11. Februar 2012
Haben nur selten Bestand
§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund BGB
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
§ 57 Arbeitsgerichtsgesetz
Verhandlung vor der Kammer.
(1) Die Verhandlung ist möglichst in einem Termin zu Ende zu führen. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden.
(2) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.
Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg geht´s am 27. Februar 2012 weiter. Der fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Ruthard Stachowske wehrt sich. Die Hürden für fristlose Kündigungen sind hoch. Die meisten Arbeitsgerichtsverfahren enden mit einem Vergleich.
Das erste Angebot der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Vorwürfe werden nicht mehr erhoben, tolles Zeugnis) hat Stachowske ausgeschlagen. Solche Angebote sind durchaus üblich, sie bedeuten, dass die fristlose Kündigung zu dem Termin ausgesprochen wird, die der Frist für ordentliche Kündigungen entspricht.
Da die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, ist Stachowske ein unselbstständig Beschäftigter, der an Anweisungen seines Arbeitgebers gebunden ist. Sonst wäre das Amtsgericht zuständig. Nun wird´s haarig.
Nehmen wir einmal an, jemand arbeitet in einem Betrieb, ist mit seinem Gehalt nicht zufrieden und bekommt deswegen von seinem Arbeitgeber anderweitige Begünstigungen. Eines Tages platzt dem Arbeitgeber der Kragen, er kündigt dem Arbeitnehmer fristlos und beruft sich dabei auf die Begünstigungen. Einige werden als nicht rechtmäßig und somit als Untreue eingestuft. Schwer vorstellbar, dass eine so begründete fristlose Kündigung Bestand hat.
Wer hat was nicht gewusst?
Vorgeworfen wird Stachowske beispielsweise, er habe 100 000 Euro für juristische und andere Auseinandersetzungen mit Kritikern durch den Schornstein geblasen. Seinem Arbeitgeber habe er vorgegaukelt, dass etwaige Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Von welcher? Von der privaten des fristlos entlassenen TG-Leiters oder von der des Arbeitgebers?
Fakt ist nach Angaben des Anwaltes Dr. Springer aus Uelzen: Er vertrat sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Vereinbart worden sei: Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden, Stachowske verklagt Tjaden, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt Tjaden...Deshalb legte Dr. Springer beide Mandate nieder, als sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abzeichneten. Dieses Verhalten ist korrekt.
Taucht die Frage auf: Wenn es dieses Bündnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben hat, soll zumindest eine Seite nicht gewusst haben, wie juristische Auseinandersetzungen finanziert werden? Fehlt nur noch die Behauptung, der Vereinsvorstand habe nicht gewusst, dass er in den Verfahren als Zeuge für Stachowske aufgerufen worden ist.
Vorgeworfen wird Stachowske auch, er habe Klientinnen und Klienten mit Strafgeldern überzogen, die möglicherweise irgendwo versickert seien. Darauf habe ich schon vor langer Zeit die Steuerfahnder aus Lüneburg hingewiesen. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske in dieser Sache einen 75-prozentigen Erfolg erzielt. Die Steuerfahnder sind nie aktiv geworden. Wäre spannend, wenn jetzt das Arbeitsgericht von Lüneburg andere Schlüsse ziehen würde als Landgericht und Steuerfahndung. Ich jedenfalls darf diese Behauptung nicht wieder aufstellen. Eine Ex-Klientin aus Wolfsburg auch nicht. Wir gehen also davon aus, dass daran nichts ist. Uns bleibt gar keine andere Wahl.
Außerdem soll Stachowske Klientinnen und Klienten unentgeltich für private Gefälligkeiten eingespannt haben, auch Eigentum der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch habe er für sich abgezweigt. Sollte das so sein, wird er sich gedacht haben: Vereinsvorstand und Geschäftsführung werden damit einverstanden sein.
Großer Zusammenhalt
Wie sehr Vereinsvorstand, der zum 31. März 2011 ordentlich entlassene Geschäftsführer Lange und Stachowske zusammengehalten haben, ist kein Geheimnis. Bei Lange sind Konsequenzen gezogen worden, beim Vereinsvorstand nicht...Was für den Vereinsvorstand gilt, gilt auch für weitere Nutznießer dieses Zusammenhalts.
Kritische Fragen meinerseits zu diversen Vorwürfen sind nie beantwortet worden. Vor einigen Monaten haben mein Anwalt und ich Ruthard Stachowske wegen diverser möglicher Straftaten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg ermittelt immer noch, verhört Zeuginnen und Zeugen.
Eigentlich kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur hoffen, dass die Lüneburger Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Erhebt sie keine Anklage, ist klar: Stachowske wird man ohne Abfindung nicht los. Erhebt sie Anklage, hat Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg keine Chance.
Bei Anklageerhebung hat auch für Stachowske zu gelten: Bis zu einem etwaigen Urteil gilt er als unschuldig.
Immerhin steht fest: Eine Rückkehr von Ruthard Stachowske in die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist ausgeschlossen, denn inzwischen attackiert er sogar vor Gericht die neue Geschäftsführerin. Die sich aber merkwürdigerweise in Schweigen hüllt, wenn man ihr vorschlägt: "Informieren Sie darüber doch das Arbeitsgericht."
Merkwürdiges Verhalten
Sind da noch die Dokumente, die jemand anonym ins Netz gestellt hat. Die Lüneburger Polizei spricht von schwierigen Ermittlungen, ist sogar in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen. Dort soll sie mit dem Hinweis, jeder könne diese Dokumente gestohlen haben, abgewimmelt worden sein.
Doch es gibt nicht nur dieses anonyme blog, es gibt weitere über TG-Kritiker. Diese Tatsache scheinen Vereinsvorstand und neue Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg inzwischen aus den Augen verloren zu haben.
Die Merkwürdigkeiten häufen sich. Fragen stellen darf man kaum noch. Dabei ergeben die sich wie von selbst: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg die Polizei nicht in jeder erdenklichen Weise unterstützt? Dann hätte die doch auch bei Stachowske und anderen Verbündeten auftauchen müssen. Warum erklärt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg in aller Öffentlichkeit, sie rechne in jedem Fall auch mit einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht? Warum reagiert die Sucht- und Jugendhilfe entweder seltsam oder gar nicht auf Hinweise, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen ins Haus stehen? Warum nimmt die neue Geschäftsführung jede kritische Anmerkung in diesem blog fast schon als persönlichen Angriff und reagiert darauf mit Beschwerden bei Dritten, wobei diese Beschwerden von der Wahrheit oft weit entfernt sind?
Wenn ich zusammenzähle, was schon alles angekündigt, aber nicht umgesetzt worden ist, kommt unter dem Strich nicht viel heraus. Jetzt hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen neuen Kooperationspartner mit angeblich gutem Ruf. Vielleicht stellt der diese Fragen?
Arbeitsgericht Lüneburg entscheidet
Fristlose Kündigung
War nicht rechtens
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Dienstag, 28. Februar 2012
Donnerstag, 27. Oktober 2011
Winfried Harendza
27. Oktober 2011
Der ahnungslose Vereinsvorstand?
In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10). Den Streitwert setzte Stachowskes Anwalt auf 26 000 Euro fest. Zuvor hatte er eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, weil die Zeugen von Stachowske meinen Zeugen widersprachen und das Gericht entschied: Wenn das so ist, gewinnt der Antragsteller - in diesem Fall zu 75 Prozent.
In den Schriftsätzen von Stachowskes Anwalt tauchte immer wieder der Name Winfried Harendza auf. Der ist Vereinsvorstand des Vereins Jugendhilfe. Der betreibt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Winfried Harendza gehörte zu den Zeugen des inzwischen fristlos Entlassenen.
Wird dieser Vereinsvorstand in diesen Tagen in der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" zitiert, muss man das Gefühl haben: Der war lange ahnunglos, handelte jedoch, als er informiert war.
Moment: Was ist das für ein Vereinsvorstand, der erst mit der Nase auf Missstände gestoßen werden muss, bis dahin aber als Zeuge auftritt, der im Nachhinein eingesteht, er sei gar nicht im Bilde gewesen.
Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 15. Oktober 2011 erklärte Winfried Harendza, das "laufende Geschäft ist Sache der Geschäftsführung". Die ist seit Anfang des Jahres neu. Bis dahin war Winfried Harendza Unterstützer von Ruthard Stachowske ohne Hintergrundwissen?
Gegen mich geklagt hatte Ruthard Stachowske auch schon am 11. Juni 2010 (324 0 279/10). Dabei ging es um die Therapiemethoden. Streitwert dieses Mal: 35 000 Euro. In diesem Verfahren bezeugte Winfried Harendza "allen Mitarbeitern eine abgeschlossene Ausbildung". Zu diesen Mitarbeitern gehörten auch ehemalige Klienten. Die Beschäftigung Ehemaliger will der Vereinsvorstand laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 26. Oktober 2011 Stachowske untersagt haben. Wem hat denn nun Winfried Harendza eine "abgeschlossene Ausbildung" bescheinigt? Allen kann nicht sein - denn der Vereinsvorstand hat demnach gar nicht gewusst, wer in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt ist.
Weiter im Schriftsatz: Winfried Harendza versicherte dem Landgericht von Hamburg zudem, dass sich Ruthard Stachowske an alle Vorschriften hält. Und zwar "peinlich genau". Wie peinlich! Seit wann wird jemand fristlos entlassen, der jede Vorschrift beachtet?
Ruthard Stachowske verlor das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht trotz Unterstützung des Vereinsvorstands sang- und klanglos. Der ebenfalls als Zeuge benannte Mathias Lange ist voriges Jahr als Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg entlassen worden. Da hat Winfried Harendza aber noch nicht die Kurve zur Straße des Ahnungslosen bekommen?
Wie hat denn die Kontrolle der Arbeit von Ruthard Stachowske ausgesehen? Einmal im Jahr mit ihm lecker Kaffee trinken und alle fünf Minuten nicken? Auf solch einen Vereinsvorstand kann man getrost verzichten. Kaffee trinken kann der auch in Lüneburg, wenn er dort in einem Cafe alle fünf Minunten nickt, bekommt er alle finf Minuten eine weitere Tasse Kaffee. Auf seine Kosten - nicht auf Kosten von Hilfesuchenden, um deren Schicksal er sich überhaupt nicht gekümmert hat.
Fehlt nur noch: Demnächst erklärt Winfried Harendza der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide": "Ich habe gar nicht gewusst, dass mich Stachowske als Zeuge benannt hat." Darüber wundern würde ich mich allerdings nicht...
| Ruthard S'tachowske klagt - Winfried Harendza bezeugt |
27. Oktober 2011
Der ahnungslose Vereinsvorstand?
In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10). Den Streitwert setzte Stachowskes Anwalt auf 26 000 Euro fest. Zuvor hatte er eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, weil die Zeugen von Stachowske meinen Zeugen widersprachen und das Gericht entschied: Wenn das so ist, gewinnt der Antragsteller - in diesem Fall zu 75 Prozent.
In den Schriftsätzen von Stachowskes Anwalt tauchte immer wieder der Name Winfried Harendza auf. Der ist Vereinsvorstand des Vereins Jugendhilfe. Der betreibt die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch. Winfried Harendza gehörte zu den Zeugen des inzwischen fristlos Entlassenen.
Wird dieser Vereinsvorstand in diesen Tagen in der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" zitiert, muss man das Gefühl haben: Der war lange ahnunglos, handelte jedoch, als er informiert war.
Moment: Was ist das für ein Vereinsvorstand, der erst mit der Nase auf Missstände gestoßen werden muss, bis dahin aber als Zeuge auftritt, der im Nachhinein eingesteht, er sei gar nicht im Bilde gewesen.
Laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 15. Oktober 2011 erklärte Winfried Harendza, das "laufende Geschäft ist Sache der Geschäftsführung". Die ist seit Anfang des Jahres neu. Bis dahin war Winfried Harendza Unterstützer von Ruthard Stachowske ohne Hintergrundwissen?
Gegen mich geklagt hatte Ruthard Stachowske auch schon am 11. Juni 2010 (324 0 279/10). Dabei ging es um die Therapiemethoden. Streitwert dieses Mal: 35 000 Euro. In diesem Verfahren bezeugte Winfried Harendza "allen Mitarbeitern eine abgeschlossene Ausbildung". Zu diesen Mitarbeitern gehörten auch ehemalige Klienten. Die Beschäftigung Ehemaliger will der Vereinsvorstand laut "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" vom 26. Oktober 2011 Stachowske untersagt haben. Wem hat denn nun Winfried Harendza eine "abgeschlossene Ausbildung" bescheinigt? Allen kann nicht sein - denn der Vereinsvorstand hat demnach gar nicht gewusst, wer in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch beschäftigt ist.
Weiter im Schriftsatz: Winfried Harendza versicherte dem Landgericht von Hamburg zudem, dass sich Ruthard Stachowske an alle Vorschriften hält. Und zwar "peinlich genau". Wie peinlich! Seit wann wird jemand fristlos entlassen, der jede Vorschrift beachtet?
Ruthard Stachowske verlor das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht trotz Unterstützung des Vereinsvorstands sang- und klanglos. Der ebenfalls als Zeuge benannte Mathias Lange ist voriges Jahr als Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg entlassen worden. Da hat Winfried Harendza aber noch nicht die Kurve zur Straße des Ahnungslosen bekommen?
Wie hat denn die Kontrolle der Arbeit von Ruthard Stachowske ausgesehen? Einmal im Jahr mit ihm lecker Kaffee trinken und alle fünf Minuten nicken? Auf solch einen Vereinsvorstand kann man getrost verzichten. Kaffee trinken kann der auch in Lüneburg, wenn er dort in einem Cafe alle fünf Minunten nickt, bekommt er alle finf Minuten eine weitere Tasse Kaffee. Auf seine Kosten - nicht auf Kosten von Hilfesuchenden, um deren Schicksal er sich überhaupt nicht gekümmert hat.
Fehlt nur noch: Demnächst erklärt Winfried Harendza der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide": "Ich habe gar nicht gewusst, dass mich Stachowske als Zeuge benannt hat." Darüber wundern würde ich mich allerdings nicht...
Sonntag, 16. Oktober 2011
Leserbrief
16. Oktober 2011
An die Landeszeitung für die Lüneburger Heide
"Es ging immer nur um Kleinigkeiten", sagt der Vereinsvorstand der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zur fristlosen Entlassung von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dann ist von einer Abwehrschlacht die Rede, die 100 000 Euro gekostet habe. So viel Geld gibt eine Einrichtung aus, um sich juristisch gegen Kleinigkeiten zur Wehr zu setzen?
Winfried Harendza ist offenbar ein Tatsachenverdreher, der von seiner eigenen Verantwortung ablenken will. Als Kritiker der Einrichtung und als blogger habe ich immer wieder Fragen gestellt. Keine wurde beantwortet.
Mit Klage drohte man mir bereits, als ich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch überhaupt noch nicht berichtet hatte. Man bekam es wohl mit der Angst zu tun, weil Stachowske erfahren hatte, dass ich mit Ehemaligen in Kontakt stand.
Zur Abwehr von Kritik wurde laut Winfried Harendza auch eine Internetagentur eingeschaltet. Die schuf ein fürwahr wundersames blog mit Berichten von Klienten, die sich begeistert über die Einrichtung äußerten. Einen Bericht habe ich geprüft, angeblich geschrieben worden war er von einer Mutter, die angeblich noch in Wilschenbruch war. Doch die war längst abgehauen...
Ja, abgehauen. Nicht nach erfolgreicher Therapie entlassen. In den vergangenen zwei Jahren habe ich mich mit rund 100 Müttern unterhalten. Keine Einzige hat die Einrichtung nach erfolgreicher Therapie verlassen. Die sind entweder geflüchtet oder bekamen Hilfe woanders.
Nur noch eine Anmerkug zu den "Kleinigkeiten" von Winfried Harendza: Mit haarsträubenden Schreiben an Jugendämter und Gerichte wurden Kinder von ihren Eltern getrennt, bis Gerichte endlich Experten bestellten, die Stachowskes Diagnosen als baren Unsinn entlarvten. Als ein Gutachter Stachowske um eine wissenschaftliche Begründung für eine angebliche Kindeswohlgefährdung bat, fiel dem dazu nichts ein. Die Richterin schloss daraus: "Eine tatsächliche Therapie findet in der Einrichtung nicht statt." Schon war das Kind wieder zuhause...
Mein Anwalt und ich haben vor dem Hamburger Landgericht immer wieder Recht bekommen - obwohl dieses Gericht eigentlich dafür bekannt ist, dass Beklagte fast schon regelmäßig verlieren...Als Stachowske seine Therapiemethoden von Humbug abgrenzen sollte, versagte er vor dem Hamburger Landgericht völlig.
An die Landeszeitung für die Lüneburger Heide
"Es ging immer nur um Kleinigkeiten", sagt der Vereinsvorstand der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zur fristlosen Entlassung von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dann ist von einer Abwehrschlacht die Rede, die 100 000 Euro gekostet habe. So viel Geld gibt eine Einrichtung aus, um sich juristisch gegen Kleinigkeiten zur Wehr zu setzen?
Winfried Harendza ist offenbar ein Tatsachenverdreher, der von seiner eigenen Verantwortung ablenken will. Als Kritiker der Einrichtung und als blogger habe ich immer wieder Fragen gestellt. Keine wurde beantwortet.
Mit Klage drohte man mir bereits, als ich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch überhaupt noch nicht berichtet hatte. Man bekam es wohl mit der Angst zu tun, weil Stachowske erfahren hatte, dass ich mit Ehemaligen in Kontakt stand.
Zur Abwehr von Kritik wurde laut Winfried Harendza auch eine Internetagentur eingeschaltet. Die schuf ein fürwahr wundersames blog mit Berichten von Klienten, die sich begeistert über die Einrichtung äußerten. Einen Bericht habe ich geprüft, angeblich geschrieben worden war er von einer Mutter, die angeblich noch in Wilschenbruch war. Doch die war längst abgehauen...
Ja, abgehauen. Nicht nach erfolgreicher Therapie entlassen. In den vergangenen zwei Jahren habe ich mich mit rund 100 Müttern unterhalten. Keine Einzige hat die Einrichtung nach erfolgreicher Therapie verlassen. Die sind entweder geflüchtet oder bekamen Hilfe woanders.
Nur noch eine Anmerkug zu den "Kleinigkeiten" von Winfried Harendza: Mit haarsträubenden Schreiben an Jugendämter und Gerichte wurden Kinder von ihren Eltern getrennt, bis Gerichte endlich Experten bestellten, die Stachowskes Diagnosen als baren Unsinn entlarvten. Als ein Gutachter Stachowske um eine wissenschaftliche Begründung für eine angebliche Kindeswohlgefährdung bat, fiel dem dazu nichts ein. Die Richterin schloss daraus: "Eine tatsächliche Therapie findet in der Einrichtung nicht statt." Schon war das Kind wieder zuhause...
Mein Anwalt und ich haben vor dem Hamburger Landgericht immer wieder Recht bekommen - obwohl dieses Gericht eigentlich dafür bekannt ist, dass Beklagte fast schon regelmäßig verlieren...Als Stachowske seine Therapiemethoden von Humbug abgrenzen sollte, versagte er vor dem Hamburger Landgericht völlig.
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