Donnerstag, 29. April 2010

Landgericht Hamburg III

25. April 2010
Im Wald und auf der Heide

Das haben wir doch alle schon einmal durchgemacht: Töchterchen oder Sohnemann ist in einem Krankenhaus operiert worden. Jeden Tag saßen wir am Krankenbett, bis der Arzt mit der frohen Kunde kam: "Ihr Kind ist wieder gesund." Also eilten wir zum Krankenhaus und erfuhren, dass Töchterchen oder Sohnemann und eine Krankenschwester in einem nahegelegenen Waldstück auf uns warten. Dort bekämen wir auch alles, was wir unserem Kind für den Krankenhausaufenthalt mitgegeben hätten. Die Schränke seien bereits ausgeräumt worden. Gut gelaunt begaben wir uns zu der genannten Stelle, nahmen Kind und Habseligkeiten in Empfang. Der strömende Regen störte uns keineswegs.

Das hat noch niemand erlebt?  Kann nicht sein, würde jetzt der Anwalt der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch widersprechen, der am 20. April 2010 vor dem Hamburger Landgericht erklärt hat, die Übergabe eines gewissen Kindes mitsamt privater Dinge in einem Waldstück bei strömendem Regen sei die für alle Parteien beste Möglichkeit gewesen. Bei dieser Einrichtung handelt es sich zwar nicht um ein Krankenhaus, aber ansonsten ist diese Geschichte wahr.

Illustriert wurde diese Story von jenem Anwalt in einem Schriftsatz mit einem Schwarzweiß-Foto von diesem Waldstück und mit einem Lageplan. So wurde bewiesen, was zu beweisen war: Alles ganz normal in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch.

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