26. Januar 2011
Der Schwanz mit dem Hund?
Wedelt in der Jugendhilfe Lüneburg der Schwanz mit dem Hund? Dort gibt es seit Anfang des Jahres mit Gisela van der Heijden eine neue Geschäftsführerin, die sich laut mail mit mir über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch unterhalten will. Dann bekomme ich die Nachricht, die neue Chefin sei krank geworden, man bestätige mir aber den Eingang eines Faxes und einer mail. Gebeten habe ich Gisela von der Heijden um eine Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen.
Zu denen gehören unglaubliche Lügen des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Mit einer Klage hat Ruthard Stachowske einen Teilerfolg erzielt. Dagegen sind wir gestern in Berufung gegangen. Auf Antrag des gegnerischen Anwaltes vom 13. Januar 2011 hat das Landgericht Hamburg die Kosten für diese Klage festgesetzt. Da die Angaben des gegnerischen Anwaltes nach unserer Auffassung nicht korrekt sind, haben wir diesen Kostenfestsetzungsbeschluss am 24. Januar 2011 angefochten.
Am gleichen Tag bekommt meine Bank von Ruthard Stachowske ein vorläufiges Zahlungsverbot. Mein Konto ist gesperrt. Über 1 186,24 Euro soll ich nicht mehr verfügen dürfen. Innerhalb von 14 Tagen soll ich mich mit dem Gläubiger einigen, sonst kann mein Konto gekündigt werden.
Per mail habe ich inzwischen die neue Geschäftsführerin über Stachowskes Vorgehen informiert. Gespannt bin ich, ob ein Angestellter der Jugendhilfe Lüneburg wirklich tun darf, was er will. Ein Gespräch mit der neuen Geschäftsführerin würde überhaupt keinen Sinn machen, wenn sie keinen Einfluss auf das Verhalten von Ruthard Stachowske hätte...
Nächster möglicher Schritt des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch wäre: eine Pfändung meines Kontos. Dazu müsste er aber erst einmal einen lupenreinen Kostenfestsetzungsbeschluss haben...
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