Bald nur noch Gast in der eigenen Einrichtung
"Es wird die Zeit kommen, in der wir in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) nur noch zu Gast sind." Diese Befürchtung hat der Vereinsvorstand der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg vor zwei Jahren geäußert. Damals wurde ein Krisenstab gebildet, der sich mit der Rolle des damaligen TG-Leiters Ruthard Stachowske beschäftigte. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hatte Stachowske bereits auf den Zahn gefühlt. Der TG-Leiter meldete sich nach diesem Gespräch für eine Woche krank und behauptete mit einem Verbündeten in anonymen Briefen an Kostenträger und Kooperationspartner, die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe sei wegen eines falschen Doktor-Titels vorbestraft. Über mich setzte er das Gerücht in die Welt, ich sei pädophil.
Das sind Informationen aus erster Hand. Deshalb kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg auch nicht dagegen klagen. Wenn also der neue Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Serdar Saris in Gesprächen mit der Lüneburger Lokalzeitung den Eindruck erweckt, er gehe nicht gegen "Internet-Kampagnen" vor, weil solche Versuche in der Vergangenheit gescheitert seien, dann entpuppt er sich als jemand, der nicht nur Tatsachen verschleiern und Befürchtungen zerstreuen will, sondern die Gastrolle annimmt. Denn auch als Teilzeitkraft ändert Stachowske seine Methoden nicht. Die werden von seinen Verbündeten munter abgekupfert.
Beispielsweise in einer anonymen Internet-Veröffentlichung über mich. In der wird behauptet, dass ich sogar "Unbeteiligte" in meinen Kampf gegen einen Justizskandal eingebunden hätte. Dazu gehörten der damalige niedersächsische Ministerpräsident David McAllister und seine Frau. Erweckt wird außerdem der Anschein, es gebe gegen mich ein Ermittlungsverfahren. Seit Oktober 2011 steht das im Netz. Angekündigt worden sind damals weitere Informationen. Die sind nie erschienen, weil sich sonst die Autoren erneut als Lügner erweisen würden.
Stachowske und seine Verbündeten können die Tatsachen so lange verdrehen wie sie wollen, sie sind damit zum Scheitern verurteilt. Diese Erfahrung hat der ehemalige TG-Leiter vor dem Hamburger Landgericht mehrfach gemacht. Auch sein Versuch, mit Artikeln, die ein ehemaliger CDU-Ratsherr aus Burgdorf vor neun Jahren verfasst hat, Boden gut zu machen, ist gescheitert. Gestoppt wurde dieser Verleumder von einem Ex-Klienten und von der damaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die diesen Burgdorfer vor der weiteren Verbreitung von Lügen warnten. Der hüllte sich fortan in Schweigen.
Inzwischen geht sogar der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dem Verdacht nach, dass ich das Opfer eines Justizskandals geworden bin. Ich habe mir nämlich die Akte beschafft, die zwischen 2003 und 2006 über mich angelegt worden ist.
Wie hinterhältig Stachowske agiert, hat er vor dem Hamburger Landgericht bewiesen, als er den Richtern die Geschichte einer Ex-Klientin auftischte, die 2005 in Hannover verurteilt worden ist. Diese Geschichte kannte ich nicht. Mein Anwalt und ich hätten die Ereignisse erst wieder aufrollen müssen. Worauf wir verzichteten, weil sonst auch zwei Kinder dieser Ex-Klientin betroffen gewesen wären. Lieber zahlte ich über 600 Euro für eine Teil-Niederlage, als mich auf das Niveau von Stachowske und seiner Verbündeten zu begeben. Die fröhliche Zukunft von zwei Kindern ist wichtiger als ein paar 100 Euro...
Mit einer Salbe einen Ausschuss wieder gelenkig gemacht
Dokumente eines Justizskandals
"Hier endet euer Prinzip der Hoffnung" (Ruthard Stachowske) Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch ist 2014 geschlossen worden.
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Freitag, 8. März 2013
Donnerstag, 22. November 2012
Unglaublich sein
Was ist die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nur für ein Hohn- und Spott-Laden? Darf der Angestellte Ruthard Stachowske weiterhin tun und lassen, was er will und mit seinem Tun und Lassen seine Arbeitgeberin Lügen strafen? Zweifelsfrei ist Gisela van der Heijden vom 1. Januar 2011 bis zu ihrem Abflug am 21. Juni 2012 Geschäftsführerin dieses unsäglichen Vereins gewesen, was sie also sagte und versicherte, bleibt bindend für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Sie handelte im Auftrag dieser Einrichtung, die in jüngster Zeit bewiesen hat, dass sie nicht einmal ihre Kooperationspartner kennt. Ist der neue Geschäftsführer Serdar Saris die nächste Witzfigur, über die sich Ruthard Stachowske nach Belieben lustig machen darf?
Tatsache ist: Das erste äußerungsrechtliche Verfahren gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske (die sich bei den Klagen abwechselten) habe ich vor dem Hamburger Landgericht per Säumnisurteil zu 75 Prozent verloren. Deswegen sind mir Kosten in Höhe von fast 5 000 Euro entstanden. Anschließend hagelte es für Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg juristische Niederlagen, die eine fast sechsstellige Summe gekostet haben sollen.
Bei einem persönlichen Gespräch im Beisein des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und meines Anwaltes sagte Gisela van der Heijden im Juni 2011 wortwörtlich: "Es kommt gar nicht infrage, dass Sie Kosten tragen." Die Kosten, die bis dahin angefallen waren, erstattete sie mir. Nun kommt der Sozialpädagoge Stachowske mit dem Rest angetrabt. Zwingen will er mich zu einer eidesstattlichen Versicherung, die er notfalls auch per Haftbefehl durchsetzen will. Diesen Haftbefehl habe ich im September 2012 angefochten.
Jetzt schreibt Stachowskes Anwalt an das Wilhelmshavener Amtsgericht und teilt dem Richter erst einmal Dinge mit, die mit der Sache gar nichts zu tun haben: "Der Gläubiger (Stachowske) setzt, nachdem alle arbeitsgerichtlichen Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind, ohne dass bei einem der angezeigten vermeintlichen Verfehlungen des Gläubigers die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf hätte erkennen können, sein 1984 begonnenes Arbeitsverhältnis fort. Er befindet sich zur Zeit in einer längeren Urlaubsphase."
Diese widerwärtige Verdrehung von Tatsachen ist mir hinlänglich bekannt. Viele tatsächliche oder vermeintliche Straftaten konnte die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nicht mehr verfolgen, weil sie verjährt waren. Ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht, wurde also gar nicht geprüft. Bei einer Titel-Gaukelei hatte Stachowske gerade noch rechtzeitig die Kurve bekommen. Ein Ermittlungsverfahren ist noch gar nicht beendet, es wird sofort wieder aufgenommen, wenn es neue Hinweise gibt. Dabei geht es auch um Dokumentendiebstahl in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ein Strafantrag ist im Sande verlaufen, weil sich der wichtigste Zeuge plötzlich nicht einmal mehr daran erinnern konnte, wie er nach Lüneburg gekommen war.
Will sich Stachowske etwa darüber lustig machen, dass man sich auf gewisse Leute nicht verlassen kann, wenn es Ernst wird? Das weiß ich doch längst, ist mir aber gleichgültig, weil ich von diesen Leuten sowieso nie etwas gehört habe, was zu besseren Verhältnissen in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hätte beitragen können - und an das Märchen einer Mutter, sie sei von Stachowske und seinem Team so sehr beeinflusst worden, dass sie sich selbst vor Gericht belastete, habe ich auch nie geglaubt. Unverschämt fand ich allerdings, dass dieser Sozialpädagoge vor dem Hamburger Landgericht behauptete, ich hätte mich mit dieser Mutter irgendwie verbunden. So verhinderte Stachowske eine weitere Total-Niederlage vor dem Hamburger Landgericht. Gelegentlich log der eben erfolgreich...
Der dritte Absatz des Anwaltsschreibens an das Wilhelmshavener Amtsgericht klingt so, als sei aus Stachowske der Geldeintreiber für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geworden: "Beträge, die nach erfolgter Festsetzung und Begleichung durch den Schuldner (das bin ich) an den Arbeitgeber des Gläubigers von diesem werden herauszugeben sein, wird der Gläubiger weiterleiten."
Stopp! Gisela van der Heijden hat sogar einem Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven versichert, dass sie die Sache aus der Welt schaffen will. Das ist im Februar 2012 gewesen. Dann meldete sie sich nicht mehr. Mir schrieb Gisela van der Heijden, dass sie die Polizei einschalten werde, um an Unterlagen heranzukommen, die ihr von Stachowske vorenthalten werden. Sie sollte dringend vom Wilhelmshavener Amtsgericht befragt werden. Früher hat sie behauptet, sie habe Angst vor diesem Sozialpädagogen. Als Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding muss sie diese Angst wohl kaum noch haben...
Auf jeden Fall kann man der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bescheinigen, dass auch für sie eine "längere Urlaubsphase" angebracht wäre. Die könnte ruhig 100 Jahre dauern.
Ich habe nun 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Das Wilhelmshavener Amtsgericht will wissen, ob ich die Forderung von Stachowske für berechtigt halte. Soll ich darüber Serdar Saris informieren?
Vorher wirft der seine Automaten an...
Soll ich Gisela van der Heijden eine mail schicken?
Dann behauptet die möglicherweise wieder gegenüber der Lüneburger Polizei, ich würde sie belästigen...
Soll ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrufen?
Die legen wohl wieder gleich auf...
Informiert sein
Tatsache ist: Das erste äußerungsrechtliche Verfahren gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske (die sich bei den Klagen abwechselten) habe ich vor dem Hamburger Landgericht per Säumnisurteil zu 75 Prozent verloren. Deswegen sind mir Kosten in Höhe von fast 5 000 Euro entstanden. Anschließend hagelte es für Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg juristische Niederlagen, die eine fast sechsstellige Summe gekostet haben sollen.
Bei einem persönlichen Gespräch im Beisein des Anwaltes der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und meines Anwaltes sagte Gisela van der Heijden im Juni 2011 wortwörtlich: "Es kommt gar nicht infrage, dass Sie Kosten tragen." Die Kosten, die bis dahin angefallen waren, erstattete sie mir. Nun kommt der Sozialpädagoge Stachowske mit dem Rest angetrabt. Zwingen will er mich zu einer eidesstattlichen Versicherung, die er notfalls auch per Haftbefehl durchsetzen will. Diesen Haftbefehl habe ich im September 2012 angefochten.
Jetzt schreibt Stachowskes Anwalt an das Wilhelmshavener Amtsgericht und teilt dem Richter erst einmal Dinge mit, die mit der Sache gar nichts zu tun haben: "Der Gläubiger (Stachowske) setzt, nachdem alle arbeitsgerichtlichen Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungen beendet sind, ohne dass bei einem der angezeigten vermeintlichen Verfehlungen des Gläubigers die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf hätte erkennen können, sein 1984 begonnenes Arbeitsverhältnis fort. Er befindet sich zur Zeit in einer längeren Urlaubsphase."
Diese widerwärtige Verdrehung von Tatsachen ist mir hinlänglich bekannt. Viele tatsächliche oder vermeintliche Straftaten konnte die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nicht mehr verfolgen, weil sie verjährt waren. Ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht, wurde also gar nicht geprüft. Bei einer Titel-Gaukelei hatte Stachowske gerade noch rechtzeitig die Kurve bekommen. Ein Ermittlungsverfahren ist noch gar nicht beendet, es wird sofort wieder aufgenommen, wenn es neue Hinweise gibt. Dabei geht es auch um Dokumentendiebstahl in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Ein Strafantrag ist im Sande verlaufen, weil sich der wichtigste Zeuge plötzlich nicht einmal mehr daran erinnern konnte, wie er nach Lüneburg gekommen war.
Will sich Stachowske etwa darüber lustig machen, dass man sich auf gewisse Leute nicht verlassen kann, wenn es Ernst wird? Das weiß ich doch längst, ist mir aber gleichgültig, weil ich von diesen Leuten sowieso nie etwas gehört habe, was zu besseren Verhältnissen in der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hätte beitragen können - und an das Märchen einer Mutter, sie sei von Stachowske und seinem Team so sehr beeinflusst worden, dass sie sich selbst vor Gericht belastete, habe ich auch nie geglaubt. Unverschämt fand ich allerdings, dass dieser Sozialpädagoge vor dem Hamburger Landgericht behauptete, ich hätte mich mit dieser Mutter irgendwie verbunden. So verhinderte Stachowske eine weitere Total-Niederlage vor dem Hamburger Landgericht. Gelegentlich log der eben erfolgreich...
Der dritte Absatz des Anwaltsschreibens an das Wilhelmshavener Amtsgericht klingt so, als sei aus Stachowske der Geldeintreiber für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geworden: "Beträge, die nach erfolgter Festsetzung und Begleichung durch den Schuldner (das bin ich) an den Arbeitgeber des Gläubigers von diesem werden herauszugeben sein, wird der Gläubiger weiterleiten."
Stopp! Gisela van der Heijden hat sogar einem Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven versichert, dass sie die Sache aus der Welt schaffen will. Das ist im Februar 2012 gewesen. Dann meldete sie sich nicht mehr. Mir schrieb Gisela van der Heijden, dass sie die Polizei einschalten werde, um an Unterlagen heranzukommen, die ihr von Stachowske vorenthalten werden. Sie sollte dringend vom Wilhelmshavener Amtsgericht befragt werden. Früher hat sie behauptet, sie habe Angst vor diesem Sozialpädagogen. Als Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding muss sie diese Angst wohl kaum noch haben...
Auf jeden Fall kann man der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bescheinigen, dass auch für sie eine "längere Urlaubsphase" angebracht wäre. Die könnte ruhig 100 Jahre dauern.
Ich habe nun 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Das Wilhelmshavener Amtsgericht will wissen, ob ich die Forderung von Stachowske für berechtigt halte. Soll ich darüber Serdar Saris informieren?
Vorher wirft der seine Automaten an...
Soll ich Gisela van der Heijden eine mail schicken?
Dann behauptet die möglicherweise wieder gegenüber der Lüneburger Polizei, ich würde sie belästigen...
Soll ich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg anrufen?
Die legen wohl wieder gleich auf...
Informiert sein
Samstag, 17. November 2012
Peinlich sein
Wie die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg
Noch vor zehn Jahren hätte niemand gedacht, dass vier popelige
Buchstaben einmal Millionen Euro wert sein könnte. Heute, 2005, ist genau das
der Fall. Die vier Buchstaben lauten E, B, A und Y, kurz: Ebay. Doch Ebay ist
nicht die einzige wertvolle Domain im Web und so hat sich neben einem blühenden
Domain-Markt auch eine Szene entwickelt, die Domains stiehlt oder
kidnappt.
Sollten eigentlich alle wissen, die sich im Netz vorstellen. Außerdem ist jeder auch für die Inhalte verlinkter Seiten verantwortlich. Schutz bieten soll dieser Hinweis: "Unter Bezug auf das Urteil vom 12. Mai 1998 (Geschäftsnummer 312 0 85/98) der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg erklären wir ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seite, zu denen Links oder Banner führen."
Die Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind im vorigen Jahr überarbeitet worden. Bis dahin hatte der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, angeblich ohne Wissen seiner Arbeitgeberin Texte veröffentlicht, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht nur peinlich gewesen sein sollen, sondern auch in einem Fall Kosten für eine Abmahnung verursachten. Außerdem kündigte Stachowske monatelang einen großen wissenschaftlichen Wurf an und machte so Werbung in eigener Sache, die der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden angeblich gar nicht gefiel, zumal aus mehreren solcher Ankündigungen nie etwas geworden ist. Warum solche teuren Alleingänge kein wirksamer Kündigungsgrund gewesen sind, bleibt rätselhaft.
Möglicherweise ist bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg vieles auch nur "angeblich". So sollen angeblich Experten die neuen Seiten gestaltet haben. Denen ist aber nicht aufgefallen, dass der für den Fachverband Drogen und Suchtmittel gesetzte Link (irgendwann) zu einem Spieleanbieter führte? Die Domain dieses Spieleanbieters war zwar nur 419,37 Euro wert - während die Domain des Fachverbandes bereits 925,23 Euro kosten würde, aber prüfen Experten nicht, was für Links sie setzen?
Erstaunlich ist, wie schnell die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover auf meinen Hinweis reagiert hat, dass sich auf den Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Seltsames tut. Ob der Fachverband Grapping-Opfer geworden ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur: Viele Fragen bleiben ohne Antwort. Einige davon habe ich der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Die preiswerteste Domain, die ich besitze, ist übrigens 437,73 Euro wert. Die wollte Stachowske vertreiben. Sie lautet www.wagniskinder.de
Sollten eigentlich alle wissen, die sich im Netz vorstellen. Außerdem ist jeder auch für die Inhalte verlinkter Seiten verantwortlich. Schutz bieten soll dieser Hinweis: "Unter Bezug auf das Urteil vom 12. Mai 1998 (Geschäftsnummer 312 0 85/98) der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg erklären wir ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seite, zu denen Links oder Banner führen."
Die Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind im vorigen Jahr überarbeitet worden. Bis dahin hatte der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, angeblich ohne Wissen seiner Arbeitgeberin Texte veröffentlicht, die der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht nur peinlich gewesen sein sollen, sondern auch in einem Fall Kosten für eine Abmahnung verursachten. Außerdem kündigte Stachowske monatelang einen großen wissenschaftlichen Wurf an und machte so Werbung in eigener Sache, die der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden angeblich gar nicht gefiel, zumal aus mehreren solcher Ankündigungen nie etwas geworden ist. Warum solche teuren Alleingänge kein wirksamer Kündigungsgrund gewesen sind, bleibt rätselhaft.
Möglicherweise ist bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg vieles auch nur "angeblich". So sollen angeblich Experten die neuen Seiten gestaltet haben. Denen ist aber nicht aufgefallen, dass der für den Fachverband Drogen und Suchtmittel gesetzte Link (irgendwann) zu einem Spieleanbieter führte? Die Domain dieses Spieleanbieters war zwar nur 419,37 Euro wert - während die Domain des Fachverbandes bereits 925,23 Euro kosten würde, aber prüfen Experten nicht, was für Links sie setzen?
Erstaunlich ist, wie schnell die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover auf meinen Hinweis reagiert hat, dass sich auf den Internet-Seiten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Seltsames tut. Ob der Fachverband Grapping-Opfer geworden ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur: Viele Fragen bleiben ohne Antwort. Einige davon habe ich der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Die preiswerteste Domain, die ich besitze, ist übrigens 437,73 Euro wert. Die wollte Stachowske vertreiben. Sie lautet www.wagniskinder.de
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Dienstag, 16. Oktober 2012
Ruf dahin?
"Der dreckige Sumpf" ist der Titel eines Bestsellers aus dem Jahre 1983, der in Wilhelmshaven für viel Wirbel gesorgt hat und wohl unvergessen bleibt. Erwähnt wird er in einem Kommentar, in dem es um den Ruf der Erzieherin geht, die von der Wilhelmshavener Kinderhilfe (WiKi) wieder eingestellt werden musste und seither von WiKi-Geschäftsführer Matthias Lange gemobbt werden soll. Der Ruf der Erzieherin sei dahin.
Das muss nicht so sein. Dazu muss man den WiKi-Betroffenen nur klar machen, wer Matthias Lange ist. Als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg deckte er den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der ebenfalls der Meinung war, dass er sich um Gerichtsentscheidungen nur kümmern müsse, wenn sie ihm zupass kamen. Er schwieg, wenn Mütter "in Klausur" mussten. Bedeutete: Die Mutter wurde in der Einrichtung isoliert, durfte nicht mal ihre Kinder grüßen. Ich habe eine Mutter kennengelernt, die in der Einzelhaft Tagebuch führte, fast die gesamte Zeit ihres Aufenthaltes verbrachte sie allein in einem Zimmer. Sie hat inzwischen ein zweites Kind und wird gelegentlich von Alpträumen geplagt. Matthias Lange schwieg, wenn Teammitglieder psychisch fertig gemacht wurden. Ich habe mitgehört, wie der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Mitarbeiterin terrorisierte, weil sie sich krank gemeldet und in Therapie begeben hatte.
Matthias Lange war auch immer in der ersten Reihe, wenn ich vor dem Landgericht in Hamburg verklagt wurde. Allerdings trauten sich Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch keine gerichtlichen Schritte gegen die Veröffentlichung der soeben beschriebenen Skandale zu. Dazu sagten sie nichts, sie versuchten es lieber hinten herum. Aber auch der Versuch, mich unglaubwürdig zu machen, scheiterte geradezu jämmerlich, weil ich jede Lüge, die über mich verbreitet wurde, veröffentlichte.
Dass viele meinen, Missstände gäbe es nur in ihrer Stadt, ist ein Phänomen, das mir überall begegnet ist. Ob ich nun in Mainz, in Hannover, in Hamburg oder in Luzern lebte, immer hieß es: "Das ist doch wieder mal typisch." Allerdings ist in Wilhelmshaven manches einzigartig. Das habe ich zuletzt bei meiner Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt erlebt. Damals beschwerte sich eine Wählerin bei der "Wilhelmshavener Zeitung" darüber, dass meine Vorstellungen in der Lokalzeitung nie erwähnt wurden. Sie unterstützte mich mit ihrer Unterschrift - die verschwand im Wahlamt und wurde erst wiedergefunden, als ich protestiert hatte.
Über diesen Wahlkampf habe ich eine Broschüre veröffentlicht. Sie heißt "Wahl spezial - Gelebte Demokratie an der Jade".
Jetzt aber geht es um gelebte Solidarität. Die ist wichtig. Wichtig ist auch, mit Störmanövern zu rechnen, die nicht unbedingt nur von einer Seite kommen müssen...
+++Kinder und Eltern bilden gerade eine Telefonkette, freuen sich ein Loch in den Bauch. Der WiKi-Vorstand hat versichert, dass die Erzieherin Montag ihren Dienst wieder antreten kann - unbehelligt von Matthias Lange. Den fröhlichen Kindern empfehle ich ein Bilderbuch, das ich mit einer Siebenjährigen veröffentlicht habe: "Wenn Zahlen einen Kopfstand machen"+++
Siehe auch
+++Eine halbe Stunde später: Eine zweite WiKi-Mutter ruft mich an, ist erschüttert, bekam soeben eine Stellungnahme, die der WiKi-Geschäftsführer Matthias Lange am Donnerstag an alle Eltern verschicken will. Darin erhebt er Vorwürfe gegen die Erzieherin, die bislang von niemandem bestätigt worden sind, und die nach seiner Auffassung vom Arbeitsgericht von Wilhelmshaven "nicht ausreichend" gewürdigt worden seien. Die Anruferin sagt: "Das ist Verleumdung und die Erzieherin kann gar nicht ab Montag in Ruhe arbeiten." Dem Vorstand habe sie deswegen bereits auf Band gesprochen. Der Psychoterror werde von Matthias Lange fortgesetzt, der Mann müsse weg.+++
+++Die Erzieherin hat die Verschickung des Schreibens von Matthias Lange per Unterlassungserklärung gestoppt.
Verleumdung
Das muss nicht so sein. Dazu muss man den WiKi-Betroffenen nur klar machen, wer Matthias Lange ist. Als Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg deckte er den Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der ebenfalls der Meinung war, dass er sich um Gerichtsentscheidungen nur kümmern müsse, wenn sie ihm zupass kamen. Er schwieg, wenn Mütter "in Klausur" mussten. Bedeutete: Die Mutter wurde in der Einrichtung isoliert, durfte nicht mal ihre Kinder grüßen. Ich habe eine Mutter kennengelernt, die in der Einzelhaft Tagebuch führte, fast die gesamte Zeit ihres Aufenthaltes verbrachte sie allein in einem Zimmer. Sie hat inzwischen ein zweites Kind und wird gelegentlich von Alpträumen geplagt. Matthias Lange schwieg, wenn Teammitglieder psychisch fertig gemacht wurden. Ich habe mitgehört, wie der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Mitarbeiterin terrorisierte, weil sie sich krank gemeldet und in Therapie begeben hatte.
Matthias Lange war auch immer in der ersten Reihe, wenn ich vor dem Landgericht in Hamburg verklagt wurde. Allerdings trauten sich Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch keine gerichtlichen Schritte gegen die Veröffentlichung der soeben beschriebenen Skandale zu. Dazu sagten sie nichts, sie versuchten es lieber hinten herum. Aber auch der Versuch, mich unglaubwürdig zu machen, scheiterte geradezu jämmerlich, weil ich jede Lüge, die über mich verbreitet wurde, veröffentlichte.
Dass viele meinen, Missstände gäbe es nur in ihrer Stadt, ist ein Phänomen, das mir überall begegnet ist. Ob ich nun in Mainz, in Hannover, in Hamburg oder in Luzern lebte, immer hieß es: "Das ist doch wieder mal typisch." Allerdings ist in Wilhelmshaven manches einzigartig. Das habe ich zuletzt bei meiner Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt erlebt. Damals beschwerte sich eine Wählerin bei der "Wilhelmshavener Zeitung" darüber, dass meine Vorstellungen in der Lokalzeitung nie erwähnt wurden. Sie unterstützte mich mit ihrer Unterschrift - die verschwand im Wahlamt und wurde erst wiedergefunden, als ich protestiert hatte.
Über diesen Wahlkampf habe ich eine Broschüre veröffentlicht. Sie heißt "Wahl spezial - Gelebte Demokratie an der Jade".
Jetzt aber geht es um gelebte Solidarität. Die ist wichtig. Wichtig ist auch, mit Störmanövern zu rechnen, die nicht unbedingt nur von einer Seite kommen müssen...
+++Kinder und Eltern bilden gerade eine Telefonkette, freuen sich ein Loch in den Bauch. Der WiKi-Vorstand hat versichert, dass die Erzieherin Montag ihren Dienst wieder antreten kann - unbehelligt von Matthias Lange. Den fröhlichen Kindern empfehle ich ein Bilderbuch, das ich mit einer Siebenjährigen veröffentlicht habe: "Wenn Zahlen einen Kopfstand machen"+++
| "Lübecker Nachrichten", 15. April 2012 |
Siehe auch
+++Eine halbe Stunde später: Eine zweite WiKi-Mutter ruft mich an, ist erschüttert, bekam soeben eine Stellungnahme, die der WiKi-Geschäftsführer Matthias Lange am Donnerstag an alle Eltern verschicken will. Darin erhebt er Vorwürfe gegen die Erzieherin, die bislang von niemandem bestätigt worden sind, und die nach seiner Auffassung vom Arbeitsgericht von Wilhelmshaven "nicht ausreichend" gewürdigt worden seien. Die Anruferin sagt: "Das ist Verleumdung und die Erzieherin kann gar nicht ab Montag in Ruhe arbeiten." Dem Vorstand habe sie deswegen bereits auf Band gesprochen. Der Psychoterror werde von Matthias Lange fortgesetzt, der Mann müsse weg.+++
+++Die Erzieherin hat die Verschickung des Schreibens von Matthias Lange per Unterlassungserklärung gestoppt.
Verleumdung
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Donnerstag, 12. Januar 2012
Lüneburger Jugendamt hilft
12. Januar 2012
...und Stachowske grüßt nicht jeden
Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.
Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.
Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?
Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend. Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."
Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.
Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...
Siehe auch
...und Stachowske grüßt nicht jeden
Soeben hat mich eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) angerufen, die vor sieben Jahren - wie so viele - Hals über Kopf aus der Einrichtung abgehauen ist, in Lüneburg blieb und vor sechs Jahren mit Hilfe des Jugendamtes von Lüneburg ihren Jungen wiederbekam. Jahre später kommen bei dem inzwischen Elfjährigen die Erinnerungen hoch, Erinnerungen an unglaubliche Strafen, verhängt von einer Mitarbeiterin, die immer noch in der TG arbeitet.
Ruthard Stachowske dagegen arbeitet nicht mehr in der Einrichtung, dafür aber an einem Erfolg in einem Verfahren, in dem morgen um 9.55 Uhr Richter Andreas Buske seinen Beschluss verkündet. Der Anwalt des fristlos Entlassenen leitete ein Schreiben von Stachowske kommentarlos an das Hamburger Landgericht weiter. Mein Anwalt bekam heute eine Kopie.
Kopieren kann man kaum noch, was Stachowske schreibt. Immer noch will er beweisen, dass ich die Geschichte einer Ex-Klientin kenne, um seine Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbunden, die ihren Kindern schwere körperliche oder sexuelle Gewalt angetan haben, zu untermauern. Dabei unterminiert er seine Argumentationskette. Erst weist er darauf hin, dass der Lebensgefährte dieser Ex-Klientin in meinem blog Kommentare abgegeben hat, dann behauptet er, diese Kommentare hätten mich zu sorgfältigen Recherechen veranlassen müssen. Schließlich sei ich "vermeintlicher Redakteur". Weiterhin merkt Stachowske an, dass Außenstehende die Kommentare dieses Lebensgefährten gar nicht verstehen könnten. Sage ich auch immer - und da soll ich sorgfältig recherchieren?
Unbestritten ist: Bei Verfahren, die Stachowske und die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich vor dem Hamburger Landgericht angestrengt haben, war diese Ex-Klientin am 20. April 2010 im Gerichtssaal anwesend. Sie hätte auch als Zeugin ausgesagt - wie fast ein Dutzend andere Ex-Klientinnen auch. Sie wurden vom Richter aber nicht angehört. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer kurzen Begrüßung. So was vergisst man doch gleich wieder, hat nun Stachowske in seinem Schreiben behauptet und fügte hinzu: "Wen man nicht kennt, den grüßt man nicht."
Mag für den Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gelten. Für mich aber nicht. Ich habe alle Ex-Klientinnen begrüßt, auf dem Parkplatz vor dem Gericht habe ich vor der Verhandlung sogar einen Autofahrer gegrüßt, der gerade aus seinem Fahrzeug stieg. Als der mich fragte, in welchem Gebäude sich das Landgericht befindet, habe ich ihm das verraten.
Wäre nicht ich, sondern Stachowske auf dem Parkplatz gewesen, stünde dieser Mann wahrscheinlich immer noch dort, würde von Gebäude zu Gebäude blicken und sich fragen, in welchem sich das Landgericht von Hamburg versteckt...
Siehe auch
Samstag, 26. November 2011
Dreckspatzen (V)
26. November 2011
Ein Hamburger twittert: "Pfui"
Ein Hamburger hat jetzt getwittert: "Für Prof. Dr. Ruthard Stachowske werden die Daten seiner Patienten offen gelegt. Weiß das sein RA Dr. Sven Krüger? Pfui."
Lieber Hamburger, der Rechtsanwalt von Stachowske weiß das. Er hat das Hamburger Landgericht in einem Schriftsatz vom 8. November 2011 auf diese "Offenlegung" hingewiesen. So wollte er für seinen Mandanten die letzten Kastanien aus dem Feuer holen. Versuch misslungen.
Warum aber ist das geschehen? Einzige mögliche Erklärung: Der fristlos Entlassene will nun alles niederreißen. Von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg soll nichts übrig bleiben. Versuch könnte gelingen, obwohl strafrechtliche Schritte eingeleitet worden sind.
Mögliche Komplizen sind angeschrieben worden. Sie hüllen sich in Schweigen. Die wissen, warum.
Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg kann sich Stachowske nicht mehr erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung wehren. Sobald Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart im Clinch liegen, ist eine Trennung zwangsläufig. Wie aber sieht der Arbeitsvertrag von Stachowske aus? Da scheint es Probleme zu geben. Bekommt Stachowske eine Abfindung, ist laut Jugendhilfe-Anwalt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht mehr zu retten.
Soll man das bedauerlich finden? Erst einmal ist da der Trägerverein. Der Vereinsvorstand hat Ruthard Stachowske in mehreren Verfahren gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich unterstützt. Dann ist da die neue Geschäftsführererin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die nicht so agieren kann, wie sie das gern möchte, weil überall Heckenschützen lauern. In der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gibt es ein Team, das sich kaum verändert hat - weder personell noch gedanklich.
Außerdem sind in der TG noch Kinder aus Stachowske-Zeiten. Manche seit fünf, sechs Jahren, obwohl die Eltern gar nicht (mehr) in Wilschenbruch sind. Was sollen die Kleinen in einer Einrichtung, die Drogenkranke behandelt?
Dem neuen TG-Leiter müsste eigentlich bekannt sein, dass Kinder Familienmitglieder anrufen und sagen, dass sie raus möchten. Und die Konsequenz? Mir wird mitgeteilt: Einer Rückkehr in die Familie stehen wir nicht im Wege. Nun machen Sie mal!
Veröffentlichen darf ich das eigentlich gar nicht. Denn dann fürchtet die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg um ihren Job. Den ihr wer wegnehmem will? Der Trägerverein?
Mir kommt das inzwischen immer mehr vor wie ein Spuk. Noch ein paar Mal wach werden und der Trägerverein ist liquidiert worden. Jemand schaut sich die Akten an, zieht daraus die richtigen Schlüsse und handelt. Das darf aber nicht Aufgabe des Jugendamtes von Lüneburg sein. Denn diese Behörde hat zu viel zu verbergen.
Die aktuellen Probleme der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind einerseits hausgemacht, andererseits resultieren sie aus einer Erblast. Unter dieser Erblast leiden immer noch Kinder und Eltern...
Ein Hamburger twittert: "Pfui"
Ein Hamburger hat jetzt getwittert: "Für Prof. Dr. Ruthard Stachowske werden die Daten seiner Patienten offen gelegt. Weiß das sein RA Dr. Sven Krüger? Pfui."
Lieber Hamburger, der Rechtsanwalt von Stachowske weiß das. Er hat das Hamburger Landgericht in einem Schriftsatz vom 8. November 2011 auf diese "Offenlegung" hingewiesen. So wollte er für seinen Mandanten die letzten Kastanien aus dem Feuer holen. Versuch misslungen.
Warum aber ist das geschehen? Einzige mögliche Erklärung: Der fristlos Entlassene will nun alles niederreißen. Von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg soll nichts übrig bleiben. Versuch könnte gelingen, obwohl strafrechtliche Schritte eingeleitet worden sind.
Mögliche Komplizen sind angeschrieben worden. Sie hüllen sich in Schweigen. Die wissen, warum.
Vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg kann sich Stachowske nicht mehr erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung wehren. Sobald Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart im Clinch liegen, ist eine Trennung zwangsläufig. Wie aber sieht der Arbeitsvertrag von Stachowske aus? Da scheint es Probleme zu geben. Bekommt Stachowske eine Abfindung, ist laut Jugendhilfe-Anwalt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nicht mehr zu retten.
Soll man das bedauerlich finden? Erst einmal ist da der Trägerverein. Der Vereinsvorstand hat Ruthard Stachowske in mehreren Verfahren gegen eine Mutter aus Wolfsburg und gegen mich unterstützt. Dann ist da die neue Geschäftsführererin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die nicht so agieren kann, wie sie das gern möchte, weil überall Heckenschützen lauern. In der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gibt es ein Team, das sich kaum verändert hat - weder personell noch gedanklich.
Außerdem sind in der TG noch Kinder aus Stachowske-Zeiten. Manche seit fünf, sechs Jahren, obwohl die Eltern gar nicht (mehr) in Wilschenbruch sind. Was sollen die Kleinen in einer Einrichtung, die Drogenkranke behandelt?
Dem neuen TG-Leiter müsste eigentlich bekannt sein, dass Kinder Familienmitglieder anrufen und sagen, dass sie raus möchten. Und die Konsequenz? Mir wird mitgeteilt: Einer Rückkehr in die Familie stehen wir nicht im Wege. Nun machen Sie mal!
Veröffentlichen darf ich das eigentlich gar nicht. Denn dann fürchtet die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg um ihren Job. Den ihr wer wegnehmem will? Der Trägerverein?
Mir kommt das inzwischen immer mehr vor wie ein Spuk. Noch ein paar Mal wach werden und der Trägerverein ist liquidiert worden. Jemand schaut sich die Akten an, zieht daraus die richtigen Schlüsse und handelt. Das darf aber nicht Aufgabe des Jugendamtes von Lüneburg sein. Denn diese Behörde hat zu viel zu verbergen.
Die aktuellen Probleme der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sind einerseits hausgemacht, andererseits resultieren sie aus einer Erblast. Unter dieser Erblast leiden immer noch Kinder und Eltern...
Sonntag, 17. April 2011
Zur TG-Therapie
17. April 2011
Ohne Familienmitglieder
Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:
"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.
Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.
Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.
Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.
Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.
Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so: Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...
Das gesamte Urteil
Ohne Familienmitglieder
Die Finger hat sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wund geschrieben. Dennoch wies das Hamburger Landgericht die Klage (Steitwert: 35 000 Euro) gegen mich zurück. Aus der Urteilsbegründung, warum die Jugendhilfe Lüneburg keinen Erfolg hatte:
"Es hätte hierfür eines entsprechenden substantiierten Vortrages dazu bedurft, was in der von der Klägerin betriebenen Einrichtung TG Wilschenbruch konkret praktiziert wird, wenn dort ein Familienstellen bzw. Familienskulpturarbeit durchgeführt wird. Hierzu hat die Klägerin jedoch lediglich gänzlich allgemein vorgetragen und an keiner Stelle konkret dargelegt, durch welche Merkmale sich die von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen auszeichnen. Damit hat sie gleichsam nicht in substantiierter Weise einen Sachverhalt vorgetragen, aufgrund dessen feststellbar wäre, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, die die Bewertung tragen würden, dass sie ´Hellinger-Methoden´ anwende.
Zwar hat die Klägerin nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung substantiiert zu der ´Hellinger-Methode´ vorgetragen und der Beklagte ist den hierauf bezogenen Ausführungen nicht substantiell entgegengetreten. Insoweit hat die Klägerin zahlreiche Merkmale angeführt, die für diese Methode prägend sind.
Hinsichtlich der konkreten Arbeit in der TG Wilschenbruch hat sie indes keinen konkreten Lebenssachverhalt geschildert, aufgrund dessen die Kammer in die Lage versetzt würde, zu beurteilen, inwieweit überhaupt Unterschiede bzw. Übereinstimmungen zwischen den beiden Methoden vorliegen. Vor diesem Hintergrund fehlt es auch an Vortrag, aufgrund dessen die Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreifen könnte.
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, in der TG Wilschenbruch werde streng und ausschließlich auf wissenschaftlichen Grundlagen gearbeitet, für Methoden, wie Hellinger sie lehre und praktiziere, sei damit kein Raum; vielmehr werde streng nach den Regeln der psychothrapeutisch anerkannten Lehren gearbeitet, zu denen die systemische Familientherapie gehöre und die TG Wilschenbruch müsse sich den Regeln der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern streng untergliedern, wozu gehöre, dass sie ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept vorlegen müsse, wozu die ´Hellinger-Methoden´ nicht gehörten, da sie nicht wissenschaftlich seien, ist dieser Vortrag gänzlich pauschal und allgemein. Ob ein Therapiekonzept wissenschaftlich begründet ist bzw. ob im Einzelfall streng und ausschließlich auf wissenschaftlicher Grundlage gearbeitet wird, dürfte angesichts des Umstandes, dass diese Begrifflichkeiten ihrerseits eher substanzarm sind, unterschiedlichen Einschätzungen zugänglich sein, so dass auch insoweit kein substantiierter Tatsachenvortrag zur eigenen Tätigkeit der Klägerin vorliegt, sondern nur wertende allgemeine Äußerungen über die eigene Arbeit. Die Klägerin trägt indes gerade nicht vor, wie die konkret von ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen in der Praxis ablaufen, was diese in der praktischen Durchführung ausmacht und welche Merkmale der bei ihr durchgeführten Therapiemaßnahmen sie konkret von den prägenden Merkmalen der ´Hellinger-Methode´ unterscheiden. Hierauf wäre es aber angekommen, damit ein Sachverhalt vorgetragen wäre, der erst mit der ´Hellinger-Methode´ verglichen werden könnte, was Grundvoraussetzung für Entscheidung der Frage gewesen wäre, ob hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinungsäußerung der Beklagten vorliegen und ob eine Beweislastumkehr analog § 186 StGB eingreift.
Auch der Vortrag der Klägerin, in der TG Wilschenbruch würden lediglich die Methoden der anerkannten systemischen Familientherapie angewandt, also die klassische, eher symbolorientierte Familienrekonstruktion und auch die Methode des Genogramms, ist nicht hinreichend substantiiert. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Übersicht gem. Anlage K 18 mit dem Hinweis, die Arbeit in der TG Wilschenbruch finde ausschließlich ´in der linken Spalte der Tabelle´ statt.
Substantiiert im Sinne einer konkreten Beschreibung ihrer Therapiemethode trägt die Klägerin lediglich vor, dass sie keine Massenveranstaltungen mit hunderten von Zuschauern durchführe. Dieses Merkmal ist indes wie bereits dargestellt nach ihrem eigenen Vortrag lediglich typisch, nicht aber zwingend für die ´Hellinger-Methode´.
Hingegen trägt die Klägerin selbst zur Anwendung der Familienrekonstruktion, die in der TG Wilschenbruch eine bedeutende Stellung habe, vor, dass das Familiensystem bzw. das System der Generationen des Betroffenen unter anderem auch durch andere Personen dargestellt werde - diese würden so etwas wie ´Stellvertreterrollen´ für Teile des Familiensystems der Betroffenen übernehmen. In solchen Familien-Rekonstruktionen würden bestimmte Anteile von Familiensystemen manchmal durch Symbole dargestellt. Mithin trägt die Klägerin selbst vor, dass die Therapiemaßnahme gerade nicht mit den realen Familienmitgliedern durchgeführt wird." (Az. 324 O 279/10)
Das Hamburger Landgericht hat also den Hasen im Pfeffer gefunden: In der Therapeutischen Gemeinschaft gibt es - allen Reklamebeteuerungen zum Trotz - keine familienorientierte Drogentherapie. Dieser Hase ist dem Gericht auch noch vom Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf einem Silbertablett serviert worden.
Was in dieser von Ruthard Stachowske geleiteten Einrichtung tatsächlich geschieht, schildern unzählige Ex-Klientinnen und Ex-Klienten so: Demütigung und Erniedrigung, Mütter werden von ihren Kindern getrennt, Partner werden madig gemacht, Familienmitglieder verleumdet.
Gewürdigt hat das Hamburger Landgericht auch, dass ich mehrfach betont habe, dass sich Ruthard Stachowske von Hellinger distanziert. Was aber gar nicht so wichtig ist. Wichtig ist: Methoden, die nach meinem Dafürhalten menschenverachtend sind. Es soll auch Teammitglieder geben, die das genauso beurteilen. Erfahrungsberichten zufolge schweigen sie aus Angst um ihren Arbeitsplatz...
Würden sich diese angeblich kritischen Teammitglieder wehren und zusammentun, könnten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ganz neue Zeiten anbrechen. Zum Wohle aller...
Das gesamte Urteil
Freitag, 8. April 2011
TG-Sektkorken knallen (III)
8. April 2011
Nur der TG-Leiter ist in Klausur
So könnte es sein: S. feiert, G. jubelt, die Klientinnen und Klienten tanzen durch das Haus, nur Ruthard Stachowske ist von der Jugendhilfe Lüneburg in Klausur geschickt worden. Isoliert von den anderen soll er darüber nachdenken, warum er selbst klagt und verliert oder die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vorschickt und verliert. Jetzt zum dritten Mal.
Schweres Geschütz hat die Jugendhilfe Lüneburg am 11. Juni 2010 gegen Heinz-Peter Tjaden aufgefahren. Kritische Anmerkungen über die therapeutischen Methoden seien völlig unangebracht, denn "die Therapieverfahren der ´TG Wilschenbruch´ und die angewandten Methoden sind allesamt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes zu sehen und entsprechen den Vorgaben der Psychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover sowie den Vereinbarungen mit dem Landesamt für Jugend und Familie in Hannover."
Ob die "allesamt" auch wissen, dass Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch einen Doktorvater mit Lehrstuhl an der Universität Witten-Herdecke hat, die jüngst Rudolf Steiner als Begründer der Anthroposophie feierte, dass sich Ruthard Stachowske 2007 bei der GLS-Bank mit zwei Anthroposophen im Aufsichtsrat 15 000 Euro lieh, um Spenden für Indien vorzufinanzieren und ob die ebenfalls wissen, welche Methoden in Wilschenbruch tatsächlich angewendet werden, sei dahingestellt, das Hamburger Landgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. Den Streitwert hat die Klägerin mit 35 000 Euro beziffert. Damit liegen die Kosten für Gericht und Anwälte bei über 6 000 Euro!
Das ist eine Hausnummer, unter der die Jugendhilfe Lüneburg bei Klage-Wiederholungen nicht mehr lange erreichbar sein dürfte...Nun steht auch in den Gerichtsakten, dass die neue Geschäftsführerin einen Doktor-Titel geführt hat, den sie heute nicht mehr führt.
Nur der TG-Leiter ist in Klausur
So könnte es sein: S. feiert, G. jubelt, die Klientinnen und Klienten tanzen durch das Haus, nur Ruthard Stachowske ist von der Jugendhilfe Lüneburg in Klausur geschickt worden. Isoliert von den anderen soll er darüber nachdenken, warum er selbst klagt und verliert oder die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vorschickt und verliert. Jetzt zum dritten Mal.
Schweres Geschütz hat die Jugendhilfe Lüneburg am 11. Juni 2010 gegen Heinz-Peter Tjaden aufgefahren. Kritische Anmerkungen über die therapeutischen Methoden seien völlig unangebracht, denn "die Therapieverfahren der ´TG Wilschenbruch´ und die angewandten Methoden sind allesamt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes zu sehen und entsprechen den Vorgaben der Psychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover sowie den Vereinbarungen mit dem Landesamt für Jugend und Familie in Hannover."
Ob die "allesamt" auch wissen, dass Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch einen Doktorvater mit Lehrstuhl an der Universität Witten-Herdecke hat, die jüngst Rudolf Steiner als Begründer der Anthroposophie feierte, dass sich Ruthard Stachowske 2007 bei der GLS-Bank mit zwei Anthroposophen im Aufsichtsrat 15 000 Euro lieh, um Spenden für Indien vorzufinanzieren und ob die ebenfalls wissen, welche Methoden in Wilschenbruch tatsächlich angewendet werden, sei dahingestellt, das Hamburger Landgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. Den Streitwert hat die Klägerin mit 35 000 Euro beziffert. Damit liegen die Kosten für Gericht und Anwälte bei über 6 000 Euro!
Das ist eine Hausnummer, unter der die Jugendhilfe Lüneburg bei Klage-Wiederholungen nicht mehr lange erreichbar sein dürfte...Nun steht auch in den Gerichtsakten, dass die neue Geschäftsführerin einen Doktor-Titel geführt hat, den sie heute nicht mehr führt.
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Universität Witten-Herdecke
Dienstag, 25. Januar 2011
Klageabweisung?
21. Januar 2011
Hamburger Landgericht: Butter bei die Fische
Erster früher Termin vor dem Hamburger Landgericht: Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat sich wegen eines Berichtes über seine Therapiemethoden beleidigt gefühlt. Deshalb verklagte mich die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske forderte heute den Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf, der Klage Substanz zu verleihen. Dafür setzte er eine Schriftsatzfrist. Die vorliegende Klage werde er abweisen.
Hamburger Landgericht: Butter bei die Fische
Erster früher Termin vor dem Hamburger Landgericht: Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat sich wegen eines Berichtes über seine Therapiemethoden beleidigt gefühlt. Deshalb verklagte mich die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske forderte heute den Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg auf, der Klage Substanz zu verleihen. Dafür setzte er eine Schriftsatzfrist. Die vorliegende Klage werde er abweisen.
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