29. Januar 2011
Ruthard Stachowske verleumdet auch Ex-Klienten
"Im vergangenen Jahr sind im Internet Beiträge über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht worden, die Ausdruck eines Cyber-Stalkings gegen unsere Einrichtung waren."
Mit diesem Satz beginnt eine Internet-Veröffentlichung von Herrn Stachowske auf den Seiten der von ihm geleiteten Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Trägerin ist die Jugendhilfe Lüneburg. Geschäftsführerin ist seit Anfang des Jahres Frau Gisela van der Heijden, die mir bereits ein Gesprächsangebot gemacht hat.
Ich bin zurzeit der Einzige im Internet, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet, und zwar auf http://familiensteller.blogspot.com/ und auf http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/ Auch für das inzwischen deaktivierte blog http://drogenpatienten.blogspot.com/ habe ich die presserechtliche Verantwortung übernommen.
Googelt man diese Einrichtung, landet man schnell auf meinen Seiten. Der Vorwurf des Cyber-Stalkings trifft also mich. Hätte ich mich jedoch solcher Straftaten schuldig gemacht, gäbe es sicherlich längst eine entsprechende Reaktion von Herrn Stachowske, der sich bislang aber nur auf äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen beschränkt.
Weiter heißt es in diesem Beitrag:
"Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden. Die Entscheidungen waren Folge von schweren Gefährdungen des Kinderwohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einige der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidungen mit ´Stalkern´ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt."
Ich habe inzwischen mit mehreren Dutzend Müttern gesprochen und deren Erfahrungsberichte veröffentlicht. Darunter war keine einzige Mutter, der man solch ein Verhalten zur Last legen könnte. Die Behauptung, ich hätte mich mit Kinderquälerinnen oder Kinderquälerinnen hätten sich mit mir verbündet, ist eine Unverschämtheit und ist geeignet, meinem Ansehen schweren Schaden zuzufügen.
Fortsetzung des Textes von Herrn Stachowske:
"Die TG Wilschenbruch ist von einem solchen Cyber-Stalking nicht allein betroffen: Viele soziale Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die mit menschlich schwierigen Situationen und mit einer Verantwortung für das Kindeswohl zu tun haben, sehen sich solchen medialen Angriffen ausgesetzt. Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."
In äußerungsrechtlichen Verfahren prüft kein Gericht intensiv die Arbeitsweise einer Einrichtung. Außerdem hat Herr Stachowske keinesfalls "alle Verfahren...eindeutig gewonnen". Siehe http://tgwilschenbruchvorgericht.blogspot.com/
"Unsere Kooperationspartner sind ebenso informiert wie die zuständigen Instanzen in der Landes- und der Bundespolitik", fügt Herr Stachowke hinzu.
Daraus schließe ich, dass ich inzwischen auch gegenüber Dritten verleumdet worden bin.
"Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren", kündigt Herr Stachowske anschließend an.
Soll das bedeuten, dass ich öffentlich an den Pranger gestellt werden soll?
"Unsere Arbeit ist nach wie vor wichtig. Wir arbeiten auf einem hohen fachlichen Niveau zum Wohl unserer Klienten und deren Kinder und werden auch zukünftig die bei Gefährdungen im Sinne des juristischen und psychologischen Kindeswohls zu schützen."
Diesen Schlusssatz verstehe ich aus sprachlichen Gründen nicht.
Die Quelle des Beitrages:
http://tg-wilschenbruch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131&Itemid=126
Veröffentlicht worden ist dieser Beitrag am 24. Januar 2011 auch hier. Als Verantwortlicher steht im Impressum Matthias Lange. Der ist aber gar nicht mehr Geschäftsführer.
30. Januar 2011
Strafanzeige erstattet
Wir haben soeben gegen Ruthard Stachowske Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
31. Januar 2011
Abmahnung an Jugendhilfe Lüneburg
Da Ruthard Stachowske seinen Beitrag auf Seiten gestellt hat, die von der Jugendhilfe Lüneburg verantwortet werden, hat mein Anwalt Markus Kompa aus Münster der Jugendhilfe eine Abmahnung geschickt. Die Frist für die Unterschrift endet am 3. Februar 2011.
Hinweis: Alle, die in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, da sie zumindest für Bekannte erkennbar sind. Auch Abmahnungen sind möglich.
Eine Solidaritätsaktion
2. Februar 2011
Blick in den Terminkalender von Rolf Schälike
Niemand ist verpflichtet, mir blind zu vertrauen. Schließlich gibt es in Hamburg mit Rolf Schälike einen Prozessbeobachter, der regelmäßig über Verfahren vor dem Hamburger Landgericht berichtet.
Unter Termine steht auf seinen Internet-Seiten: "Verfügungsverfahren
01.10.10: Verhandlung verschoben auf 19.11.10, 10:45
19.11.10: Verschoben auf 21.01.11, 10:30
21.01.11: Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 25.03.11, 9:55, Saal B335"
Diese Schriftsatzfrist ist vom gegnerischen Anwalt beantragt worden, weil dem Richter die Klage zu mager war. Nach bisherigem Stand soll sie abgewiesen werden. Vier Wochen sollten dem gegnerischen Anwalt gewährt werden. Begründung: Die neue Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung von Ruthard Stachowske sei krank. Gisela van der Heijden ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Vorher war sie bei der Finneck-Stiftung.
Der Terminkalender von Rolf Schälike
10. Februar 2011
Einstweilige Verfügung
Beim Landgericht München haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt. Ruthard Stachowske kann Verfahren wegen Cyberstalking nicht gewonnen haben, weil es solche Verfahren gar nicht gab.
Rätselhaft bleibt auch diese Behauptung: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren."
Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?
Beschluss des Münchner Landgerichtes
Schön einen kritischen Bericht über diesen Menschen zu lesen. Ich musste leider auch meine Erfahrungen in der TG "Willensbruch" machen und lese leider erst jetzt, dass sich endlich Leute getraut haben, die sehr oft auf der schwachen Seite des Lebens standen. Die erhobenen Vorwürfe kann, die ich hier gelesen habe kann ich allesamt bestätigen. Die Zeit war an Menschenverachtung nicht zu überbieten.
AntwortenLöschenHallo Nonel,
Löschenmelde dich doch einfach mal bei Herrn Tjaden. Siehe Impressum.
Seine Telefonnummer 04421 80 92 86
LG eine Mutter die seit 12 Jahren ohne ihren Sohn leben muss :'(
Spitzenfunktionäre? Wer soll das sein? Frau van der Heijden mit Gefolge aus ihrem Büro? Die sind alle so ....., dass glaubt man gar nicht, Wie die mit Menschen umgehen, wollen Sie das wirklich wissen? Ich würde Sie auch gerne mal anrufen.
AntwortenLöschenich weiß eigentlich schon genug darüber, wie die mit menschen umgehen. als anfang des jahres der ehemalige tg-leiter stachowske geld von mir haben wollte, kündigte van der heijden an, sie werde deshalb die polizei einschalten. dann bekomme sie unterlagen, die ihr fehlen, um die rechtmäßigkeit der forderung zu überprüfen. das war´s dann. ich habe inzwischen mit stachowske eine ratenzahlungsvereinbarung getroffen, denn sonst hätte ich bei einem gerichtsvollzieher einen offenbarungseid leisten müssen. der war auch schon völlig durcheinander, weil er mehrfach von der sucht- und jugendhilfe lüneburg angerufen worden war. die informationen, die er brauchte, bekam er aber nicht. auch in aktuellen sorgerechtsfällen läuft das so. van der heijden mauert. bei den vorwürfen, die sie ihrem vorherigen arbeitgeber, der finneck-stiftung gemacht hat, wird ihr das nicht mehr gelingen, weil ich die staatsanwaltschaft von erfurt eingeschaltet habe. die bekam auch alle mails, die ich von van der heijden bekommen habe. was die da über ihren ehemaligen arbeitgeber schrieb, befindet sich nun in den akten. wenn der ehemalige arbeitgeber eine weiße weste hat, muss er van der heijden wegen verleumdung verklagen.
Löschenprofessionell ist da nichts. wenn es darauf ankommt, schimpft van der heijden wie ein rohrspatz auf andere, gibt versprechen ab, um die sie gar nicht gebeten worden ist und hält sich anschließend nicht daran.
Diagnose:
AntwortenLöschen"...somit ist eine Diagnose, auch immer eine Beziehungsdiagnose-sie sagt auch etwas darüber aus, wie Sie die Welt, ihre Mitmenschen und sich selbst sehen."
Schöne Grüße an die EX-und Therapeuten in Wilschenbruch.
wissen sie, es gibt heute noch exkliententen,die in lüneburg leben und überhaupt nichts mit wilschenbruch zu tun hatteN oder jemals mit ruthard stachowke länger was zu tun hatteN,und trotztem sagt jeder,ich halte besser dAS MAUL:ICH HABE MIR EIN LEBEN AUFGEBAUT;ICH BIN CLEAN,ICH HABE KINDER,ICH HABE EINEN GUTEN JOB,DAS KANN ICH MIR NICHT KAPPUTMACHEN INDEM ICH ÖFFENTLICH SAGE,WAS FÜR EINE SCHEIßE SEIT JAHREN BEI DER JUGENDHILFE LÄUFT.DESHALB WIRD SICH ALLES TOTLAUFEN;WIE INDER ODENWALDSCHULE.
AntwortenLöschendass die sucht- und jugendhilfe lüneburg eine einrichtung ist, die zum himmel schreit, hat auch einmal gisela van der heijden als geschäftsführerin gesagt. dann wurde sie zum wendehals und behauptete in einer mail an eine redakteurin, es gehe nur darum, dass sich stachowske und tjaden nicht grün seien. so viel verlogenheit spricht für sich...
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