Freitag, 18. Februar 2011

Schriftsatzfrist

18. Februar 2011
Betr. Die Therapiemethoden

Richter Andreas Buske ist am 21. Januar 2011 mit der Klage von Ruthard Stachowske gegen Heinz-Peter Tjaden recht unzufrieden gewesen. An unserer Klageerwiderung hatte er nichts auszusetzen. Und schon bekam der gegnerische Anwalt vom Hamburger Landgericht eine Hausaufgabe. Werde die nicht gemacht, werde die Klage abgewiesen.

Die Aufgabe ist in eine Frage gekleidet: Wie unterscheiden sich die Therapiemethoden der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch von einer höchst umstrittenen Therapiemethode? 

Flugs beantragte der gegnerische Anwalt eine Schriftsatzverlängerung bis zum 18. Februar 2011, weil die Geschäftsführerin der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung krank sei. Diese Frist ist heute abgelaufen.

Auf Antrag der Jugendhilfe Lüneburg ist der Streitwert des Verfahrens auf 35 000 Euro festgesetzt worden. Bislang ist uns von einem Schriftsatz des gegnerischen Anwaltes noch nichts bekannt geworden.

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