11. November 2011
Die ersten beiden Schlappen für Stachowske
Damit ist der Anwalt von Ruthard Stachowske vor dem Hamburger Landgericht gescheitert: Das Gericht sollte entscheiden, dass niemand darauf hätte kommen können, dass ich gemeint war, als der inzwischen fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 24. Januar 2011 im Netz behauptete, er werde von Cyberstalkern verfolgt. Damals kündigte Stachowke an, sein Anwalt aus Uelzen und er würden sich in Fachaufsätzen und bei einer Tagung mit diesem Thema beschäftigen. Daraus wurde bis heute nichts. Inzwischen hat der Beklagte den dritten Anwalt. Der kommt aus Hamburg.
Außerdem darf Stachowske die am 24. Januar 2011 aufgestellte Behauptung, er hätte alle Verfahren gegen mich eindeutig gewonnen, nicht wiederholen, da sie nicht der Wahrheit entspricht.
Klärungsbedarf sieht das Hamburger Landgericht noch bei Stachowskes Behauptung, ich hätte mich mit Müttern verbündet, die ihren Kindern schwere körperliche und sexuelle Gewalt angetan haben. Dazu hat der Anwalt von Stachowske im letzten Moment einen Fall aus dem Jahre 2005 aus dem Hut gezaubert, der seinerzeit vor dem Amtsgericht in Hannover verhandelt worden ist. Mit dieser Mutter habe ich bis zum heutigen Tage kaum gesprochen. Wären wir Verbündete, hätte es sicherlich lange Gespräche zwischen uns gegeben.
Stachowskes Anwalt und mein Anwalt haben nun 14 Tage Zeit für einen weiteren Schriftsatz zu diesem Thema.
Beschlussverkündung soll am 27. Januar 2012 sein.
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