Donnerstag, 31. Dezember 2009

Lesen oder nicht lesen?











22. Dezember 2009
Ein selbst ernannter "Redakteur"?

Nach einer Klageandrohung vom 28. Mai 2009 und einer Unterlassungserklärung hat mich nun per mail-Anhang die zweite Unterlassungserklärung ereilt. Darin lässt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske über seinen Anwalt behaupten, er habe ein Verbot erwirkt. Das ist mir neu. Außerdem geht dieser Jurist davon aus, dass ich solche Schreiben schon gar nicht mehr lese. Ist etwas Wahres dran: Ich überfliege sie nur noch.

Eine Passage ist mir aber geradezu in mein Energiefeld gesprungen: Dort steht, ich sei ein selbst ernannter "Redakteur". Nun kann man nicht von jedem Anwalt und von jedem Philosophen erwarten, dass sie wissen, was ein Redakteur ist, aber ich probiere es trotzdem einmal - und zwar so einfach wie möglich.

Bei einem Fachzeitschriftenverlag in Isernhagen bei Hannover, bei einer Lokalzeitung und bei einer Hamburger Nachrichtenagentur habe ich vom 1. Oktober 1979 bis zum 31. Dezember 1980 ein Volontariat gemacht. In dieser Zeit besuchte ich auch ein sechswöchiges Seminar an der Hamburger Akademie für Publizistik mit namhaften Referenten. Ein Beispiel.

Anschließend wurde ich von dem Fachzeitschriftenverlag als Redakteur übernommen, neun Monate später war ich Chefredakteur. Nebenbei arbeitete ich weiter für die Hamburger Nachrichtenagentur. 1984 und 1985 wechselte ich zu einer Lokalzeitung, war dort Lokalchef und stellvertretender Chef vom Dienst. Weitere Stationen: freier Mitarbeiter bei "Bild" Hannover und verantwortlicher Redakteur von Wochenzeitungen in Burgdorf bei Hannover und in Wilhelmshaven.

Ist das genug Redakteur - oder darf es noch ein bisschen mehr sein? Bei Elisabeth Noelle-Neumann habe ich übrigens Publizistik studiert.

23. Dezember 2009
Selbst ernannter "Redakteur" bekommt Post

Wieder ist mir bestätigt worden, dass Wertsachen beim Verlassen der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht herausgerückt worden sind. Die Zahl derjenigen, die das berichten, steigt also weiter.

Auf dem Postweg ist die Unterlassungserklärung noch nicht angekommen.

28. Dezember 2009
Brief bald wieder in Eingangskörbchen von Dr. S.

Als selbst ernannter "Redakteur" muss man schließlich nicht jede Unterlassungserklärung eines Anwaltes lesen. Deshalb habe ich die Annahme abgelehnt.









Der Prozess

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Zum Prozess

30. Dezember 2009
Heidrun G. - die Frau für das Grobe?

Ist die Mitarbeiterin Heidrun G. die Frau für das Grobe in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Als sich am 5. September in Lüneburg Ehemalige in einem Café trafen, machte sie aus dem zweiten Stock einer Außenwohnung Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sogar eine Elfjährige bannte sie auf Platte. Eine Klage gegen diese Aktion verlief im Sande. Begründung: Mit den Fotos ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Nun taucht der Name dieser Mitarbeiterin in einer Versicherung an Eides Statt auf. Hintergrund: Der Leiter der Einrichtung bestreitet in einer Einstweiligen Verfügung, dass er private Dinge von Patientinnen und Patienten an sich nehme. Das hat er zwar fast auf den Tag genau vor zwei Jahren in einem Brief (liegt mir vor) an eine Familienrichterin bestätigt, aber nun soll das nicht mehr stimmen.

Stimmt doch, versichert auch dieser Ehemalige. Er hat die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch seinen vor Gericht verwertbaren Angaben zufolge ohne seinen Ausweis und ohne seinen Schmuck verlassen. Mehrfach habe er die Herausgabe gefordert. Schließlich sei sein Vorschlag gewesen: „Ich komme vorbei und hole meine privaten Dinge ab.“ Heidrun G. soll darauf schriftlich geantwortet haben: „Wenn Sie hier einfach so vorbeikommen, werten wir das als Hausfriedensbruch.“ Deshalb habe er auf die Rückgabe verzichtet.

Sonntag, 6. Dezember 2009

Schöne Kooperation?

23. November 2009
Krankes Kind? Fröhliches Kind?

Die Mutter hat nach knapp drei Monaten die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch wieder verlassen. Ihr bescheinigt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske einen Monat später eine „komorbide Störung“, bedeutet: Sie ist nicht nur drogenabhängig, sondern weist weitere Krankheits- und Störungsbilder auf. Dazu gehört laut Auffassung von Stachowske Hysterie.


Das Kind ist noch in der Einrichtung, ihm bescheinigt der Professor der Philosophie eine Persönlichkeit mit diffusen Grenzen. Zwei Jahre später wisse er mehr. Ein Experte ist schneller, das Gericht entscheidet anders, als Stachowske sich das wünscht. Daran ändern auch schriftliche Endlos-Ergüsse nichts mehr.

Knapp zwei Monate später will das Jugendamt das Zeugnis des Kindes sehen, außerdem soll der Leiter der Einrichtung mitteilen, welche Untersuchungen bislang stattgefunden haben.

Darauf reagiert Stachowske mit einem „Kurzbericht“: Das Kind wird in der Einrichtung gefördert, besucht die Grundschule und ist bisher zweimal getestet worden. Viel ist das nicht nach acht Monaten Aufenthalt in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der Professor bittet um noch mehr Zeit: „Dieses alles verlangt eine andere Zeitperspektive als, vermuten wir, Sie erhofft haben.“

Da vermutet Stachowske richtig. Das Jugendamt entscheidet: Das Kind kommt in eine Einrichtung am Wohnort der Mutter. Fazit der Behörde: „(Wir sind) mit der Zusammenarbeit unzufrieden.“

Kaum ist das Kind in der neuen Einrichtung, äußert sich die Leiterin nahezu begeistert über den kleinen Gast. Auch ein Kinderarzt stellt fest: Dieses Kind ist fröhlich und freundlich „mit schöner Kooperation“.

„Schöne Kooperation“ - dieses Lob bekommt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch von keinem der Beteiligten…Wenn sich Stachowske durchgesetzt hätte, wäre das Kind heute noch in Wilschenbruch. Gut für Mutter und Kind: Es ist anders gekommen. Das Kind ist wieder zuhause.

Richterin unter Schock

20. November 2009
Aus der Luft gegriffene Behauptungen

Noch aber ist das Kind in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Zeit vergeht. Der Leiter der Einrichtung, der über Anwälte behaupten lässt, er schreibe keine „Risikoberichte“, verfasst eine „Risikomitteilung“, die sieben Seiten lang ist. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch bezeichnet er als „anerkannte Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, in der Drogenlangzeittherapien für insbesondere drogenkranke Eltern mit ihren Kindern durchgeführt werden.“


Einen Monat später will das Familiengericht Genaueres wissen, beraumt eine Anhörung an. Anschließend scheint die Richterin irgendwie unter Schock zu stehen. Sie fragt sich, warum für das Kind immer noch keine „konkrete Diagnose“ vorliegt, warum sich der Leiter der Einrichtung nicht ausdrücken kann und warum er kein „Verständnis für die Situation der Mutter“ aufbringt. Statt dessen werde Druck aufgebaut.

Die folgenden Sätze lauten: „Die Vorbehalte und auch Vorwürfe - z. T. m. E. ebenfalls unkonkret - sind erheblich. So hatte Herr Stachowske auf die Gefährlichkeit und das schwere Krankheitsbild der Mutter hingewiesen und eine Verbindung zu den Vorfällen aus der Presse (Bremen etc.) hergestellt.“

Eine Mutter will bei Besuchen in Wilschenbruch mit ihrem Kind allein sein und der Leiter der Einrichtung befürchtet, diese Begegnungen könnten so enden wie Kevin in Bremen: in einem Kühlschrank? Auch dafür - merkt die Richterin an - könne Ruthard Stachowske keine Anhaltspunkte liefern.

Schlussfolgerung des Gerichtes - gestützt auf die Feststellungen eines Experten: Das Kind muss so schnell wie möglich woanders untergebracht werden. Darauf reagiert der Leiter der Einrichtung mit weiteren Behauptungen: „In unserer Einrichtung arbeiten Psychotherapeuten, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, ein approbierter Psychotherapeut, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, anerkannte Suchttherapeuten, Familientherapeuten und Gestalttherapeuten.“

Da muss Ruthard Stachowske einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doppelt gezählt haben, bei Anwälten dieser Einrichtung dagegen scheint das nicht erforderlich zu sein. Warum der juristische Beistand immer wieder wechselt, gehört zu den ungelösten Fragen. Wie dem auch sei: Der Leiter der Einrichtung, eine Kollegin (Diplom-Sozialpädagogin, Suchttherapeutin) und ein Kollege (Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) füttern eine Anwältin mit Argumenten für einen Widerspruch. Der niemanden mehr beeindrucken wird.

Bewusste Täuschung

24. November 2009
Noch in der Einrichtung - oder doch nicht?

Noch einmal wiederholt und zum Mitschreiben: Auf die Kritik im Netz reagiert der Leiter der Einrichtung nicht nur mit Anwaltsschreiben in Fließbandproduktion, die Therapeutische Gemeinschaft hat auch ein neues blog ins Internet gestellt. Dort erscheinen Erfahrungsberichte. Wie glaubwürdig sind die eigentlich? Darf man die Einrichtung nicht fragen. Man bekommt keine Antwort.


Doch einen Bericht kann man auf den Prüfstand stellen. In dem steht: „Zur Zeit ist es auch so, dass ich wieder in einer ziemlichen Krise stecke und dafür wieder kämpfen muss, um da rauszukommen. Im Moment kommt von außerhalb ein starker Druck rein, es wird von meiner Familie bzw. meiner Mutter wie auch Schwestern usw. nicht akzeptiert, dass ich die Therapie mache und dass es mir dadurch einfach besser geht. Mit allen Mitteln wollen sie, dass ich in das alte Leben zurück komme, mit allen Mitteln.“

Frage: Klingt das so, als sei diese Mutter in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch? Frage für sich selbst beantworten, weiter lesen. Nächste Frage: Klingt das so, als werde auf diese Mutter von außen Druck ausgeübt? Frage für sich selbst beantworten, weiter lesen. Dritte Frage: Verbergen sich in diesen Zeilen schwere Vorwürfe gegen die eigene Familie? Frage für sich selbst beantworten, weiter lesen.

Nun darf gestaunt werden: Diese Mutter hat vor einigen Wochen mit ihrem Kind die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch verlassen, weil sie „es dort nicht mehr aushielt“. Eltern und Geschwister kümmern sich um sie, das Jugendamt hat eine Betreuerin eingesetzt und versichert: Der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch kann sagen was er will. Auf den hören wir nicht mehr.

Dennoch wird die Familie im blog der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch weiterhin - anonym - verleumdet. Die angebliche Verfasserin hat eigenen Angaben zufolge gar nicht gewusst, dass diese und weitere Zeilen im Netz stehen. Sie basieren auf einem privaten Brief, der mir vorliegt.

Fordert man die Einrichtung auf, diesen Bericht endlich zu löschen - bekommt man ebenfalls keine Antwort.