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Freitag, 9. Dezember 2011

Tolle Zeugin

8. Dezember 2011
Stachowske ruft Familienrichterin als Zeugin auf

Der Schriftsatz von Stachowskes Anwalt hat etwas von einem Bumerang. Wäre es die Aufgabe des Richters, in diesem Verfahren jede Aussage zu prüfen, gäbe es bald nicht nur einen fristlos entlassenen Sozialpädagogen, sondern auch einen vor dem Hamburger Landgericht bis auf die Knochen Blamierten...

Nun stellen wir uns einmal vor: Nach einer ausreichend großen Zahl an Verkehrsverstößen sind wir den Führerschein losgeworden. Dafür hat immer der gleiche Polizeibeamte gesorgt. Dann sollen wir den Lappen wiederbekommen, müssen also zum "Idiotentest". Den verweigern wir. Stattdessen soll besagter Polizist bezeugen, dass wir schon immer exzellent Auto gefahren sind...Gibt´s nicht?

Bei Ruthard Stachowske sehr wohl. Als Zeugin für seine Sache hat er im jüngsten Schriftsatz eine Familienrichterin benannt. Die soll gleichsam auf wundersame Weise bestätigen, dass die Vorwürfe, die Stachowske gegen eine Ex-Klientin erhebt, zutreffend sind.

Dabei hat diese Richterin schriftlich festgehalten, dass Stachowske gar nicht in der Lage sei, Vorwürfe zu konkretisieren. Sie verfasste vor vier Jahren eine Notiz, die da lautete: "Nach der kurzen telefonischen Rücksprache mit Herrn Stachowske nochmals Rücksprache mit dem Gutachter. Er sieht keine Gefahren bei einem unbegleiteten Umgang, mit Herrn Stachowske habe er nur kurz und im Wesentlichen über Formalien gesprochen. Konkretisierungen der verschiedenen Bedenken würden nicht erfolgen.

Dies ist auch mein Eindruck. Mir ist völlig unklar, warum eine Diagnostik der Jugendpsychiatrie bisher nicht erfolgt ist. Eine konkrete Diagnose bezüglich des Kindes durch die Einrichtung wurde nicht vorgetragen. Es bleibt bei pauschalen Bekundungen und Andeutungen. Konkrete Therapien mit dem Kind gibt es offenbar nicht, was die gestrige Anhörung ergeben hat. Eine Angststörung wurde bisher seitens der Einrichtung nicht gesehen. Ich habe große Bedenken, das Kind länger in der Einrichtung zu belassen..."

Also kam das Kind nach Hause. Und nun braust diese Richterin nach Hamburg, parkt ihr Auto auf dem Sievekingplatz, eilt ins Hamburger Landgericht und erklärt, dass sie schon immer davon überzeugt gewesen sei, Stachowske wisse, was er sage, wenn er Mütter beschuldigt?

Oder würde diese Familienrichterin wiederholen, was sie seinerzeit auch noch geschrieben hat? Das war: "Die Einrichtung geht m. E. auf Konfrontation und baut erheblichen Druck auf."

Schlicht gesagt, hat diese Richterin Ruthard Stachowske als Dampfplauderer entlarvt. Der jüngste Schriftsatz seines Anwaltes beweist: Ein Dampfplauderer ist Stachowske geblieben.

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