1. Juli 2009
Blog gesperrt - blog nicht gesperrt - blog...
Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg und somit auch der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und deswegen auch von Professor Dr. Ruthard Stachowske hat das erste meiner blogs unter juristisches Sperrfeuer genommen. Deswegen bekam ich heute von beepworld diese mail: “Der Anwalt Florian Giese hat von uns verlangt, die auf Ihrem blog per pdf herunterladbare Datei 3792969.pdf löschen zu lassen, da die unautorisierte Veröffentlichung von ihm nicht geduldet werden kann. Er ist der Anwalt, er muss es wissen. Daher bitte umgehend diese Datei aus Ihrem Dateiverzeichnis löschen und an sperrungbeepworld.de Bescheid geben, damit wir Ihre Seite wieder entsperren können.“
Da ich ein braver Junge bin, habe ich die PDF-Datei auf http://behordenmuehlen.beeplog.de wieder gelöscht.
Und nun steht sie hier.
3. Juli 2009
Nächstes blog gesperrt
Die zweite mail von beepworld: "RA Florian Giese hat von uns verlangt, die auf Ihrem blog per pdf herunterladbare Datei 3792969.pdf löschen zu lassen, da die unautorisierte Veröffentlichung von ihm nicht geduldet werden kann.
Sie haben diese Datei bewusst erneut hochgeladen. Ich bitte Sie diesen Konflikt nicht auf dem Rücken der Beepworld GmbH auszutragen. Bei einem erneuten Schreiben sind wir gezwungen, Ihren gesamten Beepworld-Account dauerhaft zu sperren."
3. Juli 2009
Meine Antwort an beepworld
Sehr geehrter Herr Finkenstädt,
ich werde die PDF-Datei nun auch aus dem blog "Geisterwelt" entfernen. Somit geht das Hase-Igel-Rennen zwischen dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg bzw. der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch weiter. In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auf ein Urteil des Landgerichtes Berlin vom 7. November 2006 (16 O 940/05). Dabei ging es um eine Klage eines Gutachters, dessen Stellungnahmen veröffentlicht wurden. Der Kläger wollte dies mit Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz verhindern. Das Gericht wies diese Klage ab.
So dürfte es auch dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg bzw. der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ergehen, weil er an seiner Abmahnung keine Urheberrechte erwerben kann, es sei denn, er würde nachweisen, dass es sich bei dieser Schrift um ein Werk handelt, das der Weltliteratur zuzurechnen ist. Das kann ich aber nicht erkennen. Vielmehr wird mir mit einem denkwürdigen möglichen Vorgehen der Klägerin im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gedroht. Diese Ankündigung dürfte von öffentlichem Interesse sein. Dies noch: Die Klägerin verlangte die Löschung zwei Kommentare über diese Therapeutische Gemeinschaft. Ich habe diese Kommentare nicht gelöscht. Statt dessen habe ich ein neues blog eingerichtet. Darauf gibt es bislang keine Reaktion der Klägerin.
Sollten Sie bei einer erneuten Veröffentlichung der PDF-Datei in einem meiner blogs auf beepworld meinen Account wie angekündigt sperren, wären Sie schadenersatzpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
http://famliensteller.blogspot.com
Da ist die PDF-Datei ja wieder
3. Juli 2009
Schriftliche Erklärung abgeben
Sehr geehrter Herr Tjaden,
Sie haben das von RA Giese bemängelte PDF nun zum dritten Mal (behoerdenmuehlen.beeplog.de 30. 6. 09, geisterwelt.beeplog.de
3.07.09, textundfoto.beeplog.de 3.07.09) über unseren Dienst
veröffentlicht.
Wir bitten Sie, uns bis spätestens zum Dienstag den 7. 7.09 um 12:00 Uhr eine schriftliche Erklärung zukommen zu lassen (Fax: +49-
(0)211-3032255), in der Sie erklären das strittige PDF Dokument nicht mehr über unsere Dienste Blog oder Homepage zu veröffentlichen. Wir werden die gesperrten Blogs geisterwelt.beeplog.de und textundfoto.beeplog.de nach Eingang dieses Dokuments umgehend entsperren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir als Provider nicht in der Lage sind, über den Sachverhalt selber zu urteilen. Wenn ein RA von uns fordert, die Veröffentlichung seines Dokuments über unsere Server zu unterbinden, sind wir als Provider dazu verpflichtet, um weiteren Schaden zu verhindern. Ich bitte Sie erneut, diesen Streit nicht auf dem Rücken der Beepworld GmbH auszutragen. Klären Sie die rechtlich strittige Frage bitte vor Gericht mit der Gegenpartei.
Wir widersprechen ausdrücklich einer Veröffentlichung dieses Schriftwechsels. Eine Kopie dieser Email geht an die Kanzlei Giese.
Mit freundlichen Grüßen
David Finkenstädt
3. Juli 2009
Merkwürdige Forderung
Wenn beepworld die blogs kostenlos zur Verfügung stellen würde, könnte man David Finkenstädt vielleicht noch verstehen. Da die blogs aber etwas kosten, man sich den Platz auf den Servern also kaufen muss, reagiert er auf unverständliche Weise. Er könnte dem Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg doch einfach schreiben: Die Inhalte verantwortet Heinz-Peter Tjaden. Da beepworld keine offensichtliche Verletzung des Urheberrechtsgesetzes entdecken kann, wenden Sie sich bitte an den blog-Verfasser.
4. Juli 2009
Staatsanwalt soll prüfen
Ich habe das Anwaltsschreiben vom 28. Mai 2009 an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg weitergeleitet. Sie möge prüfen, ob die Ankündigung auf Seite 2 strafrechtlich relevant ist.
6. Juli 2009
Jetzt sogar kostenpflichtig
Da beepworld auch weiterhin nicht als "Mitstörer" bei der Veröffentlichung des Anwaltsschreibens gelten möchte, habe ich die PDF-Datei jetzt an einem vorerst sicheren Platz hoch geladen. Dort kann man die ersten beiden Seiten sogar gleich lesen. Und diese beiden ersten Seiten sind besonders wichtig.
Siehe hier
7. Juli 2009
Noch immer im Netz
Das ist erstaunlich: Schon 57 Internetnutzerinnen und Internetnutzer haben bei peo die ersten beiden Seiten des anwaltlichen Schreibens gelesen. Erstaunlich auch: Sie sind noch im Netz. So lange sind sie es bei beepworld nie gewesen.
8. Juli 2009
Anwaltsschreiben auch bei peo gelöscht
Sehr geehrter Herr Tjaden,
hiermit wollte ich Sie in Kenntnis setzen, dass wir Ihren Text
,,Therapeutische Gemeinschaft Wilschnbruch schaltet Anwalt ein'' aus Urheberrechtsverletzung von der Plattform genommen haben. Dazu haben wir von dem Anwalt Giese ein Faxschreiben bekommen. Bitte laden Sie in Zukunft keine Texte solcher Art hoch, um Unannehmlichkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Küstner
Redaktion
8. Juli 2009
Mail an peo
Sehr geehrter Herr Küstner,
der Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch behauptet nicht zum ersten Mal, dass eine Veröffentlichung seines Schreibens eine Urheberrechtsverletzung bedeute. Folgt man aber einem Urteil des Berliner Landgerichtes, handelt es sich bei dieser Behauptung um juristischen Unsinn. An solchen Schreiben kann demnach niemand Urheberrechte erwerben. Offenbar soll nur verhindert werden, dass Außenstehende und Betroffene von der möglichen Vorgehensweise der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch erfahren. Die könnte für die Drogenpatienten der Einrichtung folgenschwer sein. Wenn jemand, der vorgibt, anderen helfen zu wollen und das zu seinem Beruf macht, im Fall der Fälle seine eigenen Interessen über die Interessen von Schutzbefohlenen stellen will, stimmt das bedenklich. Stellen Sie sich einmal vor, ein Arzt gerät in die Kritik und der kündigt dem Kritiker deswegen an, er werde alle Geheimnisse seiner Patienten lüften, damit bewiesen werde, was für ein toller Arzt er sei. In der Ärztekammer wäre der nicht mehr lange und zugelassener Arzt auch nicht. Es gibt Dinge, die verbieten sich von selbst.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Fax des Anwaltes zur Verfügung stellen könnten. Erstens interessiert mich seine Argumentation und zweitens hätte ich auf dieser Basis die Möglichkeit zu einer wie auch immer gearteten Reaktion. Das Schreiben dieses Anwaltes habe ich auch schon an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, damit die prüft, ob die Ankündigung auf Seite 2 bereits jetzt strafrechtlich relevant ist.
Interessant für Sie ist möglicherweise auch, dass dieser Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gegenüber Dritten mit Erfolg agiert, wie man sich aber nach diesem Schreiben mir gegenüber verhalten soll (Klagen oder nicht klagen, das ist hier die Frage!), scheint doch zumindest einem derartiges Kopfzerbrechen zu bereiten, dass es so manche Betroffene dünkt, als benötige jetzt jemand Hilfe, von dem man es gar nicht erwartet hätte. Denn soll nun per Prozess etwa offenbar werden, dass es durchaus Geheimnisse geben könnte, die der Enthüllung keineswegs grundlos sozusagen anheim fallen würden, denn Gemeinschaft bedeutet im Wortsinne, dass man gemeinsam etwas tut - und nicht gegeneinander arbeitet nach dem Motto: Ich bestimme die Richtung und wenn ihr nicht folgt, finde ich das gemein. Schafft im Übrigen auch in den mir bekannten Fällen kein Vertrauen.
29. Juli 2009
Amtsgericht Lüneburg
Herrn Direktor Dietmar Hogrefe
Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg
Fax 04131/202453
29. Juli 2009
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Hogrefe,
verhandelt wird am 3. August, 12 Uhr, vor Ihrem Gericht in Sachen Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gegen einen Kommentator einer Sendung des Evangelischen Kirchenfunks, die am 24. Oktober 2007 auf radio ffn ausgestrahlt worden ist. Die Anmoderation lautete: „Seit 14 Jahren gibt es in Lüneburg die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Eine familienorientierte stationäre Drogentherapieeinrichtung.“
Darauf reagierten Betroffene wütend, auch der Beklagte meldete sich zwei Mal im Internet zu Wort und schilderte eigene Erfahrungen, die sich durchaus mit Thesen decken, die Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Einrichtung in seinen Vorträgen vertritt. Demnach hätten beispielsweise „Täter- und Opfergenerationen des Zweiten Weltkrieges“ niemals Beziehungen miteinander eingehen dürfen. Dazu passt die Anmerkung des Beklagten, Professor Dr. Ruthard Stachowske habe aus der Tatsache, dass er als Mann aus Dachau (= Täter) mit einer „Zigeunerin“ (=Opfer) zusammen sei, Negatives geschlossen.
Mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftige ich mich seit zwei Monaten. Anlass war eine Art „Abmahnung“, die ich am 28. Mai 2009 bekam. Meinen bisherigen Recherchen zufolge kann von „familienorientierter Drogentherapie“ kaum die Rede sein. Darüber möchte ich die Öffentlichkeit am 3. August vor und nach der Gerichtsverhandlung vor dem Gebäude mit Flugblättern informieren und bitte Sie um eine entsprechende Genehmigung.
Ob es so etwas schon einmal vor einem Amtsgericht gegeben hat? Durchaus. Im November 1998 hat mich ein CDU-Ratsherr aus Burgdorf bei Hannover verklagt, weil er vermutete, dass er in meinem Buch „Von Bach-Noten und Bachblüten - Kriminelle und andere Geschichten“ vorkäme. So wollte er die Veröffentlichung meiner Erzählungen verhindern, obwohl sie bereits auf dem Markt waren.
Ich beantragte daraufhin beim damaligen Burgdorfer Amtsgerichtsdirektor Fischer eine Genehmigung für den Verkauf dieses Buches. Die bekam ich umgehend. Nur auf den Gerichtsfluren durften meine Erzählungen nicht angeboten werden. Den Verkauf übernahm vor der Gerichtsverhandlung im Februar 1999 ein Ratsherr, der zugleich mehrmals stellvertretender Bürgermeister von Burgdorf war.
Sie werden sicherlich im Sinne von Herrn Fischer entscheiden und eine solche Aktion genehmigen, bei der auch Werbung für meine Broschüre „Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Drogentherapie mit goldenem Kelch“ gemacht werden soll. Hingewiesen werden soll zudem auf mein blog http://familiensteller.blogspot.com
Diese Seiten soll Professor Dr. Ruthard Stachowske als „Dreckseiten“ bezeichnet haben. Das ist mir von mehreren Seiten zugetragen worden. Ich habe den Arbeitgeber des Professors befragt -eine Antwort bekam ich nicht.
Wird jetzt auch noch -Anwaltsbeschäftigungstherapie-dort betrieben?
AntwortenLöschenÄußerst vielseitig dieser Prof.
meine güte, nun lassen sie doch den scheiss mit dem pdf. kann doch nicht so schwer sein ...
AntwortenLöschenAnregung: Runter von diesem tierisch langweiligen,juristischen Neben- Spielplatz. Damit kann man gut seine Zeit verlieren. Auch eine gute Methode Zeit, Kräfte und blogs zu binden.
AntwortenLöschenUns alle interessiert viel, viel mehr die Berichte der Betroffenen.
Ich finde es spannend, was gerade geschieht. Würde zutreffen, was die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch per Anwalt über zwei Kommentare am 28. Mai 2009 behauptet hat, hätte dies geschehen müssen: Die Gegenseite stellt fest, dass die Kommentare nicht gelöscht worden sind. Frist war der 4. Juni 2009. Also beantragt sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung mit dem Hinweis, es sei Gefahr im Verzuge. Der Anwalt nennt den gegenwärtigen Zustand ja sogar "Notstand". Auf diesen Antrag hätte das Gericht mit einem Beschluss reagiert, der bedeutet hätte: Die beiden Kommentare müssen erst einmal gelöscht werden.
AntwortenLöschenDagegen hätte ich geklagt. Es wäre zu einer Verhandlung mit Erörterung der Sachlage gekommen. Dafür hätte ich Zeugen benannt.
Statt dessen geht die Gegenseite gegen die Veröffentlichung ihrer Abmahnung vor. Die mit jedem Tag, der verstreicht, immer peinlicher wird.
Nun gibt es sogar ein neues blog mit noch mehr Kritik als in den beiden angegriffenen Kommentaren. Da mahlen doch auch bestimmt schon juristische Mühlen der Gegenseite. Deswegen gebe ich in keinem Punkt nach.
Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch soll endlich tun, was sie angekündigt hat. Die dafür notwendigen Schritte habe ich hier aufgelistet. Die kennt jeder Anwalt. Dass sie nicht gegangen werden, lässt einige Rückschlüsse zu!
Wie kann da Langeweile aufkommen?
Ach so, noch was! Dass mit der einstweiligen Verfügung ist inzwischen schwer geworden. Da die Gegenseite die beiden Kommentare mindestens seit dem 28. Mai 2009 kennt, kann sie die Eilbedürftigkeit einer solchen Verfügung kaum noch begründen. Macht man dem Gericht jetzt auch noch klar, dass die Gegenseite sogar ihre Zeit mit Vorstößen gegen eine PDF-Datei verschwendet hat, wird es noch schwerer!
AntwortenLöschenLiebert Hein-Peter,
AntwortenLöschenich gebs ja zu, sooo langweilig ist das nun auch wieder nicht.(lach)
Das ist Ruthard...!
AntwortenLöschenAuch ich habe Ihn so kennen gelernt, als ich 1995 für ein Jahr in seiner Einrichtung TG-Wilschenbruch war.
§1: Ruthard hat immer Recht!
$2: Hat Ruthard mal nicht recht, trit §1 in
kraft.
Als mir zu Ohren gekommen ist,wie sich jemand nicht verhalten soll,wenn er sich denn irgendeiner Schuld bewußt sein müsste,schlackerten mir dieselben.
AntwortenLöschenVerteidigung ist ein Schuld-Eingeständnis!
So wurde es bis dato vom Leitungsteam der TG Wilschenbruch gelehrt.Widerspruch zwecklos,könnte es auch heißen.
Man kann es drehen wie man will:sagt man nichts,ist man schuldig.Widerspricht man,ist man schuldig.Gesteht man alles,wird alles gut?
Was lernen wir jetzt aus der Situation hier?
DAS TEAM LIEGT VÖLLIG RICHTIG..!..?..!..?
Was denn nun??
leider kann ich meine toten Ur-Ur- Großeltern nicht mehr befragen ob sie heute noch negativen Einfluss auf unsere Familie ausüben, aber zum Glück gibt es ja jetzt eine Methode wo das wissenschaftlich belegt worden ist.
AntwortenLöschenIch glaube, dass meine Vorfahren sich darüber totlachen, wenn sie's noch nicht sind. Ist doch logisch, oder? Aber was solls. Recht muß doch Recht bleiben.
Egal wo man herkommt,egal was man getan hat scheint Entmündigung der Klienten die beste Lösung für den werten Herrn Professor h.c.zu sein.
AntwortenLöschenMan gut,dass ich meine Menschlichkeit und Stärke dennoch nicht verloren habe.
Liebe Grüße von einer Betroffenen
Auch ich sollte sein Opfer werden,er wollte mich über meine Eltern AUSFRAGEN habe aber keine Andwort gegeben und schon war das Gespräch beendet,aber wenn ich gewußt hätte das meine Tochter das dann alles ausbaden muß,hätte ich ihm eine Gesichte erzählt,da hätte er richtig was zu tun gehabt dieser selbst Herlicher Prof,der ja immer recht hatt und keine andere Meinung zu lässt.
AntwortenLöschenTraurig aber Wahr.
AntwortenLöschenIch denke mal mit dem ganzen Täter/Opfer gesülze sollte mal jemand die Familiengeschichte dieses Professors durchforsten,denn der Name Stachowske liest sich nicht gerade als hätte er Deutschen Ursprung
AntwortenLöschendas einzige was ich aus deieser Einrichtung hätte mitnehmen können wäre "lügen"gewesen.
AntwortenLöschenWer als erstes im Team ist und irgend welche Lügen auftischt,hat schon mal recht.Selbst wenn man zu irgend etwas ein Gefühl bekommt sollte man es ansprechen weil man dann schon zu80% Recht hat,auch wenn man damit Leute gegen die Wand fahren lässt die eigentlich gar nichts gemacht haben-nur müssen die erstmal wieder aus dieser Lage rauskommen