Lüneburger Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse
Da die Staatsanwaltschaft von Lüneburg kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten annehmen kann", ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske eingestellt worden. Von mir angezeigt wurde er wegen Verleumdung und übler Nachrede. Stachowske hatte am 26. März 2013 auf seinen Internet-Seiten u. a. behauptet:
"Seit 2004 habe ich zusammen mit betroffenen Eltern und ihren Kindern mehrfach
Ermittlungsbehörden Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen Kleinkinder,
Kinder und Jugendliche durch sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch oder die
Produktion von Internetpornografie mit Kindern zum Teil schwer traumatisiert
wurden. Infolge dieser Anzeigen kam es zu verschiedenen Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen die Täter und ihre Unterstützer, vereinzelt auch zu
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Kinder.
Genau
diese Personen, die hiernach strafrechtlich wegen des Missbrauchs eigener Kinder
belangt wurden oder bei denen die zuständigen Familiengerichte oder Jugendämter
wegen der Gefährdung des Kindeswohls intervenierten, haben sich später mit
Heinz-Peter Tjaden verbunden, um im Internet mit zahlreichen Veröffentlichungen
gegen mich vorzugehen.
Bis heute weiß ich nicht mit Sicherheit, ob es
sich hierbei um persönliche Racheakte einzelner Eltern gegen mich handelt oder
ob ich mich möglicherweise sogar mit einem größeren System angelegt habe. Die
Ereignisse, die zu den genannten Ermittlungs- und Strafverfahren geführt haben,
ähneln sehr den Inhalten der beiden Tatort-Folgen mit Maria Furtwängler, die im
Dezember 2012 ausgestrahlt wurden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch
andere Fragen, die derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet
werden können - so die Frage, ob solche Kampagnen möglicherweise von der
Kinderpornografie-Industrie oder durch andere Dritte unterstützt werden
könnten.
Fest steht jedenfalls, dass sowohl die handelnden Personen als
auch die mit ihnen kooperierenden Rechtsanwälte in der Folge der
Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang "Umsätze" verbucht haben. Es kann
daher nicht überraschen, dass auch Heinz-Peter Tjaden versucht hat, mir die
Veröffentlichung der Erklärungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das
Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 27.01.2012 zum Az. 324 O
204/11 entschieden, dass ich die vorstehenden Äußerungen und Erklärungen
öffentlich machen darf. Der Antrag Tjadens, mir diese Äußerungen gerichtlich
verbieten zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen." (Hervorhebungen von mir)
Diese Veröffentlichung nahm Stachowske sofort wieder aus dem Netz, als ich hier über meinen Strafantrag berichtet hatte. Auch andere Behauptungen ließ er schon vorher wieder verschwinden. So kündigte er 2011 Fachtagungen und Fachaufsätze zum Thema "Mobbing" in Zusammenarbeit mit seinem damaligen Uelzener Anwalt an, dann verschob er seine "Aufklärungsaktion" auf den Sommer 2012 - ohne diesen Anwalt, der inzwischen das Mandat niedergelegt hatte, weil die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg arbeitsrechtlich gegen Stachowske vorging.
Auch in diesem Beitrag hat Stachowske auf die ihm eigene Art die Tatsachen verdreht. Das Landgericht von Hamburg verbot ihm sehr wohl die von ihm aufgestellte Behauptung, seine Arbeitgeberin - die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - akzeptierte dieses Verbot in einer Abschlusserklärung. Also startete Stachowske einen Alleingang. In diesem Verfahren erzielte er mit gefälschten und von Klienten erpressten Dokumenten einen Teilerfolg. Diese Dokumente waren im Oktober 2011 anonym ins Netz gestellt worden. Dem Gericht versicherte Stachowske, er kenne diese Veröffentlichungen nicht. Was er dem Gericht vorgelegt hatte, war allerdings identisch mit dem im Internet veröffentlichten Material. Mein Anwalt und ich verzichteten auf eine Gegenwehr, als wir feststellten, mit welcher Brutalität und mit welcher Dreistigkeit Stachowske gegen Ex-Klientinnen und gegen deren Kinder agierte. Wir wollten nicht so tief sinken wie dieser Sozialpädagoge.
Eins stimmt allerdings: Die Anwälte haben erhebliche "Umsätze" gemacht. Nach Angaben der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg warf Stachowske für Prozessniederlagen und für Internetveröffentlichungen fast 100 000 Euro aus dem Fenster der von ihm bis Anfang Juli 2011 geleiteten Einrichtung.
Siehe auch: Hamburger Landgericht verbietet Behauptungen
der stachowske kommt sich immer sehr raffiniert vor. wer hier webkiller sucht und den beitrag dazu liest, erfährt, dass dieser sozialpädagoge versucht hat, das urteil des landgerichtes von hamburg, das die sucht- und jugendhilfe lüneburg akzeptiert hat, aus dem netz zu bekommen. dann wäre seine lüge nämlich wirkungsvoll gewesen. so ist es sie nicht, sondern nur ein zeichen seiner unglaublichen dreistigkeit.
AntwortenLöschenEs gibt ein Gericht vor dem er sich verantworten muss.
AntwortenLöschenund - wehren sich nun die betroffenen?
Löschenein fürwahr irrer text. kein wunder, dass stachowske den schnell wieder aus dem netz nehmen musste. so was kann nicht einmal der neue geschäftsführer serdar saris dulden. und das will was heißen...
Löschendie behauptungen und andeutungen von stachowske sind einfach nur irre...
AntwortenLöschendas ist ein durchgeknallter text von st.
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