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Sonntag, 16. Oktober 2011

Leserbrief

16. Oktober 2011
An die Landeszeitung für die Lüneburger Heide

"Es ging immer nur um Kleinigkeiten", sagt der Vereinsvorstand der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zur fristlosen Entlassung von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dann ist von einer Abwehrschlacht die Rede, die 100 000 Euro gekostet habe. So viel Geld gibt eine Einrichtung aus, um sich juristisch gegen Kleinigkeiten zur Wehr zu setzen?


Winfried Harendza ist offenbar ein Tatsachenverdreher, der von seiner eigenen Verantwortung ablenken will. Als Kritiker der Einrichtung und als blogger habe ich immer wieder Fragen gestellt. Keine wurde beantwortet.

Mit Klage drohte man mir bereits, als ich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch überhaupt noch nicht berichtet hatte. Man bekam es wohl mit der Angst zu tun, weil Stachowske erfahren hatte, dass ich mit Ehemaligen in Kontakt stand.

Zur Abwehr von Kritik wurde laut Winfried Harendza auch eine Internetagentur eingeschaltet. Die schuf ein fürwahr wundersames blog mit Berichten von Klienten, die sich begeistert über die Einrichtung äußerten. Einen Bericht habe ich geprüft, angeblich geschrieben worden war er von einer Mutter, die angeblich noch in Wilschenbruch war. Doch die war längst abgehauen...

Ja, abgehauen. Nicht nach erfolgreicher Therapie entlassen. In den vergangenen zwei Jahren habe ich mich mit rund 100 Müttern unterhalten. Keine Einzige hat die Einrichtung nach erfolgreicher Therapie verlassen. Die sind entweder geflüchtet oder bekamen Hilfe woanders.

Nur noch eine Anmerkug zu den "Kleinigkeiten" von Winfried Harendza: Mit haarsträubenden Schreiben an Jugendämter und Gerichte wurden Kinder von ihren Eltern getrennt, bis Gerichte endlich Experten bestellten, die Stachowskes Diagnosen als baren Unsinn entlarvten. Als ein Gutachter Stachowske um eine wissenschaftliche Begründung für eine angebliche Kindeswohlgefährdung bat, fiel dem dazu nichts ein. Die Richterin schloss daraus: "Eine tatsächliche Therapie findet in der Einrichtung nicht statt." Schon war das Kind wieder zuhause...

Mein Anwalt und ich haben vor dem Hamburger Landgericht immer wieder Recht bekommen - obwohl dieses Gericht eigentlich dafür bekannt ist, dass Beklagte fast schon regelmäßig verlieren...Als Stachowske seine Therapiemethoden von Humbug abgrenzen sollte, versagte er vor dem Hamburger Landgericht völlig.

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXXI)

15. November 2009
Betr. Landeszeitung: Staatsanwalt schließt Akte wieder

„Kein öffentliches Interesse“, winkt Staatsanwalt Kaup aus Lüneburg ab und lässt meine Strafanzeigen gegen den Chefredakteur der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und gegen eine Kommentatorin, die sich „Petra Wirsing“ genannt hat, in der Akte verschwinden. Damit war zu rechnen.


Gleichwohl sind die Begründungen dieses Staatsanwaltes interessant. Was allerdings nicht heißt, dass ein anderer Staatsanwalt in einer anderen Stadt genauso entscheiden würde. Ich gebe also lediglich wieder, wie ein Staatsanwalt aus Lüneburg die juristischen Dinge sieht.

Und zwar so: Die Landeszeitung für die Lüneburger Heide hat auf ihren Internetseiten zweifellos einen Kommentar von „Petra Wirsing“ veröffentlicht, der herabsetzend war, aber nach meinem Protest sei dieser Beitrag „zeitnah“ wieder gelöscht worden.

Die Ablehnung meiner zweiten Strafanzeige leitet Staatsanwalt Kaup so ein: „Soweit sich Ihre Strafanzeige gegen Petra Wirsing richtet, ist festzustellen, dass deren Kommentar ein Thema betrifft, das auch Ihrer Meinung nach von öffentlichem Interesse ist. Aus dem aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz folgenden Grundrecht auf freie Meinungsäußerung folgt bei kritischen Meinungsäußerungen eine Vermutung des Vorrangs der Meinungsäußerungsfreiheit vor den Beleidigungstatbeständen.“ Anders sei das lediglich bei so genannter „Schmähkritik“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe jüngst „hohe Anforderungen an das Vorliegen von Schmähkritik aufgestellt“ (BVerfG NJW 2009, 3016).

Bedeutet nach Auffassung dieses Staatsanwaltes: „Die Beurteilung dieser Frage erfordert regelmäßig, den Anlass und den Kontext der Äußerung zu beachten (BVerfG 93, 266). Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung das sog. Recht zum Gegenschlag in dem Sinne anzuerkennen, dass auf ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik auch scharf und drastisch erwidert werden darf (BVerfG 12, 113, 132). Dieses Recht zum Gegenschlag setzt ebenfalls stets einen Sachbezug voraus, der hier aber vorliegt.“

Da es sich bei „Petra Wirsing“ offensichtlich um eine Betroffene handele, da es außerdem von mir viele kritische Kommentare und „sogar“ ein Buch über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch gebe, dürfe man auch „scharf mit kritischen Äußerungen reagieren“.

Das gelte gleichfalls „für die Verwendung des Ausdrucks, Ihre Vergangenheit sei dubios, also zweifelhaft. Diese Äußerung ist zwar herabsetzende Kritik, aber noch nicht Schmähkritik im Sinne der Rechtsprechung, zumal damit wohl auf ein gegen Sie geführtes Strafverfahren angespielt wird, auch wenn dieses mit einem Freispruch endete.“ Einspruch: Dieses Verfahren endete mit der Feststellung, dass dieses Verfahren gegen mich niemals hätte eröffnet werden dürfen. Dem im Hildesheimer Gerichtssaal sitzenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover wurden die Leviten gelesen. Meine von mir deswegen und wegen der Dauer des Ermittlungsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtete Eingabe schmort dort seit zweieinhalb Jahren in einer Akte, die bislang noch niemand geöffnet hat.

Kommt mir bekannt vor: Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hat mich mehr als zwei Jahre schmoren lassen, bis man sich zur Klageerhebung bequemte, die sich als lächerlich erwies. Nicht lächerlich war: In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs wieder verloren.

Trotzdem darf also „Petra Wirsing“ strafrechtlich betrachtet diese Geschichte fast sechs Jahre später wieder aufwärmen? Könnte bedeuten: Hat man jemals gegen dich ermittelt, bleibst du ein Leben lang Freiwild - zumindest für „offensichtlich Betroffene“ aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wenn du die dort praktizierten Methoden eines Professor der Philosophie für mehr als zweifelhaft hältst.

Bleibt festzuhalten: Zwei Auffassungen teilt Staatsanwalt Kaup mit mir. Erstens: „Petra Wirsing“ ist entweder Patientin oder Mitarbeiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Zweitens: Wer sich diesen Namen gegeben hat, wird man wohl kaum ermitteln können. Würde man diesen Versuch starten und den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch befragen, wäre dessen Antwort mit allergrößter Sicherheit: „Ich weiß von nichts.“ Denn: Nichtwissen hält er laut Vortrag vom 21. Februar 2009 für eine Chance…