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Donnerstag, 30. Januar 2014

Fertig machen

Zum Abschließen der gesamten Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg

10. Januar 2014. Das nimmt sonst nie ein Ende. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg muss abgeschlossen, alle Verantwortlichen müssen mit Berufsverbot belegt werden, damit endlich Schluss ist mit Verleumdungen, falschen Beschuldigungen und Intrigen. Nun soll ich wieder einmal ins Schussfeld dieser Lügner und Intriganten geraten.

Gestern habe ich eine "Vorladung als Beschuldigter" bekommen, die Vorgangsnummer lautet 2013 00 962 44. Der Tatvorwurf  lautet "Prozesskostenhilfebetrug". Wer diesen Vorwurf erhoben hat, wurde in diesem Schreiben nicht verraten. Doch ich tippte richtig. Meine Vermutung wurde heute in einem Telefongespräch mit der Wilhelmshavener Polizei bestätigt.

Der Hauptkommissar berichtete mir, dass ich nicht nur Prozesskostenhilfe erschlichen haben soll, sondern von der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, finanzielle Zuwendungen. Auch mein Anwalt soll mir Geld gezahlt haben. Mit dem Hauptkommissar vereinbarte ich eine schriftliche Stellungnahme.

Die Behauptung, Gisela van der Heijden habe mir unberechtigterweise Geld zugesteckt, ist nicht neu. Sie wurde am 24. August 2012 auch anonym gegenüber einer Behörde aufgestellt. Ich bat damals van der Heijden um Unterstützung, bekam aber keine Antwort. Außerdem rief ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an. Zur Buchhaltung durchgestellt wurde ich gar nicht, meine Gesprächspartnerin legte auf. Der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Serdar Saris, schaltete Automaten ein, die mich mit automatisch erstellten Abwesenheitsmeldungen abwimmelten. Ein Einschreiben per Rückschein ließ Serdar Saris unbeantwortet an mich zurückgehen.

Also klärte ich die Sache im Alleingang mit der Behörde. Ich widerlegte den Vorwurf. Die Behörde erklärte den Vorgang für erledigt. Das galt auch für die Behauptung, mein Anwalt habe mich bezahlt. Dieser Vorwurf war an Lächerlichkeit auch nicht mehr zu überbieten.

Gegenstrafantrag wegen falscher Beschuldigung werde ich aber nicht nur stellen, weil diese haltlosen Behauptungen nun wiederholt werden, sondern auch wegen des angeblichen Prozesskostenhilfebetruges. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg mit dem damaligen Geschäftsführer Matthias Lange an der Spitze (heute Geschäftsführer der Wilhelmshavener Kinderhilfe) ließen ab Ende 2009 geradezu eine Verfahrenslawine zu Tal gehen.

Bei dem ersten Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um einen Beschluss dieses Gerichtes, der gegen eine Ex-Klientin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ergangen war. Diesen Beschluss hatte ich im Internet wortwörtlich veröffentlicht. Ich meldete damals Zweifel an dieser Entscheidung an. Die weitere Verbreitung dieser Zweifel wurde mir verboten, also nahm ich sie aus dem Netz. Prozesskostenhilfe hatte ich gar nicht bekommen. Ich traf eine Ratenzahlungsvereinbarung, die bis heute gültig ist. Ich zahle monatlich 25 Euro an die Justizkasse.

Für das zweite Verfahren bekam ich Prozesskostenhilfe. Dieses Verfahren verlor Ruthard Stachowske mit Pauken und Trompeten. Er musste also auch alle Kosten begleichen. Diese Kosten wälzte Stachowske nach Angaben des Vereinsvorstands auf die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ab. Das galt auch für ein drittes Verfahren, als die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Klage zurückgezogen hatte. Anschließend gewann ich weitere Verfahren gegen Stachowske, Strafanträge, die er gegen mich stellte, führten nicht einmal zu Ermittlungsverfahren, weil seine Behauptungen an den Haaren herbeigezogen waren. Er belog die Staatsanwaltschaft von Lüneburg, dass sich die Balken bogen.

Inzwischen hat sich Stachowske auf Lügen im Internet spezialisiert. Die verbreitet er auf seinen eigenen Seiten. Auch diese Lügen werde ich nun in meinem Gegenstrafantrag würdigen. Schließt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ab!

Hier anklicken: Im Netz veröffentlichte Beschlüsse

Gisela van der Heijden reagiert nicht

Serdar Saris schaltet Automaten ein

Ankündigung wahr gemacht - 30. Januar 2014


Aktuell ist bekannt, dass sich die Arge Wilhelmshaven nun für die Geldzahlungen von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg an Herrn Tjaden interessiert, da unklar ist, ob alle Angaben zu diesen Zahlungen auch ordnungsgemäß angegeben wurden. In wie weit der Straftatbestand der Korruption durch diese Zahlungen erfüllt ist, wird in naher Zukunft zu klären sein.

Diese Ankündigung steht seit dem 27. Februar 2013 in einem anonymen blog über die ehemalige Sucht- und Jugendhilfe-Geschäftsführerin Gisela van der Heijden. 




Freitag, 5. Juli 2013

Keine Strafverfolgung

Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse

Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:

"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.

Genau diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen gegen mich vorzugehen.

Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben, ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O 204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)

Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.

Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material.  Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.

Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.

Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen

Donnerstag, 20. Juni 2013

Illegale Seiten

Mehr kann die Staatsanwaltschaft nicht tun

Im Netz stehen Dokumente und Schriftsätze aus der von Serdar Saris, ehemals Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover, geleiteten Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Verleumdet werden ehemalige Klientinnen, in Gefahr gebracht werden Kinder, die in dieser Einrichtung gewesen sind. Dass Serdar Saris, der auch Geschäftsführer der Step gGmbH Hannover ist, das nicht kümmert, wissen wir bereits. Der tut nichts gegen diese illegalen Seiten. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg dagegen hat es versucht.

Auf meinen Antrag hin (für die Internet-Adresse wird mein Name missbraucht) erreichte die Staatsanwaltschaft mit einer Verfügung die Löschung der Seiten. Dann zogen die kriminellen Elemente mit ihren Seiten erst in die Schweiz und dann nach Ungarn um. Dazu teilt mir die Staatsanwaltschaft heute mit, dass die Firma Google eigenen Angaben zufolge nichts mehr tun könne. Wolle ich eine Löschung erreichen, müsse ich mich an die ausländischen Ermittlungsbehörden wenden. Die Geschädigten könnten sich auch an Google wenden.

NZS 1107 UJs 20502/12

Donnerstag, 7. März 2013

An die Staatsanwaltschaft

Von Lüneburg zu Az. NZS 1107 UJs 20502/12

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben festgestellt, dass die unter... gelöschten Dokumente, in denen auch die Namen von Kindern stehen, unter...wieder hochgeladen worden sind bzw. nach und nach wieder hochgeladen werden sollen. Behaupten jedenfalls die anonymen blogbetreiber.

Ich bitte Sie um sofortige Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens. An den in diesem blog veröffentlichten Behauptungen über mich habe ich mich nie gestört. Dass aber Kinder in Gefahr gebracht werden, halte ich weiterhin für einen unglaublichen Skandal.

Falls die blogbetreiber meinen sollten, dass sie mit ihrem Vorgehen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bzw. dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, nützen, dann sollte ihnen von allen Seiten – also auch von der Einrichtung und von Stachowske – klar gemacht werden, dass dies ein krankhafter Trugschluss ist. Unterbleibt diese Distanzierung, die es von der ehemaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden noch gegeben hat, dann spricht das für sich selbst. Neuer Geschäftsführer ist Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover.


 

Donnerstag, 30. August 2012

Step-Einsamkeit (II)


Mail an
 
Jobcenter Wilhelmshaven
Herderstraße 10
26382 Wilhelmshaven

Sehr geehrte Frau/Herr W.,
da Sie von mir wissen wollen, wofür ich in der 20. und in der 21. Kalenderwoche 2011 Geld von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bekommen habe, da sich bei der Step gGmbH Hannover als möglicherweise neue Gesellschafterin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg stets nur ein Automat meldet und bei Kontaktaufnahmen auf dem Postweg niemand reagiert, habe ich soeben die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg unter der Rufnummer 04131/8561-0 angerufen.
Es meldete sich eine Mitarbeiterin mit "Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, R.". Ich bat darum, mit der Buchhaltung verbunden zu werden. Darauf antwortete diese Mitarbeiterin erst, ich müsse mich am Montag wieder melden, weil die Buchhaltung in Urlaub sei, dann sagte sie: "Eigentlich müssten Sie sich da aber an die Geschäftsführung wenden." Als ich fragte, wer das dann denn sei, antwortete sie (mit zittriger Stimme): "Darüber möchte ich mit Ihnen eigentlich nicht sprechen. Haben Sie dafür bitte Verständnis."
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist bis Ende Juni 2012 Gisela van der Heijden Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen. Dann wechselte sie zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding. Auch sie hat bislang nicht reagiert. Laut Impressum der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover die Nachfolge. Deute ich jedoch die Reaktion von Frau R. bei meinem heutigen Anruf richtig, ist das inzwischen zweifelhaft. Oder man will mich mit Vorsatz betrügen. Dazu müsste Frau R.  eine entsprechende Anweisung bekommen haben. Von wem? Dem Jobcenter von Wilhelmshaven ist auch bekannt, dass ich m. E. noch Geld von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zu bekommen habe.
 
Kopie
Staatsanwaltschaft Lüneburg
NZS 1107 Js 21172/12

Step-Einsamkeit (I): Nur automatisierte mails
 

Freitag, 24. August 2012

Strafantrag (II)

Ich soll mich nun an Schiedsmann aus Kirchgellersen wenden

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat auch Punkt 2 meiner Strafanzeige abgehakt. Dabei ging es um die eidesstattlich versicherte Behauptung der ehemaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, der damalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, habe im Januar und Februar 2011 behauptet, ich sei "pädophil". So was mache Stachowske gerne.

Da die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" erkannte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Offen stehe mir jetzt der Gang zum Amtsgericht. Dazu wird angemerkt: "...dass die Privatklage in der Regel erst dann zulässig ist, wenn eine Verhandlung zur Beilegung des Streits (Schlichtungsverhandlung) bei dem Schiedsamt der Gemeinde, in der der Beschuldigte wohnt, erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder zu Protokoll des gemeindlichen Schiedsamtes beantragt werden."

Wäre sicherlich eine spannende Angelegenheit, denn vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske behauptet, dass Gisela van der Heijden - jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding - nicht die Wahrheit sage. Das könnten mehrere Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bezeugen.

Eine Schlichtungsverhandlung mit Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden und Mitarbeitern der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (die wahrscheinlich gar nicht mehr dort sind) könnte ein weiterer peinlicher Höhepunkt in der Geschichte einer peinlichen Einrichtung werden.

Das Lüneburger Amtsgericht hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass der zuständige Schiedsmann Hans-Joachim Einfeldt aus Kirchgellersen sei. Ein Schiedsamt gebe es nicht. Diesem Schiedsmann habe ich soeben auf Band eine Nachricht hinterlassen.

Strafantrag (I): Keine tatsächlichen Anhaltspunkte



Freitag, 17. August 2012

Strafantrag (I)

Staatsanwaltschaft von Lüneburg antwortet

"Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:

Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.

Mit frdl. Gruß"


Mit diesem Vorgang hat sich die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nach meiner Strafanzeige vom 13. August 2012 bereits beschäftigt. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, weil es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gebe. Stimmt, für diesen Beweis bräuchte ich die mail, die Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, an die Lüneburger Polizei geschickt hat.

Gegen diese Bescheid kann ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Darauf verzichte ich, denn die mail werde ich nie bekommen. Wichtiger sind auch die anderen Bestandteile meiner Strafanzeige.

Dienstag, 12. Juni 2012

Ermittlungen wieder aufgenommen

Lüneburger Staatsanwaltschaft öffnet Strafakte wieder

Die Lüneburger Staatsanwältin Brockhöft nimmt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wieder auf (NZS 7104 Js 18386/11). Das wurde mir heute mitgeteilt. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Ruthard Stachowske hatte ich am 21. Mai 2012 protestiert.

Was Gegenstand der Ermittlungen ist, verrate ich in diesem blog noch nicht. Entsprechende Informationen verschicke ich per mail an Betroffene. Relevant bleibt aber weiterhin nur, was 2006 oder später geschehen ist.

Außerdem teilte mir die Staatsanwälin Brockhöft mit: "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem Beschuldigten aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die vorläufige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut im August 1999 erteilt wurde. Diese dürfte somit bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gültig gewesen sein." Bedeutet: Diesen Titel ist Stachowske Anfang November 2011 wieder losgeworden. Warum hat das so lange gedauert?

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft von Lüneburg haben sich die von Stachowske eingeschalteten "Web-Killer" aus München nicht wieder gemeldet. Die baten mich um die Löschung bzw. Anonymisierung von Veröffentlichungen auf www.wagniskinder.de

Ermittlungen eingestellt (III)

Az. NZS 7104 Js 18386/11
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Brockhöff,

mit Beschluss vom 15. Mai 2012 haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt. In der Begründung erwähnen Sie eine Urkunde, mit der nachgewiesen worden sei, dass es sich bei dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch um einen psychologischen Psychotherapeuten handele. Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" ist Stachowske wegen dieses Titels vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung verklagt worden. Der Bericht erschien am 2. November 2011. Seither ist dieser Titel von Stachowskes Internet-Seiten verschwunden.

Außerdem schreiben Sie in Ihrer Begründung, der von mir benannte Zeuge Manuel M. habe der Vernehmung "keine Folge geleistet". Deshalb sei eine "weitere Sachverhaltsaufklärung" nicht möglich gewesen. Manuel M. dagegen behauptet, dass er nach der ersten Vorladung die Lüneburger Polizei um einen neuen Termin gebeten habe, zudem sei die zuständige Polizei-Mitarbeiterin krank gewesen. Eine zweite Vorladung habe er jedoch nie bekommen.

Die Lüneburger Polizei habe ich deswegen bereits um Aufklärung gebeten.

Diese mails habe ich heute verschickt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zu wütenden Kommentaren geführt, die ich nicht veröffentlichen werde. Sonst hätte ich möglicherweise die nächste Klage am Hals.

Den wütenden Kommentatoren scheint nicht klar zu sein, was es bedeuten würde, wenn die Staatsanwaltschaft von Lüneburg Ruthard Stachowske den Prozess machen würde. Sie täte das im Namen des Staates. Das setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Oder will etwa jemand, dass der Staat leichtfertig Prozesse führt? Dann hätten wir schnell eine Bundesrepublik Deutschland, die niemand wollen kann.

Ich bin selbst einmal Opfer eines schlampigen Ermittlungsverfahrens geworden, die Staatsanwaltschaft von Hannover zerrte mich ohne ein einziges Beweismittel vor Gericht. Deshalb verlor ich drei Jobs, stand immer wieder in einem Magazin, erfuhr monatelang nur aus der Presse, was die Staatsanwaltschaft von Hannover angeblich gegen mich vorzubringen hatte. Bis zur Verhandlung vergingen zweieinhalb Jahre, die ich nie wieder vergessen werde. Nach Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Einstellung des Verfahrens wurde ich von der Staatsanwaltschaft Hannover sogar noch belogen. Wofür sich nicht einmal das niedersächsische Justizministerium interessierte.

Dieses Ministerium wäre auch die Dienstaufsicht für die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Würde die genauso schlampig arbeiten wie in meinem Fall die Staatsanwaltschaft Hannover, hätte das niedersächsische Justizministerium wahrscheinlich auch daran kein Interesse.

Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Lüneburger Polizei werden nun prüfen müssen, ob die Angaben von Manuel M. zutreffend sind. Sind sie zutreffend, müsste er vernommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht bei der Einstellung des Verfahrens bleibt. Auch Ruthard Stachowske darf nicht ohne stichhaltige Beweise von der Lüneburger Staatsanwaltschaft verklagt werden.

Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover

Staatsanwaltschaft von Lüneburg nimmt Ermittlungen wieder auf




Freitag, 30. März 2012

Bilanz (III)




Vor der Arbeitsgerichtsserie "Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg" hat es der Vereinsvorstand Harendza so dargestellt: Erst waren da Kritiker, die mussten in die Schranken verwiesen werden, deswegen gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die kosteten inclusive Öffentlichkeitsarbeit 100 000 Euro. Diese Behauptung wird nun von der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" bei jeder Gelegenheit wiedergekäut.

Was für gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch gab es mit mir? Erst einmal wehrte sich Stachowske gegen die Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg, mit dem einer Mutter aus Wolfsburg eine Behauptung untersagt worden war. Diesen Bechluss hatte ich mit einem Kommentar versehen. Darin stand, dass mir Erkenntnisse vorliegen, die den Beschluss des Landgerichtes Hamburg nicht ganz hieb- und stichfest erscheinen lassen. Dieser Kommentar wurde verboten, weil wir bekanntermaßen in einer Demokratie leben, in der jeder seine Meinung veröffentlichen darf....Oder so. Dreiviertel der Kosten für dieses Verfahren habe ich am Hals.

Dann wehrte sich Stachowske gegen meine Kritik an seinen Therapiemethoden und verlor krachend. Zwischenzeitlich hatte sich Stachowske noch mit einer frei erfundenen Geschichte an das Landgericht von Hamburg gewendet, die er 2011 wieder zurückzog. Zu jener Zeit ist Gisela van der Heijden bereits Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen und stoppte den Sozialpädagogen, der damals noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete.

Der Vereinsvorstand Harendza, der damalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Matthias Lange und Stachowske hatten 2009 miteinander vereinbart, dass Jugendhilfe und Stachowske mich abwechselnd verklagen. Behauptete später jedenfalls der Anwalt der Einrichtung. Aber auch wenn Stachowske klagte oder Geschichten frei erfand, gab er die Adresse der Jugendhilfe als seine Adresse an.

Im Juni 2011 legte der Anwalt das Mandat nieder und kündigte in einem Schreiben an Gisela van der Heijden eine Abschlussrechnung an. Sofort teilte ich ihr mit, welche Raten von Freunden und von mir bereits an diesen Anwalt überwiesen worden waren. Sie wollte sich wieder melden, wenn die Abschlussrechnung da ist. Ich kenne sie bis heute nicht.

Stachowske hatte sich inzwischen Chancen bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg ausgerechnet, sein Strafantrag gegen mich wurde jedoch umgehend abgeheftet.

Dann kam ein Gerichtsvollzieher wegen des ersten Verfahrens. Ich sollte 4837,27 Euro (also die volle Summe) berappen. Gisela van der Heijden versprach eine Überprüfung, bei der ich nicht aufs Tempo drückte, der neue Anwalt von Stachowske reagierte auf einen Ratenzahlungsvorschlag von mir nicht, der alte Anwalt hüllte sich in Schweigen, als ich ihn um eine Bestätigung bereits gezahlter Raten bat.

Für Montag hat mich dieser Gerichtsvollzieher ins Amtsgericht von Wilhelmshaven gebeten. Ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. "Dann sind Sie die Geschichte los", sagt der Gerichtsvollzieher. Stimmt. Denn mit meinem Wunsch nach Begleichung der Forderung im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten scheine ich nicht durchzudringen.

Dieses Wochenende werde ich alle Belege sichten, mails und Briefe ausdrucken und die Staatsanwaltschaft von Lüneburg einschalten. Soll die doch prüfen, ob die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und die beiden Anwälte korrekt handeln.

Nun noch das Sahnehäubchen: Aus dem jüngsten Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg resultieren Forderungen an Stachowske. Normalerweise sagt dann ein Anwalt, dass er diese Forderung von der eigenen Forderung abzieht. Soll er sogar angekündigt haben. Aber Ankündigungen kenne ich inzwischen genügend...






Soeben hat jemand diesen Kommentar hinterlassen: "ich kann nur sagen das es mir besser geht seit ich vor drei wochen einfach heimlich gegangen bin." Ob´ stimmt oder nicht: Das würden viele unterschreiben...

Siehe auch

Montag, 21. November 2011

Dreckspatzen III

21. November 2011
Intensive Suche nach Schmutzfinken

Wie schnell reagiert google, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Schmutzseiten, auf denen "Dokumente" über Ehemalige und über Betroffene veröffentlicht werden? Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) hat zwei Anwälte eingeschaltet. Einer tritt google auf die Füße, der andere der Staatsanwaltschaft von Lüneburg.

Derweil müssen TG-Mitarbeiter und ehemalige TG-Mitarbeiter eidesstattlich versichern, dass sie mit dem blog, in dem sogar die Namen von Kindern stehen, nichts zu tun haben. Eingeschaltet worden ist auch der Datenschutzbeauftragte und das Landesjugendamt.

An die Akten von Klienten und Ex-Klienten kommt in der Einrichtung nur noch ein Mitarbeiter heran, das Schloss zum Aktenlager ist ausgetauscht worden. Demnächst geschieht noch mehr für den Schutz vor Dreckspatzen, die offenbar über eine hohe kriminelle Energie verfügen.

Sollten die Schmutzfinken Spuren hinterlassen haben, werden sie gefunden.

Dreckspatz IV

Freitag, 14. Oktober 2011

Ermittlungen

30. September 2011
Gegen Stachowske/Polizei vernimmt Zeugen

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt seit geraumer Zeit gegen Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Das Beweismaterial ist umfangreich. Die Ermittlungen können also dauern. Die Vorwürfe reichen von Titelmissbrauch über unzulässige Zwangsmethoden bis hin zu psychischer und physischer Gewaltanwendung.

Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es mindestens drei Anzeigenerstatter. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung bestreitet die erhobenen Vorwürfe nicht.

Vorladungen zu einem Verhör bei der Polizei bekommen in diesen Tagen Ex-Klientinnen und Ex-Klienten aus dem gesamten Bundesgebiet. Entsprechende persönliche Mitteilungen bei Facebook häufen sich.

Niemand muss vor einem Polizeiverhör Angst haben. Aussagen machen, das Protokoll unterschreiben...

Ob Anklage erhoben wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft von Lüneburg.

14. Oktober 2011
Gesprächsleitfaden der Staatsanwaltschaft

Gestern ist ein weiterer Zeuge vernommen worden. Dauerte fast zwei Stunden, berichtet er. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg habe den Polizeidienststellen für die Verhöre einen Gesprächsleitfaden an die Hand gegeben.

Donnerstag, 4. August 2011

Wieder verliert er

4. August 2011
Juristische Bruchlandung auch bei Staatsanwaltschaft

Zivilrechtlich bekommt Ruthard Stachowske schon lange keine juristische Schnitte mehr. Also muss sich der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gefagt haben: Wozu gibt es Staatsanwälte?

Sogleich gab er sich die Antwort: Die gibt es für Strafanzeigen gegen Heinz-Peter Tjaden. Das hat sich vor langer Zeit auch schon einmal die Neuapostolische Kirche gedacht, die gegen jedes meiner Bücher über Sekten strafrechtlich vor- und einging.

Ging jetzt auch Ruthard Stachowske. Sein Vorwurf, ich hätte mich der Beleidigung schuldig gemacht, wurde von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg nicht geteilt. Deswegen teilte sie mit: Es gibt nicht einmal einen Anfangsverdacht, dass Tjaden so etwas getan haben könnte.

Staatsanwälte stellen scheint für Ruthard Stachowske noch schwerer zu sein als Familien stellen.