Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (XXIII)

Stalking im Internet?

Das Böse hat einen Namen: Heinz-Peter Tjaden. Um den scharen sich ein paar anonyme Kommentatoren, die sich auch noch wiederholen. Behauptet ein gewisser Marc Seeheim-Holzer, der in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch lebt und seit kurzer Zeit ein blog betreibt, in dem die Vorzüge der Einrichtung gepriesen werden, die nach eigenem Bekunden eine familienorientierte Drogentherapie macht.


Er schreibt: „Vielleicht haben Sie uns über Google gefunden, dann wird Ihnen aufgefallen sein, das es Blogs gibt, die sich auf uns ´eingeschossen´ haben und in unserer Einrichtung ´Skandale´ wittern und produzieren wollen. Die Menschen dahinter wissen natürlich, dass eine öffentliche Diskussion über die vermeintlichen Inhalte aus Gründen der Schweigepflicht nach § 203 STGB nicht möglich ist und von uns auch nicht gewollt ist. In sofern sind Anschuldigungen dieser Art natürlich nicht konstruktiv zu verstehen. Falls Sie sich weitergehend damit beschäftigt haben, werden Sie leicht festgestellt haben, das die Vorwürfe nirgendwo belegt sind und überwiegend auf anonymen Kommentatoren beruhen, sich zudem oft wiederholen. Das Internet zeigt hier auch Schattenseiten. Das Phänomen ist auch als ´Cyber-Stalking´ oder ´Internet-Stalking´ bekannt.“

Sic tacuisses, Marc Seeheim-Holzer! Vielleicht kann dieser blog-Betreiber doch noch zum Denker werden! In den von mir veröffentlichten Erfahrungsberichten über die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch taucht auch der tatsächliche Name einer Mutter auf. Die hat sogleich anonyme Anrufe bekommen. Ich selbst schlage mich mit vielen Merkwürdigkeiten herum und mit Kommentaren aus der TG-Ecke, die so mancherlei Andeutung enthalten. Mehr schreibt man nicht wegen § 203 StGB?

Die Vorwürfe sind belegt, sie werden demnächst vor Gericht zur Sprache kommen. Wie die Vorwürfe lauten? Der Leiter der Einrichtung droht sogar dann mit der Polizei, wenn Mütter noch das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben! Er lässt Patientinnen Briefe an Behörden schreiben, in denen Familienmitglieder angeschwärzt werden. Sind diese Patientinnen wieder draußen, entschuldigen sie sich bei den Betroffenen dafür. Derlei befindet sich bereits in den Akten der Lüneburger Staatsanwaltschaft! Ist auch das Stalking?

Bislang ist es doch immer Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske gewesen, der von seinen falschen Hypothesen nicht einmal ablassen konnte, wenn Experten bereits zu ganz anderen Schlüssen gekommen waren! Selbst dann rief er noch Behörden und Verfahrensbeteiligte an und tischte so allerlei auf. Über eine drogenfreie Mutter ließ er behaupten, sie beschaffe sich gerade Rauschgift!

Weiter schreibt Marc Seeheim-Holzer: „In der Drogentherapie gibt es nicht nur erfolgreiche Therapieverläufe und die Folgen sind manchmal bitter für die Klienten und ihre Angehörigen. Für die Kinder ist es oft ganz schlimm, wenn Therapien abgebrochen werden oder nicht zu einem drogenfreien Leben führen, hier tragen wir eine große Verantwortung.“ Darin steckt ein wahrer Kern. Doch: Der Leiter der Einrichtung versichert, dass solche Therapien auch beendet werden dürfen. Weil das bitter ist? Für wen?

Ich bekomme täglich viele Anrufe, kenne einige Betroffene inzwischen persönlich. Die Kinder sind fröhlich, gehen zur Schule oder machen eine Ausbildung, die Mütter gehen einer Arbeit nach oder kümmern sich um den Haushalt.

Niemand wittert hier Skandale oder will sie gar provozieren. Es gibt sie: So veröffentlicht Marc Seeheim-Holzer den Hilferuf einer Patientin, die sich bitter über ihre Familie beklagt. Keil für Keil wird in familiäre Beziehungen getrieben. Falsche Reaktionen führen sogleich zu Strafanträgen. So was macht doch niemand, der familienorientiert arbeitet!

Die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hat mir am 28. Mai 2009 über einen Hamburger Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, das auch eine Klageandrohung enthält. Andere blogs sind schnell wieder aus dem Netz verschwunden. Meins aber ist noch da! Warum denn das?

Zum Schluss verrate ich Ihnen noch etwas, Marc Seeheim-Holzer: Jugendämter haben mitgewirkt bei der Rückkehr von Kindern. Vertreten sie allzu lange die Position der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, bekommen solche Behörden sogar Rügen von Richtern! Schwarz auf weiß. Bis dahin haben Mütter bis zu 3 500 Euro für Anwälte und Gerichtskosten ausgegeben. Die kann man zurück klagen…Genau das wird zurzeit in die juristischen Wege geleitet!

veröffentlicht am 4. Oktober 2009

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