Freitag, 4. Februar 2011

Na ja, tatsächlich?

4. Februar 2011
Die eindeutigen Erfolge des Herrn Stachowske

"Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt."

Behauptet Ruthard Stachowske auf den Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Seit dem 15. Dezember 2010. Wiederholt hat er diese Behauptung am 24. Januar 2011. Drei Tage nach einer juristischen Schlappe vor dem Hamburger Landgericht!

Auf eine Unterlassungserklärung hat es keine Reaktion gegeben. Jetzt beantragen wir eine Einstweilige Verfügung.

Dies noch zum angeblich "rechtmäßigen Handeln": Eine weitere Ehemalige berichtet. Ein halbes Jahr lang habe sie jeden Tag im Büro von Ruthard Stachowske auf einem Stuhl sitzen müssen. Acht bis 14 Stunden. Wenn sie deswegen in Tränen ausgebrochen sei, habe man schon mal die Frage in den Raum gestellt: "Hat die Liebeskummer?"

"Erziehungsmaßnahmen" der geschilderten Art sind in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs rechtmäßig. Sie sind verfassungswidrig.

Noch was: Ruthard Stachowske erwähnt in seinem Beitrag auch den Namen seines Anwaltes. Warum eigentlich lässt der sich in ein derart schiefes Licht rücken?

Auch Ex-Klienten werden verleumdet

1 Kommentar:

  1. Jemand sollte ihm erklären was narzisstische Personlichkeitsstörung ist...

    AntwortenLöschen