Freitag, 17. August 2012

Strafantrag (I)

Staatsanwaltschaft von Lüneburg antwortet

"Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:

Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.

Mit frdl. Gruß"


Mit diesem Vorgang hat sich die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nach meiner Strafanzeige vom 13. August 2012 bereits beschäftigt. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, weil es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gebe. Stimmt, für diesen Beweis bräuchte ich die mail, die Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, an die Lüneburger Polizei geschickt hat.

Gegen diese Bescheid kann ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Darauf verzichte ich, denn die mail werde ich nie bekommen. Wichtiger sind auch die anderen Bestandteile meiner Strafanzeige.

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