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Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XVIII)

Bild dir deine Meinung per Fotoapparat?

Der Verfassungsschutz macht es bei Demonstrationen linker oder rechter Organisationen. Die Polizei macht es, wenn Hooligans unterwegs sind. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die sich unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg befindet, macht es, wenn sich Ehemalige in einem Lüneburger Café treffen. Oder ist in der Digitalkamera etwa keine Speicherkarte gewesen?

Ohne meinen Hund gehe ich nicht auf Reisen. Darüber freut sich ein Mädchen, das eine Zeitlang einer Hypothese von Professor Dr. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zum Opfer gefallen ist. Diese Hypothese lautete: „Dieses Kind ist übersexualisiert.“

Diesem Mädchen drücke ich in jenem Café die Hundeleine in die Hand, Mike und die Elfjährige gehen nach draußen, lange sind sie allerdings nicht unterwegs.

„Die haben mich und den Hund fotografiert“, berichtet das Mädchen. Aus einem Fenster gegenüber, aus einem Zimmer der Jugendhilfe Lüneburg im zweiten Stock. Ich begleite das Mädchen nach draußen, sehe eine Frau, die eine Kamera in der Hand hält und uns zuwinkt. Soll wohl heißen: „Bitte recht freundlich!“ Nun bin möglicherweise auch ich auf der Speicherkarte.

Nach gut zwei Stunden haben zwei Ehemalige die Nase voll von dieser Fotoaktion. Sie rufen die Polizei. Die kommt, geht in das Haus und beendet dieses Treiben. Eine Mitarbeiterin des Cafés fragt: „Ist schon wieder die Polizei da?“

Schon wieder? Die Mitarbeiterin meint, dass in dem Haus schräg gegenüber junge Mütter mit ihren Kindern wohnen. Das stimmt aber nicht. Kinder werden dort von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch betreut. Dort gehe es gelegentlich hoch her, erzählt diese Mitarbeiterin, Kinder schreien, Kinder laufen kreuz und quer auf der Straße herum, ein Kind sei kürzlich in ein Rad gelaufen. Sofort sei eine Frau aufgetaucht, habe das Kind geschlagen und von der Straße gezerrt, sie sei dazwischen gegangen und habe dieser Frau geraten: „Wenn Sie Kinder nicht erziehen können, sollten Sie auch keine bekommen!“

Aber Fotos machen können sie in dieser Einrichtung? Meine Antwort: ein weiterer Strafantrag wegen Verstoßes gegen § 201 Strafgesetzbuch und eine Zivilklage wegen Verstoßes gegen mehrere Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Warum eigentlich ist der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg nicht zu diesem Treffen gegangen? Er hat eine Einladung bekommen. Dann hätte er sich ein Bild machen können! Vielleicht hätte er auch ein Foto machen dürfen!

veröffentlicht am 6. September 2009