Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (III)

Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes immer dabei

Hält Professor Dr. Ruthard Stachowske einen Vortrag, hat er das Grundgesetz dabei. Ob in Cloppenburg oder in Weimar, der erste Satz von Artikel 6 Absatz 2 wird von ihm zitiert. Er lautet: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.” Dabei schaut der Referent auch in den Bauch einer schwangeren Frau. Das Kind, das darin heranwächst, müsse geschützt werden. Vor Drogen. Stachowske unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen legalen und illegalen Drogen. Schlecht für das Kind seien sie schließlich alle.

Gern stattet er in diesem Vortragsstadium dem Bundesverfassungsgericht einen Besuch ab und verweist auf die Ausführungen der obersten Richter zu Abtreibungen. So spannt Stachowske einen Bogen für das so genannte “Kindeswohl”, der juristisch auf tönernen Füßen steht. Das weiß der Professor und ersinnt Möglichkeiten, wie es ihm gelingen könnte, das von ihm propagierte Familiensystem zu erweitern, ohne dass jemand auf die Idee kommt, sich in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch über die Auswirkungen zu informieren.

Die kennt eine heute 48-Jährige aus eigener Erfahrung. Ulrike Krüger (Name geändert) entscheidet sich Anfang 2003 für diese Einrichtung, denn: “Mir war es wichtig, dass ich zusammen mit meinen Kindern eine Therapie machen konnte.” Das hätte eine gute Entscheidung sein können, denn im Internet stellt sich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch , die 1993 von der Jugendhilfe Lüneburg gegründet worden ist, so vor: “Sie war eine der ersten Einrichtungen in der Bundesrepublik, in der (drogen-)abhängigkeitskranke Eltern und ihre Kinder an einer gemeinsamen Therapie teilnehmen können. Die TG Wilschenbruch ist heute bundesweit eine der größten Einrichtungen dieser Art und sie bietet eines der am weitesten entwickelten Therapiekonzepte für Kinder aus drogenkranken Familiensystemen an.”

Nun kennt Professor Dr. Ruthard Stachowske sicherlich auch den Artikel 1 des Grundgesetzes. Der erste Absatz lautet: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Vor 38 Jahren hat zwar der “konkret”-Kolumnist E. A. Rauter in seinem Buch “Wie eine Meinung in einem Kopf entsteht” kritisch angemerkt, dass die Verfassungsväter mit dieser Formulierung zu kurz gesprungen seien, aber wenn stimmt, was Ulrike Krüger nach knapp 15 Monaten Therapie über die Einrichtung berichtet, ist dieser Grundgesetzartikel als Messlatte ausreichend: “Die Klienten, die schon länger da waren, wurden angeschrieen, unterdrückt und gedemütigt.”

Wir werden uns also mit den Erfahrungen von Ulrike Krüger näher befassen müssen. Andere haben ähnliche gemacht.

Veröffentlicht am 17. Juni 2009

3 Kommentare:

  1. Zitieren tut er gerne.Wenn man seine Ganzen veröffentlichungen im Internet so anschaut stolpert man des öffteren über "Zitat von..."
    Um so mehr ich mich mit diesem Helden befasse um so mehr komme ich zu dem Gefühl das er gar keine Eigenen Worte hat

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  2. Nachgehakt:Kinderpornografie

    Hallo Herr Tjaden,

    auf Ihren Seiten lassen Leute schreiben, die wegen Verbreitung von Kinderpornogtafie im Internet verurteilt sind. Dann war "Burgdorf" kein Justizskandal- Sie haben doch etwas mit Kinderpornografie im Internet zu tun. Wie in Burgdorf- unter dem Deckmantel von "Kinderschutz" verstecken sich die Täter- und Sie helfen. Wenn Sie wirklich freigesprochen wurden, dann veröffentlichen Sie doch das Urteil/den Freispruch auf Ihren Seiten, so kann sich ein jeder "Bild Dir Deine Meinung".
    Sie hören und lesen "Neues" über sich.

    Best regards,

    Bob Woodward Carl Bernstein

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  3. Bob und Carl aus Amerika haben ihre Arbeit sehr gut gemacht.
    Die beiden Komentatoren hier messen sich mit diesen Größen und schreiben so einen Scheiß.
    Bäh, pfui

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