16. Januar 2012
Die Armseligen und der Sozialpädagoge
Die Stachowske-Anhänger sind momentan im Internet wieder einmal hyperaktiv. Das könnte eine Reaktion darauf sein, dass die für den 13. Januar 2012 geplante Beschlussverkündung vom Hamburger Landgericht auf den 27. Januar 2012 verschoben worden ist. Dabei geht es um Behauptungen, die Stachowske, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden, seit dem 16. März 2011 auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht mehr aufstellen darf. Sie sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg per Einstweiliger Verfügung verboten worden. Der Beitrag verschwand auch sofort wieder aus dem Netz. Und zwar vollständig.
Hätten mein Anwalt und ich damals bereits gewusst, dass auch die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, mit derartigen Veröffentlichungen nicht einverstanden ist, hätten wir uns den Gang zum Gericht sparen können. Beendet wurden alle juristischen Auseinandersetzungen mit einer Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg.
Das geschah zu einer Zeit, als Ruthard Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete. Gehandelt hatte er hinter dem Rücken der Geschäftsführung. Deshalb reichten wir nach der Einstweiligen Verfügung eine Klage ein. Dieses Mal jedoch nicht gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, sondern gegen Stachowske, weil wir die Gefahr sahen, dass er nach seiner fristlosen Entlassung weiter so agieren würde wie bisher.
Bei diesem Verfahren haben wir den gleichen Richter wie beim Erlass der Einstweiligen Verfügung, also Andreas Buske als Vorsitzender Richter der Zivilkammer 24 ("Pressekammer"). Wie sich da Stachowske Siegchancen ausrechnen kann, ist rätselhaft. Mit den Antragsgegnern ändern sich doch die Behauptungen nicht. Außerdem haben wir uns in der Klageschrift auf die Punkte beschränkt, mit denen mein Anwalt und ich die Einstweilige Verfügung erreicht haben.
Damit jeder weiß, worum es geht, veröffentliche ich hier die Einstweilige Verfügung. Dafür sind der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Kosten entstanden. Die sind bezahlt. Wie andere Kosten, für die Stachowske verantwortlich zeichnet. Die sind keinesfalls - wie von ihm gegenüber seinem Arbeitgeber behauptet - von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden...Der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat mehr als ein Mal gelogen!
Aber eins unterscheidet ihn von den Armseligen: Dazu hat er mit seinem Namen gestanden. Ergebnis: fristlose Kündigung.
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