Posts mit dem Label Staatsanwalt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Staatsanwalt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 7. Oktober 2011

Das Ende einer Psycho-Sekte

Reisekataloge von Spezialreiseveranstaltern mit Reiseangeboten aus den Niederlanden hier kostenlos anfordern.



Jetzt 107 Seiten

Das ist die sensationellste Preissenkung auf dem Buchmarkt: "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - oder Familienorientierte Drogentherapie?" kostet nicht mehr 251 000 Euro, sondern 10 Euro.

Zum Buch






Sprachmüll
Von hochstapelnden Verbalakrobaten

Staatsanwaltschaft
Ermittelt gegen Stachowske

Ein Lügenbold
Setzt Hoffnungen in Lügenbold aus Burgdorf

Erschreckend
Keine Wegweiser aus der Abhängigkeit

Ich sprüh´s
...auf jede Wand

Sommersonne
Stimmt, so wird das nichts

Kein A. S....
...im Ärmel

Keine Gegenwehr
Stachowske stellt Behauptung nicht wieder auf


Was nun?
Jugendhilfe Lüneburg am Scheideweg

Die Zeiten ändern sich?
Jana besucht endlich die Schule

Die Löschung
Zwei im Gleichschritt

Wieder verliert er
Bruchlandung auch bei Staatsanwaltschaft

Stachowske klagt
Gegen fristlose Kündigung
Kammerverhandlung verschoben

5. Juli 2011
Ruthard Stachowske ist entlassen worden!
Das Ende eines Sonnenkönigs

No victory, Ruthard
Now and ever
30. September 2011, 12.30 Uhr, Hamburger Landgericht, mündliche Verhandlung

Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch X

Staatsanwalt Lohengrin

“Staatsanwälte küsst man nicht”, heißt eine Krimikomödie aus dem Jahre 1986. Die Hauptrollen haben gespielt: Robert Redford und Debra Winger. “Staatsanwälte informiert man nicht”, heißt möglicherweise eine therapeutische Tragikomödie, die in Lüneburg gedreht wird. Die Handlung: Ein Staatsanwalt bekommt am 4. Juli 2009 das Schreiben eines Anwaltes, in dem für den Fall eines Prozesses mit Handlungen gedroht wird, die jener Jurist selbst als “strafbar” einstuft. Strafbar machen will sich, weil angeblich Notstand herrscht: Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.

Dazu schreibt der Staatsanwalt am 13. Juli 2009 unter dem Aktenzeichen NZS 1109 AR 756/09: “In Ihrer E-mail vom 4. Juli 2009 bitten Sie die Staatsanwaltschaft um die Prüfung des Schriftsatzes von Rechtsanwalt G. dahingehend, ob die Ankündigung auf Seite 2 strafbar sein könnte. Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, allgemeine Rechtsauskünfte zu erteilen.” Fall erledigt?

Wohl nicht. Denn es braut sich etwas zusammen. Zumindest eine Behörde soll inzwischen einer Frau zu (straf-)rechtlichen Schritten gegen den Professor geraten haben. Der Vorwurf: Verletzung des Datenschutzes zum Nachteil von Patienten. Doch das Drehbuch für die therapeutische Tragikomödie wird noch dicker, denn mir ist zugetragen worden, dass der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch jüngst “google-Listen” an sein Team verteilt habe, um so genannte “Schweineseiten” aus dem Blickfeld der Internet-Nutzer zu bekommen.

Diese Klick-Geschichte ist mir nicht zum ersten Mal erzählt worden, doch dieses Mal habe ich den Anwalt des Professors und den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg als Betreiberin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Frist ist herum. High noon. Auch ein Film. Western. Das Drehbuch: Die Gegenseite ist zum Duell nicht erschienen, hüllt sich in Schweigen. Warum? Den Professor gegen diesen Vorwurf verteidigen, müsste doch ein Leichtes sein. Oder: Stimmt die Klick-Geschichte?

„Nie sollst du mich befragen, noch Wissens Sorge tragen, woher ich kam der Fahrt, noch wie mein Nam’ und Art!“ heißt es in Wagners „Lohengrin“. Ist eine Oper von Wagner. Zu Beginn sitzt jemand unter einer Gerichtseiche. Von dort ist es oft nicht mehr weit bis zu einem bestimmten Gebäude…

Veröffentlicht am 17. Juli 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XIV)

Im Namen des Volkes?

„Das Internet macht es den Menschen leicht, ungerechtfertigte Vorwürfe gegen andere zu erheben. Die Anonymität schützt sie“, sagt Matthias Lange, Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, am 12. Juni 2009 in einem Artikel der „Lüneburger Rundschau“. „Rechtsstreiten“ sehe man gelassen entgegen.

Das klingt so, als werde die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die sich seit 1993 unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg befindet, von ehemaligen Patientinnen und Patienten vor Gericht gezerrt. Jeweilige Beklagte oder Angeklagte wäre also die von Professor Dr. Ruthard Stachowske geleitete Gemeinschaft. So weit ist es aber noch nicht.

Vor Gericht in Lüneburg steht am 3. August 2009, 12 Uhr, ein Ehemaliger, der sich nach einem Beitrag des Evangelischen Kirchenfunks, ausgestrahlt am 24. Oktober 2007 auf radio ffn, kritisch im Internet geäußert hat. Nicht anonym. Mit seinem Namen. Nun lautet die Anklage: „Verleumdung“.

Erst der Anfang?

Doch dieser Prozess soll erst der Anfang sein. Das Team des Professors hat umfangreiches Material gesammelt, die Staatsanwaltschaft von Lüneburg beschäftigt sich damit. Möglicherweise intensiv. Denn: Der Anspruch der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ist eine „familienorientierte stationäre Drogentherapie“. Die Wirklichkeit soll sein: Mütter werden schnell von ihren Kindern getrennt, betreuen statt dessen die Kinder anderer Mütter. Teammitglieder, die dem Professor nicht treu ergeben sind, werden unter Druck gesetzt.

Den Prozess hat der Angeklagte mehrfach öffentlich provoziert, er ist nach seinen Angaben so gelassen wie das angeblich Matthias Lange ebenfalls ist. Diesen Geschäftsführer kann man als Redakteur zu Vorwürfen durchaus befragen. Wie ich das als Redakteur am 16. Juli 2009 getan habe. Wissen wollte ich beispielsweise, ob Professor Dr. Ruthard Stachowske seinem Team gegenüber meine Seiten http://familiensteller.blogspot.com als „Dreckseiten“ bezeichnet hat, die man aus dem google-Blickfeld klicken müsse. Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Drogenabhängige Familiensysteme

Zu Wort kommen auf meinen Seiten Betroffene, gewürdigt werden Ausführungen des Professors, in denen er Familienprobleme darauf zurück führt, dass sich „Täter- und Opfergenerationen“ des Zweiten Weltkrieges aufeinander eingelassen haben, in denen er Familiensysteme gelegentlich linear analysiert (Großmutter hat Drogen genommen, deswegen hat Mutter Drogen genommen, deshalb ist die Enkelin bei mir in Drogentherapie).

Auch die „Beweismittel“, die vom Team des Professors zusammengetragen worden sind für diesen und möglicherweise auch für weitere Prozesse, sind eine Betrachtung wert. Was wäre, wenn: Dazu Niederschriften von Schutzbefohlenen gehören, die so lange umgeschrieben worden sind, bis sie dem Professor gefielen? Belohnung dafür: Ein paar Augenblicke mit dem eigenen Kind? Berichten mehrere Mütter, die sich allmählich aus dem Schutz der Anonymität herauswagen.

Durchaus eigenartig ist auch, wie mich dieser Professor zu einer näheren Beschäftigung mit diesem Thema gebracht hat. So: Er schaltete einen Anwalt ein und drohte mir am 28. Mai 2009 mit „vehementer“ Verfolgung seiner Interessen. Anlass waren zwei kritische Kommentare über die Arbeit des Lüneburger Jugendamtes und über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch.

Damit weckte Ruthard Stachowske mein Interesse. Schnell passten journalistische Mosaiksteine zusammen, die mir von Betroffenen am Telefon oder schriftlich geliefert worden sind. Ein Mosaiksteinchen stammt auch vom am 3. August 2009 Angeklagten. Er berichtet, dass ihm als Mann aus Dachau (= Täter) eine Beziehung mit einer „Zigeunerin“ (= Opfer) negativ angelastet worden sei.

Passt zur oben erwähnten Weltkriegs-Theorie des Professors, die sich nach seiner eigenen Einschätzung wissenschaftlicher Anerkennung erfreut – wie sein Institut, in dem gelehrt wird, ein Hund attackiere per Biss das „Energiefeld“ eines Menschen. Das müsse erst wieder vernarben.

Befragt man als Redakteur dazu Experten, die sich auf dem gleichen therapeutischen Feld tummeln, bekommt man – wie vom Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg – keine Antwort!

Könnte spannend werden

Der Prozess am 3. August 2009 vor dem Lüneburger Amtsgericht könnte also einen spannenden Verlauf nehmen, auf http://familiensteller.blogspot.com wird darüber berichtet. Einige werden sicherlich auch im Gerichtssaal vorbei schauen, die Verhandlung verfolgen und gespannt darauf sein, wie eine Lüneburger Richterin derlei bewertet.

Mein Hund sitzt übrigens während der Verhandlung in meinem Auto und stellt somit für kein einziges „Energiefeld“ eine Bedrohung dar. Übrigens: auch sonst nicht.

Doch: Spannend ist am Montag noch mehr. Wie begründet der Staatsanwalt die Anklage? Ermittlungsverfahren dürfen nur bei "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat" eingeleitet werden. Die Neuapostolische Kirche (NAK) hat es einmal so versucht. Sie behauptete, ich hätte in meinem Buch "Kauft nicht bei Ex-Neuapostolischen" (immer noch zu beziehen über http://stores.lulu.com/hwilmers) den Eindruck erweckt, die NAK behandele ihre Mitglieder wie Hitler die Juden behandelt hat.

Diesen Vorwurf fand ich dermaßen unverschämt, dass ich es auf einen Prozess ankommen lassen wollte. Ist mir nicht gelungen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, die NAK bekam den Hinweis, man könne zivilrechtlich gegen mich vorgehen. Hat sie nicht getan. Das Verleumdungs-Eisen war dieser Glaubensgemeinschaft wohl zu heiß geworden, denn bei einem Prozess hätte ich in aller Öffentlichkeit geschildert, was der Gegenseite so alles eingefallen war, um mich als Kritiker kalt zu stellen.

Veröffentlicht am 30. Juli 2009