Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXI)

Aufforderung zum Klage-Tanz

Eine Mutter bittet das Kölner Jugendamt um Hilfe, bekommt sie viel zu spät, darauf reagiert jetzt diese Behörde: Ein unabhängiges Institut soll untersuchen, ob und welche Fehler gemacht werden, wenn es um Kindesmissbrauch geht. Berichtet in diesen Tagen der „Kölner Stadtanzeiger“. Eine solche Überprüfung müsste eigentlich bundesweit stattfinden – bei jedem Jugendamt. Dann würde wohl auch das System Stachowske in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch zusammenbrechen, das nach übereinstimmenden Erfahrungsberichten wie folgt aussieht.


Drogenabhängige Mütter oder Eltern freuen sich darüber, dass sie eine Einrichtung gefunden haben, die angeblich eine familienorientierte Therapie macht. Ist die Familie erst in Wilschenbruch, wird dazwischen gefunkt. Mütter, die bislang mit ihrem Kind zum Arzt oder zum Einkaufen gegangen sind, dürfen das nicht mehr. Arztbesuche und Einkäufe werden vom Team übernommen. Manchmal wissen Eltern gar nicht mehr, wo sich ihr Nachwuchs gerade befindet, außerdem werden ihnen die Kinder anderer Eltern anvertraut. Dazu ist im Internet schon die Frage gestellt worden: „Wenn ich zu doof bin, mich um meine eigenen Kinder zu kümmern, warum bin ich dann klug genug für die Betreuung der Kinder anderer?“

Solche Fragen werden nicht beantwortet. Dafür andere, die niemand gestellt hat. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Eltern das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder noch haben oder nicht. Mal macht sich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch auf die Suche nach Pflegeeltern außerhalb der Einrichtung, ein anderes Mal wird ein Pflegevater in der Einrichtung gefunden.

Scheint der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ein geeignetes Mittel für die Zerstörung von Familien zu sein, wird davon Gebrauch gemacht. Auch von Jugendämtern. Eine solche Behörde schreibt am 25. Oktober 2007 an ein Amtsgericht: „Zu Beginn der Unterbringung (des Mädchens) zeigte diese ein auffallend sexualisiertes Verhalten, indem sie sich auffallend lange zurechtmachte und herausputzte.“ Dieser Floh ist diesem Jugendamt von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ins Ohr gesetzt worden. Der Juckreiz wird gewaltig.

Dagegen könnte man sich doch wehren? Stimmt. Strafantrag wegen Verleumdung stellen beispielsweise. Unverzüglich. Ist möglich. Das Kind aus der Einrichtung holen? Die Presse einschalten? Könnte versucht werden. Die Folge wäre viel zu oft: Die Hoffnung auf baldige Rückkehr der Kinder schmilzt dahin. Jugendämter stellen sich auf die Hinterbeine, Gutachter, die zu wissenschaftlicher Arbeit gar nicht in der Lage sind, verharren im Irrtum.

Zugegeben: Da ist Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch anders. Der begnügt sich nur selten mit nur einem Irrtum. Teammitglieder fügen einfach weitere hinzu. So teilt ein Jugendamt einem Amtsgericht mit, eine Mitarbeiterin des Professors habe gesagt: „Die Mutter geht weiter ihrer Sucht nach.“

Dafür allerdings findet ein unabhängiger Gutachter wenige Wochen später nicht den geringsten Anhaltspunkt. Er plädiert dafür, dass die Tochter in einer anderen Einrichtung untergebracht wird, die näher am Wohnort der Mutter liegt. So könne vermieden werden, dass sich Mutter und Kind im Laufe der Zeit immer fremder werden. Nun nehmen wir einmal an, der Kampf um Tochter oder Sohn wird gewonnen. Dann kann es vorkommen, dass sich ein Jugendamt wundert – weil: Wird der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch mitgeteilt, dass ein Kind wieder nach Hause darf, reagiert man nicht mehr.

Bestehen noch Möglichkeiten für eine weitere Trennung, bekommen Behörden Risikoberichte. Beispiel: Ein Gericht entscheidet, dass ein Kind wegen eines solchen Berichtes erst einmal nicht zur Mutter darf, sondern zum Vater kommt, wird eilends auch über ihn ein Risikobericht geschrieben. Wieder vergehen Monate, bis die von der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch erhobenen Vorwürfe vom Tisch sind.

Alles nicht wahr? Alles von mir frei erfunden? Hinweis: Seit dem 28. Mai 2009 droht mir die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung mit Klage. Klagt doch endlich! Für den Prozess wäre ein größerer Gerichtssaal erforderlich – wegen der Zeuginnen und Zeugen, die ich aufrufen würde. Alle gesund und munter, Berufen nachgehend und ihre Kinder so erziehend, dass man sich nur fragen kann: Sind in der Einrichtung von Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske andere Kinder gewesen?

Merke: Drogenkranken stärkt man den Rücken, man tritt ihnen nicht in den Arsch, wie das in dieser Einrichtung viel zu oft geschieht.

veröffentlicht am 28. September 2009

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