Montag, 2. Mai 2011

Solidarität

29. Januar 2011
Alle überweisen einen Euro

Gestern hat mich über Facebook ein weiterer Hilferuf erreicht. Derweil ließ der Anwalt von Ruthard Stachowske nicht nur mein Girokonto und mein Sparkonto bei der Sparkasse Wilhelmshaven sperren. Heute schickte er auch eine Gerichtsvollzieherin vorbei. Die geforderte Summe ist nach unserer Auffassung zwar falsch, aber das hilft erst einmal nicht weiter.

Außerdem scheint die Gegenseite zu vergessen, dass wir ein Viertel der ersten Klage gewonnen haben und gegen den Rest in Berufung gegangen sind. Deshalb haben wir nun ebenfalls einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt. Sobald wir den Beschluss haben, könnten wir die gleichen Wege beschreiten wie der Anwalt von Ruthard Stachowske.

Inzwischen habe ich erneut an die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden geschrieben. Dort ist der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bekanntermaßen Honorarprofessor. Auch als solcher behauptet er: Tjaden ist mir nicht gewachsen. Da ich das anders sehe, habe ich wiederum eine öffentliche Veranstaltung in der Hochschule vorgeschlagen. Bisher kneift immer nur einer...

Toll fände ich es, wenn Betroffene und andere nun ein Zeichen setzen würden - mit monatlichen Überweisungen von jeweils einem Euro an den Anwalt von Ruthard Stachowske. Die Bankverbindung: Volksbank Uelzen, Konto 708 655 500, Bankleitzahl 258 622 92 (Empfänger: Springer, Speidel & Manning). Sobald die Überweisung erfolgt ist, bitte ich  um Mitteilung. Das Aktenzeichen lautet 01522.10/JS/k

Mitmachen könnten alle, die nicht damit einverstanden sind, dass in dieser Einrichtung Mütter von ihren Kindern getrennt werden, dass Mütter, die sich angeblich falsch verhalten haben, von der Gruppe isoliert werden oder in einer dunklen Ecke über sich selbst nachdenken sollen usw. usw.

Merkwürdige Randerscheinung: Vor fast einem Jahr hat Ruthard Stachowske mit einer völlig frei erfundenen Geschichte gegen mich ein Ordnungsmittel beantragt. Eine gerichtliche Entscheidung gibt es immer noch nicht. Deshalb haben wir beim Hamburger Landgericht nachgehakt.

2. Mai 2011
Antrag zurückgenommen

Den Ordnungsmittel-Antrag hat der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg und von Ruthard Stachowske inzwischen zurückgenommen. Bleibt noch ein Verfügungsverfahren in dem mir die Veröffentlichung eines Beschlusses des Hamburger Landgerichtes mit Kurzkommentar untersagt worden ist. Für dieses Verfahren hat der gegnerische Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt. Die Kosten liegen bei über 1 900 Euro. Ich möchte nicht noch einmal erleben, dass mein Konto gesperrt wird.

Überweisungen haben veranlasst (Rückmeldungen per mail oder bei Facebook):

1. Lisa L., 29. Januar 2011, 12.40 Uhr, 1 Euro
2. Monika B., 30. Januar 2011,12.00 Uhr 1 Euro
3. Alexandra Isabella D., 30. Januar 2011, 1 Euro
4. Veronica, 31. Januar 2011, 1 Euro
5. Luca, 2. Februar 2011, 5 Euro
6. Harry, 3. Februar 2011, 1 Euro
7. Andrea, 8. Februar 2011, 10 Euro
8. A., 13. Februar 2011, 6 Euro
9. A., 1. Mai 2011, 15 Euro

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