Evangelischen Hochschule Soziale Arbeit zu Dresden klingt noch viel mehr merkwürdig, zumal es auch noch die Folien 84 und 85 gibt. Auf Folie 84 steht: “…dass in annähernd allen Familiensystemen Täter- und Opfergenerationen des Zweiten Weltkrieges sich durch Heirat miteinander verbunden haben.” Auf Folie 85 steht: “Das bedeutet, das in diesen Familien eine kulturelle Identität verbunden werden sollte, die tatsächlich nicht zu verbinden war.”

Und schon nehmen die Kinder Drogen? Zwar könnte es auch andere Sucht-Gründe geben, aber in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hält man Erfahrungsberichten zufolge geradezu unverdrossen Kurs auf Erweiterung des Familiensystems, bis endlich jemand gefunden worden ist, dessen kulturelle Identität nicht mit den anderen kulturellen Identitäten hätte verbunden werden dürfen. Störenfriede gehören zum System.

Bedauerlich findet Professor Dr. Ruthard Stachowske in seinen Vorträgen, dass es hier zu Lande auch noch ein Rechtssystem gibt, das mit seinen Therapie-Vorstellungen nicht so ganz in Einklang zu bringen ist. Davon soll er sich gelegentlich ablenken, indem er Patientinnen die Frage stellt: “Findet ihr mich attraktiv?” Als Journalist lernt man: “Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.” Als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auch?
Der bestreitet übrigens ganz energisch, dass er nach der Hellinger-Methode arbeitet.
Veröffentlicht am 15. Juni 2009