Mittwoch, 5. August 2009

Die Hellinger-Methode

Energiefeld statt Energiereservoir?

Niemand erfindet das Rad neu, wird einem irgendwie klar, wenn man einen Blick in den Seminarplan des Institutes wirft, an dem Professor Dr. Ruthard Stachowske zu einem dreiköpfigen Team gehört:

"In den 80er Jahren entdeckte der klinische Psychologe Dr. Roger J. Callahan, dass jedes traumatische Erleben (z. B. ein Hundebiss) eine ´Narbe´ im Energiefeld des Körpers hinterlässt.

In den 90er Jahren hat dann der Amerikaner Cary Craig die Energiefeld-Therapie weiterentwickelt. So ist EFT eine in Europa noch relativ junge Methode, die die 5000 Jahre alten Erkenntnisse der Akupunktur in die Psychologie einbringt. Durch Einbeziehung von Elementen der Hypnotherapie, der Kinesiologie und NLP ist eine Technik entstanden, die in kurzer Zeit äußerst effektiv in der Lage ist, emotionale Belastungen, Ängste, Phobien, posttraumatische Belastungsstörungen und viele andere einschränkende Emotionen zu beseitigen."

Das also wird in Lüneburg unterrichtet und vor Jahrzehnten haben wir über die Transzendentale Meditation gelernt: "Seit 1957 lehrt Maharishi Mahesh Yogi das Programm der Transzendentalen Meditation (TM) rund um den Globus. Seine Botschaft ist stets praktisch und direkt. Im Inneren eines jeden Menschen existiert ein unbegrenztes Energiereservoir, ein unermesslicher Vorrat an Intelligenz und Glück. Dieses Potential zu leben, ist das Grundrecht aller Menschen. Maharishi hat mit der TM-Technik ein einfaches, müheloses Verfahren entwickelt, durch das jeder Mensch systematisch die in ihm angelegten, unbegrenzten Möglichkeiten zur Entfaltung bringen kann."

Gefahr der Willkür

Deutungen und Interpretationen können nur zufällig ausfallen, wenn weder eine präzise Diagnose erhoben wird noch eine überprüfbare Krankheits- bzw. Gesundheitslehre vorliegt. Mit Sicherheit dürften die Personen der Stellvertreter mehr Einfluss auf die Lösung des Familienkonflikts nehmen, als das dem Wahrheitsanspruch der Methode recht sein kann. Tauschte man stellvertretende Personen aus: Würden sie in gleicher Weise die spezifischen „Beziehungswahrheiten“ einer Familiendynamik erspüren und sich dementsprechend umplatzieren? Weil bei den Stellvertretern individuelle und damit „feldunabhängige“ Faktoren Einfluss nehmen, liegt die Gefahr der Willkür und Beliebigkeit auf der Hand (vgl. Haas 2005).

Materialdienst, Juli 2009

Erkenntnisse aus einem wissenden Feld

Hellinger versteht seine Methode als Abwandlung der Arbeit der Familientherapeutin Virginia Satir, die seit den 1960er-Jahren mit Familienskulpturen arbeitete.

Bei der Familienaufstellung nach Hellinger werden vom Aufstellenden beliebige Personen (möglichst Männer für Männer und Frauen für Frauen) aus dem Kreis der Anwesenden stellvertretend für Familienmitglieder räumlich so angeordnet, dass sie seiner Wahrnehmung der Familiensituation entsprechen. Die Veränderung der Sicht der Probleme des Klienten soll sich dann durch intellektuelle und emotionale Erkenntnisse aus einem wissenden Feld (Albrecht Mahr) vollziehen, die der Klient aus dieser Aufstellung und der (v.a. unmittelbaren und unbewussten) Reaktion der beteiligten Personen gewinnt.

Bert Hellinger hat seine Aufstellungsarbeit unter dem Eindruck des Einflusses ethnischer Konflikte in Familiensystemen weiter entwickelt und führt heute immer häufiger die so genannten „Bewegungen der Seele und des Geistes“ durch, bei denen die Stellvertreter sich schweigend ihren Bewegungsimpulsen aus der Rolle und dem systemischen Feld überlassen. Dies führe meist zu dramatischen zumeist lösenden Bewegungsbildern, in die der Leiter nur noch spärlich eingreife.

Bei Aufstellungen sei immer wieder zu beobachten, dass der Stellvertreter recht genaue Auskunft über die Befindlichkeit und das Beziehungsgeflecht der vertretenen Person geben könne. Die hohe Übereinstimmung zwischen Aussagen von Stellvertretern und Originalpersonen sei bereits erforscht worden (u.a. von Gert Höppner). Insofern bringe die Aufstellung etwas Verborgenes ans Licht, das sich jenseits von Manipulation und bewusstem Hintergrundwissen zeigen könne. Daraus ergäben sich Möglichkeiten, das Beziehungsgeflecht des aufgestellten Systems zu bearbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Nach Bert Hellinger war das Familienstellen am Anfang zunächst nur eine Methode, um festzustellen, wie die Beziehungen in einer Familie beschaffen sind und was dort wirke. Es war in erster Linie zielneutral.

Der Hauptfokus der Methode richtet sich weniger auf den Aufstellenden selbst als auf sein Familien- bzw. Organisationssystem und das tragende Beziehungsgeflecht. Es geht primär darum, Lösung für das System und die Beziehungen darin zu bewirken, aus der sich Lösung für den Aufstellenden ergeben kann.

Zentral ist dabei der Begriff der Ordnung für Hellinger: Er geht von einer natürlichen Ordnung aus, die vorgegeben ist und die der Mensch sich nicht aussuchen kann. Weitere zentrale Begriffe sind das Gewissen und die Zugehörigkeit sowie der Ausgleich von Geben und Nehmen sowie deren Wirkungen in Systemen; wobei Hellinger z. B. drei Arten von Gewissen unterscheidet, [2] welche hierarchisch und oft gegeneinander wirken: das individuelle, das systemische und das „große“ Gewissen.

Inhaltlich postuliert er im Familiensystem ein „Sippen-Gewissen“, aus dem sich eine strenge Rangordnung ergibt. Dabei haben Mann und Frau den gleichen Rang, die Frau folge aber dem Mann, der der Frau dafür dienen muss; als nächstes die Kinder, wobei der Erstgeborene Vorrang habe. Zusätzlich sei „Ebenbürtigkeit“ wichtig, die etwa in einer Beziehung reich-arm oder behindert-nichtbehindert nicht gegeben sei. Die Sippe (deren „Seele“ auch verstorbene Vorfahren umfasse) sei eine „Schicksalsgemeinschaft“, jede/r habe darin eine festgelegte Funktion, und die Loyalität zur Sippe sei wichtiger als gesellschaftliche Vorstellungen von Gut und Böse.

Aufstellungen sind nach Bert Hellinger nicht primär eine therapeutische Methode, sondern ein Werkzeug, das in vielen Bereichen sinnvoll eingesetzt werden kann. Hellinger besteht dabei darauf, dass ein Bereich dabei kein Recht für sich beanspruchen dürfe, in den anderen kontrollierend einzugreifen.

Mittlerweile spricht Hellinger ausdrücklich davon, dass er selbst in seiner Arbeit lediglich „Lebenshilfe“ leiste, eine Hilfe für die Betroffenen, zu einem besseren Leben zu kommen. Einen psychotherapeutischen Anspruch lehnt er inzwischen kategorisch ab.

Hellinger arbeitete in Israel mit dem nationalen Holocaustzentrum AMCHA zusammen.

Haim Dasberg aus Jerusalem, der diese Zusammenarbeit organisiert hatte, schreibt: „Ich habe die große Hoffnung, dass diese Erfahrungen (dass die Stellvertreter beider Seiten – der Täter u n d der Opfer aufeinander zugehen und gemeinsam über die Toten trauern und weinen … dann entsteht in ihrem Herzen ein Bild, wie die Versöhnung zwischen ihnen gelingt und wie ein Kreis sich endlich schließt) … auch über das Familien-Stellen hinaus auf einer höheren und umfassenderen Ebene wirksam werden.“ Es ging hier um Verständnis für die Täter- und die Opferseite während des zweiten Weltkriegs. Dort warb er darum, Täter nicht aus moralischer Entrüstung pauschal zu verurteilen, sondern sich mehr mit deren Hintergründen auseinanderzusetzen.

Die von Hellinger bei Familienaufstellungen praktizierte Vorgehensweise wurden seit den 1990er Jahren auch auf andere Systeme (Arbeitsteams und Organisationen) übertragen und werden in allgemeinem Kontext systemische Aufstellungen oder Systemaufstellungen genannt. Aufstellungen im Unternehmenskontext werden als Organisationsaufstellungen bezeichnet. Ferner können innerhalb von Systemaufstellungen auch abstrakte Begriffe z.B. „das Ziel“, „das Hindernis“ aufgestellt werden. Aufstellungen mit abstrakten Elementen werden als Strukturaufstellungen bezeichnet.

Wikipedia

Juristisches Sperrfeuer

1. Juli 2009
Blog gesperrt - blog nicht gesperrt - blog...

Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg und somit auch der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und deswegen auch von Professor Dr. Ruthard Stachowske hat das erste meiner blogs unter juristisches Sperrfeuer genommen. Deswegen bekam ich heute von beepworld diese mail: “Der Anwalt Florian Giese hat von uns verlangt, die auf Ihrem blog per pdf herunterladbare Datei 3792969.pdf löschen zu lassen, da die unautorisierte Veröffentlichung von ihm nicht geduldet werden kann. Er ist der Anwalt, er muss es wissen. Daher bitte umgehend diese Datei aus Ihrem Dateiverzeichnis löschen und an sperrungbeepworld.de Bescheid geben, damit wir Ihre Seite wieder entsperren können.“

Da ich ein braver Junge bin, habe ich die PDF-Datei auf http://behordenmuehlen.beeplog.de wieder gelöscht.

Und nun steht sie hier.

3. Juli 2009
Nächstes blog gesperrt

Die zweite mail von beepworld: "RA Florian Giese hat von uns verlangt, die auf Ihrem blog per pdf herunterladbare Datei 3792969.pdf löschen zu lassen, da die unautorisierte Veröffentlichung von ihm nicht geduldet werden kann.

Sie haben diese Datei bewusst erneut hochgeladen. Ich bitte Sie diesen Konflikt nicht auf dem Rücken der Beepworld GmbH auszutragen. Bei einem erneuten Schreiben sind wir gezwungen, Ihren gesamten Beepworld-Account dauerhaft zu sperren."

3. Juli 2009
Meine Antwort an beepworld

Sehr geehrter Herr Finkenstädt,

ich werde die PDF-Datei nun auch aus dem blog "Geisterwelt" entfernen. Somit geht das Hase-Igel-Rennen zwischen dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg bzw. der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch weiter. In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auf ein Urteil des Landgerichtes Berlin vom 7. November 2006 (16 O 940/05). Dabei ging es um eine Klage eines Gutachters, dessen Stellungnahmen veröffentlicht wurden. Der Kläger wollte dies mit Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz verhindern. Das Gericht wies diese Klage ab.

So dürfte es auch dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg bzw. der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ergehen, weil er an seiner Abmahnung keine Urheberrechte erwerben kann, es sei denn, er würde nachweisen, dass es sich bei dieser Schrift um ein Werk handelt, das der Weltliteratur zuzurechnen ist. Das kann ich aber nicht erkennen. Vielmehr wird mir mit einem denkwürdigen möglichen Vorgehen der Klägerin im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gedroht. Diese Ankündigung dürfte von öffentlichem Interesse sein. Dies noch: Die Klägerin verlangte die Löschung zwei Kommentare über diese Therapeutische Gemeinschaft. Ich habe diese Kommentare nicht gelöscht. Statt dessen habe ich ein neues blog eingerichtet. Darauf gibt es bislang keine Reaktion der Klägerin.

Sollten Sie bei einer erneuten Veröffentlichung der PDF-Datei in einem meiner blogs auf beepworld meinen Account wie angekündigt sperren, wären Sie schadenersatzpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden
http://famliensteller.blogspot.com

Da ist die PDF-Datei ja wieder

3. Juli 2009
Schriftliche Erklärung abgeben
Sehr geehrter Herr Tjaden,

Sie haben das von RA Giese bemängelte PDF nun zum dritten Mal (behoerdenmuehlen.beeplog.de 30. 6. 09, geisterwelt.beeplog.de
3.07.09, textundfoto.beeplog.de 3.07.09) über unseren Dienst
veröffentlicht.

Wir bitten Sie, uns bis spätestens zum Dienstag den 7. 7.09 um 12:00 Uhr eine schriftliche Erklärung zukommen zu lassen (Fax: +49-
(0)211-3032255), in der Sie erklären das strittige PDF Dokument nicht mehr über unsere Dienste Blog oder Homepage zu veröffentlichen. Wir werden die gesperrten Blogs geisterwelt.beeplog.de und textundfoto.beeplog.de nach Eingang dieses Dokuments umgehend entsperren.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir als Provider nicht in der Lage sind, über den Sachverhalt selber zu urteilen. Wenn ein RA von uns fordert, die Veröffentlichung seines Dokuments über unsere Server zu unterbinden, sind wir als Provider dazu verpflichtet, um weiteren Schaden zu verhindern. Ich bitte Sie erneut, diesen Streit nicht auf dem Rücken der Beepworld GmbH auszutragen. Klären Sie die rechtlich strittige Frage bitte vor Gericht mit der Gegenpartei.

Wir widersprechen ausdrücklich einer Veröffentlichung dieses Schriftwechsels. Eine Kopie dieser Email geht an die Kanzlei Giese.

Mit freundlichen Grüßen
David Finkenstädt

3. Juli 2009
Merkwürdige Forderung

Wenn beepworld die blogs kostenlos zur Verfügung stellen würde, könnte man David Finkenstädt vielleicht noch verstehen. Da die blogs aber etwas kosten, man sich den Platz auf den Servern also kaufen muss, reagiert er auf unverständliche Weise. Er könnte dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg doch einfach schreiben: Die Inhalte verantwortet Heinz-Peter Tjaden. Da beepworld keine offensichtliche Verletzung des Urheberrechtsgesetzes entdecken kann, wenden Sie sich bitte an den blog-Verfasser.

4. Juli 2009
Staatsanwalt soll prüfen

Ich habe das Anwaltsschreiben vom 28. Mai 2009 an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg weitergeleitet. Sie möge prüfen, ob die Ankündigung auf Seite 2 strafrechtlich relevant ist.

6. Juli 2009
Jetzt sogar kostenpflichtig

Da beepworld auch weiterhin nicht als "Mitstörer" bei der Veröffentlichung des Anwaltsschreibens gelten möchte, habe ich die PDF-Datei jetzt an einem vorerst sicheren Platz hoch geladen. Dort kann man die ersten beiden Seiten sogar gleich lesen. Und diese beiden ersten Seiten sind besonders wichtig.

Siehe hier

7. Juli 2009
Noch immer im Netz

Das ist erstaunlich: Schon 57 Internetnutzerinnen und Internetnutzer haben bei peo die ersten beiden Seiten des anwaltlichen Schreibens gelesen. Erstaunlich auch: Sie sind noch im Netz. So lange sind sie es bei beepworld nie gewesen.

8. Juli 2009
Anwaltsschreiben auch bei peo gelöscht

Sehr geehrter Herr Tjaden,

hiermit wollte ich Sie in Kenntnis setzen, dass wir Ihren Text
,,Therapeutische Gemeinschaft Wilschnbruch schaltet Anwalt ein'' aus Urheberrechtsverletzung von der Plattform genommen haben. Dazu haben wir von dem Anwalt Giese ein Faxschreiben bekommen. Bitte laden Sie in Zukunft keine Texte solcher Art hoch, um Unannehmlichkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Sergej Küstner
Redaktion

8. Juli 2009
Mail an peo

Sehr geehrter Herr Küstner,

der Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch behauptet nicht zum ersten Mal, dass eine Veröffentlichung seines Schreibens eine Urheberrechtsverletzung bedeute. Folgt man aber einem Urteil des Berliner Landgerichtes, handelt es sich bei dieser Behauptung um juristischen Unsinn. An solchen Schreiben kann demnach niemand Urheberrechte erwerben. Offenbar soll nur verhindert werden, dass Außenstehende und Betroffene von der möglichen Vorgehensweise der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch erfahren. Die könnte für die Drogenpatienten der Einrichtung folgenschwer sein. Wenn jemand, der vorgibt, anderen helfen zu wollen und das zu seinem Beruf macht, im Fall der Fälle seine eigenen Interessen über die Interessen von Schutzbefohlenen stellen will, stimmt das bedenklich. Stellen Sie sich einmal vor, ein Arzt gerät in die Kritik und der kündigt dem Kritiker deswegen an, er werde alle Geheimnisse seiner Patienten lüften, damit bewiesen werde, was für ein toller Arzt er sei. In der Ärztekammer wäre der nicht mehr lange und zugelassener Arzt auch nicht. Es gibt Dinge, die verbieten sich von selbst.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Fax des Anwaltes zur Verfügung stellen könnten. Erstens interessiert mich seine Argumentation und zweitens hätte ich auf dieser Basis die Möglichkeit zu einer wie auch immer gearteten Reaktion. Das Schreiben dieses Anwaltes habe ich auch schon an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, damit die prüft, ob die Ankündigung auf Seite 2 bereits jetzt strafrechtlich relevant ist.

Interessant für Sie ist möglicherweise auch, dass dieser Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gegenüber Dritten mit Erfolg agiert, wie man sich aber nach diesem Schreiben mir gegenüber verhalten soll (Klagen oder nicht klagen, das ist hier die Frage!), scheint doch zumindest einem derartiges Kopfzerbrechen zu bereiten, dass es so manche Betroffene dünkt, als benötige jetzt jemand Hilfe, von dem man es gar nicht erwartet hätte. Denn soll nun per Prozess etwa offenbar werden, dass es durchaus Geheimnisse geben könnte, die der Enthüllung keineswegs grundlos sozusagen anheim fallen würden, denn Gemeinschaft bedeutet im Wortsinne, dass man gemeinsam etwas tut - und nicht gegeneinander arbeitet nach dem Motto: Ich bestimme die Richtung und wenn ihr nicht folgt, finde ich das gemein. Schafft im Übrigen auch in den mir bekannten Fällen kein Vertrauen.


29. Juli 2009
Amtsgericht Lüneburg
Herrn Direktor Dietmar Hogrefe
Am Ochsenmarkt 3

21335 Lüneburg
Fax 04131/202453

29. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Hogrefe,

verhandelt wird am 3. August, 12 Uhr, vor Ihrem Gericht in Sachen Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gegen einen Kommentator einer Sendung des Evangelischen Kirchenfunks, die am 24. Oktober 2007 auf radio ffn ausgestrahlt worden ist. Die Anmoderation lautete: „Seit 14 Jahren gibt es in Lüneburg die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Eine familienorientierte stationäre Drogentherapieeinrichtung.“

Darauf reagierten Betroffene wütend, auch der Beklagte meldete sich zwei Mal im Internet zu Wort und schilderte eigene Erfahrungen, die sich durchaus mit Thesen decken, die Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Einrichtung in seinen Vorträgen vertritt. Demnach hätten beispielsweise „Täter- und Opfergenerationen des Zweiten Weltkrieges“ niemals Beziehungen miteinander eingehen dürfen. Dazu passt die Anmerkung des Beklagten, Professor Dr. Ruthard Stachowske habe aus der Tatsache, dass er als Mann aus Dachau (= Täter) mit einer „Zigeunerin“ (=Opfer) zusammen sei, Negatives geschlossen.

Mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftige ich mich seit zwei Monaten. Anlass war eine Art „Abmahnung“, die ich am 28. Mai 2009 bekam. Meinen bisherigen Recherchen zufolge kann von „familienorientierter Drogentherapie“ kaum die Rede sein. Darüber möchte ich die Öffentlichkeit am 3. August vor und nach der Gerichtsverhandlung vor dem Gebäude mit Flugblättern informieren und bitte Sie um eine entsprechende Genehmigung.

Ob es so etwas schon einmal vor einem Amtsgericht gegeben hat? Durchaus. Im November 1998 hat mich ein CDU-Ratsherr aus Burgdorf bei Hannover verklagt, weil er vermutete, dass er in meinem Buch „Von Bach-Noten und Bachblüten - Kriminelle und andere Geschichten“ vorkäme. So wollte er die Veröffentlichung meiner Erzählungen verhindern, obwohl sie bereits auf dem Markt waren.

Ich beantragte daraufhin beim damaligen Burgdorfer Amtsgerichtsdirektor Fischer eine Genehmigung für den Verkauf dieses Buches. Die bekam ich umgehend. Nur auf den Gerichtsfluren durften meine Erzählungen nicht angeboten werden. Den Verkauf übernahm vor der Gerichtsverhandlung im Februar 1999 ein Ratsherr, der zugleich mehrmals stellvertretender Bürgermeister von Burgdorf war.

Sie werden sicherlich im Sinne von Herrn Fischer entscheiden und eine solche Aktion genehmigen, bei der auch Werbung für meine Broschüre „Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Drogentherapie mit goldenem Kelch“ gemacht werden soll. Hingewiesen werden soll zudem auf mein blog http://familiensteller.blogspot.com

Diese Seiten soll Professor Dr. Ruthard Stachowske als „Dreckseiten“ bezeichnet haben. Das ist mir von mehreren Seiten zugetragen worden. Ich habe den Arbeitgeber des Professors befragt -eine Antwort bekam ich nicht.